Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BE0004 Finanzierung der Maßnahmen an den Staustufen Spandau, Mühlendamm und Charlottenburg nicht an das VDE 17 koppeln, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen-Mittel nutzen Umsetzung ist nicht an das VDE 17 gekoppelt, Zuständigkeit liegt bei der WSV, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen-Mittel werden genutzt, sofern möglich - Land Berlin
SN0091 Die Definition des guten ökologischen Potentials fehlt bislang. Es ist unklar, auf welche Weise der ökologische Zustand dieser HMWB überhaupt bewertet wurde und wie die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potentials geplant werden sollen. Umsetzung der Maßnahmen wie an einem natürlichen Gewässer, mitAusnahme der hydromorphologischen Maßnahmen an Orten mit Nutzungsrestriktionen. Kapitel 2.3.1.1 HGDB, weitere Erläuterung zum ökologischen Potential Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-BP: 10. S. 167: ...Belastungen aus kommunalen Punktquellen in OW nur noch eine lokale Rolle. …bedeutender sind...diffuse Einträge von Nährstoffen aus der Landwirtschaft… --> Änderung: Neben Belastungen aus kommuna-len Punktquellen sind diffuse Ein-träge von Nährstoffen aus der Landwirtschaft von Bedeutung. Erklärung: Es wurde noch keine gezielte Ursachenermittlung an den OWK durchgeführt. An 124 OWK im Gebiet des Einwenders wurde eine erhöhte P-Belastung festgestellt, an 89 OWK Ammonium als abwasserbürtiger Stoff. Das ist ausreichendes Indiz für die Herkunft des P aus kommunalem Abwasser. Eine lokale Be-deutung haben Mischwasserabschläge" Umformulierung der Textpassage unter sinngemäßer Berücksichtigung des Ände-rungsvorschlages vorgenommen. Ergänzung Text Freistaat Sachsen
BE0006 Behörden sollen verbindliche Planung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wasserwerke vor bekannten und vermuteten Altlasten vorlegen Umfassende Maßnahmen zum Schutz der Brunnen wurden und werden weiterhin ergriffen; dieser Aspekt ist Gegenstand laufender intensiver Gespräche und Abstimmungen zwischen BWB und SenGesUmV, eine flächenhafte signifikante Beslatung der Grundwasserkörper im Sinne der WRRL liegt nicht vor; siehe Bestandsaufnahme - Land Berlin
SH17 11,4 % der Fließgewässer im zentralen Flachland werden als Typ 14 "sandgeprägte Tieflandbäche" charakterisiert. Diese Typisierungseinordnung ist nicht unumstritten und beschreibt in aller Regel eine Fließgewässerdegenerationsstufe eigentlich kiesgeprägter Bäche und ist daher irreführend im Hinblick auf die Zielsetzung und die zu ergreifenden Maßnahmen. Typ 14 wurde in einem bundesweiten Projekt geomorphologisch abgetrennt und ist eine eigene Gewässererscheinungsform in glazial geformten Landschaften. In Schleswig-Holstein findet er sich im Wesentlichen in der Geest. Die Annahme, dass eine "Degenerationserscheinung" als Typ beschrieben ist, basiert auf dem Missverständnis von der umgangssprachlichen Verwendung des Begriffs "Sandbach", der alle mögliche Bäche umfassen kann, die durch ein gestörtes Sedimentregime eine zu hohe Sandfracht mit sich führen. Dagegen zeichnen sich naturnahe sandgeprägte Bäche durch einen Kies- und Steinanteil von mehr als 20% aus. In Schleswig-Holstein wird das bei der Bewertung des Sohlsubstrats bei der Strukturgütekartierung berücksichtigt.   Land Schleswig-Holstein
BP-HH0019 Streichen des Satzes in BPE HH, Kap. 5.1.3: „Das Umweltziel ‚schrittweise Reduzierung der Verschmutzung durch prioritäre Stoffe und schrittweise Einstellung von Einleitungen und Verlusten prioritär gefährlicher Stoffe? wird in Hamburg für alle OWK (Oberflächenwasserkörper) umgesetzt werden“; Begründung 1: Um eine Gleichbehandlung auch innerhalb der EU sicherzustellen, dürfen die Anforderungen in Hamburg nicht anders sein, als im restlichen europäischen Beurteilungsgebiet; Begründung 2: Für dieses Ziel sieht die WRRL keine Frist vor und die Diskussionen auf europäischer Ebene zu prioritären Stoffen sind derzeit nicht abgeschlossen. Hier würde Hamburg im Alleingang bereits Maßnahmen fordern, die weder Industriebetriebe noch städtische Abwasserbehandlungsanlagen technisch realisieren könnten. Tochterrichtlinie prioritäre Stoffe ist Ende 2008 in Kraft getreten, die Gleichbehandlung wird durch die EU sicher gestellt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Streichen des Satzes in BPE HH, Kap. 5.1.3: „Das Umweltziel ‚schrittweise Reduzierung der Verschmutzung durch prioritäre Stoffe und schrittweise Einstellung von Einleitungen und Verlusten prioritär gefährlicher Stoffe? wird in Hamburg für alle OWK (Oberflächenwasserkörper) umgesetzt werden“; Begründung 1: Um eine Gleichbehandlung auch innerhalb der EU sicherzustellen, dürfen die Anforderungen in Hamburg nicht anders sein, als im restlichen europäischen Beurteilungsgebiet; Begründung 2: Für dieses Ziel sieht die WRRL keine Frist vor und die Diskussionen auf europäischer Ebene zu prioritären Stoffen sind derzeit nicht abgeschlossen. Hier würde Hamburg im Alleingang bereits Maßnahmen fordern, die weder Industriebetriebe noch städtische Abwasserbehandlungsanlagen technisch realisieren könnten. Tochterrichtlinie prioritäre Stoffe ist Ende 2008 in Kraft getreten, die Gleichbehandlung wird durch die EU sicher gestellt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0014 BPE HH, Kap. 7, OWK mo_03: Einforderung des 4-Säulen-Modells: Raum zum Ausgleich und Ersatz sowohl für bisher "Unausgeglichenes" (von Altenwerder bis zum Eingriff ins Mühlenberger Loch) als auch zukünftiger Ausgleichsbedarf durch Eingriffe in Hafen und Elbe. Thematik wird nicht in Zusammenhang mit der WRRL bearbeitet   Freie und Hansestadt Hamburg
SN0018 "HGRD-BP: 7.1.3; S. 148: Es sollte differenziert werden, dass im Mit-teldeutschen Revier die Sümpfungswässer der aktiven Braunkohletagebaue nicht größ-tenteils ungenutzt in die Gewässer abgelei-tet, sondern in erheblichem Umfang zur Flutung bzw. Stützung von Bergbaufolge-seen bzw. zur Gewährleistung ökologischer Mindestabflüsse in bergbaulich beeinfluss-ten Fließgewässern eingesetzt werden (siehe Endbericht Flutungskonzept Südraum Leip-zig von MIBRAG/LMBV aus 3/2009)." Text wurde sinngemäß dem Ergänzungs-vorschlag des Einwenders angepasst Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0017 Bei der Einstufung des mengenmäßigen Zustandes (Grundwasserstand) wird hauptsächlich ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und -neubildung für den guten Zustand verlangt. Tendenziell sinkende Grundwasserstände auf Grund von Klimaänderungen (Verringerung der Niederschlagsmengen, erhöhte Temperaturen) sollten jedoch nach unserer Auffassung ebenso Beachtung finden und zukünftig umfangreicher ausgewertet werden, auch wenn dies den guten mengenmäßigen Zustand noch nicht gefährdet. Tendenziell sinkende Grundwasserstände wurden bei der mengenmäßigen Bewertung der Grundwasserkörper berücksichtligt. Allerdings müssen hier noch Untersuchungen durchgeführt werden inwieweit dies negativen Trends tatsächlich dem Klimawandel zugeordnet werden können keine Freistaat Sachsen
SN0035 "Die in der Anhörung des Entwurfs des Bewirtschaftungsplanes in Anhang A3-1 der Tabelle 3 Liste aller Oberflächenwasserkörper, die für die Entnahme von Wasser für den menschlichen Ge-brauch genutzt werden ist unvollständig. Auch ist nicht nachvollziehbar warum im gleichen Koor-dinierungsraum unterschiedliche Angaben verwendet werden. Zum einen werden die Stauanla-gen (Talsperren) und zum anderen das gestaute Gewässer aufgeführt. Im Koordinierungsraum Mulde-Elbe-Schwarze Elster wurden folgende Stauanlagen nicht ge-nannt: Talsperre Neunzehnhain I, Talsperre Neunzehnhain II, Talsperre Saidenbach, Talsperre Sosa." Tabelle wurde überarbeitet Karten- und Tabellenanpassung Freistaat Sachsen
