Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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SN0018 | "HGRD-BP: 1.4.1.1 S. 35; Erster Absatz: … eines ökologischen oder chemischen Defizits. --> Ergänzung: … eines ökologischen oder chemi-schen Defizits. Einleitungen gehobenen Sümpfungswassers wirken ebenfalls als Punktquellen, häufig mit Auswirkungen auf die unterhalb liegenden Oberflächenwasserkörper. " | Mit welcher verursacherbezogenen und nachweisbarer Beeinträchtigung des ökologischen Zustands? Weiterhin stellt sich die Frage welche Maßnahmen überhaupt möglich sind, die Einleitungen zu reduzie-ren. Zur Darstellung der potenziellen Be-lastungen durch Braunkohletagebau wird auf HGRD-BP, Kap. 1.4.1.5 „Braunkohlenbergbau“ verwiesen. | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0018 | "HGRD-BP: S. 48; 2. Abs. (1.4.1.5): … von Teichen zu rechnen ist. --> … von Teichen zu rechnen ist, wenn die Gewässer im Neben-schluss liegen. Begründung: Die Auffassung des LfULG, dass „..in der Regel nicht mit relevanten Nährstoffbelas-tungen der Fließgewässer durch die [fi-schereiliche] Bewirtschaftung von Teichen zu rechnen ist“, wird von uns nicht geteilt. Sie trifft günstigstenfalls auf Teiche zu, die nicht im Hauptschluss von Fließge-wässern liegen. Fischteiche führen z.B. an den Fließge-wässern Lossa und Parthe zu ähnlich star-ken Belastungen wie Einleitungen man-gelhaft gereinigter kommunaler Abwässer, was sich beispielsweise in einem Total-ausfall oder der starken Beeinträchtigung der Makrophyten auf längeren Fließstre-cken unterhalb der Teichabläufe äußert. Noch drastischer ist die Situation an der Döllnitz, die ab Mahlis durch den Gewäs-serkomplex Döllnitz-, Göttwitz- und Horstsee nicht nur beim Abstau massiv beeinträchtigt wird. Dabei ist es aus unse-rer Sicht unerheblich, ob es sich um Fol-gen der gegenwärtigen oder – in Form von Sediment und Polytrophierung – der frü-heren Teichbewirtschaftung handelt. " | "Es ist unerheblich, ob Karpfenteiche im Haupt- oder Nebenschluss sind. Tatsache ist, dass sie bei der gegenwärtigen Bewirt-schaftung als Nährstofffalle funktionieren. Entsprechende Daten wurden in Karpfen-teichen in Sachsen, Brandenburg, Bayern und Ungarn erhoben. Literaturveruziech-nis kann jederzeit zur Verfügung gestellt werden. Gerade für die Döllnitz stellen die im Flusslauf liegenden Teiche eine erhebliche Nährstoffentlastung dar. Harte Daten für Lossa und Parthe liegen uns nicht vor, sollten ggf. durch den Einwender beigebracht werden. Dass Karpfenteiche Belastungen in Fließgewässern herbeiführen, die dem Ablauf kommunaler Kläranlagen gleich kommen, ist eine ausschließlich von Vorurteilen geprägte Meinung, die durch nichts zu belegen ist. Dass bei nicht sachgerechtem Ablassen von Karpfenteichen bei den letzten 0,5 % der Wassermenge auch Sedimente in die Vorfluter gelangen können, ist uns be-kannt, ändert aber nichts an der grundsätz-lich negativen Nährstoffbilanz von Karp-fenteichen, die 364 Tage im Jahr als Klär-anlage für den Vorfluter dienen. Selbst diese evtl. über weinige Stunden andauernden Sedimenteinleitungen im Herbst können jedoch kaum für das Feh-len von Makrophyten verantwortlich sein. Hier sollte die tatsächlichen Einflussgrößen gesucht werden. " | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0018 | "Hintergrunddok BWP: 2.1.1; S. 54; Tab. 2-2: Ergänzung: Bei Einzugsgebieten, in denen keine Überblicksmessstellen in Sachsen ausgewiesen sind, sollte auf die entspr. Messstelle(n) in den benach-barten Bundesländern hingewiesen werden." | Die Angaben sind auf Arbeitsebene vor-handen, werden jedoch im sächsischen Bericht nicht mit aufgeführt. | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0018 | "HGRD-BP: 4.1; S. 97: Der Wasserkörper Weiße Els-ter-11 weist eine kontinuierliche Belastung durch erhöhte Nährstoffkonzentrationen auf und wird zusätzlich durch eine einmalige Stoßbelastung im Mai 2007 beeinträchtigt. --> Streichung: ab „und wird zusätzlich…“ (bis Satzende) Erklärung: Keine Darstellung von Einzelereignissen, verzerrt Sachstand; Mischwasserentlas-tungen, die hier als Ursache zu vermuten sind, treten immer wieder und auch bei anderen OWK auf, wobei hier eher auf die dank moderner Kanalnetzsteuerung in Leipzig in den letzten Jahren deutlich re-duzierte Belastung durch Mischwasserab-schläge hinzuweisen ist als auf ein einma-liges Ereignis. " | Die Beispiele sollen zeigen, dass aufgrund der unterstützenden Parameter eine weitere Eingrenzung von potenziellen Belastungen und deren Ursache möglich ist. Die Beispiele wurden zufällig aus dem Datenpool herausgesucht. Die Begründung für die Streichung der Passage kann nicht nachvollzogen werden, da die Werte für sich sprechen. | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0018 | "HGRD-BP: 4.1.1; S. 101: Die Behandlung kommunalen Abwassers in öffentlichen Ab-wasserbehandlungsanlagen er-folgt nach den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Tech-nik. --> Ergänzung: Bei vier der maßgeblichen Punkt-quellen im Teilbearbeitungsgebiet Sächs. Weiße Elster / Pleiße werden bereits erhöhte Anforderungen an die Einleitung gereinigter kommu-naler Abwässer bzgl. Ammonium-Stickstoff und Phosphor eingehal-ten. Begründung: Die kommunalen Kläranlagen Leipzig-Rosental (=> Neue Luppe), Panitzsch , Taucha (=> Parthe) und Markkleeberg (=> Floßgraben) halten folgende, wasserrecht-lich beschiedene Anforderungen zum Teil seit mehreren Jahren stabil ein: Phosphor< 1mg/l, Ammonium-N < 3 mg/l (TW > 12°C) bzw. < 5 mg/l (TW < 12 °C) " | Eine gebiets- bzw. anlagenspezifische Untersetzung ist hier nicht erforderlich. Die Tatsache, dass erhöhte Anforderungen von best. Anlagen eingehalten werden, trifft mglw. auch auf weitere Anlagen in anderen Teilbearbeitungsgebieten zu. Die Ergänzung wird daher als nicht notwendig erachtet. | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0018 | "Einstufung Speicherbecken Borna, Spei-cherbecken Witznitz; Großer Teich Torgau jeweils Ökologi-scher Zustand / Potential, Kom-ponente Phytoplankton --> Überprüfung und ggf. Korrektur : Einstufung mit „gut“ Begründung: Speicherbecken Borna: Trophieziel oli-gotroph, Ist-Zustand eutroph 1 [LTV, Si-cherheitsbericht 2007]; seit 2007 Massen-entwicklungen von Blaualgen (Plank-tothrix rubescens) aufgrund häufigen Ein-staus auch kleinerer Hochwässer der Plei-ße, bedingt durch Baustellen Speicherbecken Witznitz: Wassergüteziel mesotroph, Ist-Zustand eutroph 1, Algen-massenentwicklungen [LTV, Sicherheits-bericht 2007] Großer Teich Torgau: aus früheren Jahren häufige Massenentwicklungen von Blau-algen (Anabaena flos-aquae) bekannt [Werkvertrag StUFA Leipzig, 1994] " | Bewertungsaktualisierung 2008 durch LTV (Einstufung als „mäßig“) | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0018 | "Für die GWK SAL GW 060, SAL GW 022, SAL GW 052, VM 1-2-1, VM 1-2-2, EL 2-1, EL 2-4 und SAL GW 058 ist die Bewertungsgrundla-ge hinsichtlich der Sulfat-Belastung darzustellen. Die LD Leipzig empfiehlt fachlich, zur Zustandsbewertung der GWK hinsichtlich Sulfat beim Vorliegen einer geogenen Hintergrundbelas-tung den Schwellenwert 500 mg/l aus der Trinkwasserverordnung (Mai 2001) anzusetzen. Für SAL GW 059 ist ein weniger strenges Umweltziel unter anderen in Form eines Sulfat-Schwellenwertes zu definieren (siehe Anlage 1 und 3) Der vom Hintergrunddokument HM für die GWK SAL GW 060, SAL GW 022, SAL GW 052, VM 1-2-1, VM 1-2-2, EL 2-1, EL 2-4 und SAL GW 058 ausgewie-sene schlechte Zustand hinsichtlich Sulfat-Belastung ist (wegen der nicht dargestell-ten Bewertungsgrundlage sprich Sulfat-Verteilungskarte) nicht nachvollziehbar. Es wird, um die Kenntnisse/ Unterlagen des Einwenders zu nutzen, eine fachliche Ab-stimmung mit dem Einwender empfohlen " | "Es wurde generell nach dem ""Verfahren für die Beurteilung des chemischen Zu-standes nach Artikel 4 und Anhang III der Richtlinie 2006/118/EG"", das vom LAWA-AG beschlossen wurde verfahren. Für die Regionalisierung der Messwerte standen sowohl Daten der Landesmessnet-ze als auch Daten von LMBV und MIBRAG zur Verfügung. Die Daten-grundlagen sind im WINSTYX verankert. Die Regionalisierungsergebnisse liegen im LfULG zur Einsicht vor. Grundsätzlich wurde bei oben genannten Verfahren der Grenzwert von Sulfat auf 240 mg/l gesetzt. Ein Abweichen davon ist nur auf Grund geogener Belastungen erlaubt. Die geogene Hintergrundbelas-tung wurde sowohl nach dem Für Sachsen festgelegten Verfahren als auch nach dem Verfahren der geologischen Landesdienste ausgewiesen. Dabei wurden alle hier vor-liegenden Messwerte in die Betrachtung einbezogen. Dem Einwender liegt der F/E-Bericht des LfULG vor. Das nicht nachvollziehba-re Festlegen eines willkürlichen Grenz-wertes ist entsprechend den LAWA-Vorschriften nicht gestattet. " | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0018 | "Die neuen Bewertungsergebnisse sind im Hintergrunddokument HM zu ergänzen (z. B. in Form einer Karte der in die Fläche übertragenen Nitratkonzentrationen größer 25 mg/l bei Verschneidung mit A-cker/Grünland und unter Berück-sichtigung der neuen Messwerte an Messpunkten), um eine einfache Plausibilitätsprüfung zu ermögli-chen. Sollte das Ergebnis der Neubewer-tung einer Prüfung nicht standhal-ten, so entfallen die in Karte 31 aus HM für SAL GW 060, VM 1-1 und VM 2-2 sowie EL 2-1 und EL 2-2 angegebenen Ma߬nahmen zur Re-duzierung der auswaschungsbeding-ten Nährstoffeinträge aus der Land-wirtschaft (GW) (M-Nr. 41). Es wird nicht dargestellt, welche Gründe bzw. welcher Kenntniszuwachs bei den GWK SAL GW 060, EL 2-2, EL 2-1, VM 2-2 und VM 1-1 abweichend von dem Ergebnis der Weitergehenden Beschrei-bung (sie hatte für diese GWK einhellig einen guten Zustand festge¬stellt) zu dem Bewertungsergebnis schlechter Zustand hinsichtlich Nitrat im Hintergrunddoku-ment HM geführt hat. " | Es wurde generell nach dem "Verfahren für die Beurteilung des chemischen Zu-standes nach Artikel 4 und Anhang III der Richtlinie 2006/118/EG", das vom LAWA-AG beschlossen wurde verfahren. Die Neubewertung wurde auf der Grund-lage der vorliegnden Messwerte des Moni-torings nach WRRL vorgenommen. Das Verfahren wurde dem Einwender im Rahmen der Diestberatungen und der Landesfachgruppensitzungen mehfach vorgestellt. Auf Grund der Stellungnahme des Einwenders wurde eine erneute Prüfung unter Einbeziehung aktueller Messwerte vorge-nommen, die zu keinem anderen Ergebnis führte | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0018 | "Die Teilung des GWK VM 1-2 ist zurückzunehmen. Die Beweggründe für die Teilung des GWK VM 1-2 in VM 1-2-1 und VM 1-2-2 sind nicht nachvollziehbar. Bemerkung: Es wird eine fachliche Ab-stimmung mit dem Einwender zur Abgrenzung des GWK VM 1-2 empfohlen. " | Die Teilung des GWK erfolgte wegen des nicht sicher feststellbaren chemischen Zustandes. Sie wurde auf der Grundlage der hydrogeologischen Situation durchge-führt und mit Ref. 105 unseres Hauses abgestimmt. | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0018 | "SAL GW 059 ist als GWK mit GW-Dargebotsdefizit aufgrund von Braunkohlenbergbau hinzuzufügen. Der schlechte mengenmäßige Zu-stand des GWK SAL GW 059 ist zu nennen. SAL GW 059 ist als GWK mit „Weniger strengen Bewirtschaf-tungszielen“ nach Art. 4 Abs. (5) WRRL für die Zielerreichung Men-ge GW hinzuzufügen. Erklärung: Dem GWK SAL GW 059 wird von den Hintergrunddokumenten HM und HB so-wie dem Bewirtschaftungsplan B unzu-treffend ein guter Zustand hinsichtlich des GW-Dargebots (Menge GW) für 2015 zugeordnet. Die in den Braunkohleplänen definierten Laufzeiten der aktiven Tage-baue Vereinigtes Schleenhain und Profen sehen Bergbaueinflüsse auf die Gewässer (Oberflächengewässer und das Grundwas-ser) über das Jahr 2040 hinaus vor und die bergbaubedingten Grundwasserwiederan-stiege werden prognostisch erst etwa im Jahr 2100 abgeschlossen sein. Daher ge-nügt eine Fristverlängerung gemäß Art. 4 Abs. (4) EU-WRRL bis max. 2027 nicht, sondern besteht das Erfordernis von „we-niger strengen Umweltzielen“ gemäß Art. 4 Abs. (5) EU-WRRL hinsichtlich Menge für GWK SAL GW 059 (siehe Anlage 1)" | Als Belastung auf den mengenmäßigen Zustand wirken Sanierungsbergbau und aktiver Bergbau gleichermaßen, aber mit jeweils umgekehrtem Vorzeichen. Wäh-rend der Sanierungsbergbau gegenwärtig in Größenordnungen Wasser aus der flie-ßenden Welle zur aktiven Flutung der Restlöcher entnimmt, gibt der Aktivberg-bau gehobenes Grundwasser in die Vorflut ab. In Westsachsen bzw. im Mitteldeut-schen Braunkohlerevier ist dieses Verhält-nis gegenwärtig weitgehend ausgeglichen, da die im aktiven Bergbau gehobenen Grundwassermengen zu großen Teilen für die Flutung der Tagebaurestseen verwen-det werden können. | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0018 | "Es wird empfohlen, sowohl SAL GW 052 als auch SAL GW 059 als Kandidaten für „Weniger strenge Bewirtschaftungsziele“ nach Art. 4 (5) WRRL für die Zielerreichung Chemischer Zustand GW zu nen-nen. Begründung: Tab. 20 aus HM und Karte 5.4 aus B stel-len dar, dass für die GWK SAL GW 052 und SAL GW 059 bis spätestens 2027 (Ausschöpfen der möglichen Fristverlän-gerungen um 2mal 6 Jahre) mit Hilfe der geplanten Maßnahmen ein guter chemi-scher Zustand erreicht wird. Nach dem aktuellen Kenntnis- und Pla-nungsstand wird, dass bedingt durch lang anhaltende Prozesse der Kippenversaue-rung bzw. langsame Regenerierung des betroffe¬nen Grundwassers sowie die zeit- und technisch aufwändigen Altlast-Sanierungsarbeiten im ÖGP Böhlen der gute chemische Zustand des GWK SAL GW 059 auch über 2027 nicht mit den zur Verfügung stehenden Techniken bei ver-hältnismäßigem finanziellen Aufwand zu erreichen sein. Bei SAL GW 052 kann auf Grund der Überlagerung zahlreicher rele-van¬ter Punktquellen GW nicht ausge-schlossen werden, dass selbst bis 2027 der gute chemische Zustand nicht oder nicht mit verhältnismäßigem Aufwand erreich-bar ist. " | "Für die wegen des Braunkohlenbergbaus in den schlechten Zustand eingestuften GWK werden weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen (in diesem Fall GWK SAL GW 059) Für die durch Punktquellen belasteten GWK (in diesem Fall SAL GW 052 ) wurde derzeit grundsätzlich die Ausnahmeregelung Fristverlängerung in An-spruch genommen. Weniger strenge Umweltziele können erst im folgenden Be-wirtschaftungsplan ausreichend und nachvollziehbar begründet werden" | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0018 | "Aus Sicht des Einwenders sollte der erste Bewirtschaftungs-Zyklus (2010 bis 2015) zum Vorbe¬reiten eines Messprogramms zur repräsen-tativen Bestandserfassung der GW-Fauna in GWK sowie zu Forschun-gen hinsichtlich der Wirkung von Milieubedingungen (inklusive Nähr- und Schadstoffen) auf die GW-Fauna genutzt werden. Erklärung: Die GW-Ökologie wird im aktuellen