Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
| kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
|---|---|---|---|---|---|
| SH16 | Die im Kapitel 5.1.1.2 Reduzierung der Belastungen der Oberflächengewässer durch Nährstoffe dargelegten Zahlen zur Reduzierung von Düngemitteln sollten als definiertes Handlungsziel in einem gesetzlichen Rahmen festgelegt werden. Die bloße Absichtserklärung ist nicht ausreichend, um die Küstengewässer dauerhaft vor zu hohen Stoffeinträgen aus den Fließgewässern zu schützen. | Wie im Bewirtschaftungsplan ausgewiesen, handelt es sich bei den Zahlen in der Tabelle um eine Abschätzung der Reduzierung der Stickstoff- und Phosphorfrachten in die Ostsee im Zeitraum 2000 bis 2006). Daraus ist das realistische Handlungsziel für den ersten Bewirtschaftungszeitraum bis 2015 abgeleitet. Diese auf einer Schätzung beruhenden Zahlen können daher nicht als verbindlich in einem gesetzlichen Rahmen festgelegt werden. Wie bereits zuvor ausgeführt, sind im Rahmen der nationalen Umsetzung der Nitrat-RL in D. über die bundesweit geltende DüV verbindliche N-Salden vorgegeben, die von der Landwirtschaft einzuhalten sind. | Land Schleswig-Holstein | ||
| BE0010 | Anwendung der HMWB-Klausel überprüfen | werden im Zuge der GEK-Erarbeitung vorgenommen | - | Land Berlin | |
| BP_MP_ST0116 | Wie werden die als erheblich verändert eingestuften Gewässer künftig entwickelt. Maßnahmen müssen räumlich, inhaltlich und bezüglich der terminlichen Gestaltung sowie Finanzierung konkretisiert werden. | Wenn im Ergebnis des Monitorings das ökologische Potenzial mit schlechter als gut bewertet wird, sind entspr. Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials zu ermitteln.Für den Planungsraum MEL06OW05(Hartau) werden mögliche Konflikte im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die endgültige Prüfung und die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0190 | Ablehnung der vorgesehenen Rückverlegung der Deiche beidseitig der Helme im Raum Kelbra | Weitere Deichrückverlegungsmaßnahmen an der Helme sind nicht mehr Bestandteil wasserwirtschaftlicher Fachplanungen des Landes Sachsen-Anhalt bis 2010. Die Maßnahme ist auch nicht mehr Bestandteil des Maßnahmenprogramms. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0077 | Vorgesehene Rückverlegung der Deiche beidseitig der Helme im Raum Kelbra wird abgelehnt. | Weitere Deichrückverlegungsmaßnahmen an der Helme sind nicht mehr Bestandteil wasserwirtschaftlicher Fachplanungen des Landes Sachsen-Anhalt bis 2010. Die Maßnahme ist auch nicht mehr Bestandteil des Maßnahmenprogramms. | Änderung Maßnahmenprogramm | Land Sachsen-Anhalt | |
| BP_MP_ST0069 | Einwender lehnt Deichrückverlegung an der Helme bei Kelbra ab. | Weitere Deichrückverlegungsmaßnahmen an der Helme sind nicht mehr Bestandteil wasserwirtschaftlicher Fachplanungen des Landes Sachsen-Anhalt bis 2010. Die Maßnahme ist auch nicht mehr Bestandteil des Maßnahmenprogramms. | Änderung Maßnahmenprogramm | Land Sachsen-Anhalt | |
| BP_MP_ST0068 | Einwender lehnt Deichrückverlegung an der Helme bei Kelbra ab. | Weitere Deichrückverlegungsmaßnahmen an der Helme sind nicht mehr Bestandteil wasserwirtschaftlicher Fachplanungen des Landes Sachsen-Anhalt bis 2010. Die Maßnahme ist auch nicht mehr Bestandteil des Maßnahmenprogramms. | Änderung Maßnahmenprogramm | Land Sachsen-Anhalt | |
| SN0008 | Die Untersuchungsdichte bezüglich der Grundwasserbeschaffenheit ist nicht ausreichend, um die innerhalb eines Grundwasserkörpers auftretenden erheblichen qualitativen Heterogenitäten zu berücksichtigen. Für viele Gebiete liegen Daten in erheblich höherer räumlicher Auflösung vor. | Weitere Datenbestände werden ausgewertet soweit sie hier vorliegen, aber nicht mehr im Rahmen dieser BP und MP | keine | Freistaat Sachsen | |
| SN0099 | Die WRRL orientiert auf eine Betrachtung des Zustandes in Wasserkörpern. Bezüglich des Grundwassers erstrecken sich diese Wasserkörper über eine teilweise sehr große Fläche, die regional sehr differenzierte Standortbedingungen aufweisen kann. Durch die integrative Betrachtung dieser Fläche durch eine nur sehr geringe Anzahl Messstellen ist festzustellen, dass beispielsweise im WSG Canitz/Thallwitz (im wesentlichen GWK VM 1-2-1 und GWK 1-4 im Koordinierungsraum MES) Grundwasserkörper teils mit guter chemischer Qualität, teils mit guter Qualität hinsichtlich Nitrat betrachtet werden, obwohl die für die WRRL- Überwachung ausgewählten Messstellen regional eher untypische Phänomene beschreiben. Lokale oder regionale Belastungsherde des Grundwassers werden damit durch das WRRL- Messnetz nicht erfasst, obwohl geeignete Messstellen, z. B. im Messnetz der KWL – Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, in ausreichender Auswahl verfügbar sind. | Weitere Datenbestände werden ausgewertet soweit sie hier vorliegen, aber nicht mehr im Rahmen dieser BP und MP | keine | Freistaat Sachsen | |
