Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0033 keine höheren Auflagen als Düngemittel- und Pflanzenschutzmittelgesetz vorsehen Im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes sind grundsätzlich keine höheren Auflagen bzw. Verpflichtungen für die Landwirtschaft vorgesehen, welche über die bisherigen gesetzlichen Vorgaben des Düngemittel- und Pflanzenschutzrechtes hinausgehen. keine Freistaat Sachsen
SN0108 keine höheren Auflagen als Düngemittel- und Pflanzenschutzmittelgesetz vorsehen Im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes sind grundsätzlich keine höheren Auflagen bzw. Verpflichtungen für die Landwirtschaft vorgesehen, welche über die bisherigen gesetzlichen Vorgaben des Düngemittel- und Pflanzenschutzrechtes hinausgehen. keine Freistaat Sachsen
SN0019 Eingriffe oder Restriktionen der landwirtschaftlichen Nutzung bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, sind Eingriffe in oder Restriktionen bei landwirtschaftlichen Nutzungen im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes nur im Zusammenhang mit freiweilligen ergänzenden Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen und bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer. keine Freistaat Sachsen
SN0020 Eingriffe oder Restriktionen der landwirtschaftlichen Nutzung bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, sind Eingriffe in oder Restriktionen bei landwirtschaftlichen Nutzungen im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes nur im Zusammenhang mit freiweilligen ergänzenden Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen und bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer. keine Freistaat Sachsen
SN0033 Eingriffe oder Restriktionen der landwirtschaftlichen Nutzung bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, sind Eingriffe in oder Restriktionen bei landwirtschaftlichen Nutzungen im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes nur im Zusammenhang mit freiweilligen ergänzenden Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen und bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer. keine Freistaat Sachsen
SN0036 Eingriffe oder Restriktionen der landwirtschaftlichen Nutzung bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, sind Eingriffe in oder Restriktionen bei landwirtschaftlichen Nutzungen im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes nur im Zusammenhang mit freiweilligen ergänzenden Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen und bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer. keine Freistaat Sachsen
SN0022 Es wird erforderlich sein, den Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmenprogramme bis 2015 zu strecken, zumal die personelle Absicherung an landwirtschaftlicher Beratungsleistung vor Ort zur Umsetzung der Ziele nicht beantwortet ist Der konzeptionelle Ansatz des Freistaates Sachsen zur Umsetzung der EU-WRRL sieht unter anderem vor, dass vor allem in prioritär belasteten Wasserkörpern durch Schulungs- und Beratungsmaßnahmen sowie Demonstrationsvorhaben in Konsultationsbetrieben die vorgesehenen Maßnahmen gezielt umgesetzt werden. Dazu dienen auch Arbeitskreise, in denen Landwirte aktiv an der Umsetzung und Weiterentwicklung geeigneter Maßnahmen beteiligt sind.. Ziel ist, durch diese Maßnahmen möglichst viele Wasserkörper bis zum Jahr 2015 in den "Guten Zustand" zu versetzen. keine Freistaat Sachsen
SN0036 Insbesondere auf dem kooperativen Weg mit Agrarumweltmaßnahmen (AUW) sollten geeignete Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Ziele der WRRL geprüft werden. Die Ausdehnung der Gebietskulissen auf ganz Sachsen und die Überprüfung der AUW ist hier zu fordern. Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, soll im ersten WRRL- Bewirtschaftungsplan die Zielerreichung bei Grund- und Oberflächenwasserkörpern insbesondere auf dem kooperativen Weg mit geförderten freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen (AUW) unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wurde sowohl eine Ausdehnung der bisherigen WRRL- Gebietskulissen auf das Gesamtgebiet von Sachsen als auch eine inhaltliche und finanzielle Anpassung des ELER- AUW- Förderrahmens bereits bei der EU- Kommission vom Freistaat Sachsen beantragt. keine Freistaat Sachsen
SN0023 Insbesondere auf dem kooperativen Weg mit Agrarumweltmaßnahmen (AUW) sollten geeignete Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Ziele der WRRL geprüft werden. Die Ausdehnung der Gebietskulissen auf ganz Sachsen und die Überprüfung der AUW ist hier zu fordern. Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, soll im ersten WRRL- Bewirtschaftungsplan die Zielerreichung bei Grund- und Oberflächenwasserkörpern insbesondere auf dem kooperativen Weg mit geförderten freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen (AUW) unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wurde sowohl eine Ausdehnung der bisherigen WRRL- Gebietskulissen auf das Gesamtgebiet von Sachsen als auch eine inhaltliche und finanzielle Anpassung des ELER- AUW- Förderrahmens bereits bei der EU- Kommission vom Freistaat Sachsen beantragt. keine Freistaat Sachsen
