Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BE0011 Freiwilligkeit bei der Inanspruchnahme von privaten Grundstücksflächen als vorrangiges Prinzip festschreiben Aktivitäten laufen z.B. in Abstimmung mit IHK - Land Berlin
BE0005 weitere (private) Akteure für Gewässerschutz gewinnen Aktivitäten laufen z.B. in Abstimmung mit IHK, mit Schulen in Vorbereitung (Bachpatenschaften) - Land Berlin
BP-GS0057 Empfehlungen zu Kapitel 7.13 / Ergänzende Maßnahmen: Information der Öffentlichkeit über relevante politische Beschlüsse; ggf. Informations-Angebote für Kommunen, Parlamentsabgeordnete und Regierungsspitzen (inkl. Veranstaltungen); Förderung Pilotprojekte in Kommunen sowie des Erfahrungsaustausches. Aktuelle Informationen über die FGG Elbe und den Umsetzungsprozess der WRRL im Einzugsgebiet gegenüber der Öffentlichkeit werden über die Homepage bzw. Broschüren und in Veranstaltungen angeboten. Auskünfte zu den Umsetzungsstrategien in den Ländern und politischen Entscheidungen gegenüber der Öffentlichkeit obliegen den einzelnen Bundesländern. - FGG Elbe
SN0025 Die aufgestellten Ziele und Maßnahmen reflektieren die Erhaltungs- und Entwicklungszie-le der in der FHH-RL und Vogelschutz-RL sowie die in den bereits erstellten Managementplänen für das Schutzgebietssystem Natu-ra 2000 aufgeführten Maßnahmen nicht im gebotenen Umfang. Alle abgestimmten FFH-Managementpläne wurden in die Maßnahmenplanung WRRL integriert, sobald Wasserkörper betroffen waren. keine Freistaat Sachsen
SN0008 Aufgrund der steuernden Wirkung der Programme besteht durch die wasserkörperbezogene (und damit weiträumige) Betrachtungsebene die Gefahr, dass für lokale, auf Teile des Wasserkörpers beschränkte Probleme, die zu hohen Belastungen im Grundwasser führen, keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Alle Belastungen werden nach den gesetzlichen Grundlagen des Bundes und der Länder behandelt. keine Freistaat Sachsen
BP-HH0013 "Maßnahmenplan des Anhörungsdokumentes Hamburg, s. Tab. II -> Punktquelle Kläranlagenablauf Dradenau: Eine Absenkung der Überwachungswerte über dieses Maß hinaus bedeutet einen Ausbau der Klärwerke, der zwangsläufig zu höheren Jahreskosten führt; Begründung 1: schon jetzt wird durch die Erklärung abgesenkter Überwachungswerte in den Sommermonaten (anorganischer Stickstoff von 18 mg/l auf 14,4 mg/l und chemischer Sauerstoffbedarf von 75 auf 60 mg/l) die Fracht sauerstoffzehrender Substanzen minimiert. Zudem wird der bundesweit übliche 2-Stunden-Grenzwert von 1 g Pges/m3 sicher eingehalten, woraus sich ein Jahresmittelwert von ca. 0,7 g Pges/m3 und eine technisch nur noch in engen Grenzen steigerbare Eliminationsrate von 92 % ergibt; Begründung 2: Eine Absenkung der mittleren Pges – Konzentration im Kläranlagenablauf von 0,7 g Pges/m3 auf z. B. 0,5 g Pges/m3 ergibt Zusatzkosten von rd. einer halben Million Euro im Jahr. Der Erhöhung der Reduktionsrate von 92 % auf 94 % (nahezu technische Grenze der chemischen Fällung) steht damit entsprechend eine Kostensteigerung um 36 % gegenüber. Der Phospat - Frachtanteil des Kläranlagenablaufs sinkt dadurch um einen Prozentpunkt von 3,8 auf 2,8 %; ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Gewässergüte ist hierdurch nicht zu erreichen; Begründung 3: Da der Stickstoff - Frachtanteil des Kläranlagenablaufs mit 2,9 % in der bestehenden IST - Situation bereits auf diesem Niveau ist, ist auch hier durch eine weitere Reduktion der Fracht aus dieser Punktquelle kein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Gewässergüte zu erreichen. " Alle Maßnahmen unterliegen der Prüfung auf ihre Kosteneffizienz   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0013 Anhörungsdokuments Hamburg, Kap. 5.1.3: Sollten zukünftig aus den Anforderungen der WRRL Überwachungswerte festgelegt werden, so sind hierfür Sonderverfahren notwendig, die bisher nicht Regel, z. T. noch nicht einmal Stand der Technik sind. Die sich ergebenden Mehrkosten sind dementsprechend nicht bezifferbar. Sie werden aber, insbesondere im Hinblick auf die sehr großen Abwassermengen des Klärwerksverbundes, erheblich sein. Alle Maßnahmen unterliegen der Prüfung auf ihre Kosteneffizienz   Freie und Hansestadt Hamburg
SN0024 Wir halten es für notwendig, die anderen betroffenen Bereiche wie Bergbau, Industrie und Landwirtschaft in die Umsetzung aktiv einzubeziehen, damit auch diese ihre rechtlichen Möglichkeiten in diesem Prozess ausschöpfen. Ebenso ist weiterhin eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit erforderlich, um die Bevölkerung immer mehr für dieses Thema zu sensibilisieren. Alle uns bekannten Interessengruppen werden regelmäßig über Publikationen und Veranstaltungen über die Umsetzung der WRRL in Sachsen informiert. In den öffentlichen Gewässerforen besteht ausreichend Raum für Diskussionen. Bei weitergehendem Besprechungsbedarf (z.B. Landwirtschaft, bergbau, Naturschutz, Wasserkraft) werden bilaterale Gespräche angeboten. Künftig wird noch mehr Wert gelegt, weitere Kreise für die Belange der WRRL zu sensibilisieren. Die weitergehende Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen wird zusammen mit den Betroffenen erfolgen. keine Freistaat Sachsen
SN0037 Die betroffenen Unternehmen (Z.B. Industrie und Landwirtschaft) sind in künftige Besprechungen und Abstimmungen zur Umsetzung der WRRL ebenso wie zu behördlichen Entscheidungen rechtzeitig und ergebnisoffen einzubinden. Alle uns bekannten Interessengruppen werden regelmäßig über Publikationen und Veranstaltungen über die Umsetzung der WRRL in Sachsen informiert. In den öffentlichen Gewässerforen besteht ausreichend Raum für Diskussionen. Bei weitergehendem Besprechungsbedarf (z.B. Landwirtschaft, bergbau, Naturschutz, Wasserkraft) werden bilaterale Gespräche angeboten. Künftig wird noch mehr Wert gelegt, weitere Kreise für die Belange der WRRL zu sensibilisieren. Die weitergehende Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen wird zusammen mit den Betroffenen erfolgen. keine Freistaat Sachsen
SN0015 Die betroffenen Unternehmen (Z.B. Industrie und Landwirtschaft) sind in künftige Besprechungen und Abstimmungen zur Umsetzung der WRRL ebenso wie zu behördlichen Entscheidungen rechtzeitig und ergebnisoffen einzubinden. Alle uns bekannten Interessengruppen werden regelmäßig über Publikationen und Veranstaltungen über die Umsetzung der WRRL in Sachsen informiert. In den öffentlichen Gewässerforen besteht ausreichend Raum für Diskussionen. Bei weitergehendem Besprechungsbedarf (z.B. Landwirtschaft, bergbau, Naturschutz, Wasserkraft) werden bilaterale Gespräche angeboten. Künftig wird noch mehr Wert gelegt, weitere Kreise für die Belange der WRRL zu sensibilisieren. Die weitergehende Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen wird zusammen mit den Betroffenen erfolgen. keine Freistaat Sachsen
SH16 Das MLUR setzt bei der Umsetzung der Ziele der WRRL sowohl auf obligatorische d. h. grundlegende Maßnahmen, wie sie durch die gesetzlichen Anforderungen beispielsweise in der Düngeverordnung vorgegeben sind als auch zusätzlich auf freiwillig von den Landwirten durchzuführende Maßnahmen (z. B. Gewässerschutzberatung und AUM). Nur in dieser Kombination der obligatorischen und freiwilligen Maßnahmen werden Fortschritte und Verbesserungen zur Umsetzung der Gewässerschutzziele zu erreichen sein. Allgemeinpolitische Forderungen ohne konkreten Bezug zu den Anhörungsdokumenten.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Umsetzung der EG-WRRL wird durch konkurrierende Entscheidungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zu Gunsten gewässerschädlicher Entwicklungen konterkariert. Allgemeinpolitische Kritik ohne konkrete Forderung zu den Anhörungsdokumenten.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Maßnahmen ergreifen, um einer weiteren Konzentration der Tierhaltung entgegenzuwirken. Öffentliche Transferleistungen (Agrarinvestitionsprogramm), die zur Ausweitung der Tierbestände und einer weiteren Konzentration der Tierhaltung führen, sind zu stoppen. Allgemeinpolitische Kritikpunkte ohne konkrete Forderung zu den Anhörungsdokumenten.   Land Schleswig-Holstein
BP_MP_ST0063 "Maßnahmen zum Gewässerschutz in TWSG müssen vollständig ausgeglichen werden, Ausgleichsregelung nach § 52 WG LSA ist unpraktikabel." Als Alternative wäre eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Begünstigten und beispielsweise dem Landwirt (Kooperationsvereinbarung) denkbar.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0121 Maßnahmenart spezifische Gewässerschutzmaßnahmen in Trinkwasserschutzgebieten - finanzieller Ausgleich von Mehraufwendungen u. Mindererträgen erforderlich, Ausgleichsregelung im § 52 Wassergesetz LSA unpraktikabel Als Alternative wäre eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Begünstigten und beispielsweise dem Landwirt (Kooperationsvereinbarung) denkbar.   Land Sachsen-Anhalt