| SN0099 | "Die vorgeschlagene Untersuchungsdichte bezüglich der Grundwasserbeschaffenheit sowie die Messstellenauswahl sind nicht geeignet, um die innerhalb eines Grundwasserkörpers auftretenden erheblichen qualitativen Heterogenitäten zu berücksichtigen. Für das Einzugsgebiet der Wasserfassung Canitz/ Thallwitz kann eingeschätzt werden, dass die Messstellenauswahl entsprechend des Bewirtschaftungsplans nicht repräsentativ für die Beschreibung des Grundwasserkörpers ist. Für die Wasserschutzgebiete der KWL – Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (WSG Canitz/Thallwitz: GWK VM 1-2-1 und GWK 1-4 im Koordinierungsraum MES sowie WSG Naunhof: GWK SAL GW 059 im Koordinierungsraum SAL) liegen Daten in hoher räumlicher Auflösung vor, die genutzt werden sollten. " | Weitere Datenbestände werden ausgewertet soweit sie hier vorliegen, aber nicht mehr im Rahmen dieser BP und MP | keine | Freistaat Sachsen | |
| SH18 | Die WRRL fordert hinsichtlich des Kostendeckungs- und Verursacherprinzips die Einbeziehung aller Formen der Wassernutzung, also auch von Schifffahrt, Wasserkraft und Landwirtschaft. Die meisten Pläne beschränken sich ungeachtet der Europarechtswidrigkeit des bisherigen Vorgehens nach wie vor allem auf die reine Wasserver- und Abwasserentsorgung. | WD sind nach dt. Rechtsauffassung aber nur Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung. Zwar ist ein Vertragsverletzungsverfahren um diese Frage bei der EU anhängig, vorbehaltlich einer anders lautenden Entscheidung des EuGH zur Definition der WD geht die Kritik des NABU in dieser Sache ins Leere. | Land Schleswig-Holstein | ||
| BP-HH0010 | Eine Festschreibung von Mindestwasserständen bzw. zur Wasserführung kann nur in Abhängigkeit von der Erfüllung der wasserwirtschaftlichen Anforderungen erfolgen. | Wasserwirtschaftliche Anforderungen werden berücksichtigt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| BP-HH0031 | Eine Festschreibung von Mindestwasserständen bzw. zur Wasserführung kann nur in Abhängigkeit von der Erfüllung der wasserwirtschaftlichen Anforderungen erfolgen. | Wasserwirtschaftliche Anforderungen werden berücksichtigt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| SN0083 | "Die in Sachsen angewendete Abgrenzungsmethodik für OWK ist aus unserer Sicht zu überprüfen und ggf. anzupassen. Im Wesentlichen sehen wir 2 Schwachpunkte, zu denen wir uns im Folgenden äu-ßern: 1. Abgrenzung hydromorphologisch uneinheitlicher Wasserkörper ... 2. Abgrenzung nach administrativ-organisatorische Kriterien ... " | Wasserkörper in dieser Arbeitsphase neu aufzunehmen oder zu teilen, bringt trotz möglicher fachlich richtigem Erfordernis Probleme mit sich. So liegen für die dann neuen Wasserkörper keine Bewertungsergebnisse vor, so dass keine fundierte Bewirtschaftungsplanung (z.B. Identifikation Maßnahmen) erfolgen kann. Daher wurde beschlossen, die Wasserkörper erst wie-der für den nächsten Bewirtschaftungzyklus (Aktualisierung Bestandsaufnahme 2013 Aktualisie-rung Bewirtschaftungsplan 2015) zu überprüfen. | keine | Freistaat Sachsen | |
| SN0018 | "Als eigener OWK gemäß WRRL sollte künftig der Steingrundbach geführt werden. Der Stein-grundbach ist bisher dem OWK Eula-4 zugeordnet. Sein Einzugsgebiet beträgt 10,5 km² und führt bis zu 2 m³/s übergeleitetes Wasser aus der Freiberger Mulde in die Eula. Bei mittlerem Niedrigwasser bringt der Steingrundbach etwa das Vierfache der Wasserführung der Eula. Die Pleiße-4 (DESN_5666-4) sollte in zwei OWK aufgeteilt werden. Ab Mündung Wyhra ändern sich sowohl der Abfluss als auch der Ausbauzustand der Pleiße wesentlich. Der starke Ausbau und der Kippeneinfluss wirken sich bis zur Mündung in das Elsterflutbett aus." | Wasserkörper in dieser Arbeitsphase neu aufzunehmen oder zu teilen, bringt trotz möglicher fachlich berechtigtem Erfordernis Probleme mit sich. So liegen für die dann neuen Wasserkörper keine Bewertungsergebnisse vor, so dass keine fundierte Bewirtschaftungsplanung (z.B. Identifikation Maßnahmen) erfolgen kann. Daher wurde beschlossen, die Wasserkörper erst wieder für den nächsten Bewirtschaftungzyklus (Aktualisierung Bestandsaufnahme 2013 Aktualisie-rung Bewirtschaftungsplan 2015) zu überprüfen. | keine | Freistaat Sachsen |