


Zehn Bundesländer - ein Einzugsgebiet
Das Elbeeinzugsgebiet gehört zu den größten Flussgebieten Mitteleuropas. Insgesamt haben vier Staaten (Deutschland, Tschechien, Österreich und Polen) daran einen Anteil. In Deutschland werden zehn Bundesländer entweder von der Elbe selbst, oder von Ihren Nebenflüssen durchströmt. Aus dieser naturräumlichen Verbundenheit erwächst eine gemeinsame Verantwortung. Die zehn Bundesländer im deutschen Elbeeinzugsgebiet haben sich deshalb 2004 zur Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) zusammengeschlossen. Durch diese Vereinigung soll eine planvolle, länderübergreifende Bewirtschaftung im deutschen Elbeeinzugsgebiet gewährleistet werden. Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL).
Aktuell
Nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (Richtlinie 2007/60/EG - HWRM-RL) sind gemäß Artikel 4 und Artikel 5 bis zum 22.12.2011 Hochwasserrisiken vorläufig zu bewerten und Risikogebiete auszuweisen sowie über Übergangsmaßnahmen nach Artikel 13.1a) und 13.1b) HWRM-RL zu berichten. Die FGG Elbe hat dazu eine Broschüre zur Information der Öffentlichkeit erarbeitet. Diese finden Sie hier.
Neue Broschüre und Infoflyer (April 2011)
Im Zuge der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie wurden in den letzten zehn Jahren die Grundlagen für den zukünftigen Umgang mit den Oberflächengewässern und dem Grundwasser gelegt. Die vorliegende Broschüre dokumentiert die Zwischenergebnisse auf dem Weg zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe.
Mit Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvereinbarung der FGG Elbe am 01.01.2010 wird durch die FGG Elbe neben der Wasserrahmenrichtlinie auch die Koordinierung der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie wahrgenommen. Ein Überblick über die neue Organisationsstruktur und den Schwerpunkten der Umsetzung beider Richtlinien, sind in dem neuen Infoflyer dargestellt.

