Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0018 „Weniger strenge Umweltziele“ für den chemischen Zustand auf Grund von Altlasten sind für den GWK SAL GW 059 wegen Kontaminationen des Grundwassers mit BTEX, MKW und sonstigen Kohlenwasserstoffen aus Altlasten der Industrieregion Böhlen-Lippendorf („Öko-logisches Großprojekt Böhlen“, ÖGP) (Sanierungsdauer ca. 50. Jahre) sowie für GWK SAL GW 052 auf Grund der Überlagerung zahlreicher relevanter Punktquellen (Altlasten) trotz der für SAL GW 052 vorgesehenen Altlasten-Sanierungsmaßnahmen an den relevanten Standorten hinsichtlich Chemie (Leitparameter des Operativen Messnetzes Punktquellen GW nach WRRL für SAL GW 052) notwendig. Für die wegen des Braunkohlenbergbaus in den schlechten Zustand eingestuften GWK werden weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen. Für die durch Punktquellen belasteten GWK wurde derzeit grundsätzlich die Ausnahmeregelung Fristverlängerung in Anspruch genommen. Weniger strenge Umweltziele können erst im folgenden Bewirtschaftungsplan ausreichend und nachvollziehbar begründet werden. keine Freistaat Sachsen
BP-GS0077 „Detaillierte Programme und Bewirtschaftungspläne der Bundesländer zur Umsetzung der WRRL in der FGG Elbe liegen nicht vor“, heißt es von der FGG Elbe. Die Aussage trifft zu. Detaillierte Programme und Bewirtschaftungspläne liegen in der FGG Elbe nicht vor und können daher nicht in Kapitel 8 des Bewirtschaftungsplans genannt werden. - FGG Elbe
BP_MP_ST0199 Ökologische Durchgängigkeit ist bis Saalekaskade in Thüringen bis2015 sicherzustellen Prüfung der Vorschläge erfolgt im Rahmen der weiteren Planungen und der Erstellung der Gewässerentwicklungskonzepte.   Land Sachsen-Anhalt
SH18 Öffentlichkeitsbeteiligung sollte auch nach Abschluss der formalen Beteiligung im Rahmen der Überarbeitung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme weitergeführt werden, um Erfolge zu dokumentieren, kostenintensive Fehlentwicklungen frühzeitig zu verhindern und ggf. zeitnah zu korrigieren. Für Schleswig-Holstein vorgesehen.   Land Schleswig-Holstein
BP-BB0033 ÖB friste Schattendasein in BB-BE - offene Stelle für ÖB in Bbg sei nicht wieder besetzt worden Information und Anhörung richten sich nach den Vorgaben gem. Art. 14 WRRL, dem WHG und den Landeswassergsetzen - Land Brandenburg
BP-GS0010 Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Bewirtschaftungsplans Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
BP-GS0011 Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Bewirtschaftungsplans Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
BP-GS0016 Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Bewirtschaftungsplans Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
BP-GS0030 Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Bewirtschaftungsplans Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
BP-GS0044 Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Bewirtschaftungsplans Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. - FGG Elbe
BP-GS0087 Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Bewirtschaftungsplans Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. - FGG Elbe
BP-GS0078 Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Bewirtschaftungsplans Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. - FGG Elbe
BP-GS0089 Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln / Abschnitten des Bewirtschaftungsplans Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. "Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen" FGG Elbe
BP_MP_ST0081 Änderung von NWB`s in HMBW`s: Nuthen (LK ABI); Thyra (LK MSH); Eine (SAL07OW07+08-00); Bode (SAL17OW02-00), Silberbach (SAL17OW19-00); Wurmbach (SAL17OW20-00); Selke (SAL20OW03-00); Rammelsbach (WESOW23-00); Stimmecke (WESOW24-00); Nautschke; Steinbach "Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe sowie in den Kapiteln 4.1.2 und Anhang A für OWK der FGG Weser dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Die Ausweisungscharaktere als natürlicher Wasserkörper wurden bestätigt. Dies trifft nicht auf die Hagendorfer Nuthe und die Stimmecke zu. Hier ergab die Überprüfung eine Ausweisung als HMWB. Hinweis: Die Gewässer Nautschke und Steinbach gehören zu NWB SAL05OW13-00 (Wethau)."   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0006 Änderung Ausweisung Mulde als HMWB Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der Mulde als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt