Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP-HH0004 | Bauwerke, wie z.B. Stauanlagen und Pumpwerke sind als Bestandteil des Verbandunternehmens eingerichtet und zur Erfüllung der Verbandsaufgabe zu erhalten. | Das System der Be- und Entwässerung soll aufrecht erhalten bleiben. In Einzelfällen kann es möglich sein, dass Anlagen gemäß den Erfordernissen der WRRL in Abstimmung mit den zuständigen Wasser- und Bodenverbänden anzupassen sind. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0004 | Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern sind zu jeder Zeit nach eigenem Ermessen jahreszeitlich unabhängig bei besonderen Erfordernissen, z.B. starker Verkrautung im Hochsommer als genereller Hochwasserschutz und zum Schutz vor Überflutung durchzuführen; Begründung: Es ist vorrangige Verbandsaufgabe über einen ausreichenden Gewässerquerschnitt und über das notwendige hydraulische Längsgefälle zu sorgen. | Auch bei der Durchführung der Verbandsaufgaben sind die gesetzlichen Vorgaben (WRRL, Wasser- und Naturschutzrecht) und die Richtlinie für die Unterhaltung von Gewässern (Baubehörde, Amt f. Wasserwirtschaft, 1996) zu beachten. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0004 | Abstandsregelungen im BPE werden im Hinblick auf die verbleibende Nutzbarkeit der Geländestreifen für alle im Gebiet liegende Gewässer abgelehnt, insbesondere wenn sie über das Maß der jeweils verbandlichen geregelten Arbeits- und Schauwege hinausgehen. | Das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 sieht im Außenbereich Gewässerrandstreifen von fünf Metern Breite vor (§ 38). Einzelfallregelungen werden mit den jeweils Betroffenen vereinbart. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0004 | BPE HH, Kap. 7, OWK mo_01: Es ist erforderlich, die Zustandsbeurteilung und Bewirtschaftungsziele wie auch Entwicklung und Umsetzung des Maßnahmenpaketes in der Bewertung der einzelnen Gewässer (Moorburger Landscheide, Moorwettern, Hohenwischer Schleusenfleet, Alte Süderelbe, Aue) des OWK mo_01 für sich getrennt vorzunehmen. | Bei Maßnahmen ist eine Betrachtung in Gewässerabschnitten möglich. Zustandsbeurteilung und Bewirtschaftungsziel sind gemäß WRRL auf den Wasserkörper bezogen. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0004 | BPE HH, Kap. 7, OWK mo_01: Regelungen und Maßnahmen an den Moorwettern bedürfen der Beteiligung und Zustimmung durch die zuständige Entwässerungsinteressenschaft. | Die jeweils zuständigen Wasser- und Bodenverbände werden beteiligt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0004 | BPE HH, Kap. 7, OWK mo_02: Rückhaltekapazitäten sind bei Starkregenfällen zum Schutz gegen Überflutung im Scheidebach aufrecht zu halten bzw. zu schaffen. Die Maßnahmen sind mit der Entwässerungsinteressenschaft abzustimmen. | Die geforderten Maßnahmen sind bereits in den Maßnahmen Pflege- und Entwicklungsplan Scheidebach (mo_01-22-hh), Niederschlagswasserbehandlungsanlage Falkengraben (mo_01-23-hh) und Siel Scheidebach/Abwasserbehandlungsanlage Scheidebach (mo_01_awb_64) enthalten. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0004 | Die auftretenden zusätzlichen Belastungen und Aufwendungen in Zusammenhang mit der Maßnahmenumsetzung können Entschädigungsforderungen an die FHH auslösen; Begründung: Zur Vermeidung steigender Verbandsbeiträge. | Nicht relevant für Bewirtschaftungsplan | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0004 | Abstimmung der Festlegung der Vorranggewässer und Priorität der umzusetzende Maßnahmen mit der zuständigen Entwässerungsinteressenschaft sollte in geeigneter Weise nachgeholt werden; Begründung: Festlegung der Vorranggewässer und Priorität der umzusetzende Maßnahmen wurde nicht abgestimmt. | Die Festlegung der Vorranggewässer für die Fischdurchgängigkeit ist auf Ebene der FGG erfolgt und kann nicht nachgeholt werden. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0004 | Angemessene Beteiligung durch beratende Mitwirkung für die Erstellung einvernehmlicher Lösungen bei der Entwicklung weiterer berichtpflichtiger Gewässer oder weiterer Maßnahmen –> vorgeschlagen wird: RUNDER TISCH, Leitbildformulierungen für die unterschiedlichen Landschaftsräume in den hamburgischen Elbmarschgebieten und deren Bewirtschaftung. | Ein "Runder Tisch Marschgewässer" zur Beteiligung der Deich-, Wasser- und Bodenverbände ist etabliert. Nur Gewässer mit einem Einzugsgebiet über 10 km² sind gemäß WRRL berichtspflichtig. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0005 | Die geforderte Maßnahmenumsetzung, insbesondere zu gleichbleibenden Wasserständen wie auch zur Fischdurchgängigkeit u.a., ist nur unter der Zuständigkeit des Sielverbandes und bei Wahrung der Erfordernisse nach der Verbandsaufgabe nach Entwässerung und zur Wasserbevorratung denkbar. | Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL, die nicht grundsätzlich im Widerspruch zu den Verbandsaufgaben stehen müssen, werden in Absprache mit den betroffenen Wasser- und Bodenverbänden durchgeführt. Auch bei der Durchführung der Verbandsaufgaben sind die gesetzlichen Vorgaben (u.a. WRRL, Wasser- und Naturschutzrecht) zu beachten. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0005 | Bauwerke, wie z.B. Stauanlagen und Pumpwerke sind als Bestandteil des Verbandunternehmens eingerichtet und zur Erfüllung der Verbandsaufgabe zu erhalten. | Das System der Be- und Entwässerung soll aufrecht erhalten bleiben. In Einzelfällen kann es möglich sein, dass Anlagen gemäß den Erfordernissen der WRRL in Abstimmung mit den zuständigen Wasser- und Bodenverbänden anzupassen sind. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0005 | Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern sind zu jeder Zeit nach eigenem Ermessen jahreszeitlich unabhängig bei besonderen Erfordernissen, z.B. starker Verkrautung im Hochsommer als genereller Hochwasserschutz und zum Schutz vor Überflutung durchzuführen; Begründung: Es ist vorrangige Verbandsaufgabe über einen ausreichenden Gewässerquerschnitt und über das notwendige hydraulische Längsgefälle zu sorgen. | Auch bei der Durchführung der Verbandsaufgaben sind die gesetzlichen Vorgaben (WRRL, Wasser- und Naturschutzrecht) und die Richtlinie für die Unterhaltung von Gewässern (Baubehörde, Amt f. Wasserwirtschaft, 1996) zu beachten. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0005 | Abstandsregelungen im BPE werden im Hinblick auf die verbleibende Nutzbarkeit der Geländestreifen für alle im Gebiet liegende Gewässer abgelehnt, insbesondere wenn sie über das Maß der jeweils verbandlichen geregelten Arbeits – und Schauwege hinausgehen. | Das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 sieht im Außenbereich Gewässerrandstreifen von fünf Metern Breite vor (§ 38). Einzelfallregelungen werden mit den jeweils Betroffenen vereinbart. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0005 | BPE HH, Kap. 7, OWK mo_01: Es ist erforderlich, die Zustandsbeurteilung und Bewirtschaftungsziele wie auch Entwicklung und Umsetzung des Maßnahmenpaketes in der Bewertung der einzelnen Gewässer (Moorburger Landscheide, Moorwettern, Hohenwischer Schleusenfleet, Alte Süderelbe, Aue) des OWK mo_01 für sich getrennt vorzunehmen. | Bei Maßnahmen ist eine Betrachtung in Gewässerabschnitten möglich. Zustandsbeurteilung und Bewirtschaftungsziel sind gemäß WRRL auf den Wasserkörper bezogen. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0005 | BPE HH, Kap. 7, OWK mo_01: Regelungen und Maßnahmen an den Moorwettern bedürfen der Beteiligung und Zustimmung durch den zuständigen Sielverband. | Die jeweils zuständigen Wasser- und Bodenverbände werden beteiligt. | Freie und Hansestadt Hamburg |