SN0082 Insbesondere auf dem kooperativen Weg mit Agrarumweltmaßnahmen (AUW) sollten geeignete Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Ziele der WRRL geprüft werden. Die Ausdehnung der Gebietskulissen auf ganz Sachsen und die Überprüfung der AUW ist hier zu fordern. Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, soll im ersten WRRL- Bewirtschaftungsplan die Zielerreichung bei Grund- und Oberflächenwasserkörpern insbesondere auf dem kooperativen Weg mit geförderten freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen (AUW) unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wurde sowohl eine Ausdehnung der bisherigen WRRL- Gebietskulissen auf das Gesamtgebiet von Sachsen als auch eine inhaltliche und finanzielle Anpassung des ELER- AUW- Förderrahmens bereits bei der EU- Kommission vom Freistaat Sachsen beantragt. keine Freistaat Sachsen
SN0108 Insbesondere auf dem kooperativen Weg mit Agrarumweltmaßnahmen (AUW) sollten geeignete Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Ziele der WRRL geprüft werden. Die Ausdehnung der Gebietskulissen auf ganz Sachsen und die Überprüfung der AUW ist hier zu fordern. Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, soll im ersten WRRL- Bewirtschaftungsplan die Zielerreichung bei Grund- und Oberflächenwasserkörpern insbesondere auf dem kooperativen Weg mit geförderten freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen (AUW) unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wurde sowohl eine Ausdehnung der bisherigen WRRL- Gebietskulissen auf das Gesamtgebiet von Sachsen als auch eine inhaltliche und finanzielle Anpassung des ELER- AUW- Förderrahmens bereits bei der EU- Kommission vom Freistaat Sachsen beantragt. keine Freistaat Sachsen
SN0036 Die vorgeschlagenen Förderinstrumente zur Honorierung der Leistungen der Landwirtschaft lassen sich nicht generell anwenden. Die von mir bewirtschafteten Flächen sind zum Großteil gepachtete Flächen. Eine Vielzahl der Pacht- und Tauschverträge läuft im Programmzeitraum (2006 – 2012) aus. Keiner weiß, ob ich 2015 auf den gleichen Schlägen wirtschaften kann, wie heute. Fördermittel zurückzahlen zu müssen, ist sehr teuer und u.U. existentiell. Fördermittel müssen nur zurückgezahlt werden, wenn ein Verstoß gegen geltende Vorschriften vorliegt oder wenn die Voraussetzung für die Förderung nicht mehr gegeben sind (z.B. Abweichung von der ursprünglich beantragten förderfähigen Fläche.) Da Agrarumweltmaßnahmen über einen längeren Zeitraum angewendet werden sollen, sind langfristige Pachtverträge unerlässlich. Andernfalls kann auch die Zustimmung des Eigentümers eingeholt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0036 Die vorgeschlagenen Förderinstrumente zur Honorierung der Leistungen der Landwirtschaft lassen sich nicht generell anwenden. Ich wende bodenschonende Bearbeitungsmaßnahmen auf einer Vielzahl meiner Schläge an, aber ohne Förderung. Sandböden haben ein anderes Verhalten als Aueböden (Verdichtung), Fruchtfolgen, Schädlingsbekämpfung (Mäuse, Schnecken), Gründe der Pflanzengesundheit uvm. rechtfertigen den Einsatz des Pfluges zu bestimmten Zeiten auf bestimmten Schlägen und minimieren den Einsatz von Pflanzenschutzmittel. Diese unternehmerische Entscheidung darf dem Landwirt nicht verwehrt werden. Die geförderten Agrarumweltmaßnahmen sollen zu einer Verminderung von Stoffeinträgen in Gewässer und andere geschützte Lebensräume beitragen und gleichzeitig den Landwirt in die Lage versetzen, weiterhin marktgerecht zu produzieren. Sie werden auf freiwilliger Basis angeboten, d.h. der Landwirt kann frei entscheiden, ob er die Förderung in Anspruch nehmen will oder nicht. Um die angebotenen Fördermaßnahmen aber verstärkt zur Anwendung zu bringen, wird dem Landwirt eine von der Ausgestaltung der Maßnahme abhängigen Entschädigung angeboten, die auf einem entsprechenden Mehraufwand beruht. Dabei ist es wichtig, dass die angebotenen Maßnahmen (z.B. dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung) fachgerecht und zielgenau durchgeführt werden, damit mögliche negative Auswirkungen (z.B. verstärktes Auftraten von Schaderregern) vermieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0036 Viele Maßnahmen von Investitionen scheitern an der Kofinanzierung bzw. der Förderwürdigkeit des Antragstellers (Individuelle finanzielle Situation) Die Förderwürdigkeit und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens ist eine grundsätzliche Bedingung für die Vergabe von Zuwendungen bzw. Darlehen in der Finanzwirtschaft. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an der Förderung von Investitionen im landwirtschaftlichen Bereich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. keine Freistaat Sachsen
SN0036 Die Maßnahmen M 27, M28, M30, M33 kämen für meine Flächen ggf. in Betracht. Was bedeutet aus Sicht eines Geologen oder Hydrologen die Einhaltung der guten Fachlichen Praxis? Eine Bewirtschaftung nach "guter fachlicher Praxis" bedeutet die Einhaltung aller fachgesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Düngemittel-, Pflanzen- schutz-, Bodenschutz- sowie des Wasser- und Naturschutzrechtes durch die Landwirte. Die Einhaltung der "guten fachlichen Praxis (gfP)" wird in der Regel durch die Einbeziehung der Landwirte in das "Cross- Compliance" Direkt- zahlungs- und Konrollsystem gewährleistet. Auch wenn in Einzelfällen lokal noch Defizite bei einer konsequent Umsetzung der "guten fachlichen Praxis" bestehen, wird für den weit überwiegenden Teil landwirtschaftlicher Betriebe davon ausgegangen, dass diese nach den Regeln der "guten fachlichen Praxis" wirtschaften. keine Freistaat Sachsen