Trinkwasserschutzgebiete


Zum Schutz der Wassergewinnungsgebiete zur Trinkwasserversorgung werden Wasserschutzgebiete mit besonderen Nutzungsbeschränkungen und Verboten festgesetzt. Die Schutzgebiete umfassen in der Regel das Einzugsgebiet, aus dem das Grundwasser zur Wasserfassung/ Brunnen fließt. Sie gliedern sich in die Schutzzonen I, II und III.

Schutzzone I - Der Fassungsbereich

Im Umkreis von 10 m um die jeweilige Wassergewinnungsanlage sind nur Tätigkeiten zulässig, die unmittelbar der Trinkwassergewinnung dienen, d. h. eine Flächennutzung, gleich welcher Art, ist nicht zugelassen. Das Gebiet dieser Schutzzone wird in der Regel gegen unbefugtes Betreten gesichert.

Schutzzone II - Die engere Schutzzone

Die engere Schutzzone ist so bemessen, dass das Grundwasser mindestens 50 Tage Fließzeit von der äußersten Grenze der Schutzzone bis zum Brunnen benötigt. In dieser Zeit könnten mögliche Keime absterben und seuchenhygienische Gefahren durch Krankheitserreger vermieden werden. Die Schutzzone II erstreckt sich in der Regel auf ca. 100 bis 200 m um die Brunnen. Sie dient dem Schutz vor Verunreinigungen durch krankheitserregende Mikroorganismen und sonstigen Beeinträchtigungen, die von menschlichen Tätigkeiten ausgehen und in der Nähe von Brunnen besonders gefährdend sind. In dieser Schutzzone sind z. B. die Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen, der Transport wassergefährdender oder radioaktiver Stoffe sowie intensive landwirtschaftliche oder gartenbauliche Nutzungen verboten. Außerdem gelten hier alle Verbote und Beschränkungen der Schutzzone III.

Schutzzone III - Die weitere Schutzzone

Die weitere Schutzzone erstreckt sich von der Schutzzone II in der Regel bis zur Grenze des gesamten Einzugsgebietes. Sie soll vor schwer abbaubaren chemischen Verunreinigungen schützen. In der Schutzzone III gilt u. a. ein Verbot für:

  • die Lagerung und Verwendung wassergefährdender Stoffe,
  • die Lagerung und Behandlung von Abfall,
  • die Errichtung von baulichen Anlagen ohne Sielanschluss,
  • die Verminderung der schützenden, gering wasserdurchlässigen Schichten
  • sowie für Kläranlagen.