Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0036 "Betifft:. MEL06 Oberflächenwasser 11-00; 12-00; 14 (Hauptgewässer Salzwedler Dumme) Sofern Staue entfernt und durch Sohlschüttungen ersetzt werden sollen, ist die Ausrichtung der Wasserhöhe vorab mit den Bewirtschaftern zu klären." Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0048 "Betr. Flussgebiet Selke Die Anwendung exakter Applikationstechnik + Einhalten v. Abstandsregelungen sind als Maßnahmen ausreichend. Geltendes Fachrecht sollte nicht überzogen werden. Einzelschlagsbez. Düngebedarfsermittlung z.B. führt zu zus. Belastungen" Zunächst sind die gesetzlich bereits geregelten, das Fachrecht beinhaltenden (grundlegenden) Maßnahmen wie die der Düngeverordnung umzusetzen. Das Vorsehen darüber hinaus erforderlicher (ergänzender) Maßnahmen erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum ausschließlich freiwillig und einvernehmlich.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0048 "Betr. Flussgebiet Selke Die Begrenzung betriebl. N+P Salden führt zur Verschlechterung der Ertragsfähigkeit der Grundstücke. Dies steht den Regelung der Pachtverträge entgegen. Kürzungen d. Pachtzahlungen würden v. Eigentümern nicht akzeptiert werden." Zunächst sind die gesetzlich bereits geregelten, das Fachrecht beinhaltenden (grundlegenden) Maßnahmen wie die der Düngeverordnung umzusetzen. Das Vorsehen darüber hinaus erforderlicher (ergänzender) Maßnahmen erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum ausschließlich freiwillig und einvernehmlich.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0051 "Betr. ME 05OW06-00 (Obere Milde) Die Einstufung als natürliches Gewässer wird aufgrund des vorhandenen Ausbauzustandes abgelehnt." Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des Aland (MEL05OW06-00) als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betr. MEL PE 06 Gehölzpflanzungen sind nicht in Bereichen anzulegen, wo Drainungen vorhanden sind. Auf Schadensersatzpflicht in Bezug auf zerstörte. Drainungen wird hingewiesen. Darüber hinaus können Nachteile für die Bewirtschaftung entstehen" Die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) sind momentan kein Schwerpunkt der Gewässerentwicklung. Für einzelne Maßnahmen werden Nutzerinteressen im Planungsprozeß berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0066 "Betr. MEL PE 06 Gehölzpflanzungen sind nicht in Bereichen anzulegen, wo Drainungen vorhanden sind. Auf Schadensersatzpflicht in Bezug auf zerstörte. Drainungen wird hingewiesen. Darüber hinaus können Nachteile für die Bewirtschaftung entstehen" Die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) sind momentan kein Schwerpunkt für die Gewässerentwicklung. Für einzelne Maßnahmen werden Nutzerinteressen im Planungsprozeß berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betr. MEL PE 06 Gewässerschonstreifen nur an Stellen wo flächig Abschwemmungen zu erwarten sind. In ebenen Gebieten ist dies nicht erforderlich, da die Niederschläge dort versickern." Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) dient nicht nur der Verringerung erosiver Einträge sondern auch der Verringerung von Nährstoff- und PSM-Einträgen in die Gewässer. Die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) sind gegenwärtig keine Schwerpunktgewässer.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betr. MEL PE 06 Gewässerschonstreifen nur an Stellen wo flächig Abschwemmungen zu erwarten sind. In ebenen Gebieten ist dies nicht erforderlich, da die Niederschläge dort versickern." Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) im Betrachtungsraum MEL 06 (Jeetze-Sege) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0066 "Betr. MEL PE 06 Gewässerschonstreifen nur an Stellen wo flächig Abschwemmungen zu erwarten sind. In ebenen Gebieten ist dies nicht erforderlich, da die Niederschläge dort versickern." Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) im Betrachtungsraum MEL 06 (Jeetze-Sege) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betr. MEL PE 06 Maßn. z.Reduzierg. Von PSM nur insofern sie geltendes Fachrecht sind. Wettbewerbsverzerrungen und Mindererträge durch Maßn. werden nicht hingenommen." Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) im Betrachtungsraum MEL 06 (Jeetze-Sege) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine Änderung der Landnutzung vor. Das freiwillige Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. Damit wird den Forderungen entsprochen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0066 "Betr. MEL PE 06 Maßn. z.Reduzierg. Von PSM nur insofern sie geltendes Fachrecht sind. Wettbewerbsverzerrungen und Mindererträge durch Maßn. werden nicht hingenommen." Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) im Betrachtungsraum MEL 06 (Jeetze-Sege) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine Änderung der Landnutzung vor. Das freiwillige Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. Damit wird den Forderungen entsprochen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betr. MEL PE 06 Maßn.z.Reduzierung v. Nährstoffeinträgen nur, wenn dies keine Umnutzung der Flächen erfordert. Exakte Applikationstechnik u.d.Einhalten v. Abstandregelungen reichen aus." Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0066 "Betr. MEL PE 06 Maßn.z.Reduzierung v. Nährstoffeinträgen nur, wenn dies keine Umnutzung der Flächen erfordert. Exakte Applikationstechnik u.d.Einhalten v. Abstandregelungen reichen aus." Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) im Betrachtungsraum MEL 06 (Jeetze-Sege) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betr. MEL PE 06 Maßn.z.Reduzierung auswaschungsbedingter Nährstoffe nur sofern sie geltendes Fachrecht sind. Für darüber hinaus gehende sollte finanzieleller Ausgleich angeboten werden." Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Betrachtungsraum MEL 06 (Jeetze-Sege) beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0066 "Betr. MEL PE 06 Maßn.z.Reduzierung auswaschungsbedingter Nährstoffe nur sofern sie geltendes Fachrecht sind. Für darüber hinaus gehende sollte finanzieleller Ausgleich angeboten werden." Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt