Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-HH0032 BPE HH, Tab II Maßnahmenplan, OWK pi_03: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze, Röhrichte)“, „Maßnahmen zur Abstimmung für die Wiederherstellung der Durchgängigkeit mit dem benachbarten Kreis Pinneberg, Stadt Schenefeld in Schleswig-Holstein inkl. eines Zeitplans“; Hinweis: Die Durchgängigkeit des Wehrs am Schacksee, das genau auf der Landesgrenze liegt, kann nur durch Kooperation der beiden zuständigen Bundesländer realisiert werden. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK pi_15: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze)“. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK se_03: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze, Röhrichte)“, “Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung“ und „Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge aus Punktquellen“. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 Maßnahmen zur standortgerechten Gehölzentwicklung sind grundlegend an allen Wasserkörpern in Hamburg notwendig; Begründung: es fehlt bei vielen Wasserkörpern die Benennung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z.B. standortgerechte Gehölzentwicklung)“. Unter einer standortgerechten Gehölzentwicklung ist nicht nur die Neupflanzung sondern auch der Umbau von Gehölzen zu verstehen. An vielen Ufern stehen derzeit Parkgehölze, die nichts zur Uferbefestigung und zur Bildung von Unterwasser-Habitaten beitragen aber andererseits die Gewässer mit schwer abbaubarem Laub belasten. Dies lässt sich nur langfristig ändern, muss deshalb aber umso schneller begonnen werden. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 Emissionsarmer Wegebau / Umbau der Wege bzw. von deren Entwässerung sollte zumindest an allen Vorranggewässern planerisch in Angriff genommen werden; Begründung: Der Abtrag vieler gewässerbegleitender Wege erfolgt weitgehend ungebremst ins Gewässer hinein. Die Abträge der Wege sind wahrscheinlich von besonders schädlicher Wirkung, da sie erhöhte lehmige Bestandteile enthalten, welche in hohem Maße zur schädlichen Kolmatierung der Gewässersohle beitragen. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Seite 9: Ermittlung von Menge und Herkunft des treibenden Sandes mindestens in den Vorranggewässern sowie für eine Erprobung dezentraler Sandfestlegungs- und Sandentnahmemaßnahmen (Überwachungen zu Ermittlungszwecken); Begründung: Ein großes Problem vieler Hamburger Gewässer ist der treibende Sand, wobei die Ursachen dieses übermäßigen Auftretens in vielen Gewässern sicher nicht bekannt sind. Um diese Belastung im notwendigen Umfang zu vermindern, stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung (Gleithangsandfänge, Sandfänge im Nebenschluss, standortgerechte Gehölzbepflanzung, naturnahe Uferbefestigung, Bermen, Einengungen)-> effektiver Einsatz nur möglich, wenn sie einerseits beispielhaft erprobt werden und andererseits die Herkunft und Menge des bewegten Sandes in den einzelnen Wasserkörpern bekannt sind. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 Überwachung zu Ermittlungszwecken der Sauerstoffzehrungsschübe. Dabei sollte auch geklärt werden, welchen Anteil derartige Sauerstofflöcher an der Artenarmut in städtischen Gewässern haben; Begründung: extrem schnelle und starke Abfälle der Sauerstoffkonzentration, vor allem zu Beginn von Regenfällen nach längeren Regenpausen speziell in Warmphasen. Bisherige Begründung (mit dem auf den versiegelten Flächen angesammelten und konzentriert zu Beginn des Niederschlags in die Gewässer gespülten Materialien und deren Abbau) unzureichend, da dies nicht die extreme Geschwindigkeit des Einsetzens der Sauerstoffzehrung, welche einen wesentlichen Anteil an dem Erreichen bedrohlicher Sauerstoffdefizite erklärt. Diese Geschwindigkeit dürfte wesentlich damit zusammenhängen, dass mit dem Niederschlag aus den Trummen eine hochkonzentrierte Lösung von abbauenden Mikroben und etliche Liter weitgehend sauerstofffreies Wasser in die Gewässer gelangt. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 Überwachung zu Ermittlungszwecken des Pflanzenmangel, da eine große Zahl Hamburger Bäche auch auf unbeschatteten Strecken sehr pflanzenarm ist; Begründung: Ursachen dieses Defizits sind sicher nicht bekannt. Neben zeitweilig hohen Trübungsgraden, zu mobilem Sohlmaterial und Sandstrahlwirkungen bei Hochwasser kommen auch Herbizid-Einspülungen von Bahntrassen als Ursachen in Betracht. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 Maßnahmen gegen organische Belastungen insbesondere an den Vorranggewässern; Begründung: unnatürliche Mengen kompostierfähigen Materials gelangen auf mehreren Wege regelmäßig in die städtischen Gewässer: Kompostdeponie an Ufern, direktes Einbringen von Kompost ins Gewässer, Eintrag von Rasenschnitt als Nebeneffekt bei Ufermahd, Gezieltes Einblasen von Falllaub in Gewässer, herbstliches Einwehen von Falllaub in Gewässer mit bis an die Wasserlinie gemähten Ufern. Insbesondere im Sommer ist die daraus resultierende Belastung erheblich. Allgemein liegt hier eine Teil-Ursache der überdurchschnittlichen Faulschlammbelastung vieler RHB. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_05: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung erfolgen“ bis 2015. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_09: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze“ und „Maßnahmen zur Minimierung des Abtrags von öffentlichen Wegen in das Gewässer“ wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_12: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung“, „Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit“, “Maßnahmen zum Initiieren oder Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung“, “Verbesserungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen oder deren Beseitigung“ und “Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich“; Begründung: Generell muss dieser Wasserkörper als Teil des Fischvorranggewässers im ersten Bewirtschaftungszeitraum möglichst umfangreich verbessert werden. Die Auenentwicklung ist gerade an diesem Gewässer innerhalb eines FFH- und Naturschutzgebietes beispielhaft möglich und sollte aufgrund ihrer positiven Wirkung auf den gesamten Wasserkörper und letztlich das Einzugsgebiet unbedingt erfolgen. Als besonders gewichtig zu berücksichtigen: 1. dass es sich mit der oberen Wandse bis zum Höltigbaum, als einem neu zu schneidenden Wasserkörper, voraussichtlich um den einzigen Wasserkörper handelt, der im Einzugsgebiet der Hamburgischen Alster als natürlich entwickelbar eingeschätzt werden kann und als solcher eine erhebliche positive Rückwirkung auf das gesamte Hamburgische Alstereinzugsgebiet haben kann; 2. dass ein Fischvorranggewässer, wie es die Wandse ist, neben einer Fischdurchgängigkeit auch möglichst naturnahe Oberläufe benötigt, um seiner Funktion gerecht werden zu können; 3. dass das RHB Höltigbaum in Zeite der Sommertrockenheit vermutlich erheblich mehr Wasser verdunstet als es an die Wandse abgibt; 4. dass vom RHB Höltigbaum eine erhebliche Temperaturbelastung für den weiteren Verlauf der Wandse ausgeht; 5. dass auch nur die Wasserverbindung eines überproportional großen Stillgewässers zu einem kleinen Fließgewässer erheblichen Einfluss auf die Fischfauna des Fließgewässers hat; 6. dass das Vorhandensein des RHB die natürliche Auenentwicklung im Schutzgebiet unterhalb des RHB weitgehend verhindert; 7. dass eine Schaffung von Durchgängigkeit und Reduzierung der Belastung der Wandse im NSG die Wiederansiedlung der FFH-Art Bachneunauge aussichtsreich machen würde. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_13: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze)“, „Maßnahmen zur Minimierung des Abtrags von öffentlichen Wegen in das Gewässer“ und „Maßnahmen zur Reduzierung der organischen Belastung“ wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_14: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze, Röhrichte)“, “Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung“, “Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit“, “Maßnahmen zum Initiieren oder Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung“, „Verbesserungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen oder deren Beseitigung“ und “Maßnahmen zur Minimierung des Abtrags von öffentlichen Wegen in das Gewässer wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab - II Maßnahmenplan, OWK al_16: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze) “ und “Maßnahmen zur Reduzierung der organischen Belastung“. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg