Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-MV0104 Bestimmte Maßnahmen beeinflussten auch die hydrologische Leistungsfähigkeit eines Gewässers. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht nur ökologische Aspekte berücksichtigt werden dürften, sondern auch der Wasserabfluss. Es werden zusätzliche Messstellen und deren Beobachtung durch das Land gefordert. Der Wasserhaushalt ist einer der Parameter des ökologischen Zustands. Isofern ist ausgeschlossen, dass er bei der Bewertung des ökologischen Zustands unberücksichtigt bleiben könnte. Hydromorphologische Defizite der Fließgewässer gehören zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen finden daher sogar besondere Beachtung. Das Land unterhält ein leistungsfähiges und den Anforderungen der Richtlinie entsprechendes Messnetz zur Überwachung der Gewässer. Wenn ein maßnahmenbegleitendes Monitoring gemeint ist, wird die zuständige Wasserbehörde, wenn erforderlich, ein solches im Zulassungsverfahren durchsetzen.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0110 Es werden finazielle Belastungen befürchtet und daher eine angemessene Vorgehnsweise gefordert. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein an der Realität ausgerichtetes Vorgehen bei der Umsetzung der Richtlinie kann zugesagt werden.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0110 Die Pläne und Programme hätten überwiegend dekriptiven Charakter, konkrete Maßnahmenplanungen könnten nicht entnommen werden. Die Anhörung häatte ihr Ziel, potieziell Betroffene einzubinden, daher verfehlt. Der Inhalt der Plandokumente und die Öffentlichkeitsbeteiligung entsprichen den Anforderungen der Richtlinie. Die Ausweisung konkreter Maßnahmen bleibt weitergehenden Planungs-, Abstimmungs- und Zulassungsschritten vorbehalten, die nicht Gegenstand dieser Plandokumente sind.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0110 Der Einwender möchte in die konkrete Maßnahmenusetzung frühzeitig eingebunden werden. Der Einwender wird als TÖB in den entsprechenden Zulassungsverfahren beteiligt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0110 Es wird auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei der Maßnahmenumsetzung und die Ausnahmemöglichkeiten der Richtlinie verwiesen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Von Ausnahmemöglichkeiten wird Gebrauch gemacht, siehe Erläuterungen hierzu im Text des BP.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0110 Gewässer dürften nicht nur unter ökologischen Gesichtspunkten gesehen werden, auch Nutzungen müssten berücksichtigt werden. Der Hinweis wird zur kenntnis genommen. Anliegen der EG-WRRL ist deshalb auch, einen Ausgleich zwischen Gewässerschutz und Gewässerbenutzungen herzustellen (Gewässerbewirtschaftung).   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0110 Der Einwender lehnt Betriebsbeschränkungen ab und fordert Spielräume für existenzsichernde Investitionen. Die Forderungen werden zu Kenntnis genommen und bei der weiteren Vorbereitung von Vorhaben berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0114 Es wird darauf hingewiesen, dass die Plandokumente keine Rechtsverbindlichkeit für Einzelvorhaben hätten. Es fehlten auf Vorhaben bezogene Finnazierungen, zeitliche Abfolge, Vorhabensträger usw. Das ist insofern zutreffend, alös Einzelvorhaben nicht Gegenstand der Plandokumente sind.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0114 Die beisherigen Fördermöglichkeiten für potienzielle Vorhabensträger reiche nicht aus. Das Land wird die Maßnahmenumsetzung weiter durch Fördermittel unterstützen. Derzeit wird geprüft, wie der Eigenanteil der Vorhabensträger weiterreduziert werden kann.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0114 Die Gemeinden als potenzielle Vorhabenträger seien nicht ausreichend informiert, auch sei ihnen die Tragweite einer Vorhabnesträgerschaft oft nicht bewusst. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinden sind grundsätzlich in den Arbeitskreisen vertreten gewesen. Die Information der Gemeinden wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit trotzdem zu verbessern sein. In die Vorbereitung konkreter Planungen werden die Gemeinden frühzeitig einbezogen.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0114 Die Umsetzung von Einzelvorhaben bedarf der Zustimmung der Unterhaltungsverbände. Die Verbände werden bei der Vorbereitung von Vorhaben in Gewässern zweiter Ordnung weiterhin intensiv beteiligt   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0114 Die Flächenbewirtschaftung und die Gewässerunterhaltung müssten weiterhin gewährleistet bleiben. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenvorbeitung berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0115 Es wird darauf hingewiesen, dass keine finanziellen Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen vorhanden seien. Die Kosten müsse das Land tragen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt. Das Land prüft gegenwärtig Möglichkeiten, wie der Eigenanteil der Vorhabensträger weiter reduziert werden kann.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0116 Es wird darauf hingewiesen, dass keine finanziellen Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen vorhanden seien. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt. Das Land prüft gegenwärtig Möglichkeiten, wie der Eigenanteil der Vorhabensträger weiter reduziert werden kann.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0117 Es wird darauf hingewiesen, dass keine finanziellen Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen vorhanden seien. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt. Das Land prüft gegenwärtig Möglichkeiten, wie der Eigenanteil der Vorhabensträger weiter reduziert werden kann.   Land Mecklenburg-Vorpommern