Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0001 Anmerkung zu Maßnahmentyp 79 (Maßnahmen zur Anpassung / Optimierung der Gewässerunterhaltung): Unterhaltungsmaßnahmen, die für die Aufrechterhaltung der Bundeswasserstraße als Verkehrsweg erforderlich sind, liegen in der Zuständigkeit der WSV. Die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt sowie die Bauwerkssicherheit dürfen nicht beeinträchtigt werden. Inwieweit hier eine Optimierung möglich ist, ist Entscheidung der WSV. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0001 Anmerkung zu Maßnahmentyp 75 (Anschluss von Seitengewässern, Altarmen (Quervernetzung)): Hierdurch könnte es zu einem vermehrten Sedimenteintrag kommen. Es sind negative Auswirkungen auf die Leichtigkeit der Schifffahrt und Unterhaltung der Wasserstraße auszuschließen. Der Anschluss von Altarmen sollte das bestehende Wasserdargebot insgesamt berücksichtigen. - Forderung: Es sind negative Auswirkungen auf die Leichtigkeit der Schifffahrt und Unterhaltung der Wasserstraße durch vermehrten Sedimenteintrag auszuschließen. Berücksichtigung des bestehenden Wasserdargebotes Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0001 Anmerkung zu Maßnahmentyp 79 (MN zur Anpassung / Optimierung der Gewässerunterhaltung): Unterhaltungsmaßnahmen, die für die Aufrechterhaltung der Bundeswasserstraße als Verkehrsweg erforderlich sind, liegen in der Zuständigkeit der WSV. Inwieweit hier eine Optimierung möglich ist, ist Entscheidung der WSV. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0002 In den künftigen Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen sollte jeglicher weiterer Ausbau möglichst vollständig unterbunden werden Ein Ausbau von Gewässern unterliegt grundsätzlich entsprechenden Genehmigungsverfahren. Die Umweltziele der WRRL für Oberflächen- und Grundwasserkörper nach Artikel 4 der WRRL umfassen auch ein Verschlechterungsverbot. Ein Ausbau von Gewässern ist damit nur unter den strengen Bedingungen des Art. 4(7) WRRL zulässig (wenn damit keine Verschlechterung des Gewässerzustandes eintritt). - FGG Elbe
UB-GS0002 In den Maßnahmenprogrammen sollte die Anlage, Förderung und Erhaltung natürlicher Flusswaldauen, besonders auch im Sinne des Artenschutzes festgeschrieben werden. Die Anlage, Förderung und Erhaltung natürlicher Flusswaldauen besonders auch im Interesse des Artenschutzes ist ein Naturschutzziel, das von verschiedenen Maßnahmen des Maßnahmenkataloges unterstützt wird. Es ist für die Zielerreichung nach WRRL nicht unbedingt erforderlich. - FGG Elbe
UB-GS0003 Sollen an Mühlenstandorten Maßnahmen durchgeführt werden, die die Wasserstände verändern, so müssen die neuen Wasserstände in einem geordneten Verfahren neu festgelegt werden. "Nach geltendem Recht (§ 31 Abs.2 WHG) stellt die Planung eines Umgehungsgerinnes bzw. einer Fischaufstiegshilfe eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers dar und muss somit in einem Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung detailliert geregelt werden. Damit ist gewährleistet, dass stets auch die Belange des Denkmalschutzes in der konkreten Planung im Zusammenhang mit bedeutenden historischen Wassermühlen angemessen Berücksichtigung finden. " - FGG Elbe
UB-GS0003 Umweltbericht, Kapitel 7.1.3, Seite 96, 2. Absatz: Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG 12), nach dem Satz "…Bodendenkmäler vorkommen." Einfügen des Satzes: "Wenn Wasserstände künftig über längere Zeiträume oder ganzjährig niedriger liegen als bisher, können Kulturdenkmäler visuell, wirtschaftlich oder in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt werden." Eine entsprechende Ergänzung ist nicht erforderlich, da im Umweltbericht auf das nachfolgende Einzelgenehmigungsverfahren (vgl. Kapitel 8) Bezug genommen wird und in der Auswirkungsprognose hinsichtlich der MTG 12 möglich Konflikte mit den Denkmalschutzbelangen eingeräumt werden. So werden in den Auswirkungstabellen im Anhang diesbezüglich stets potenziell negative Beiträge der MTG 12 zur Erreichung des Umweltziels 'Schutz der Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler' berücksichtigt. - FGG Elbe
UB-GS0003 Umweltbericht, Ergänzung in Kapitel 7.1.3: Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG14), Seite 97, am Ende des 2. Absatzes Einfügen des Satzes: Negative Auswirkungen ergeben sich für FFH-Lebensraumtypen die in Ihrem Wasserhaushalt vom Gewässer abhängen sowie für Kulturdenkmäler die visuell, wirtschaftlich oder in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt werden können. Der Argumentation kann nicht gefolgt werden, da infolge von Renaturierungsmaßnahmen am Fließgewässer stets auch eine Verbesserung der Erhaltungszustände von FFH-Lebensraumtypen und -arten im und am Gewässer erreicht wird, selbst wenn durch die Baumaßnahme zunächst kleinflächig und kurzzeitig eine geringe Beeinträchtigung erfolgen kann. Dass infolge dieser Maßnahmentypengruppe negative Auswirkungen auf Kulturdenkmäler entstehen können ist theoretisch denkbar, jedoch an dieser Stelle sehr weit ausgeholt. - FGG Elbe
UB-GS0003 Anpassung des Anhang 2 zum Umweltbericht, Tabelle A2-12 und Tabelle A2-14: Wirkfaktor: Visuelle Wirkungen; Schutzgutbezogene Umweltziele: Schutz der Kultur-, Bau-, und Bodendenkmäler => der Zusammenhang muss durch ein - dargestellt werden. Bei wasserbezogenen Denkmälern wie Wassermühlen ist der Gesamteindruck des historischen Erscheinungsbildes nur gegeben, wenn der Wasserstand möglichst dem historischen entspricht. Im Maßnahmenprogramm sind keine Maßnahmen vorgesehen, die zu einer derartigen Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes führen könnten. Auch hypothetisch ist z.B. die Wiederherstellung der Durchgängigkeit ohne wesentliche Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes möglich. - FGG Elbe
UB-GS0003 Anpassung des Anhang 2 zum Umweltbericht, Tabelle A2-12 und Tabelle A2-14: Wirkfaktor: Veränderung Abflussregime / Gewässermorphologie; Schutzgutbezogene Umweltziele: Klima und Luft - Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas => Der Zusammenhang muss durch ein - dargestellt werden. Wasserstandsabsenkungen und hohe Mindestabflüsse reduzieren die Möglichkeit zur Nutzung der Wasserkraft. Im Maßnahmenprogramm sind keine Maßnahmen vorgesehen, die zu einer für den Klimaschutz relevanten Beeinträchtigung der Wasserkraftnutzung führen könnten. Auch hypothetisch ist bei Maßnahmen, die die Nutzung von Wasserkraft einschränken könnten, eine relevante Auswirkung auf den Klimaschutz nicht vorstellbar. - FGG Elbe
UB-GS0003 Anpassung des Anhang 2 zum Umweltbericht, Tabelle A2-12 und Tabelle A2-14: Wirkfaktor: Veränderung Abflussregime / Gewässermorphologie; Schutzgutbezogene Umweltziele: Kultur- und Sachgüter - Schutz der Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler => hier muss der Zusammenhang durch ein - dargestellt werden. Wasserstandsabsenkungen und hohe Mindestabflüsse reduzieren die Möglichkeit zur Nutzung der Wasserkraft. Die Nutzung der Wasserkraft an historischen Standorten führt zur Belebung und Erhaltung von Kulturdenkmälern, namentlich von Wassermühlen. Im Maßnahmenprogramm sind keine Maßnahmen vorgesehen, die zu einer Beeinträchtigung der Nutzung von Kulturdenkmälern führen könnten. Auch hypothetisch ist eine Verbesserung des Abflussregimes oder der Gewässermorphologie ohne wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung möglich. - FGG Elbe
UB-GS0003 Anpassung des Anhang 4 zum Umweltbericht, Tabelle A4-10 (Planungseinheit Sude): Schutzgutbezogene Umweltziele: Klima und Luft - Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas; für MTG 12 und MTG 14 bisher: 0 => Vorschlag-neu: - Begründung: Wasserstandsabsenkungen und hohe Mindestabflüsse reduzieren die Möglichkeit zur Nutzung der Wasserkraft. Wegen der in diesem Koordinierungsraum meinst geringen Gefälle wirken sich hier oft bereits geringe Veränderungen von Wasserständen erheblich auf die Möglichkeit zur Nutzung der Wasserkraft aus. Im Maßnahmenprogramm sind keine Maßnahmen vorgesehen, die zu einer für den Klimaschutz relevanten Beeinträchtigung der Wasserkraftnutzung führen könnten. Auch hypothetisch ist bei Maßnahmen, die die Nutzung von Wasserkraft einschränken könnten, eine relevante Auswirkung auf den Klimaschutz nicht vorstellbar. - FGG Elbe
UB-GS0003 Anpassung des Anhang 4 zum Umweltbericht, Tabelle A4-10 (Planungseinheit Sude): Schutzgutbezogene Umweltziele: Schutz der Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler; für MTG 14 bisher: 0 => Vorschlag-neu: - Begründung: Wasserstandsabsenkungen und hohe Mindestabflüsse reduzieren die Möglichkeit zur Nutzung der Wasserkraft. Die Nutzung der Wasserkraft hilft oft historische Mühlen zu nutzen, zu beleben und die Kosten der Unterhaltung zu finanzieren, leistet also einen Beitrag zu ihrer Erhaltung. Wegen der in diesem Koordinierungsraum meist geringen Gefälle wirken sich hier oft bereits geringe Veränderungen von Wasserständen erheblich auf die Möglichkeit zur Nutzung der Wasserkraft aus. Im Maßnahmenprogramm sind keine Maßnahmen vorgesehen, die zu einer relevanten Beeinträchtigung der Nutzung Wasserkraft führen könnten. Auch hypothetisch ist eine Verbesserung des Abflussregimes oder der Gewässermorphologie ohne wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung möglich. - FGG Elbe
UB-GS0004 Wenn Maßnahmen geplant werden die Wasserstände verändern, insbesondere absenken, so müssen die neuen Wasserstände in geordneten Verfahren neu festgelegt werden. Das Fehlen von Mindeststauhöhen bei alten Stauzielen darf nicht als Staulamelle von 0 bis Stauziel interpretiert werden und nicht zum Verzicht auf geordnete Verfahren zur Festlegung der neuen Wasserstände führen. Nach geltendem Recht (§ 31 Abs.2 Wasserhaushaltsgesetz) stellt die Planung eines Umgehungsgerinnes bzw. einer Fischaufstiegshilfe eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers dar und muss somit in einem Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung detailliert geregelt werden. - FGG Elbe
UB-GS0004 Umweltbericht, Kapitel 7.1.3, Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG) 12, Seite 96, 2. Absatz, nach dem Satz "…Bodendenkmäler vorkommen." Einfügen des Satzes: "Wenn Wasserstände künftig über längere Zeiträume oder ganzjährig niedriger liegen als bisher, können Kulturdenkmäler visuell, wirtschaftlich oder in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt werden." Eine entsprechende Ergänzung nicht erforderlich, da im Umweltbericht auf das nachfolgende Einzelgenehmigungsverfahren Bezug genommen wird und in der Auswirkungsprognose hinsichtlich der MTG 12 möglich Konflikte mit den Denkmalschutzbelangen eingeräumt werden. So werden in den Auswirkungstabellen im Anhang diesbezüglich stets potenziell negative Beiträge der MTG 12 zur Erreichung des Umweltziels 'Schutz der Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler' berücksichtigt. - FGG Elbe