Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0034 "Für die in unserem Zuständigkeitsgebiet gelegenen bergbaubeeinflussten GWK wird für die Zielerreichung die Fristverlängerung gemäß Art. 4 (4) WRRL in Anspruch genommen. Die seit Auslegung der Anhörungsdokumente geführten Diskussionen im Fach- und Behördenkreis, u. a. am 05.05.09 sowie am 28./29.05.09, widerspiegeln einen wei-terreichenden Arbeitsstand in Richtung „weniger strenge Umweltziele“, was in Anbe-tracht der Langfristigkeit der in diesen Gebieten stattfindenden Stoffumwandlungs- und -transportprozesse auch gerechtfertigt ist. Diesbezüglich bedarf der Entwurf des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmeprogrammes der Überarbeitung/ An-passung." Für die wegen des Braunkohlenbergbaus in den schlechten Zustand eingestuften GWK werden weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen Änderung der der Bewirtschaftungsziele --> Anpassungen text, Tabellen, Karten Freistaat Sachsen
SN0094 "Für die in unserem Zuständigkeitsgebiet gelegenen bergbaubeeinflussten GWK wird für die Zielerreichung die Fristverlängerung gemäß Art. 4 (4) WRRL in Anspruch genommen. Die seit Auslegung der Anhörungsdokumente geführten Diskussionen im Fach- und Behördenkreis, u. a. am 05.05.09 sowie am 28./29.05.09, widerspiegeln einen wei-terreichenden Arbeitsstand in Richtung „weniger strenge Umweltziele“, was in Anbe-tracht der Langfristigkeit der in diesen Gebieten stattfindenden Stoffumwandlungs- und -transportprozesse auch gerechtfertigt ist. Diesbezüglich bedarf der Entwurf des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmeprogrammes der Überarbeitung/ An-passung." Für die wegen des Braunkohlenbergbaus in den schlechten Zustand eingestuften GWK werden weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen Änderung der der Bewirtschaftungsziele --> Anpassungen text, Tabellen, Karten Freistaat Sachsen
SN0083 "HGRD-BP: K 1.4.1.3, S. 39 „4. ca. 9 Mio. m³/Jahr an Rohwas-ser zur Trinkwasserversorgung von der Talsperre Neunzehnhain II (EZG Freiberger Mulde) zur Tal-sperre Einsiedel (EZG Zwickauer Mulde)“ --> Änderung zu 4.: ca. 7 Mio. m³/Jahr… " Zustimmung Änderung der Überleitungsmenge Freistaat Sachsen
SN0083 "HGRD-BP: K 1.4.1.3, S. 40 „4. ca. 11 Mio. m³/Jahr an Brauch-wasser für das Wärmekraftwerk Lippendorf vom Pumpwerk Ser-muth...zum Speicher Witznitz…“ --> Änderung zu 4.: ca. 16 Mio. m³/Jahr… " Zustimmung Änderung der Überleitungsmenge Freistaat Sachsen
BP-GS0008 Kap. 4.1.1, S. 49: Formulierungen wie "Für eine Reihe von natürlichen Wasserkörpern kann der gute ökologische Zustand nur bei Aufgabe der Nutzungen realisiert werden" sind völlig unannehmbar und lassen für die Verwaltungspraxis schlimmstes befürchten. Im betreffenden Textabschnitt wird erläutert, in welchen Fällen Wasserkörper gemäß WRRL als erheblich verändert ausgewiesen werden können. Der genannte Satz impliziert keine tatsächliche Aufgabe von Nutzungen für natürliche Wasserkörper. Änderung des Satzes in "Für eine Reihe von natürliche Wasserkörpern könnte der gute ökologische Zustand theoretisch nur bei Aufgabe der Nutzungen realisiert werden." Für diese Wasserkörper lässt die WRRL es zu, sie als erheblich veränderte Wasserkörper (Heavily Modified Water Bodies) auszuweisen. FGG Elbe
BP-GS0042 Zu 4.1.1, S.49 Absatz 7): Die Formulierung "Für eine Reihe von natürliche Wasserkörpern kann der gute ökologische Zustand nur bei Aufgabe der Nutzungen realisiert werden" ist völlig unannehmbar und läßt für die Nutzung der Wasserkraft in der Verwaltungspraxis großen Spielraum für die Versagung von Genehmigungen offen. Im betreffenden Textabschnitt wird erläutert, in welchen Fällen Wasserkörper gem. WRRL als erheblich verändert ausgewiesen werden können. Der genannte Satz impliziert keine tatsächliche Aufgabe von Nutzungen für natürliche Wasserkörper. Änderung des Satzes in "Für eine Reihe von Wasserkörpern könnte der gute ökologische Zustand theoretisch nur bei signifikanter Einschränkung oder Aufgabe der Nutzungen realisiert werden." Für diese Wasserkörper lässt die WRRL es zu, sie als erheblich veränderte Wasserkörper (Heavily Modified Water Bodies) auszuweisen. FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 5.1 Strategie zu Bergbaufolgen mit Auswirkungen auf Gewässer - Kalibergbau: Reine Problembeschreibung, keinerlei Lösungsansatz /-strategie!, obwohl diese Ausführungen im Abschnitt „Überregionale Strategien zur Erreichung der Umweltziele“ platziert sind. Entweder Einstufung als überregionales Problem und Entwicklung von Lösungsansätzen oder Streichung an dieser Stelle, da nur regionale Betrachtung. Salzbergbau hat keine überregionale, sondern nur lokale Bedeutung in der FGG Elbe. Zur Klarstellung wurde eine Textänderung vorgenommen. Änderung in Kap. 5.1 d), 1. Absatz, letzter Satz: "Der Altbergbau hat lokale bis hin zu überregionaler Bedeutung, Salzgewinnungsstätten dagegen haben ausschließlich lokale Bedeutung." FGG Elbe
BP_MP_ST0130 ID 1656: Rückverlegung des Deiches führt durch Flächenverlust zu erhebl. Belastungen für Unternehmen. Die Maßnahme wurde aus dem Maßnahmenprogramm gestrichen. Änderung Maßnahmenprogramm Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0077 Vorgesehene Rückverlegung der Deiche beidseitig der Helme im Raum Kelbra wird abgelehnt. Weitere Deichrückverlegungsmaßnahmen an der Helme sind nicht mehr Bestandteil wasserwirtschaftlicher Fachplanungen des Landes Sachsen-Anhalt bis 2010. Die Maßnahme ist auch nicht mehr Bestandteil des Maßnahmenprogramms. Änderung Maßnahmenprogramm Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0069 Einwender lehnt Deichrückverlegung an der Helme bei Kelbra ab. Weitere Deichrückverlegungsmaßnahmen an der Helme sind nicht mehr Bestandteil wasserwirtschaftlicher Fachplanungen des Landes Sachsen-Anhalt bis 2010. Die Maßnahme ist auch nicht mehr Bestandteil des Maßnahmenprogramms. Änderung Maßnahmenprogramm Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0068 Einwender lehnt Deichrückverlegung an der Helme bei Kelbra ab. Weitere Deichrückverlegungsmaßnahmen an der Helme sind nicht mehr Bestandteil wasserwirtschaftlicher Fachplanungen des Landes Sachsen-Anhalt bis 2010. Die Maßnahme ist auch nicht mehr Bestandteil des Maßnahmenprogramms. Änderung Maßnahmenprogramm Land Sachsen-Anhalt
SN0083 "HGRD-BP: K 1.4.1.3, S. 39 „2. ca. 11 Mio. m³/Jahr an Roh-wasser zur Trinkwasserversorgung von der Talsperre Lichtenberg (EZG Freiberger Mulde) zur Tal-sperre Klingenberg (EZG Elbe)“ --> Änderung zu 2.:ca. 0,6 Mio. m³/Jahr (langjähriger Mittel-wert) von der TS Rauschenbach über die TS Lichtenberg zur TS Klingenberg " Zustimmung Änderung wie angegeben Freistaat Sachsen
BP-HH0013 BPE FGG Elbe, Kap. 6.3.2, Ergänzungen des Wert bei KD 1 um folgenden Fußnoteneintrag: „Beim Kostendeckungsgrad von über 100 % handelt es sich um eine rein betriebswirtschaftliche Kenngröße. Die Realität spiegelt diese Kenngröße nur bedingt wieder, da der erwirtschaftete Überschuss an die FHH abgeführt wird und über Investitionen wieder dem Gewässerschutz in Hamburg zugute kommt." FGG „Beim Kostendeckungsgrad von über 100 % handelt es sich um eine rein betriebswirtschaftliche Kenngröße. Die Realität spiegelt diese Kenngröße nur bedingt wieder, da der erwirtschaftete Überschuss an die FHH abgeführt wird und über Investitionen wieder dem Gewässerschutz in Hamburg zugute kommt." Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0013 BPE FGG Elbe, Kap. 6.3.2: Ergänzung des Wertes des Kostendeckungsgrades bei KD 1 und KD 2 (jeweils 113) in der Tabelle 6 - 6 (Zusammenfassende Ergebnisse zur Kostendeckung im Bereich der kommunalen Abwasserbeseitigung um den folgenden Fußnoteneintrag: „Der tatsächliche Kostendeckungsgrad der Abwasserentsorgung beträgt 100%. Eine Überdeckung der Aufwendungen entsteht im Wesentlichen durch die Differenz aus bilanzieller (nach Anschaffungswerten) und kalkulatorischer (nach Wiederbeschaffungszeitwerten) Abschreibung. Diese Differenz stellt keinen ausschüttungsfähigen Gewinn dar, sondern ist gebührenrechtlich zwingend der Substanzerhaltungsrücklage zuzuführen und ist ein notwendiger Beitrag zur Substanzerhaltung.“   „Der tatsächliche Kostendeckungsgrad der Abwasserentsorgung beträgt 100%. Eine Überdeckung der Aufwendungen entsteht im Wesentlichen durch die Differenz aus bilanzieller (nach Anschaffungswerten) und kalkulatorischer (nach Wiederbeschaffungszeitwerten) Abschreibung. Diese Differenz stellt keinen ausschüttungsfähigen Gewinn dar, sondern ist gebührenrechtlich zwingend der Substanzerhaltungsrücklage zuzuführen und ist ein notwendiger Beitrag zur Substanzerhaltung.“ Freie und Hansestadt Hamburg