Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SH18 Diskussion des Konzepts der "Strahlwirkung" zur Kompensation von Strukturdefiziten in Fließgewässern. Für Schleswig-Holstein nicht relevant, statt dessen Konzept der Vorranggewässer.   Land Schleswig-Holstein
SH18 Besonderes Augenmerk ist aus Sicht des NABU auf die Abstimmung der WRRL mit der FFH-Richtlinie und dem Hochwasserschutz zu legen. Damit soll sichergestellt werden, dass Synergieeffekte genutzt werden und sich keine gegenläufigen Entwicklungen einstellen. In Schleswig-Holstein gewährleistet.   Land Schleswig-Holstein
SH18 Die WRRL fordert hinsichtlich des Kostendeckungs- und Verursacherprinzips die Einbeziehung aller Formen der Wassernutzung, also auch von Schifffahrt, Wasserkraft und Landwirtschaft. Die meisten Pläne beschränken sich ungeachtet der Europarechtswidrigkeit des bisherigen Vorgehens nach wie vor allem auf die reine Wasserver- und Abwasserentsorgung. WD sind nach dt. Rechtsauffassung aber nur Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung. Zwar ist ein Vertragsverletzungsverfahren um diese Frage bei der EU anhängig, vorbehaltlich einer anders lautenden Entscheidung des EuGH zur Definition der WD geht die Kritik des NABU in dieser Sache ins Leere.   Land Schleswig-Holstein
SH18 Der Klimawandel muss heute schon Berücksichtigung in der Bewirtschaftungsplanung finden, da ansonsten schwerwiegende Folgen für Wassermengenaspekte und Gewässergüte zu erwarten sind. Darüber hinaus sind positive Rückkopplungseffekte von möglichen Maßnahmen auf Klimagasemissionen durch geeignete Schwerpunktsetzung zu nutzen. In Schleswig-Holstein gewährleistet, s. Kapitel 5.1.2.7 der Bew.Pläne.   Land Schleswig-Holstein
SH5 Arbeiten und Ergebnisse zur Umsetzung Natura2000 sind einzubeziehen. Insbesondere integrierter Bewirtschaftungsplan Elbe ist zu berücksichtigen und darzustellen. Der integrierte Bewirtschaftungsplan Elbe beruht rechtlich auf Artikel 6 Absatz 1 der FFH-Richtlinie und stellt wie der Bewirtschaftungsplan der WRRL eine eigenständige Planung dar. Die konkrete Darstellung der Arbeiten und Ergebnisse zur Umsetzung von Natura 2000 ist nicht erforderlich. Informationen zum integrierten Bewirtschaftungsplan Elbe sind unter der Internet-Adresse www.natura2000-unterelbe.de einsehbar. Eine Berücksichtigung der Umsetzung von Natura 2000 im BP WRRL erfolgt u.a. im Kapitel 3 durch die Erstellung eines Verzeichnisses aller Schutzgebiete der FGE Elbe SH (Artikel 6 Abs. 1 und Anhang IV der EG-WRRL) und im Kapitel 5.3 durch die Nennung der Ziele dieser Schutzgebiete. Darüber hinaus werden bei der Bewirtschaftung von Grund- und Oberflächenwasserkörpern, die in einem Natura 2000-Gebiet liegen, die Maßnahmen mit den jeweiligen Erhaltungs- und Entwicklungszielen insbesondere für wassergebundene Arten und Lebensräume mit den Naturschutzbehörden abgestimmt. Die Überwachung des Erhaltungszustands der in den Natura 2000 vorkommenden Arten und Lebensräume erfolgt durch an die jeweiligen Bedingungen angepasste Monitoringprogramme (Natura 2000).   Land Schleswig-Holstein
SH16 Die Staustufe in Geesthacht stellt in ihrem aktuellen Zustand ein Hindernis für wandernde Gewässertiere dar. Fischaufstieg auf niedersächsischer Seite für Fische quantitativ unbefriedigend, für Makrozoobenthos Totalhindernis. Abgesehen vom Fischaufstieg auf schleswig-holsteinischer Seite (geplante Ausgleichsmaßnahme der Fa. E.ON sind darüber hinaus keine Maßnahmen geplant, die den aktuellen schlechten Zustand verbessern sollen. AG WRRL fordert die Wiederherstellung der naturnahen Elbeseitenarme auf dem Rönner Werder bei Marschacht (ehemaliges Prielsystem im Elbevorland), dass derzeit nur bei Hochwasser und Sturmfluten überschwemmt wird. Der Bereich der ehemaligen naturnahen Elbeseitenarme auf dem Rönner Werder bei Marschacht im Landkreis Harburg (Niedersachsen). Dieser Bereich ist nicht von den Erläuterungen zum FGE Elbe SH erfasst (außerhalb der Zuständigkeit). Es wird auf den Entwurf des niedersächsischen Beitrags für den BP der FGE Elbe verwiesen.   Land Schleswig-Holstein
SH16 BW-Plan TEZG Elbe: Wasserentnahme, Kap. 2.1.4 S. 42: "keine signifikante WE": Die AG WRRL widerspricht dieser Darstellung und sieht in der Überleitung von Grundwasser aus den Kreidkruge bei Breitenburg/IZ eine signifikante Grundwasserentnahme. Die Grundwasserentnahmen im Bereich der Kreidegruben sind zur Aufrechterhaltung der Standsicherheit erforderlich. Ob diese eine signifikante Belastung darstellen … Prüfung LLUR steht aus   Land Schleswig-Holstein
SH16 Im Gebiet des Elbe-Lübeck-kanals werden der Delvenau wesentliche Wassermengen vorenthalten. Faktisch ist die Delvenau von ihrem Einzugsgebiet abgeschnitten und wird bei Witzeeze aus dem Kiessee 8 gespeist (Niebuhrschleuse). Die Wassermenge ist nach Einschätzung von lokalen Fachleuten nicht ausreichend um die FFH Erhaltungsziele in der Delvenau und das gute ökologische Potenzial nach WRRL zu erreichen oder zu sichern. Durch den Bau des ELK wurde nachhaltig in das Gewässerregime eingriffen. Der untere Teil der Delvenau wurde vom oberen Teil (elk_06a) abgetrennt. Die Untere Delvenau entwässert über die Palmschleuse (Spitzenschöpfwerk) in die Elbe, die Obere Delvenau über ein Wehr in einen Randgraben des ELK. Die untere Delvenau ist kein berichtspflichtiges Gewässer, jedoch FFH-Gebiet (Vorkommen des Schlammpeitzgers). Da die untere Delvenau von ihrem ehemaligen Einzugsgebiet abgetrennt wurde, sind ihre Abmessungen zu groß für ihre heutige Wasserführung. Um das Vorkommen des Schlammpeitzgers zu unterstützen, erfolgt zur Erhöhung der Wasserführung eine Einspeisung von Wasser aus dem Kiessee 8. Ein Anschluss der oberen Delvenau (elk_06a) und damit auch der Riedebek (elk_06b) an die untere Delvenau wäre technisch sehr aufwändig und hätte zur Folge, dass an den beiden berichtsplichtigen WK eine Durchgängigkeit nicht wieder hergestellt werden könnte, da an der Mündung zur Elbe ein Schöpfwerk besteht. Im Übrigen könnte es Probleme im Bezug auf die Einspeisung von Wasser zur Aufrechterhaltung der Schifffahrt im ELK geben.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Die Bille ist in ihrem gesamten Verlauf in SH als Vorranggewässer auszuweisen. Bestrebungen zur naturnahen Entwicklung im Talraum und die biologische Besiedlung sprechen für eine Berücksichtigung von Linnau bis Reinfeld. Dem Vorranggewässer Bille ist auch der Unterlauf der Schiebenitz zuzuordnen. Die als natürlich ausgewiesenen WK der Bille (bi_02, bi_06a) sind als Vorranggewässer "A" eingestuft, der erheblich veränderte WK bi_01 als Vorranggewässer "C", die Bille bei Reinfeld (bi_06b) ist kein Vorranggewässer. Die Ausweisung von Vorranggewässern ist nicht nach WRRL zwingend durchzuführen. An den WK bi_01 und bi_06b stehen Nutzungen, der Erreichung des guten ökologischen Zustands entgegen, insofern war keine andere Einstufung möglich.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Die Missachtung der Oberalster bei der Ausweisung als Vorranggewässer, immerhin als NSG und FFH Gebiet unter besonderem Schutz, bleibt auch nach 2 Jahren intensiver Diskussionen fachlich nicht nachvollziehbar. Die Alster ist als natürliches (i. S. WRRL) Vorranggewässer auszuweisen. Die Alster ist nicht als natürliches Vorranggewässer auszuweisen, da der Ausweisung die Nutzungen entgegenstehen, zum Teil auch die Nutzung und Ziele der FFH - Richtlinie und des Wiesenvogelschutzes, im Übrigen ist die Ausweisung als Vorranggewässer nicht Bestandteil der WRRL.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Die EU Hochwasserschutzrichtlinie ist unverständlicherweise nicht Bestandteil der grundlegenden Maßnahmen. Aktuelle Planungen in Pinneberg an der Pinnau (Bannswiesen) sehen die Ausweisung umfangreicher Baugebiete im regelmäßigen Überschwemmungsbereich der Pinnau vor, wo vor allem durch Qualmwasser länger andauernde Überschwemmungen auftreten. Die Ziele der HWRL werden richtliniengemäß bis 2015 umgesetzt. Die HWRL dient nicht der Umsetzung WRRL, sondern weist gewisse Synergien auf.   Land Schleswig-Holstein
SH16 BW-Plan TEZG Elbe S. 97. Die angenommene Zielerreichung von 48 % im ersten Bewirtschaftungszyklus ist eine viel zu optimistische Größenordnung, die sich nicht aus den vorgestellten Maßnahmen ableiten lässt. Die angenommene Zielerreichung bezieht sich auf alle WK. Hierzu ist als Zielerreichung der gute Zustand als auch das gute ökologische Potential zu betrachten. Ein Großteil der Gewässer, in denen die Zielerreichung als erreicht angenommen wird, sind künstliche und HMWB-WK.   Land Schleswig-Holstein
SH16 BW-Plan TEZG Elbe S. 161. Die Inanspruchnahme von Ausnahmen wird großzügig genutzt. Dabei wird auch der beschreibende Begriff "technische Unmöglichkeit" eingeführt und als Begründung für die Inanspruchnahme von Ausnahmen benutzt. Gemeint ist aber oftmals nicht eine tatsächliche "Unmöglichkeit", sondern vielmehr die derzeit nicht realisierbar erscheinende Notwendigkeit einzelne Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen. Ohne rechtlich unzulässigen Eingriff in das Eigentum kann eine Aufgabe der Nutzung nicht erzwungen werden, daher ist der Begriff sachlich angemessen.   Land Schleswig-Holstein
SH17 Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser zu Kühlzwecken an Unterelbe/Tideelbe ist entgegen Aussage in 2.1.3 ein relevanter Belastungsfaktor. Neben dem Betrieb der bestehenden Kernkraftwerke laufen dort jedoch bereits Planungen zur Errichtung mehrerer Kohlekraftwerke. Der 2009 neu festgelegte Wärmelastplan mit einer Maximums-Vorgabe von 28(+3) °C widerspricht den ökologischen Ansprüchen diverser sensibler Wanderfischarten und beinhaltet die Gefahr, dass sich das Sauerstoffloch im Raum Hamburg zu einer ernsthaften ökologischen Wanderbarriere entwickelt. Reduzierung der Maximums- Vorgabe auf 25(+2) °C im Sommer bzw. 10(+2) °C im Winter. Sehr kurzzeitige Minimum- Sauerstoffkonzentrationen von 3…5 mg/l im Sommer und von 4…6 mg/l im Winter sind gerade noch tolerabel. Summationseffekte verschiedener Nutzer müssen berücksichtigt werden. Im Kapitel 2.1.4 wird auf den Bestand zweier Atomkraftwerke und die Planung von Kohlekraftwerken hingewiesen. Die Auswirkungen der Wasserentnahmen/ Wiedereinleitungen sind lokal und werden als für das Übergangsgewässer nicht signifikante Belastung bewertet. Die Einschätzung beruht u.a. auf den Ergebnissen und Aussagen im neuen Wärmelastplan 2008 der Tideelbe 2008 als Gemeinschaftswerk der Bundesländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Orientierungswerte für den Wärmelastplan Tideelbe werden als fachlicher Maßstab im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung angesehen. Die Festlegung der Werte erfolgte in Übereinstimmung mit den Festlegungen der europäischen Süßwasserschutzrichtlinie (2006/44/EG), den diesbezüglichen Empfehlungen der LAWA5,7 und sind abgeleitet aus fachlichen Anforderungen des Gewässerschutzes sowie unter Berücksichtigung der elbetypischen Standortverhältnisse. Die Orientierungswerte wurden von den Fischfachleuten der Bundesländer einvernehmlich bestätigt.   Land Schleswig-Holstein