Landwirtschaft


Die Landwirtschaft zur Nahrungssicherung

Die Landwirtschaft, als Bestandteil des Primärsektors, setzt sich aus dem Pflanzenbau (Ackerbau, Gartenbau, Obstbau, Weinbau) und der Viehzucht zur Gewinnung von Nahrungsmitteln oder Rohstoffen zusammen.

19901996199920002001
Rinder(*)19.48815.76014.89614.53814.536
Schweine(*)30.81924.28326.10125.63325.893
Schafe(*)3.2392.3242.7242.7432.674
Pferde(*)491652476--
Geflügel(*)113.879112.508118.303--
Gesamt(**)18.05115.10314.549--
Tabelle: Viehbestand (* Angaben in Tsd. Einheiten; ** Angaben in Tsd. Großvieheinheiten) (Quelle: FGG Elbe; Daten: Statistisches Bundesamt)

Neben den traditionellen Zweigen des Ackerbaus und der Viehzucht wird seit etwa 1000 Jahren auch Weinanbau u.a. in den Tälern von Elbe, Saale und Unstrut betrieben.

Im deutschen Elbeeinzugsgebiet sind 2,3 % aller Erwerbstätigen (gesamt: 7,72 Mio.) in der Landwirtschaft tätig. Die landwirtschaftliche Nutzfläche beträgt 5,3 Mio. ha. Es existieren ca. 30.000 landwirtschaftliche Betriebe mit durchschnittlich 6 Beschäftigten.

Das Elbeeinzugsgebiet ist hinsichtlich der Bodenausstattung teilweise besonders gut für die landwirtschaftliche Nutzung geeignet, da in Sachsen-Anhalt z. B. in der Magdeburger Börde Schwarzerden vorherrschen, die eine sehr hohe Bodenfruchtbarkeit aufweisen.

Einfluss der Landwirtschaft auf das Einzugsgebiet der Elbe


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Bewässerung eines Feldes

Wasserentnahmen


Aufgrund der relativ günstigen klimatischen Verhältnisse für die landwirtschaftliche Nutzung in Deutschland spielt die Wasserentnahme eher eine untergeordnete Rolle. Deutschlandweit entfielen im Jahr 2001 nur etwa 1,1 % (482.8 Mio. m³) der gesamten Wasserentnahmen auf die Landwirtschaft. Regional sind die Wasserentnahmen von 200 Mio. m³ im niedersächsischen Anteil des Einzugsgebiets der Elbe zu erwähnen, die für Beregnungsmaßnahmen verwendet werden.

Stoffeinträge


Der geringe Einfluss der Wasserentnahme durch die Landwirtschaft steht im Gegensatz zu den Stoffeinträgen, die einen wesentlichen Einfluss auf den Gewässerzustand haben. Bei den Stoffeinträgen handelt es sich um Dünge- und Pflanzenschutzmittel, die vorwiegend als diffuse Einträge von den landwirtschaftlichen Nutzflächen in die Gewässer gelangen.

plus.gif Nährstoffe

plus.gif Pflanzenschutzmittel

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Rechtlicher Hintergrund

Rechtliche Grundlage für die Düngung in der Landwirtschaft ist das Düngemittelgesetz und die auf der Grundlage des Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften, wie die Düngemittelverordnung, die Düngeverordnung (DüV) und die Probenahme- und Analysenverordnung. Mit der Düngeverordnung vom 26.01.1996 wurden erstmals für die Bundesrepublik Deutschland die Grundsätze der guten fachlichen Praxis auf dem Gebiet der Düngung näher bestimmt, so wie es im novellierten Düngemittelgesetz gefordert ist. Gleichzeitig wurden mit der Düngeverordnung Teile der EG-Nitratrichtlinie in nationales Recht umgesetzt.