Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
| kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
|---|---|---|---|---|---|
| BP-BB0032 | Unklar, wie Braunkohlenutzung mit Vorgaben der WRRL erfolgen soll - Verursacherprinzip fehlt - Minimierung von Bergbauauswirkungen unklar - nicht geändertes Bergrecht verhindert hinreichend rechtl. Umsetzung der WRRL | Vorgaben und Ausnahmen sind für Gewässernutzungen in der WRRL definiert | - | Land Brandenburg | |
| BP_MP_ST0136 | Aufgrund des Vorrangs der öffentlichen Wasserversorgung dürfen in trinkwasserversorgungsrelevanten Gebieten keine Ausnahmen von der Zielerreichung zugelassen werden. | Voranzustellen ist, dass in Bezug auf die Trinkwasserqualität in der gesamten FGE Elbe (national) keine Ausnahmeregelungen für Oberflächen- und Grundwasserkörper nach Artikel 4 der WRRL in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus gilt festzustellen, dass für Oberflächen- und Grundwasserkörper, die zur Trinkwassernutzung heran gezogen werden, zunächst die Ziele des guten chemischen Zustands und des guten ökologischen (Oberflächengewässer) bzw. mengenmäßigen (Grundwasser) Zustands anzustreben sind. Wasserkörper mit Trinkwasserentnahmen müssen jedoch nicht nur diese Ziele des Artikels 4 gemäß den Anforderungen der WRRL erreichen. Überdies muss das gewonnene Wasser auch die Anforderungen der Trinkwasserrichtlinie erfüllen. Das Ziel, die Qualitätsanforderungen der Trinkwasserrichtlinie zu erfüllen, steht für Wasserkörper mit Trinkwassernutzung somit neben den Anforderungen der WRRL. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| SN0024 | Von naturschutzrechtlicher Seite wird jedoch auch befürchtet, dass die wasserrechtlichen Regelungen in Einzelfällen kontraproduktiv zu denen des Naturschutzes sind. Hier wird deshalb auch hinsichtlich der Umsetzung der Bewirtschaftungspläne Konfliktpotenzial gesehen. | Von gesetzlicher Seite aus, dürfte es keine Konflikte geben, da diese aufeinander abgestimmt sind. Es ist jedoch unbenommen, daß die Stringenz in der Durchsetzung der Gesetze bezüglich der Kann-Bestimmungen fehlt, nach SächsWG z.B. können Mindestwasserfestlegungen an bestehenden WKA-Standorten nachträglich festgelegt werden, können Maßnahmen für die Durchgängigkeit gefordert werden. Laut WRRL ist die FFH-RL in den Bewirtschaftungsplänen zu berücksichtigen; die zum Zeitpunkt des Entwurfs des Bewirtschaftungsplanes bestätigten MaP haben Eingang in den Kreuzzuweisungen im Maßnahmenprogramm des Hintergrunddokuments gefunden. Das entbindet vor Ort in der Abwägung der geeigneten WRRL-Maßnahmen natürlich nicht von einem Abgleich mit den flächenscharf geplanten und abgestimmten Maßnahmen der FFH-MaP. Wir teilen die Auffassung, daß anhand konkreter Vorhabenplanungen in Einzelfällen Konflikte zu tage treten werden, dann ist sicherlich entscheidend, welchem Interesse die höhere Priorität gegeben wird. Die Prüfung auf Konflikte von Planungsunterlagen obliegt dabei den Genehmigungsbehörden. | keine | Freistaat Sachsen | |
| BP-GS0093 | Kap. 1: Es fehlt eine nähere Beschreibung der spezifischen Gegebenheiten der Einzugsgebiete der Hauptnebenflüsse. Im Textteil und als gesonderter Anhang sollten alle Oberflächenwasserkörper (OWK) mit einem Einzugsgebiet von mindestens 150 km² genannt und mit einigen wenigen Parametern (Länge, Abflussmenge, mittleres Fließgefälle, Gewässertyp, Klassifizierung des OWK) beschrieben werden. Zur Beschreibung der Flussgebietseinheit sollten auch die gewässerökologischen Besonderheiten des Flussgebietes gehören, darunter eine Beschreibung der spezifischen Merkmale, die das Elbegebiet von anderen Flussgebieten in Europa unterscheiden. [...] Vorschläge für Kap. 1: Ergänzung von Grunddaten überregional bedeutsamer Gewässer, Ergänzung wesentlicher industrieller Schwerpunkte der Brauchwasserentnahme und regionaler Schwerpunkte der Industriezweige bzw. Belastungen, ggf. mit Einzelstandorten, Ergänzung Auflistung OWK, Erwähnung Klimawandel, Ergänzung großmaßstäblicher Landentwässerung, Klarstellung Tab. 1-5, Kapitel "Natürliche Gewässer" analog dem Kap. AWB/HMWB. | Von einer näheren Beschreibung der Einzugsgebiete der Hauptnebenflüsse und der Nennung von Beispielen für regionale Schwerpunkte von Industriestandorten wird aufgrund des überregionalen Charakters des Bewirtschaftungsplan abgesehen. Konkrete Ausführungen können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden. Dem Hinweis folgend wurde dem Bewirtschaftungsplan eine Karte zu Lage und Grenzen der WRRL-relevanten Wasserkörper als Anlage beigefügt. Textanpassungen wurden nach Prüfung der einzelnen Vorschläge vorgenommen. Auf eine nochmalige detaillierte Beschreibung des Einzugsgebietes wurde aus Gründen der Lesbarkeit bzw. zur Begrenzung des Umfangs im Bewirtschaftungsplan verzichtet. Es wird auf die Bestandsaufnahme verwiesen. | Ergänzung einer Karte zu Lage und Grenzen der Wasserkörper; Textergänzung in Kap. 1, S. 12, Ergänzung der Aufzählung: "Nahrungsmittelindustrie"; Textergänzung in Kap. 1, S. 12, nach Aufzählung: "Neben Abwassereinleitungen führen Entnahmen von Brauchwasser zu Belastungen."; Textergänzung in Kap. 1, S. 12 nach letztem Absatz: "Mögliche Auswirkungen des Klimawandels in der FGG Elbe werden in Kap. 5.2 beschrieben."; Textergänzung in Kap. 1, S. 13 nach letztem Absatz: "In den Tieflandsregionen spielt die Landentwässerung als hydrologische Besonderheit eine wichtige Rolle."; Änderung der Kopfzeile von Tab. 1-5 von ursprünglich "%-Anteil der Standgewässer" in "Anzahl der Standgewässer in %" | FGG Elbe | |
| SH16 | Im o. g. Kapitel fehlt eine Aussage zur potenziellen Belastung der Küstengewässer durch Radionuklide aus den Atomkraftwerken entlang der Elbe. | Von den AKW's entlang der Elbe ist keine eindeutig, d.h. auf diese Anlagen zurück zu führende Nuklid-Belastung des Küstengewässers Elbe bzw. der Nordsee nachweisbar. Im Sondergutachten "Meeresumweltschutz für Nord- und Ostsee" des Rats von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU von Febr. 2004) ist die Aussage enthalten, dass anthropogene radioaktive Substanzen in der gesamten Nordsee zwar analytisch nachweisbar sind, z.B. Cäsium-137 als das relevanteste künstliche Nuklid. Die Quellen dafür liegen aber in dem sog. Fallout aus den Atomwaffentests der 50er und 60er Jahre und in den Ableitungen aus der atomaren Wiederaufbereitungsanlagen in La Hague (Frankreich, Kanal) und Sellafield (Brit. Westküste). Hinzu kommen Belastungen durch den "Tschernobyl-Unfall" und durch Verluste von Strahlenquellen aus Schiffen und Plattformen in der Nordsee. Im Übrigen gehören die Radionuklide nicht zu den Stoffen gemäß WRRL, Anhang VIII, bzw. zu den "Prioritären Stoffen" gem. WRRL Anhang X. | Land Schleswig-Holstein | ||
| BP_MP_ST0126 | Anhang A 3-2 aktualisieren (Wasserschutzgebiet) | Vielen Dank für den Hinweis. Die erforderlichen Änderungen sind im aktualisierten Datenstand (2009) berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0064 | unvollständige Abbildungen der Oberläufe von Saale und Spree | Vielen Dank für den Hinweis. Der Hinweis wurde an die FGG Elbe weitergeleitet. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0001 | Verlinkungen zu den Anlagen des Bewirtschaftungsplans Weser und des Umweltberichtes wurden im Landesportal Sachen-Anhalt falsch gesetzt. | Vielen Dank für den Hinweis. Der Fehler wurde bereits behoben. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP-HH0019 | Jede Reduzierung von Schadstofffrachten und auch die Einstellung von Einleitungen müssen grundsätzlich unter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erfolgen. Hierbei sind insbesondere sozioökonomische Aspekte sowie bereits freiwillig erbrachte Vorleistungen im Gewässerschutz positiv zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind abzuwarten. | Verhältnismäßigkeitsprüfung ist Bestandteil der Maßnahmenplanung. Sozioökonomische Erwägungen werden durch die WRRL nur im Zusammenhang mit der Festlegung weniger strenger Umweltziele vorgesehen. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| BP-HH0020 | BPE HH: Jede Reduzierung von Schadstofffrachten und auch die Einstellung von Einleitungen müssen grundsätzlich unter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erfolgen. Hierbei sind insbesondere sozioökonomische Aspekte sowie bereits freiwillig erbrachte Vorleistungen im Gewässerschutz positiv zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind abzuwarten. | Verhältnismäßigkeitsprüfung ist Bestandteil der Maßnahmenplanung. Sozioökonomische Erwägungen werden durch die WRRL nur im Zusammenhang mit der Festlegung weniger strenger Umweltziele vorgesehen. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| BP-HH0032 | BPE HH, Kap. 7: Übernahme der Verantwortung für das Wehr am Helmut-Schack-See (pi_03 - Düpenau) an der Grenze zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein; Begründung: beide Bundesländer planen Maßnahmen in ihren jeweiligen Abschnitten der Düpenau, ignorieren aber mit dem Wehr ein entscheidendes Hindernis, welches sich direkt auf der Landesgrenze befindet. | Verantwortlich für die Herstellung Fischdurchgängigkeit am Wehr des Helmut-Schack-Sees ist die Wasserbehörde Altona in Zusammenarbeit mit der BSU. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| BE0006 | unverhältnismäßige Tarifsteigerungen vermeiden, Abwasserabgabe und Grundwasserentnahmeentgelt zielgerichtet für Gewässergütemaßnahmen einsetzen | unverhältnismäßige Tarifsteigerungen sind zu vermeiden | - | Land Berlin | |
| BP-BB0001 | Stellenwert der Gewässerunterhaltung erhöhen. Gewässer 1. Ordnung sollen größere Niederschlagsmengen abführen können | Unterhaltung muss sich an Bewirtschaftungszielen ausrichten. Einzelfallprüfungen | - | Land Brandenburg | |
| BP_MP_ST0197 | Wegen der Ausweisung der Gewässer als NWB werden spätere Sanktionen wegen der Nichterreichung der Umweltziele befürchtet. | Unabhängig von der Ausweisung der Gewässer als erheblich veränderte, künstliche oder natürliche Gewässer werden Maßnahmen zum Erreichen der Umweltziele vorgesehen. Da es aus objektiven Gesichtspunkten heraus nicht möglich ist, die Umweltziele bis 2015 vollständig zu erreichen, sind Fristverlängerungen vorgesehen. Wenn festgestellt wird, dass die Umweltziele mit verhältnismäßigen Mitteln auch bis 2027 nicht erreicht werden können, werden geringere Ziele festgelegt. Das geschieht sowohl für natürliche als auch für künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP-BB0033 | unzureichender Schutz für aquatische und amphibische Arten - Schutzziele für wasserabhängiger Schutzgebiete bis 2015 zu erreichen - zum Verkauf stehende Ufergrundstücke der WSV sollen nicht bebaut werden - | Umweltziele sind im BWP gemäß WRRL dargestellt, Einzelgewässerbezogene Anforderungen sind Gegenstand zukünftiger Planungen | - | Land Brandenburg |