Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SH5 Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen dürfen nicht in unzumutbarer Weise eingeschränkt werden. Entwicklungsmöglichkeiten sind durch Wasserrecht gewährleistet, sie sind ggf. Gegenstand wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren und nicht Teil der Bewirtschaftungsplanung.   Land Schleswig-Holstein
SH6 Widerspruch gegen Reglementierung der Gewässerunterhaltung "von außen". Gewässerunterhaltung ist eine öffentlich-rechtliche Aufgabe und unterliegt damit letztlich staatlicher Verantwortung. Die Anpassung der Gewässerunterhaltung geschieht im Einvernehmen mit den zuständigen Verbänden.   Land Schleswig-Holstein
SH6 Zusätzlicher Flächenerwerb ist angesichts der derzeitigen Flächenkonkurrenz unrealistisch. Die örtlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen. Berücksichtigung der Forderung erfolgt durch Ausweisung als HMWB und die Anpassung der Maßnahmenplanung.   Land Schleswig-Holstein
SH7 Zusätzlicher Flächenerwerb ist angesichts der derzeitigen Flächenkonkurrenz unrealistisch. Die örtlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen. Berücksichtigung der Forderung erfolgt durch Ausweisung als HMWB und die Anpassung der Maßnahmenplanung.   Land Schleswig-Holstein
SH7 Daten zur Wasserqualität werden angezweifelt. Landwirtschaft nicht pauschal als Quelle diffuser Stoffeinträge benennen, weitere Untersuchungen zur Ursachenermittlung durchführen. Landwirtschaft ist nachweislich für den überwiegenden Teil der diffusen Stoffeinträge verantwortlich. Diesbezügliche Untersuchungsergebnisse sind ausreichend.   Land Schleswig-Holstein
SH7 Widerspruch gegen Reglementierung der Gewässerunterhaltung "von außen". Gewässerunterhaltung ist öffentlich-rechtliche Aufgabe und unterliegt damit letztlich staatlicher Verantwortung. Die Anpassung der Gewässerunterhaltung geschieht im Einvernehmen mit den zuständigen Verbänden.   Land Schleswig-Holstein
SH8 Ausübung des Kanusports muss bei Realisierung einzelner Maßnahmen weiterhin möglich bleiben. Landes-Kanu-Verband ist bei Maßnahmenplanung einzubeziehen. Ist generell über Beteiligung Flussgebietsbeiräte und bei einzelnen Maßnahmen sichergestellt.   Land Schleswig-Holstein
SH8 Verband benennt Kriterien für die kanusportliche Bedeutung von Gewässern. Die genannten Kriterien sind weitgehend identisch mit den Zielen der WRRL.   Land Schleswig-Holstein
SH8 Bei wasserbaulichen Maßnahmen ist die Passierbarkeit mit Kanus sicherzustellen. In der Regel verbessern entsprechende WRRL-Maßnahmen die Passierbarkeit. Im Einzelfall werden Maßnahmen mit dem Landes-Kanu-Verband abgestimmt.   Land Schleswig-Holstein
SH10 Potenziell betroffene Unternehmen können nicht erkennen, inwieweit sie von Maßnahmen betroffen sind. Form und Inhalt der Anhörung entsprechen den gesetzlichen Anforderungen bzw. den Anforderungen der WRRL. Konkrete Betroffenheiten werden in nachgelagerten Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren bewertet. Darüber hinaus steht unter www.wasser.sh eine Maßnahmendatenbank zur Verfügung, die die geplanten Maßnahmen auf Ebene der Wasserkörper darstellt.   Land Schleswig-Holstein
SH10 Hintergrunddokumente zu umfangreich und für Betroffene wertlos, da nicht Teil des Anhörungsverfahrens. Der Umfang der Hintergrunddokumente und -daten ergibt sich aus der Fülle der rechtlichen Anforderungen und Zahl / Länge der Gewässer. Sie können zum Verständnis der Anhörungsdokumente herangezogen werden und wurden auch von einigen Betroffenen für Stellungnahmen genutzt. Sie erläutern die Vorgehensweise in SH und sind damit geeignet, die Betroffenheit von Unternehmen erkennen zu können.   Land Schleswig-Holstein
SH10 Potenziell Betroffene müssen an künftigen behördlichen Entscheidungen beteiligt und nicht "vor vollendete Tatsachen gestellt" werden. Ist über nachgelagerte Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren sichergestellt. Die Beteiligung der Betroffenen bei den Planungen erfolgt durch ihre verbandlichen Vertreter in den Arbeitsgruppen.   Land Schleswig-Holstein
SH10 Alle Interessen aller Gewässernutzer (auch monetäre) sind bei der Aufstellung der BewPläne und MNP zu berücksichtigen. Ist bei der Bewirtschaftungsplanung über Ausweisungsprozess und Maßnahmenpriorisierung sichergestellt.   Land Schleswig-Holstein
SH10 Nutzungsbeschränkungen werden abgelehnt, Kapazitätserweiterungen, Neuansiedlungen oder wesentliche Änderungen an Betriebsstandorten müssen möglich bleiben. Solche Planungen sind ggf. Gegenstand wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren und nicht Teil der Bewirtschaftungsplanung.   Land Schleswig-Holstein
SH10 Entgegen der Aussage der Bewirtschaftungspläne sind Wasserentnahmeentgelte in SH nicht "ganz überwiegend zweckgebunden", sondern Grundwasserabgabe und Oberflächenwasserabgabe fließen zu 50 % dem allgemeinen Landeshaushalt zu. In den Bewirtschaftungsplänen FGE Eider und Schlei/Trave sowie in den Erläuterungen SH wird für GruWAG und OWAG korrekt erläutert, dass nach Abzug der Verwaltungskosten die Einnahmen je hälftig verwendet werden. Über die Vewendung der genannten Abgaben wir auf politischer Ebene entschieden.   Land Schleswig-Holstein