Meissen-Klaeranlage
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Pillnitz-Heidenau
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Schoenebeck-rechts
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Anhörung

Für eine erfolgreiche Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) ist es wichtig, der Öffentlichkeit einen Zugang zu diesem Thema zu ermöglichen und sie so in den Umsetzungsprozess einzubeziehen. Rückblickend auf den Prozess der Umsetzung der WRRL hat es sich als überaus vorteilhaft herausgestellt, neben der originären Öffentlichkeitsbeteiligung auf Ebene der Bundesländer auch den überregionalen Aspekt der Zusammenarbeit und deren Zielstellung auf Ebene der FGG Elbe mit herauszustellen.

Art. 10 Abs. 1 der HWRM-RL schreibt vor, der Öffentlichkeit Zugang zur ersten Bewertung des Hochwasserrisikos, zu den Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie den Hochwasserrisikomanagementplänen zu ermöglichen. An der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne sind die interessierten Stellen aktiv zu beteiligen. Eine aktive Beteiligung erfolgt nach Fertigstellung des Entwurfs des Hochwasserrisikomanagementplans.