Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-BB0013 bei stoffl. Belastungen Eisen- u. Eisenverbindungen kaum berücksichtigt - Stoffgruppe in Überwachung aufnehmen, Maßnahmen zur Reduzierung fordern - stoffliche Belastungen gemäß Vorgaben WRRL berücksichtigt - Land Brandenburg
BP-HH0019 Vor der Festlegung von Minderungszielen sind die möglichen Auswirkungen anhand sozioökonomischer Untersuchungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu ermitteln. Sozioökonomische Erwägungen werden durch die WRRL nur im Zusammenhang mit der Festlegung weniger strenger Umweltziele vorgesehen.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Vor der Festlegung von Minderungszielen sind die möglichen Auswirkungen anhand sozioökonomischer Untersuchungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu ermitteln. Sozioökonomische Erwägungen werden durch die WRRL nur im Zusammenhang mit der Festlegung weniger strenger Umweltziele vorgesehen.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-MV0099 Die digitale Einsichtnahme in die Plandokumente werde begrüßt. Zum Teil seien Inhalte zur Bewirtschaftungsvorplanung noch nicht abrufbar. Soweit Dokumente aus Vorplanungsgebieten nicht verfügbar waren, befanden sich diese noch in Bearbeitung. Diese Unterlagen gehen aber über die eigentlichen Planinhalte hinaus und dienen der zusätzlichen Information.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-BB0001 keinerlei Beauflagungen der Landwirtschaft werden akzeptiert. Verbesserung von Wasserqualität und -menge wird begrüßt, solange keine Einschränkungen für Landwirtschaft Soweit Beschränkungen für die Landwirtschaft zu Einbußen führen, werden Kompensationen angestrebt, die mit den Landwirten auszuhandeln sind - Land Brandenburg
SH2 Betriebsbeschränkungen werden abgelehnt, Kapazitätserweiterungen, Neuansiedlungen oder wesentliche Änderungen an Betriebsstandorten müssen möglich bleiben. Solche Planungen sind ggf. Gegenstand wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren und nicht Teil der Bewirtschaftungsplanung.   Land Schleswig-Holstein
SH10 Nutzungsbeschränkungen werden abgelehnt, Kapazitätserweiterungen, Neuansiedlungen oder wesentliche Änderungen an Betriebsstandorten müssen möglich bleiben. Solche Planungen sind ggf. Gegenstand wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren und nicht Teil der Bewirtschaftungsplanung.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Die Herstellung der Durchgängigkeit durch Sohlgleiten und vergleichbare technische Maßnahmen darf keine Präjudizierung zukünftig zu entwickelnder Wasserstände sein. Sofern sich zukünftig Möglichkeiten ergeben (Flächenerwerb), derzeitig noch stark vertiefte Wasserkörpern wieder an die Talaue anzubinden, kann der Wasserstand an Sohlgleiten technisch angepasst werden.   Land Schleswig-Holstein
BP_MP_ST0204 Soweit der Bau oder Umbau von Querbauwerken erfolgt, sollten Fischaufstiegsanlagen durch Borstenanlagen für Kanus passierbar errichtet werden Sofern Maßnahmen an Gewässern geplant werden, die aufgrund von Größe, Morphologie, Bewuchs usw. für den Kanusport geeignet sind, werden die wassersportlichen Interessen bei der Aufstellung der Gewässerentwicklungskonzepte und bei der Umsetzung kleinerer Einzelmaßnahmen im Zuge der wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Art der Fischaufstiegsanlage richtet sich u.a. nach den Standortverhältnissen und der Durchwanderbarkeit.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0204 Soweit der Rückbau von Querbauwerken vorgesehen ist, muss das Passieren dieser Stellen ohne Umtragen ermöglicht werden. Sofern Maßnahmen an Gewässern geplant werden, die aufgrund von Größe, Morphologie, Bewuchs usw. für den Kanusport geeignet sind, werden die wassersportlichen Interessen bei der Aufstellung der Gewässerentwicklungskonzepte und bei der Umsetzung kleinerer Einzelmaßnahmen im Zuge der wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren nach Möglichkeit berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0204 Frühzeitige Beteiligung des Kanuverbandes im Vorfeld geplanter Maßnahmen und Gewährleistung der Kanuverträglichkeit Sofern Maßnahmen an Gewässern geplant werden, die aufgrund von Größe, Morphologie, Bewuchs usw. für den Kanusport geeignet sind, werden die wassersportlichen Interessen bei der Aufstellung der Gewässerentwicklungskonzepte und bei der Umsetzung kleinerer Einzelmaßnahmen im Zuge der wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren nach Möglichkeit berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
SN0039 "HGRD-BP: S. 42, auch S. 88: Eine Großzahl von Querbauwerken ist nicht mehr in Nutzung, z. B. am Gablenzbach in und unterhalb der Stadt Stollberg oder am Kemmlitzbach [nicht Kemmnitzbach!] oberhalb Hirschfelde/ Rosenthal und an zahlreichen anderen Bächen der Oberlausitz sowohl im Spree- als auch im Neißegebiet. Neben den Abbauvorhaben in den Vorranggewässern sollten auch solche Anlagen mit in die Prioritätsliste aufgenommen werden." Sofern es sich um Wehranlagen des Freistaates Sachsen handelt, ist die Landestalsperrenverwaltung als Gewässerunterhalter bereits dabei eine Vielzahl von ungenutzten Wehranlagen rück- oder umzubauen. Dabei wird, sofern es keine Gegengründe aus hydrologischer Sicht gibt, der Rückbau priorisiert. Die Einstufung als Vorranggewässer ist nebensächlich. Für Wehre in privater Hand gilt ebenso, daß die Förderfähigkeit zu Umbau- und Rückbaumaßnahmen unabhängig von einer Ausweisung als Vorranggewässer ist. Oftmals sind die Eigentümerverhältnisse bei nicht mehr genutzten Querbauwerken unbekannt. Bevor diese nicht geklärt sind, können keine Maßnahmen an den Anlagen umgesetzt werden, da diese mglw. nicht rechtskonform sind. keine Freistaat Sachsen
SN0021 Der überwiegende Teil der deutschen Oberflächengewässer ist aufgrund menschlicher Einwirkungen“erheblich verändert“ oder ,,künstlichI". Insofern liegt es nahe, vor allem in Gebieten mit dichter Besiedelung allenfalls das gute ökologische Potenzial als Entwicklungskonzpt zu verfolgen. Weitergehende Verbesserungen des Gewässerzustandes würden die Gestaltungsspielräume für Industrie und Gewerbe unter Umständen erheblich einschränken. Siedlungsgebiete wurden als Grund für die Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern berücksichtigt. keine Freistaat Sachsen
BE0005 breite Öffentlichkeitsbeteiligung und regelmäßige Berichterstattung nach dem Vorbild Panke und Wuhle auf alle anderen Vorhaben anwenden SenGesUmV bezieht intensiv zielgruppenspezifisch die Öffentlichkeit ein in Abhängigkeit vom Planungs- und Projektfortschritt der Vorhaben; vor dem Hintergrund der vorhandenen personellen Ressourcen müssen effektive Wege beschritten werden - Land Berlin
SN0018 Der Handlungsbedarf, das Industrieabwasser betreffend, ergibt sich aktuell nicht aus den Anhängen der Abwasserverordnung, sondern aus den chemischen Qualitätszielen des Gewässers. Um rechtssichere Entscheidungen zu sichern, ist es notwendig, für physikalisch-chemische Qualitäts-komponenten (u. a. Temperatur, Chlorid, pH-Wert) verbindliche Qualitätsnormen festzusetzen, da Hintergrund- und Orientierungswerte keine unmittelbare Rechtswirkung entfalten. Hinweise zu einzelnen industriellen Einleitern sind Anlage 7 zu entnehmen Seitens des Bundes ist vorgesehen, auch die allgemeinen Parameter mit Werten zu belegen und diese in einer gesonderten Verordnung, die auch zur Umsetzung der Tochterrichtlinie dienen soll, zu regeln. keine Freistaat Sachsen