Be-wirtschaftungsplan-Entwurf B der FGG Elbe und den zugrunde liegenden sächsi-schen Hintergrunddokumenten HM und HB weder bei der Zustandsbewertung der GWK noch bei der Defizitanalyse noch bei den Bewirtschaftungszielen und auch nicht bei den Maßnahmen berücksichtigt. Grund dafür dürfte sein, dass bislang wichtige methodische Grundlagen und Kenntnisse über die GW-Fauna fehlen." | nach WRRL nicht relevant für GW. Bei der Umsetzung der Maßnahmen wird die Wirkung der GW-Fauna soweit bekannt verwendet | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0018 | "HGRD-BP: Anlage 1, Karte 9 Legende: Spezifische Schad-stoffe --> Ergänzung: Erläuterung der mit einem grünen Punkt dargestellten Messstellen " | Es handelt sich um einen schwarzen Punkt - Legende ist vorhanden | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0018 | "HGRD-BP: 3.1.2; S. 86, 1. Absatz: Bis auf den Kiessee Naunhof … befinden sich alle betrachteten Standgewässerkörper im guten chemischen Zustand. --> Korrektur /Ergänzung: Die Ursache für die Einstufung des Kiessees Naunhof, der erhöhte Ge-halt an Cadmium, ist geogen be-dingt. HGRD-BP: 3.1.2; S. 86, 4. Absatz: Bei den wenigen FWK, die zur-zeit das chemische Umweltziel verfehlen, ist eine deutliche Verbesserung des chemischen Zustandes nicht zu erwarten. --> Ergänzung: Für den Kiessee Naunhof ist das Erreichen neutraler pH-Werte auf natürlichem Wege zu erwarten, das mit einem Rückgang der Cadmium-Belastung einhergehen wird. Erklärung: In den hier abgebauten Flusskiesen (Mul-deschotter!) ist aufgrund des Einzugsge-bietes geogen bedingt mit erhöhten Schwermetall- (Cd-, Pb) und As-Gehalten zu rechen. Durch den sauren pH-Wert im Kiessee Naunhof gehen diese in Lösung. Wie bereits am benachbarten Ammelshai-ner See zu beobachten war, wird auch der Kiessee Naunhof nach dem (bereits erfolg-ten) Abschluss des Kiesabbaus innerhalb weniger Jahrzehnte von allein neutrale Verhältnisse erreichen und damit auch der Cadmium-Gehalt zurückgehen. Die jetzige Einstufung als „nicht gut“ hat eine hohe Öffentlichkeitswirkung; da der im überre-gional bekannten NEG Naunhof-Brandiser Forst gelegene See intensiv für Erholungs-zwecke genutzt wird " | Bisher gibt es keine Rechtsgrundlage bei der Einstufung die Hintergrundwerte mit zu berücksichtigen. Mit der Umsetzung der Tochterrichtlinie kann dies erfolgen. | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0018 | "HGRD-BP: 4.1.5; S. 107, 2. Absatz: In Sachsen wurden keinem OWK signifikante Belastungen des Typs „Andere anthropogene Auswirkungen“ zugeordnet. Zwar sind einige Wasserkörper von solchen Auswirkungen be-troffen (z.B. Fischteichbewirt-schaftung … oder intensive Freizeitnutzung …), jedoch werden diese in den meisten Fällen nicht signifikant beein-trächtigt. --> Nachfrage + ggf. Ergänzung / Kor-rektur: Gibt es für Sachsen eine repräsenta-tive Erfassung der Neobiota an den OWK? Ergänzung: Bezüglich der konkreten Auswir-kungen auf den einzelnen Oberflä-chenwasserkörper besteht teilweise noch Untersuchungsbedarf. Erklärung: Falls keine repräsentative Erfassung der Neobiota an den OWK vorliegt, sollte eine Relativierung der Aussage erfolgen. Die Auswirkungen von intensiv genutzten Fischteichen können auch bei im Neben-schluss betriebenen Anlagen (z.B. an Los-sa und Parthe [Werkvertrag StUFA Leip-zig 2003]) der Einleitung mangelhaft ge-reinigter Abwässer vergleichbare Folgen haben. Zu den Folgen intensiver Erho-lungsnutzung besteht häufig noch Unter-suchungsbedarf zu den einzelnen OWK." | Es liegen Daten zu Neophyten im Uferbereich von Gewässern vor, aber nicht flächendeckend. Was Neozooen in den Gewässern angeht, liegen kaum bzw. keine Daten vor. | keine | Freistaat Sachsen |