BP-HH0001 BPE FGG, Anhang A5 –2: Bei den betreffenden Wasserkörpern ist die Nummerierung durch eine geografische Angabe (Name des Gewässers) zu ersetzen; Begründung: Die Fließgewässerkörper in Hamburg […] sind nur mit einer Nummer bezeichnet, so dass nicht zu erkennen ist, welches Gewässer gemeint ist. Tabelle wird angepasst Die Kurzbezeichnung der Wasserkörper setzt sich aus dem Kürzel des jeweiligen Haupteinzugsgbietes (z.B. al für Alster) und einer Nummer zusammen. Eine weitere Aufschlüsselung ist übersichtlicher und sollte erfolgen. FGG wird benachrichtigt, Daten können geliefert werden Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kapitel 5.1.2 und Tab. 1, Die Zusammenfassung aller biologischen Qualitätskomponenten außer den Fischen unter einer Rubrik „sonstige biologische Komponenten“ -> ist in ihrer Bedeutung unangemessen und widerspricht sowohl den Vorgaben der WRRL als auch der Passage auf Seite 13 des BPW HH: „In Tabelle I im Anhang ist zum einen für die einzelnen biologischen Qualitätskomponenten aufgelistet, ob sie das gute ökologische Potenzial erreicht haben oder nicht.“; Begründung: Auch wenn zum Zeitpunkt der Erstellung des Anhörungsdokumentes aus einer getrennten Aufführung aller Qualitätskomponenten noch keine zusätzliche Aussage resultiert wäre, weil die Auswertung der Überwachungsprogramme noch nicht weit genug fortgeschritten waren, so ist dies zum Zeitpunkt der Erstellung des endgültigen Bewirtschaftungsplanes doch mindestens für diejenigen Wasserkörper zu erwarten, deren erster Überwachungsdurchgang bis 2007 abgeschlossen wurde, für deren Auswertung dann also annähernd zwei Jahre Zeit gewesen sein wird. Tabelle 1 wurde in vereinfachter Form für die Öffentlichkeit dargestellt. Detailergebnisse sind aus den Karten des Bewirtschaftungsplanes zu entnehmen.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Kapitel 5.1.2 und Tabelle 1, Die Zusammenfassung aller biologischen Qualitätskomponenten außer den Fischen unter einer Rubrik „sonstige biologische Komponenten“-> ist in ihrer Bedeutung unangemessen und widerspricht sowohl den Vorgaben der WRRL als auch der Passage auf Seite 13 des BPE HH: „In Tabelle I im Anhang ist zum einen für die einzelnen biologischen Qualitätskomponenten aufgelistet, ob sie das gute ökologische Potenzial erreicht haben oder nicht.“; Begründung: Auch wenn zum Zeitpunkt der Erstellung des Anhörungsdokumentes aus einer getrennten Aufführung aller Qualitätskomponenten noch keine zusätzliche Aussage resultiert wäre, weil die Auswertung der Überwachungsprogramme noch nicht weit genug fortgeschritten waren, so ist dies zum Zeitpunkt der Erstellung des endgültigen Bewirtschaftungsplanes doch mindestens für diejenigen Wasserkörper zu erwarten, deren erster Überwachungsdurchgang bis 2007 abgeschlossen wurde, für deren Auswertung dann also annähernd zwei Jahre Zeit gewesen sein wird. Tabelle 1 wurde in vereinfachter Form für die Öffentlichkeit dargestellt. Detailergebnisse sind aus den Karten des Bewirtschaftungsplanes zu entnehmen. nein Freie und Hansestadt Hamburg
BE0006 signifikante punktuelle und diffuse Schadstoffeinträge auch für Grundwasser von besonderer Bedeutung Sulfat als flächendeckender Hauptbelastungsfaktor des Berliner Grundwassers ist Gegenstand eines laufenden Forschungsprojektes in Abstimmung zwischen BWB und SenGesUmV - Land Berlin