Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0104 "Anmerkungen zu aufgeführten Maßnahmen: Maßnahme1 (Neubau und Anpassung von kommunalen Kläranlagen): Für den Bereich der Zwickauer Mulde und des Neumarker Baches in unserem Aufgabenbereich, für welche diese Maßnahme vorgesehen ist, erfolgt laut dem aktuellen Abwasserbeseitigungskonzept kein solches Vorhaben. Vielmehr sind nur die Ablösung und Stilllegung vorhandener kleinerer Kläranlagen mit Überleitung auf die zentralen Klärwerke vorgesehen. Maßnahme 5 (Optimierung der Betriebsweise kommunaler Kläranlagen): lm Bereich des Crinitzer Wassers befinden sich keine kommunale Kläranlagen. Maßnahme 6 (lnterkommunale Zusammenschlüsse und Stilllegung vorhandener Kläranlagen): Im Bereich des Reinsdorfe Baches sind die zentral erschlossenen Grundstücke alle an die ZKA in Zwickau angebunden, so dass die Maßnahme bereits vollständig umgesetzt ist. Maßnahme 9 (Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge durch kommunale Abwassereinleitungen): Diese Maßnahme ist in unserem Aufgabengebiet für den Wildenfelser- und Mülsenbach vorgesehen. Es entzieht sich vollständig unserer Kenntnis, welche Auswirkungen mit dieser Maßnahme verbunden sein könnten. Deshalb besteht hier weiterer Aufklärungsbedarf. " Generell wurde die Maßnahmenzuweisung nach Abstimmung mit den Landesdirektionen aktualisiert. Für den OWK Mulde-3 ist nach unserem Kenntnisstand der Neubau der KA Albernhau geplant. Für die KA "LAWI Hirschfeld Agrarpr. GmbH" ist eine Rekonstruktion geplant, die als M-Nr. 5 dem OWK Crinitzer Wasser zugeordnet wurde. Die M-Nr. 9 wurde für das EZG der Zwickauer Mulde gestrichen. Änderungen im HGRD-MP Freistaat Sachsen
SN0018 "Es ist kurzfristig notwendig, den Planungsstand für die in der nachfolgenden Tabelle grob umrissenen Maßnahmen voranzutreiben und die Finanzierung für die weitere Planung und die bauliche Realisierung der Maßnahmen zu klären. Ein weiterer elementarer Bestandteil des Maßnahmenprogramms für die Erfüllung der Zielvorga-ben der WRRL für Fließgewässer müssen die durch das Büro GUB aufgestellten und 2007 mit dem SMUL, der LMBV und dem damaligen Regierungspräsidium Leipzig Umweltfachbereich abgestimmten Maßnahmen in und an bergbaulich veränderten Fließgewässern sein. Dies betrifft für den Direktionsbezirk Leipzig etwa 40 Fließgewässerkörper, die im Rahmen der Bergbausa-nierung hinsichtlich ihres ökologischen Zustandes durch Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zu verbessern sind. " Von den angegebenen 145 Maßnahmen befinden sich nur 39 in WRRL-relevanten Wasserkörpern. Bei 28 WK ergeben sich zusätzliche Kreuze Änderung in Kreuztabellen MP bei den bergabulich veränderten Fließgewässern Freistaat Sachsen
SN0083 "HGRD-MP: K. 3.1.2, S. 14 ""In Sachsen werden 17 Talsperren und vier Fließgewässer zur Gewin-nung von Trinkwasser genutzt"" --> In Sachsen werden 22 Talsperren und vier Fließgewässer zur Gewinnung von TrinkWasser genutzt " Zustimmung Änderung im Text Maßnahme 33 Freistaat Sachsen
UB-GS0019 Umweltbericht Kapitel 6.2.3, Seite 52, HAV, 1. Absatz: Die Anzahl der Stauanlagen ist zu beziffern. Des Weiteren sollte bei der Darstellung der einzelnen Koordinierungsräume eine einheitliche Bezeichnung der Anlagen (Querbauwerke, Abflussregulierung oder Stauanlage) verwendet werden. - Durch Angabe der ungefähren Anzahl kann der Belastungsgrad mit den Angaben in den anderen Koordinierungsräumen verglichen werden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Änderung des Satzes zu den Querbauwerken des Kapitels 6.2.3, Seite 52, Koordinierungsraum Havel wiefolgt: "Für die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sind im Koordinierungsraum der Havel, besonders die 95 signifikanten Querbauwerke in Vorranggewässern, die zu einer starken Zergliederung des Fließgewässersystems führt, von Bedeutung." FGG Elbe
UB-GS0003 Umweltbericht, Kapitels 7.1.3: Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG12), 3. Absatz, Änderung des 2. Satzes: Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, natürlichen Bodenfunktionen, archäologischen Bodendenkmälern oder Kulturdenkmälern im Uferbereich der Fließgewässer im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Änderung des 2. Satzes wiefolgt: "Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, natürlichen Bodenfunktionen, archäologischen Bodendenkmälern oder Kulturdenkmälern im Uferbereich der Fließgewässer im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können." FGG Elbe
