Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-MV0091 Bei der Planung konkreter Maßnahmen ist die Waldbetroffenheit zu prüfen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0091 Es wird auf mögliche Auswirkungen von Wiedervernässungsmaßnahmen und Rückbaumaßnahmen von wasserstandsregulierenden Anlagen hingewiesen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0091 Die Änderung oder der Rückbau von Durchlässen dürfe die Bewirtschaft von hinterliegenden Flächen nicht behindern. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0091 Es wird erläutert, dass die Neuanlage von Waldflächen zu einer Minderung von Stoffeinträgen insbesondere auf hängigen Flächen beitrgen könne. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0099 Die digitale Einsichtnahme in die Plandokumente werde begrüßt. Zum Teil seien Inhalte zur Bewirtschaftungsvorplanung noch nicht abrufbar. Soweit Dokumente aus Vorplanungsgebieten nicht verfügbar waren, befanden sich diese noch in Bearbeitung. Diese Unterlagen gehen aber über die eigentlichen Planinhalte hinaus und dienen der zusätzlichen Information.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0099 Aus den Unterlagen ließen sich keine konkreten Vorhaben entnehmen. Einzelmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Plandokumente. Es erfolgt eine Zusammenfassung von Maßnahmen zu Maßnahmearten oder -gruppen mit dem Ortsbezug der Planungseinheit. Dies e Darstellung entspricht den Anforderungen der Richtlinie.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0099 Betroffene könnten anhand der Unterlagen keine konkreten Stellungnahmen abgeben. Die Nichtabgabe von Stellungnahmen sei nicht als Zustimmung zu werten. Die Beteiligung der Betroffenen erfolgt bei der weiteren Maßnahmenvorbereitung und in den vorgeschriebenen Zulassungsverfahren. Die Bewirtschaftungsvorplanung stellt die grundsätzlich möglichen Maßnahmen zusammen, aus denen die umzusetztenden ausgewählt werden.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0099 Es wird befürchtet, dass Grundeigentümer und Gewässeranlieger über die Beiträge der Unterhaltungsverbände zu den Umsetzungskosten herangezogen werden. Dies müsse ausgeschlossen sein. Dem stehen wasser-, wasserbands- sowie abgabenrechtliche Bestimmungen entgegen. Unterhaltungskosten sind von solchen für den Ausbau zu trennen.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0104 Dieser Kritikpunkt bezieht sich auf den PB Warnow/Peene. Bewertung erfolgt beim BP Warnow/Peene.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0104 Die Art und Weise der Veröffentlichung der Plandokumente wird kritisiert. Es hätte mindestens eine ortübliche Bekanntmachung der Auslegung und Einsichtnahmemöglichkeit in Tageszeitungen und Amtsblättern der Verwaltungsämter erfolgen müssen. Die amtliche Bekanntmachungsplattform für das LUNG ist das Amtsblatt MV bzw. der Amtliche Anzeiger, in dem die Bekanntmachungen veröffentlicht wurden. Da eine Betroffenheit Einzelner in den den Plandokumenten nicht dargestellt wird, war eine darüber hinausgehende Bekanntmachung entbehrlich.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0104 Es wird gefordert, die Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern und insbesondere die Gemeinden umfassend zu informieren. Ferner wird gefordert, dass das Land die Kosten übernimmt. Das Land müsse die erforderlichen Flächen bereitstellen und dürfe Maßnahmen nur im Wege der Freiwilligkeit Betroffener umsetzen. Die Hinweise und Fordrungen werden zur Kenntnis genommen. Das Land wird Vorhaben der naturnahen Gewässerentwicklung weiterhin großzügig fördern. Darüber hinaus ist geplant, den Eigenanteil der Vorhabenträger weiter zu senken und die Verfügbarkeit von Flächen zu verbessern.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0104 Es wird gefordert, bei jeglicher Veränderung der Entwurfsunterlagen, eine erneute Anhörung durchzuführen. Die Überarbeitung der Plandokumente enthält keine grundsätzlichen Änderungen. Soweit Hinweise und Anregungen aufgenommen wurden, dienen sie der eindeutigen Darstellung, Klarstellung, weitergehenden Erläuterung oder sind redaktioneller Art. Änderungen, die ein erneutes Anhörungsverafhren bedingen würden, sind nicht erfolgt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0104 Den GUV dürften bei der Umsetzung der WRRL keine weiteren als die gesetzlichen Aufgaben und Zuständigkeiten übertragen werden. Es ist nicht geplant, den GUV weitere Aufgaben und Zuständigkeiten zu übertragen.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0104 Es könne nicht nachvollzogen werden, warum z. B. bei private Stiftungen die Mehrwertsteuer mit gefördert werden könne. Rechtsgrundlage bildet Artikel 71 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Rr. 1698/2005 (ELER-Verordnung).   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0104 Andere als die ausbauverpflichteten Kommunen dürften nur im Aufrag der Kommunen Ausbauvorhaben zur Umsetzung der EG-WRRL dürchführen. Es ist nicht vorgesehen, dass andere als die Gemeinden Ausbauaufgaben an Gewässern zweiter Ordnung übernehmen. Nicht jedes Vorhaben zur Umsetzung, dass aus der FöRiGeF gefördert werden kann, ist indes ein Gewässerausbau. Insofern können weitere Begüstigte Fördermittel erhalten.   Land Mecklenburg-Vorpommern