Bürgerbeteiligung
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Formen der Bürgerbeteiligung
Deutschland ist ein eng besiedelter Raum, der vielen Nutzungsansprüchen gerecht werden muss. Deshalb werden Maßnahmen, die einen Raum verändern sollen (z. B. Bauvorhaben) durch Abstimmung zwischen unterschiedlichen Interessensgruppen geplant. Dabei übernehmen der Bund, die Länder und die Kommunen unterschiedliche Aufgaben, die durch Gesetze geregelt sind (z. B. Raumordnungsgesetz des Bundes, Landesentwicklungspläne, Bauleitpläne und Flächennutzungspläne).
Dabei hat jede/r Bürger/in das Recht, sich an Planungsvorhaben zu beteiligen. Dadurch werden unterschiedliche Interessen und Belange erfasst sowie eine höhere Akzeptanz für Veränderungen erreicht. Um die Bürgerbeteiligung vielfältig umsetzen zu können, gibt es unterschiedliche Formen, wie z. B.:
- Bürgerinformationen
- Öffentliche Auslegung von Planungsunterlagen
- Öffentliche Anhörung
- Bürgerversammlungen
- Planungsaushänge und e-Partizipation (Information über das Internet)
- Bürgerforen
- Zukunftswerkstätten
- Petition und Bürgerbegehren
Viele raumordnerische Maßnahmen finden grenzüberschreitend statt, wie die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Flusseinzugsgebiet der Elbe zeigt.
Notwendige Maßnahmen zur der Umsetzung der EG-WRRL
Das Hauptziel der EG-WRRL ist bis 2015 das Erreichen:
- eines guten chemischen Zustandes und guter ökologischer Zustand der Oberflächengewässer (Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer)
- eines guten chemischen Zustandes und guten mengenmäßigen Zustandes des Grundwassers und
- eines guten ökologischen Potenzials und eines guten chemischen Zustandes bei künstlichen und erheblich veränderten Gewässern.
Um diese Zielsetzung zu erreichen, sind geeignete Maßnahmen im überregionalen, regionalen und lokalem Maßstab notwenig.
Im Flusseinzugsgebiet der Elbe zählen folgende Punkte zu den Hauptbelastungen der Gewässer:
- hydromorphologische Veränderungen der Oberflächengewässer
- signifikante stoffliche Belastungen (Nährstoffe, Schadstoffe)
- Wasserentnahmen und Überleitungen von Wasser
- Bergbaufolgemaßnahmen und deren Auswirkungen.
Dies ist das Ergebnis der bis Ende 2004 durchgeführten Beurteilung der Situation der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Es wird deutlich, dass eine Vielzahl von Gewässern (Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer) die hohen qualitativen Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllen.
Bürgerbeteiligung bei der Umsetzung der EG-WRRL
Der oben aufgeführte Auszug aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie zeigt den hohen Stellenwert, der die Bürgerbeteiligung einnimmt. In
einem dreistufigen Anhörungsverfahren ist die aktive Beteiligung der Bürger vorgesehen:
- Dezember 2006 – Juni 2007
Veröffentlichung des Zeitplans und das Arbeitsprogramm für die Umsetzung der EG-WRRL - Dezember 2007 – Juni 2008
Veröffentlichung der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in der Flussgebietseinheit Elbe und Möglichkeit für die Öffentlichkeit sich zu äußern - Dezember 2008 – Juni 2009
Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans für das Einzugsgebiet Elbe und Möglichkeit für die Öffentlichkeit sich zu äußern
Was kann ich tun?
Jede/jeder Bürger/in hat die Möglichkeit sich an dem Anhörungsverfahren zu beteiligen. Dazu werden die Anhörungsunterlagen auf den Internetseiten der einzelnen Bundesländer veröffentlicht. Zu den Maßnahmen- bzw. Bewirtschaftungsplänen können dann in einem vorgegebenen Zeitraum von 6 Monaten eigene Meinungen durch Einzelpersonen, Verbände, Vereine und Institutionen oder Handelsfirmen in einer schriftlichen Stellungnahme beim eigenen Bundesland abgegeben werden. Sollten sich die Stellungnahmen auf Maßnahmen beziehen, die außerhalb des eigenen Bundeslandes liegen, werden die Anhörungen an die entsprechenden zuständigen Behörden weitergeleitet.
Im deutschen Teil des Elbeeinzugsgebietes ist die Anhörung zu den wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen folgendermaßen vorgesehen:
| Zeitpunkt | Inhalt |
| 22.12.2007 | Beginn der Anhörung zu den „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen der Flussgebietseinheit Elbe“ |
| 22.06.2008 | Ende der Anhörung zu den „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen der Flussgebietseinheit Elbe“ |
| 01.09.2008 | Auswertung von Stellungnahmen |
| 15.10.2008 | Beschluss, Endfassung und Veröffentlichung der „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen der Flussgebietseinheit Elbe“ |
Infos
Petition, Bürgerversammlung, Zukunftswerkstatt - das alles sind wichtige Elemente der Bürgerbeteiligung. Was sich dahinter verbirgt, wird hier erklärt.
Quellen:
FGG Elbe (Hrsg.) (2007): Anhörungsdokument zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG-Elbe).
FGG Elbe (Hrsg.) (2007): Verfahrenskonzept zur Ermittlung der überregionalen Bewirtschaftungsziele für die Oberflächengewässer der
Flussgebietseinheit Elbe für die Belastungsschwerpunkte. Nährstoffe, Schadstoffe und Durchgängigkeit.
