Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
| kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
|---|---|---|---|---|---|
| SN0018 | "HGRD-BP: 3.1.1; S. 84, 1. Absatz: Der … hohe Anteil mit „gut“ bewerteter Standgewässer-Wasserkörper ist auf die relativ jungen Bergbau- und Kiesseen in Sachsen zurückzuführen, die noch nicht mit Nährstoffen be-lastet sind. --> Streichung: „noch“ Erklärung: Die Formulierung impliziert, dass künftig Nährstoffeinträge in einem Ausmaß zu erwarten sind, dass die Bewertung mit „gut“ nicht zu halten wäre. Mit Ausnahme des Speichers Borna liegen dazu keine Erkenntnisse vor." | Satz wurde mit Aktualisierung Daten 2008 gestrichen | Ergänzung Text | Freistaat Sachsen | |
| BP-GS0093 | Kap. 5.1 Strategie zu Bergbaufolgen mit Auswirkungen auf Gewässer - Kalibergbau: Reine Problembeschreibung, keinerlei Lösungsansatz /-strategie!, obwohl diese Ausführungen im Abschnitt „Überregionale Strategien zur Erreichung der Umweltziele“ platziert sind. Entweder Einstufung als überregionales Problem und Entwicklung von Lösungsansätzen oder Streichung an dieser Stelle, da nur regionale Betrachtung. | Salzbergbau hat keine überregionale, sondern nur lokale Bedeutung in der FGG Elbe. Zur Klarstellung wurde eine Textänderung vorgenommen. | Änderung in Kap. 5.1 d), 1. Absatz, letzter Satz: "Der Altbergbau hat lokale bis hin zu überregionaler Bedeutung, Salzgewinnungsstätten dagegen haben ausschließlich lokale Bedeutung." | FGG Elbe | |
| SN0043 | "Wir bitten Sie daher im Bewirtschaftungsplan FGG Elbe die Einstufung der Grundwasserkörper für die Standorte Alltwerk L ippendorf, Thierbach und Altwerk Boxberg sowie im Bewirtschaftungsplan FGG Oder für den Standort Hirschfelde für das Jahr 2027 mit ,,schlechter chemischer Zustand"" zu beantragen." | SAL GW 059 (Lippendorf und Thierbach) wurde auch auf Grund von Punktquellen in den schlechten Zustand gesetzt. Für Boxberg und Hirschfelde ist das Flächenkriterium (>25 km²) nicht erfüllt. | MP S.60 2. Absatz "und der Braunkohlenveredlungsindustrie (Kraftwerke, Brikettfabriken und Olefinwerke Böhlen)" | Freistaat Sachsen | |
| BP_MP_ST0058 | Kommunen und Verbände sind als Maßnahmenträger vollumfänglich von Kosten freizustellen; die Finanzierung muss über den gesamten Zeitraum bis zur Zielerreichung gewährleistet werden | Sachsen-Anhalt gewährt mit dem Förderprogramm "Naturnahe Gewässerentwicklung" Körperschaften des öffentlichen Rechts Zuwendungen zur Durchführung von Maßnahmen der WRRL. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt freiwillig. Die Maßnahmen werden größtenteils aus dem Europäischen Fond für ländeliche Entwicklung (ELER) finanziert. Aussagen über die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel sind nur für die laufende Förderperiode möglich. Jedoch ist das Land bereits in die strategische Ausrichtung im Hinblick auf die Weiterentwicklung der EU-Förderfonds unter Berücksichtigung der WRRL-Ziele involviert. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0168 | Bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne sind Kosten zu planen und auszuweisen, die sich bis hin zur Zielerreichung. Längere Co-Finanzierungen sind zu berücksichtigen. | Sachsen-Anhalt gewährt mit dem Förderprogramm "Naturnahe Gewässerentwicklung" Körperschaften des öffentlichen Rechts Zuwendungen zur Durchführung von Maßnahmen der WRRL. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt freiwillig. Da die Maßnahmen größtenteils aus dem Europäischen Fond für ländliche Entwicklung finanziert werden, ist eine Gewährleistung vorhandener Fördermittel über die gegenwärtige Förderperiode hinaus seitens der EU derzeit nicht gegeben. Jedoch ist das Land bereits in die strategische Ausrichtung im Hinblick auf die Weiterentwicklung der EU-Förderfonds unter Berücksichtigung der WRRL-Ziele involviert. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0049 | Kommunen und Verbände sind als Maßnahmenträger vollumfänglich von Kosten freizustellen; die Finanzierung muss über den gesamten Zeitraum bis zur Zielerreichung gewährleistet werden | Sachsen-Anhalt gewährt mit dem Förderprogramm "Naturnahe Gewässerentwicklung" Körperschaften des öffentlichen Rechts Zuwendungen zur Durchführung von Maßnahmen der WRRL. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt freiwillig. Da die Maßnahmen größtenteils aus dem Europäischen Fond für ländeliche Entwicklung (ELER) finanziert werden, ist eine Gewährleistung vorhandener Fördermittel über die gegenwärtige Förderperiode hinaus seitens der EU derzeit nicht gegeben. Jedoch ist das Land bereits in die strategische Ausrichtung im Hinblick auf die Weiterentwicklung der EU-Förderfonds unter Berücksichtigung der WRRL-Ziele involviert. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0041 | Kommunen und Verbände sind als Maßnahmenträger vollumfänglich von Kosten freizustellen; die Finanzierung muss über den gesamten Zeitraum bis zur Zielerreichung gewährleistet werden | Sachsen-Anhalt gewährt mit dem Förderprogramm "Naturnahe Gewässerentwicklung" Körperschaften des öffentlichen Rechts Zuwendungen zur Durchführung von Maßnahmen der WRRL. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt freiwillig. Aussagen über die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel sind nur für die laufende Förderperiode möglich. Maßnahmen werden größtenteils aus dem Europäischen Fond für ländeliche Entwicklung finanziert. Jedoch ist das Land bereits in die strategische Ausrichtung im Hinblick auf die Weiterentwicklung der EU-Förderfonds unter Berücksichtigung der WRRL-Ziele involviert. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0046 | Es wird befürchtet, dass die UHV die Maßnahmenumsetzung letztlich bezahlen muss. | Sachsen-Anhalt gewährt mit dem Förderprogramm "Naturnahe Gewässerentwicklung" Körperschaften des öffentlichen Rechts Zuwendungen zur Durchführung von Maßnahmen der WRRL. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt freiwillig. Aussagen über die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel sind nur für die laufende Förderperiode möglich. Maßnahmen werden größtenteils aus dem Europäischen Fond für ländeliche Entwicklung finanziert. Jedoch ist das Land bereits in die strategische Ausrichtung im Hinblick auf die Weiterentwicklung der EU-Förderfonds unter Berücksichtigung der WRRL-Ziele involviert. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0082 | Forderung nach eigendyn. Gewässerentwicklung muss durch Flächenverfügbarkeit möglich werden | Sachsen-Anhalt beabsichtigt, den Erwerb von Grundstücken für die Anlage von Gewässerentwicklungsflächen und die Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung zu fördern. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum ausschließlich freiwillig und einvernehmlich. Sollte sich im Rahmen des Erfolgsmonitorings herausstellen, dass mit diesen Maßnahmen die Umweltziele nicht erreicht werden, müssen weitere akzeptable Umsetzungsmöglichkeiten und -wege verfolgt werden. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP-HH0012 | Restriktionen zu Lasten des Wassersports sind unbegründet; Begründung: Für alle Maßnahmen auf Grundlage der WRRL und der FFH – Richtlinie ist eine Beziehung zur Schifffahrt und zur Erholung als notwendige Relativierung vorgesehen. | Restriktionen zu Lasten des Wassersports sind im BWP nicht vorgesehen. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| BP-MV0104 | Es könne nicht nachvollzogen werden, warum z. B. bei private Stiftungen die Mehrwertsteuer mit gefördert werden könne. | Rechtsgrundlage bildet Artikel 71 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Rr. 1698/2005 (ELER-Verordnung). | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
| BP_MP_ST0199 | Ökologische Durchgängigkeit ist bis Saalekaskade in Thüringen bis2015 sicherzustellen | Prüfung der Vorschläge erfolgt im Rahmen der weiteren Planungen und der Erstellung der Gewässerentwicklungskonzepte. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BE0010 | genaue Beschreibung aller bis 2015 angestrebten Teilziele (für die einzelnen Teilkomponenten) | Prognose der Zielerreichung bis 2015 bezogen auf die Teilkomponenten ist erfolgt und werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt | - | Land Berlin | |
| BP-BB0014 | Maßnahmen dürfen nicht zu höheren Gebühren führen | Politische Forderung - nicht relevant für BWP und MNP | - | Land Brandenburg | |
| BP-BB0015 | Bestandsschutz für Anlagen der Ver- und Entsorger sowie der Energieerzeugung - Anpassungen nicht zu Lasten der Versorgungssicherheit | Politische Forderung - nicht relevant für BWP und MNP | - | Land Brandenburg |