Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch |
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SN0039 | "HGRD-MP: S. 44: 42 % der FWK ""erheblich verändert"" in TBG Zwickauer Mulde --> Sollte sich dieser extrem hohe Anteil auch bei den weitergehenden Untersuchungen ergeben, so muss das TBG als ein Schwerpunktgebiet ausgewiesen werden." | Eine "Ausweisung von Schwerpunktgebieten" ist in der WRRL nicht gefordert. Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur müssen landesweit im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt werden, auch an HMWB. In welchem Ausmaß eine Verbesserung des Zustands/Potenzials der einzelnen Wasserkörper und eine Aktualisierung des Ausweisungsverfahrens für die OWK erfolgen wird, muss sich im Laufe des 1. Bewirtschaftungszeitraumes zeigen. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "HGRD-MP: S. 26: 36% der FWK in TBG Lausitzer Neiße als erheblich verändert ausgewiesen. Keine grundlegende Verbesserung der Gewässermorphologie dieser FWK bis 2015 nicht zu erwarten --> Die Lage ist zwar schwierig, aber dennoch je nach Gewässerabschnitt differenziert. Entsprechend abgestimmte Maßnahmen könnten daher bereits bis 2015 eine spürbare Verbesserung bringen und die unerlässliche Basis für die Folgeschritte nach 2015 schaffen." | Die Ausweisung als HMWBerfolgte oftmals durch die regionalspezifische Struktur der Ortslagen, die sich an den Gewässern entlang entwickelt haben (trifft teilweise auch auf die Mittelgebirgsregionen zu). In welchem Ausmaß eine Verbesserung der Gewässerstruktur der jeweiligen OWK möglich sein wird, muss sich im Laufe des 1. Bewirtschaftungszeitraumes zeigen. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "HGRD-MP: S.30: Zur Braunkohlenproblematik im TBG Obere Spree --> Die Situation lässt sich nicht isoliert gewässerökologisch, sondern nur ganzheitlich bewältigen. Die Anlage neuer oder die Öffnung alter Tagebaue gehören nicht in ein nachhaltiges Szenario." | Der Einfluss des Braunkohletagebaus ist in der Tat als sehr komplex zu betrachten. Dies wird in der Maßnahmenplanung berücksichtigt, in dem einige Maßnahmenkategorien nur speziell den bergbaulich beeinflussten Fließgewässer-Wasserkörpern zugeordnet wurden (u.a. M-Nr. 24 und M-Nr. 85). In welchem Ausmaß der Braunkohletagebau weitergeführt wird, hängt von Entscheidungen der Energiepolitik ab. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "HGRD-MP: S. 52: geringer Anteil erheblich veränderter FWK aber erhebliche Difizite im TBG Vereinigte Mulde: --> Diese hier zu vermutenden Widersprüche sollten interpretiert werden." | Ein Defizit ist nicht zwangsläufig mit der Ausweisung als HMWB verbunden. Viele OWK in der Vereinigten Mulde sind durch die Landwirtschaft beeinträchtigt, sowohl strukturell als auch deren Wasserqualität. Da Landwirtschaft nicht explizit als nachhaltige Restriktion angesehen wird, die notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässersturkur unmöglich machen, wurden die meisten Fließgewässer-Wasserkörper als natürliche Wasserkörper ausgewiesen. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "HGRD-MP: S. 52: Die Prognosen für die FWK zur Zielerreichung bis 2015 sind aufgrund der hohen Belastungen negativ. Voraussichtlich wird kein FWK im Teilbearbeitungsgebiet das ökologische Umweltziel bis 2015 erreichen und auch die derzeit im nicht guten chemischen Zustand befindlichen FWK werden das chemische Umweltziel verfehlen...--> Die Vereinigte Mulde ist nach Abb. 3.3. 2 in das überregionale Durchgängigkeitsprogramm aufgenommen. Ergeben sich hierdurch Einschränkungen?" | Einschränkungen ergeben sich nicht. Diese Dinge sollten nicht im zwingendem kausalen Zusammenhang gesehen werden. Das Durchgängigkeitsprogramm für überregional bedeutsame Fließgewässer-Wasserkörper muss natürlich die Vereinigte Mulde berücksichtigen, da nur bei Wiederherstellung der Durchgängigkeit in der VM auch eine Einwanderung von gewässertypspezifischen Landdistanzwanderer in die Zwickauer und Freiberger Mulde und deren Einzugsgebiete erfolgen kann. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | " M-Nr. 28, Anlage von Gewässerschutzstreifen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge (OW): Bei dem nicht unerheblichen Anteil landwirtschaftlicher Nutzflächen im Chemnitzer Raum wäre ein höherer Anteil dieser Maßnahme gerechtfertigt, desgleichen im Neißeraum (Mandau und Pließnitz mit Zuflüssen). Maßnahmen 29 und 30 sind damit im Zusammenhang zu sehen." | Die Zuweisung der Maßnahmenkategorie wurde davon abhängig gemacht, ob Daten der Gewässerstrukturkartierung vorlagen, die eine Nutzung des Gewässerrandstreifens durch Ackerbau aufzeigten. Diese Gewässerabschnitte wurden selektiert und darauf basierend die Zuweisung der Maßnahme vorgenommen. Die M-Nr. 28 bezieht sich aber auf den Effekt der Reduzierung von Nährstoffeinträgen von Ackerflächen. Zur Verbesserung der Uferhabitate wurde M-Nr. 73 zugewiesen. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "HGRD-MP: M-Nr. 63, Sonstige Maßnahmen zur Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens (OW): Diese Maßnahme ist nur bei wenigen FWK vorgesehen. Liegt kein größerer Handlungsbedarf vor?" | Es stellt sich hier die Frage nach den Maßnahmenmöglichkeiten als nach dem "Bedarf". Hydrologische Daten liegen nicht lückenlos für alle Fließgewässer-Wasserkörper vor, so dass eine Beurteilung des Abflussverhaltens kaum möglich ist. Welche Maßnahmen konkret vor Ort zielführend sein können, muss die Detailplanung im Rahmen der Maßnahmenumsetzung zeigen. Vorschläge dazu sind immer willkommen. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "M-Nr. 64, Maßnahmen zur Reduzierung von nutzungsbedingten Abflussspitzen (OW) Für die FWK WürschnitzI und Gablenzbach (TBG Zwickauer Mulde) sind im Territorium keine nutzungsbedingten Abflussspitzen bekannt." | Die M-Nr. 64 wurde aufgrund des Anteils der Siedlungsflächen am EZG der OWK vergeben, da bei erhöhten Anteil von versiegelten Flächen auch die Gefährdung von Misch- und Niederschlagswassereinleitungen erhöht wird. Insbesondere bei der Berücksichtigung der Klimaprognosen mit einem zu erwartenden Anstieg von Starkregenereignissen müssen die Siedlungsbereiche die Entlastung in die OWK verstärkt berücksichtigen. Dies soll durch die Zuweisung von M-Nr. 64 verdeutlicht werden. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "HGRD-MP: Karte 43: M-Nr. 69, Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen (OW) Hier ist der Beuthenbach (Oberlauf von WürschnitzI) mit dargestellt. Nicht dagegen in Abb. 3.3.2." | Abb. 3.3.2 zeigt nur die überregionalen Vorranggewässer. Die Umsetzung der M-Nr. 69 wird sich in Sachsen nicht nur auf die Vorranggewässer beschränken. Es werden daher auch Querbauwerke in den OWK durchgängig gemacht in denen ein Kreuz in der Maßnahmentabelle steht. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "HGRD-MP: M-Nr. 72, Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung inkl. begleitender Maßnahmen (OW) Die Mandau ist angesichts ihrer geringen Strukturgüte trotz des dichten Siedlungsraumes in das Programm aufzunehmen; auch Ausbaustrecken des Schwarzen Schöpses (Modellgewässer!) sollten berücksichtigt werden: Sohland a.R., Reichwalde – Kringelsdorf." | Aufgrund der vielen Ortslagen wird es kaum möglich sein Laufveränderungen durchzuführen, auch unter dem Aspekt der hohen Investitionskosten für solche Maßnahmen. Im ersten Schritt sollten Möglichkeiten zur Verbesserung der Gewässerunterhaltung und kleinere Maßnahmen mit höhere Kosteneffizienz (z.B. M-Nr. 71 und 73) berücksichtigt werden. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "M-Nr. 74, Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung (OW) Der geringe Anteil Maßnahmen für die Sicherung/Wiederherstellung der Auenstruktur der sich in dieser Karte ausdrückt, wurde bereits weiter vorn bemängelt." | Der Anschluss und die Revitalisierung von Auenflächen benötigt sehr große Flächen im direkten Gewässerumfeld. Diese Maßnahmen können daher nur unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und der Eigentumsverhältnisse der benötigten Flächen erfolgen. Eine so detaillierte Planungstiefe kann mit dem Maßnahmenprogramm nicht erreicht werden. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "M-Nr. 75, Anschluss von Seitengewässern, Altarmen (OW) Neiße: Altarm im Bereich Hirschfelde/ Rosenthal anschließen." | Vorschlag kann in die Detailplanung zur Umsetzung von Maßnahmen eingespeist werden. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0089 | Ist seitens des LfULG noch eine Detaillierung bzgl. der im Entwurf ausgewiesenen Maß-nahmen nach LAWA -Katalog geplant oder ist diese Detailarbeit vom LRA zu bewältigen? | Die Detaillierugn der Maßnahmenplanung im Rahmen der Umsetzung muss in den meisten Fällen vor Ort geschehen. Wie das gewährleistet werden kann, wird in einem Erlass des SMUL zur weiteren Umsetzung der WRRL geregelt werden. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0089 | Im Maßnahmeplanentwurf sind keine Maßnahmen gemäß LAWA-Maßnahmekatalognum-mern 13 und 15 enthalten. Im Gebiet des Landkreises befinden sich Abwassereinleitungen aus der Nahrungs-und Genuss-mittelindustrie, deren Abwasser in der Zusammensetzung dem kommunalen Abwasser gleicht. Sind diese Betriebe den Maßnahmen unter Kommune / Haushalt zugeordnet? Wie soll mit diesen Einleitern verfahren werden. Es wird hiermit festgestellt, dass der Einleiter Malteurop (OWK Müglitz 2) in den Maßnahmeplan bzgl. Phosphorelimination aufzunehmen ist, da der biologische Zustand auf Grund des Kriteriums Makrophyten im Zusammenhang mit Nichteinhaltung des Orientirungswertes für Pges im OWK mit „3“ bewertet ist. | Die Verantwortung einzelner Einleiter für Defizite in den Wasserkörpern muss zweifelsfrei nachweisbar sein, um erhöhte Anforderung an die Reinigungsleistung zu stellen, die über die gesetzlichen Regelungen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik hinausgehen. Dies kann aufgrund der vorliegenden Datengrundlagen nur in einzelnen Fällen, in Zusammenarbeit mit den Landesdirektionen, erfolgen. Für die Müglitz-2 und der Überschreitung des Orientierungswertes an Gesamt-Phosphor zeichnet, nach unserem Kenntnisstand, in erster Linie die Landwirtschaft im EZG verantwortlich. Wenn Malteurop die Vorgaben der Genehmigung zur Einleitung in das Einleitegewässer einhält, können dort zurzeit keine weiteren Anforderungen gestellt werden. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0089 | In Sachsen soll bis 2015 eine Emissionsre-duzierung an Stickstoff gegenüber 2005 von 5.315 t/a und in Bezug auf P eine Emissionsreduzie-rung von 147 t/a gegenüber 2005 erreicht werden. Diese Ziele sind nur unzureichend (z. Bsp. nicht auf die Einzugsgebiete der OWK) herunter gebrochen. Die Ziele sollen bevorzugt durch die Einhaltung der so genannten "guten fachlichen Praxis" bei der landwirtschaftlichen Flächenbear-beitung erreicht werden. Die hierzu ausgewiesenen grundlegenden Maßnahmen werden bereits seit ca.7 bis 10 Jahren umgesetzt. Die Auswirkungen sind in der Bestandserfassung zur WRRL dokumentiert. Es bleibt völlig unklar, wie die Ziele mit den anvisierten „ergänzenden“ Maßnahmen, zu denen konkrete Bestimmungen zur Umsetzung als „zwingend erforderliche“ oder „freiwillige“ Maßnahme in den ausgelegten Unterlagen nicht aufgefunden wurden, erreichbar sind. | Ein Herunterbrechen von Nährstoffreduktionszielen auf die Einzugsgebiete einzelner OWK bzw. Eintragsquellen ist mit den derzeit verfügbaren Datengrundlagen aus den Bereichen Landwirtschaft und Siedlungswasser-wirtschaft noch nicht möglich. Bei den angegebenen Nährstoffreduktions-zielen handelt es sich um modellgestützte regionale Schätzungen. Ein Großteil der bereits umgesetzten grundlegenden Maßnahmen der guten fachlichen Praxis zur Verringerung von Nitrateinträgen wird sich z.B. auch aufgrund der sehr langen Grundwasserverweilzeiten (z.T. bis über Jahrzehnte) erst in den kommenden Jahren in den OWK und GWK mit auf der Wirkungsseite abbilden. Die Kombination von fachgesetzlicher Umsetzung grundlegender Maßnahmen (z.B. gute fachliche Praxis) mit geförderten freiwilligen ergänzenden Agrarumweltmaßnahmen ist ein Grundprinzip der nicht nur vom Freistaat Sachsen verfolgten "kooperativen Strategie" im ersten WRRL- Bewirtschaftungsplan. | keine | Freistaat Sachsen |