Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0033 Sicherung Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei Maßnahmen zur Strukturverbesserung Die weitere Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll auch bei der Realisierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung in und an Fließgewässern grundsätzlich erhalten bleiben, soweit die betreffenden Systeme noch ihren eigentlichen Nutzungszweck erfüllen. In der Regel haben sich die lokalen Wasserhaushaltsverhältnisse und die daran gekoppelten Lebensraum- bedingungen bereits langfristig auf die vorhandenen Be- und Entwässe-rungssysteme eingestellt. Keine Freistaat Sachsen
SN0010 Sicherung Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei Maßnahmen zur Strukturverbesserung Die weitere Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll auch bei der Realisierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung in und an Fließgewässern grundsätzlich erhalten bleiben, soweit die betreffenden Systeme noch ihren eigentlichen Nutzungszweck erfüllen. In der Regel haben sich die lokalen Wasserhaushaltsverhältnisse und die daran gekoppelten Lebensraum- bedingungen bereits langfristig auf die vorhandenen Be- und Entwässe-rungssysteme eingestellt. Keine Freistaat Sachsen
SN0082 Sicherung Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei Maßnahmen zur Strukturverbesserung Die weitere Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll auch bei der Realisierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung in und an Fließgewässern grundsätzlich erhalten bleiben, soweit die betreffenden Systeme noch ihren eigentlichen Nutzungszweck erfüllen. In der Regel haben sich die lokalen Wasserhaushaltsverhältnisse und die daran gekoppelten Lebensraum- bedingungen bereits langfristig auf die vorhandenen Be- und Entwässe-rungssysteme eingestellt. Keine Freistaat Sachsen
SN0093 Sicherung Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei Maßnahmen zur Strukturverbesserung Die weitere Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll auch bei der Realisierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung in und an Fließgewässern grundsätzlich erhalten bleiben, soweit die betreffenden Systeme noch ihren eigentlichen Nutzungszweck erfüllen. In der Regel haben sich die lokalen Wasserhaushaltsverhältnisse und die daran gekoppelten Lebensraum- bedingungen bereits langfristig auf die vorhandenen Be- und Entwässe-rungssysteme eingestellt. Keine Freistaat Sachsen
SN0015 Sicherung Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei Maßnahmen zur Strukturverbesserung Die weitere Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll auch bei der Realisierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung in und an Fließgewässern grundsätzlich erhalten bleiben, soweit die betreffenden Systeme noch ihren eigentlichen Nutzungszweck erfüllen. In der Regel haben sich die lokalen Wasserhaushaltsverhältnisse und die daran gekoppelten Lebensraum- bedingungen bereits langfristig auf die vorhandenen Be- und Entwässe-rungssysteme eingestellt. Keine Freistaat Sachsen
SN0109 Sicherung Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei Maßnahmen zur Strukturverbesserung Die weitere Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll auch bei der Realisierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung in und an Fließgewässern grundsätzlich erhalten bleiben, soweit die betreffenden Systeme noch ihren eigentlichen Nutzungszweck erfüllen. In der Regel haben sich die lokalen Wasserhaushaltsverhältnisse und die daran gekoppelten Lebensraum- bedingungen bereits langfristig auf die vorhandenen Be- und Entwässe-rungssysteme eingestellt. Keine Freistaat Sachsen
SN0016 Beim Ausbau von kommunalen Kläranlagen sowie dem Neubau und Sanierung von KKA muss die Kostenbelastung der betroffenen Grundstückseigentümer berücksichtigt werden Bei der Aufstellung und Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte durch die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung werden hinsichtlich erforderlicher Variantenentscheidungen bezüglich Ausbau von kommunalen Kläranlagen, Erhöhung von Abwasseranschlussgraden an vorhandene Kläranlagen sowie Neubau und Sanierung von Kleinkläranlagen auch die Kostenbelastungen betroffener Grundstückseigentümer mit berücksichtigt. So ermöglicht z.B. die sächsische "Förderrichtlinie Siedlungswasserwirt-schaft 2009" eine gleichberechtigte Förderung sowohl zentraler als auch dezentraler Abwasserentsorgungslösungen im ländlichen Raum mit dem Ziel einer Realisierung der wirtschaftlichsten Varianten für alle Beteiligten. Keine Freistaat Sachsen
SN0015 Beim Ausbau von kommunalen Kläranlagen sowie dem Neubau und Sanierung von KKA muss die Kostenbelastung der betroffenen Grundstückseigentümer berücksichtigt werden Bei der Aufstellung und Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte durch die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung werden hinsichtlich erforderlicher Variantenentscheidungen bezüglich Ausbau von kommunalen Kläranlagen, Erhöhung von Abwasseranschlussgraden an vorhandene Kläranlagen sowie Neubau und Sanierung von Kleinkläranlagen auch die Kostenbelastungen betroffener Grundstückseigentümer mit berücksichtigt. So ermöglicht z.B. die sächsische "Förderrichtlinie Siedlungswasserwirt-schaft 2009" eine gleichberechtigte Förderung sowohl zentraler als auch dezentraler Abwasserentsorgungslösungen im ländlichen Raum mit dem Ziel einer Realisierung der wirtschaftlichsten Varianten für alle Beteiligten. Keine Freistaat Sachsen
