Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0039 "Betr. MEL06OW11-00; 12-00; 14 (Hauptgew. Salzwedler Dumme) Der MNP-Entwurf wird abgelehnt. Inbes. das Anlegen v.Gewässerschutzstr. ist nicht erforderlich, wenn sich die landw.Betriebe verpflichten, Nährstoffeinträge wirksam auf andere Weise zu vermeiden" Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. . Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0036 "Betr. MEL06OW11-00; 12-00; 14 (Hauptgewässer. Salzwedler Dumme) Die Einstufung als natürliches Gewässer wird aufgrund des vorhandenen Ausbauzustandes abgelehnt." Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der Salzwedler Dumme und des Molmker Baches (MEL06OW11-00 und 12-00 sowie MEL06OW14-00) als natürliche Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0039 "Betr. MEL06OW11-00; 12-00; 14 (Hauptgewässer. Salzwedler Dumme) Die Einstufung als natürliches Gewässer wird aufgrund des vorhandenen Ausbauzustandes abgelehnt." Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der Salzwedler Dumme und des Molmker Baches (MEL06OW11-00 und 12-00 sowie MEL06OW14-00) als natürliche Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0072 "Betr. MEL06OW13-00; 24-00; 11-00; 23-00 (Bach aus Langendorf, Dumme, Salzwedeler Dumme, Alte Dumme) Jegliche Ausweisung als natürliches Gewässer wird abgelehnt. Gewässerschutzstreifen abgelehnt" "Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Die Ausweisungscharaktere als natürliche Wasserkörper wurden bestätigt. In Einzelfällen sollte jedoch über örtlich gezielte Gewässerschutzstreifen entschieden werden (Finanzierung z. B. über EPLR-Förderprogramm Blühstreifen möglich). "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betr. MEL06OW14-00 (Hauptgew. Salzwedler Dumme) Der MNP-Entwurf wird abgelehnt. Inbes. das Anlegen v.Gewässerschutzstr. ist nicht erforderlich, wenn sich die landw.Betriebe verpflichten, Nährstoffeinträge wirksam auf andere Weise zu vermeiden" Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) dient nicht nur der Verringerung erosiver Einträge sondern auch der Verringerung von Nährstoff- und PSM-Einträgen in die Gewässer. Die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) sind gegenwärtig keine Schwerpunktgewässer.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betr. MEL06OW14-00 (Hauptgew. Salzwedler Dumme) Der MNP-Entwurf wird abgelehnt. Inbes. das Anlegen v.Gewässerschutzstr. ist nicht erforderlich, wenn sich die landw.Betriebe verpflichten, Nährstoffeinträge wirksam auf andere Weise zu vermeiden" Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betr. MEL06OW14-00 (Hauptgew. Salzwedler Dumme) Die Einstufung als natürliches Gewässer wird aufgrund des vorhandenen Ausbauzustandes abgelehnt." Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der Salzwedler Dumme und des Molmker Baches (MEL06OW11-00 und 12-00 sowie MEL06OW14-00) als natürliche Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0066 "Betr. MEL06OW19-00 Es sollte die Frage beantwortet werden, wie die als erheblich verändert ausgewiesenen OWK zukünftig entwickelt werden sollen." "Wenn im Ergebnis des Monitorings das ökologische Potenzial mit schlechter als gut bewertet wird, sind entspr. Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials zu ermittelt. MEL06OW19 wurde mit ""unbefriedigend"" bewertet, so dass geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung erforderlich werden. Diese Maßnahmen werden im Rahmen weiterer Detailplanungen benannt und die sich daraus ergebenden Nutzungskonflikte und Betroffenheiten werden abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Der OWK MEL06OW19 zählt aber nicht zu den prioritär zu entwickelnden Betrachtungsräumen."   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0066 "Betr. MEL06OW19-00 Es sollte die Frage beantwortet werden, wie die als erheblich verändert ausgewiesenen OWK zukünftig entwickelt werden sollen." Eine pauschale Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da die Entwicklungsmöglichkeiten eines Gewässers von den konkreten Standortbedingungen und gegebenen Nutzungsansprüchen abhängen. Daher kann die Frage erst im Rahmen konkreter Planungen beantwortet werden. Grundlage für die Zielvorgaben erheblich veränderter Oberflächenwasserkörper ist das ökologische Potential. Auf dessen Basis werden Maßnahmen grundsätzlicher und ergänzender Art abgeleitet und im Rahmen der anstehenden Gewässerentwicklungskonzepte bzw. Planungen vor Ort abgestimmt und konkretisiert   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0137 "Betr. Territorium Altkreis Nebra Gewässerschutzstreifen sollen nur in der unbedingt erforderlichen Breite und nicht dort gepflanzt werden, wo Drainungen vorhanden sind." Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0137 "Betr. Territorium Altkreis Nebra sofern vorgesehen ist, Zwischenfrüchte anzubauen, sollte dies gefördert werden. Damit verbundene Mehrkosten sind nicht auf den Betrieb abzuwälzen." Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Überdies ist der Anbau von Zwischenfrüchten eine Agrarumweltmaßnahme entsprechend der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Die Einführung dieser Maßnahme in ST ist abhängig von den entsprechend zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Landes.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0137 "Betr. Territorium Altkreis Nebra UN fordert - analog zu anderen Bundesländern - eine verbesserte Beratungstätigkeit, insbesondere auch flächenhaft in sensiblen Gebieten." Eine flankierende Beratung ist ein wichtiges Instrument für die erfolgreiche, zielkonfliktlösende und wirkungsorientierte Umsetzung von Maßnahmen. Die Möglichkeit ist grundsätzlich z.B. im Rahmen des EPLR gegeben, wird derzeit in ST geprüft.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0048 "Betrifft Flussgebiet Selke Es lässt sich noch nicht erkennen, welche konkreten Maßnahmen wo durchgeführt werde." Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exate Verortung von Maßnahmen. Deshalb werden für die Schwerpunktgebiete Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten. Das Flussgebiet der Selke liegt außerhalb dieser Schwerpunktgebiete.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0047 "Betrifft MEL 05 Oberflächenwasser 18-00 Für sämtliche, den BS Morphologie betreffenden Maßnahmen ist durch neutrale Überprüfung auszuschließen, dass die Funktion der Landentwässerung nicht beeinträchtigt wird. Die Vernässung der Flächen ist zu verhindern." "Für die Gewässer im Betrachtungsraum MEL 05 (Milde-Biese-Ahland) werden im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt und erst nach Abschätzung der Akzeptanz beurteilt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0036 "Betrifft MEL 06 Oberflächenwasser 11-00; 12-00; 14 Gewässerunterhaltung muss in jedem Fall ausreichend Wasserabfluß gewährleisten, Drainanlagen müssen erhalten und die Mittelwasserlinie auf dem erforderlichen Niveau gehalten werden. Landentwässerung entsprechend agrotechnischen Terminen" Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt