Abwasser


Was versteht der Gesetzgeber unter Abwasser?

Eine weitere wichtige Belastung von Oberflächenwasserkörpern sind punktuelle Schadstoffquellen, die durch den Menschen verursacht werden. Hierzu zählt Abwasser aus kommunalen Kläranlagen sowie Abwässer industrieller Herkunft. Durch das Einleiten von Abwasser in die Gewässer ist das Erreichen der Umweltziele gefährdet.

Laut Abwasserabgabengesetz wird „Abwasser“ wie folgt definiert:

    Abwasser ist, häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser, sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.

Rechtliche Grundlagen


Die Anforderungen an die kommunalen Abwasseranlagen sind europaweit verbindlich in der Richtlinie:

  • über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG)
  • sowie in den gesetzlichen Regelungen des Bundes,insbesondere im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Abwasserverordnung und
  • in den Landeswassergesetzen in Verbindung mit der Kommunalabwasserverordnung

festgelegt.

Entsprechend der Ziele der EG-WRRL ist ein stärkerer Schutz und eine Verbesserung der aquatischen Umwelt anzustreben. Die Einleitungen von Schadstoffen in Gewässer können durch die Behandlung des Abwassers in Kläranlagen reduziert werden.

Wege des Abwassers

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der Direkt- und Indirekteinleitung von Abwasser in Gewässer. Bei Direkteinleitungen handelt es sich um das Einleiten von Abwasser direkt in den Vorfluter (Bach, Fluss, Teich). Hierzu zählen z.B. kommunale Großkläranlagen sowie Gewerbe- und Industriebetriebe, die ihre Abwässer über eigene Kanalisationen in ein Gewässer einleiten.
Indirekteinleiter leiten ihre Abwässer - im Gegensatz zum Direkteinleiter - über die Kanalisation und somit i.d.R. über eine kommunale Kläranlage "indirekt" in die Gewässer ein. Dies sind alle an die Kanalisation angeschlossenen Haushalte.

Reinigung des Abwassers

Kläranlage
Kläranlage

Kommunale Abwässer werden in Kläranlagen gesammelt und gereinigt. Das angesammelte Abwasser durchläuft zuerst die mechanische Reinigungsstufe. Dabei werden die groben Bestandteile (Plastik, Holz, Metalle) in der Rechenanlage zurückgehalten. Durch den Sandfang wird das Abwasser mit 30 cm/s geleitet. Schwere Bestandteile (Sande, Kiese) setzen sich ab. Zuletzt werden im Vorklärbecken bei 1,5 cm/s Schwebestoffe durch Absetzung und Schwimmstoffe durch „Obenaufschwimmen“ gefiltert. Die angefallenen Abfallstoffe werden durch Verbrennung oder Faulung weiterbehandelt.

Bei der biologischen Reinigung werden die abbaubaren organischen Stoffe von Mikroorganismen in anorganische Bestandteile zerlegt. Um optimale Verhältnisse für die verschiedenen Arten von Mikroorganismen zu sichern gibt es spezifische Bereiche im Belebungsbecken.

Im anoxischen Bereich wird gebundener Phosphor aus dem Abwasser eliminiert, damit es in der freien Natur keine Eutrophieerscheinungen gibt. Im anaeroben Bereich findet die Denitrifikation statt.
Im aeroben Bereich in diesem Bereich bilden die Mikroorganismen bei der Nitrifikation kleine Flocken, die sich dann im Nachklärbecken bei sehr langsamer Wasserbewegung absetzen und in den Faulturm bzw. zur Verbrennung abgeleitet werden. Ein Teil des angefallenen Schlammes wird in das Belebungsbecken zurückgeleitet um den Mikroorganismen Bestand dort zu sichern.

Eine weitere Möglichkeit das Phosphat, das nur zu 30% bei der biologischen Elimination dem Abwasser entzogen wird, zu eliminieren, ist die chemische Fällung mit Hilfe von schwer löslichen Salzen wie z. B. Fe, Al, Ca. Je nach Einbau kann dies in allen Klärbecken vonstatten gehen.

Was geschieht mit dem Endprodukt Klärschlamm?

Zentrale und dezentrale Kläranlagen, ob sie nun für einzeln stehende Häuser oder gemeindeübergreifend betrieben werden, produzieren Klärschlamm. Die Schlammentleerung von Kleinkläranlagen erfolgt nach Bedarf auf der Grundlage von regelmäßigen Schlammspiegelmessungen. Der in diesen Anlagen anfallende Fäkalschlamm sollte bevorzugt zur nächstgelegenen größeren Kläranlage transportiert und dort mitbehandelt werden. Hierfür zuständig sind die Kommunen, die zur Regelung der Fäkalschlammentsorgung Satzungen erlassen haben. Ziel ist es, die Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft mittelfristig zu beenden. Als alternative Entsorgungsmöglichkeiten sind das Verbrennen des Klärschlamms in Müllheizkraftwerken, Kohlekraftwerken oder Monoverbrennungsanlagen anzustreben. Den Kläranlagenbetreibern, die ihren Klärschlamm noch in der Landwirtschaft bzw. im Landschaftsbau verwerten, wird deshalb empfohlen, sich möglichst schnell um energetische Verwertungsalternativen und um eine - je nach Verbrennungsanlage unterschiedliche Anforderungen- Anpassung der Schlammbehandlung in der Kläranlage zu bemühen.