SN0023 Ablehnung Nutzungsartenänderung Im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes sind grundsätzlich keine Verschärfungen von Nutzungsauflagen bzw. verpflichtende Nutzungsänderungen für die Landwirtschaft vorgesehen, soweit die landwirtschaftlichen Nutzungen bereits flächendeckend nach den fachgesetzlichen Vorgaben (z.B. "Gute fachliche Praxis") einschließlich der Beachtung der wasserrechtlich festgelegten ökologischen Grundforderungen erfolgen. Wasserkörperbezogene Zuordnungen von Maßnahmen, die über den derzeitigen gesetzlichen Grundrahmen hinaus gehen, wie z.B. die Förderung der Agrarumweltmaßnahmen "Zwischenfruchtanbau und Untersaaten" oder "Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung" werden als ergänzende Maßnahmen betrachtet und stellen kooperative Angebote für eine freiwillige Inanspruchnahme bzw. Umsetzung durch die Landwirte in den betreffenden Gebieten dar. Keine Freistaat Sachsen
SN0019 Ablehnung Nutzungsartenänderung Im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes sind grundsätzlich keine Verschärfungen von Nutzungsauflagen bzw. verpflichtende Nutzungsänderungen für die Landwirtschaft vorgesehen, soweit die landwirtschaftlichen Nutzungen bereits flächendeckend nach den fachgesetzlichen Vorgaben (z.B. "Gute fachliche Praxis") einschließlich der Beachtung der wasserrechtlich festgelegten ökologischen Grundforderungen erfolgen. Wasserkörperbezogene Zuordnungen von Maßnahmen, die über den derzeitigen gesetzlichen Grundrahmen hinaus gehen, wie z.B. die Förderung der Agrarumweltmaßnahmen "Zwischenfruchtanbau und Untersaaten" oder "Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung" werden als ergänzende Maßnahmen betrachtet und stellen kooperative Angebote für eine freiwillige Inanspruchnahme bzw. Umsetzung durch die Landwirte in den betreffenden Gebieten dar. Keine Freistaat Sachsen
SN0020 Ablehnung Nutzungsartenänderung Im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes sind grundsätzlich keine Verschärfungen von Nutzungsauflagen bzw. verpflichtende Nutzungsänderungen für die Landwirtschaft vorgesehen, soweit die landwirtschaftlichen Nutzungen bereits flächendeckend nach den fachgesetzlichen Vorgaben (z.B. "Gute fachliche Praxis") einschließlich der Beachtung der wasserrechtlich festgelegten ökologischen Grundforderungen erfolgen. Wasserkörperbezogene Zuordnungen von Maßnahmen, die über den derzeitigen gesetzlichen Grundrahmen hinaus gehen, wie z.B. die Förderung der Agrarumweltmaßnahmen "Zwischenfruchtanbau und Untersaaten" oder "Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung" werden als ergänzende Maßnahmen betrachtet und stellen kooperative Angebote für eine freiwillige Inanspruchnahme bzw. Umsetzung durch die Landwirte in den betreffenden Gebieten dar. Keine Freistaat Sachsen
SN0033 Ablehnung Nutzungsartenänderung Im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes sind grundsätzlich keine Verschärfungen von Nutzungsauflagen bzw. verpflichtende Nutzungsänderungen für die Landwirtschaft vorgesehen, soweit die landwirtschaftlichen Nutzungen bereits flächendeckend nach den fachgesetzlichen Vorgaben (z.B. "Gute fachliche Praxis") einschließlich der Beachtung der wasserrechtlich festgelegten ökologischen Grundforderungen erfolgen. Wasserkörperbezogene Zuordnungen von Maßnahmen, die über den derzeitigen gesetzlichen Grundrahmen hinaus gehen, wie z.B. die Förderung der Agrarumweltmaßnahmen "Zwischenfruchtanbau und Untersaaten" oder "Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung" werden als ergänzende Maßnahmen betrachtet und stellen kooperative Angebote für eine freiwillige Inanspruchnahme bzw. Umsetzung durch die Landwirte in den betreffenden Gebieten dar. Keine Freistaat Sachsen
SN0023 keine höheren Auflagen als Düngemittel- und Pflanzenschutzmittelgesetz vorsehen Im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes sind grundsätzlich keine höheren Auflagen bzw. Verpflichtungen für die Landwirtschaft vorgesehen, welche über die bisherigen gesetzlichen Vorgaben des Düngemittel- und Pflanzenschutzrechtes hinausgehen. keine Freistaat Sachsen
SN0019 keine höheren Auflagen als Düngemittel- und Pflanzenschutzmittelgesetz vorsehen Im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes sind grundsätzlich keine höheren Auflagen bzw. Verpflichtungen für die Landwirtschaft vorgesehen, welche über die bisherigen gesetzlichen Vorgaben des Düngemittel- und Pflanzenschutzrechtes hinausgehen. keine Freistaat Sachsen
SN0020 keine höheren Auflagen als Düngemittel- und Pflanzenschutzmittelgesetz vorsehen Im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes sind grundsätzlich keine höheren Auflagen bzw. Verpflichtungen für die Landwirtschaft vorgesehen, welche über die bisherigen gesetzlichen Vorgaben des Düngemittel- und Pflanzenschutzrechtes hinausgehen. keine Freistaat Sachsen