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden im Maßnahmenprogramm berücksichtigt. Inwieweit in den Jahren 2013/14 noch Fördermittel zur Verfügung stehen, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Änderung der Thüringer Maßnahmenliste Abwasser Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurde im Maßnahmenprogramm berücksichtigt. Änderung der Thüringer Maßnahmenliste Abwasser Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden in den Maßnahmenprogrammen berücksichtigt. Änderung der Thüringer Maßnahmenliste Abwasser Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden im Maßnahmenprogramm berücksichtigt. Änderung der Thüringer Maßnahmenliste Abwasser Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden im Maßnahmenprogramm berücksichtigt. Diese ergaben sich durch den Verzicht auf die kritisierten Maßnahmen am Tiefborntal/ Steingraben. Änderung der Thüringer Maßnahmenkarte Gewässerstruktur Freistaat Thüringen
SH29 Wasserkörper mst_12 (Rolloher Bek, sandgeprägter Tieflandbach): Einstufung ändern von "natürlich" zu "erheblich verändert", da mangels Flächenverfügbarkeit und weiterer Gründe der gute ökologische Zustand in absehbarer Zeit nicht erreichbar. Die Forderung ist plausibel, da aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit dem Gewässer kaum Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben werden kann. So können Maßnahmen wie "Anbindung an die Talaue verbessern" und "Wasserstandserhöhung" nicht umgesetzt werden. Das Gewässer leidet unter sehr starker Verockerung, was beim damaligen Ausweisungsprozess nicht in dem Umfang bekannt war und zu einem erheblich höheren Flächenbedarf führt. Die Veränderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" wurde in der Arbeitsgruppe einstimmig entschieden. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
SH29 Wasserkörper mst_13 (Bekau-Mittellauf, Mühlenau, kiesgeprägte Tieflandbäche): Einstufung ändern von "natürlich" zu "erheblich verändert", da mangels Flächenverfügbarkeit und weiterer Gründe der gute ökologische Zustand in absehbarer Zeit nicht erreichbar. Die Forderung ist plausibel, da aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit dem Gewässer kaum Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben werden kann. So können Maßnahmen wie "Anbindung an die Talaue verbessern" und "Wasserstandserhöhung" nicht umgesetzt werden. Die Veränderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" wurde in der Arbeitsgruppe einstimmig entschieden. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
SH30 Wasserkörper mst_08 (Rantzau und Schlotfelder Graben): Einstufung ändern von "natürlich" zu "erheblich verändert", da mangels Flächenverfügbarkeit und weiterer Gründe der gute ökologische Zustand in absehbarer Zeit nicht erreichbar. Die Forderung ist plausibel, da aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit dem Gewässer kaum Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben werden kann. Die verbleibenden Maßnahmen reichen nicht aus, um die Ziele für einen natürlichen Wasserkörper zu erreichen. Die Veränderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" wurde in der Arbeitsgruppe einstimmig entschieden. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
SH31 Wasserkörper Predigerau ost 01 b und ost 01 c führen in der Regel in den Sommermonaten kein Wasser. Eine Anhebung des Grundwasserspiegels ist aufgrund der landwirtschaftlichen Flächennutzung nicht möglich. Die Einstufung der Gewässer sollte von "natürlich" zu HMWB geändert werden. Die zuständige Arbeitsgruppe hat zugestimmt. Änderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" ist richtig, da Schlüsselmaßnahmen wie "eigendynamische Entwicklung einleiten" und "Aufhebung der Flächenentwässerung" nicht umgesetzt werden können. Die Schlüsselmaßnahmen würden die Nutzungen der landwirtschaftlich genutzten Flächen und der Bebauungen beeinträchtigen. Im wesentlichen ist der Grund des trockenfallens ausschlaggebend für die Veränderung von natürlich in erheblich verändert entscheidend. Die Veränderung dieses Zustandes kann nur aufgehoben werden, wenn der angrenzende WK einer wesentlich anderen Flächenbewirtschaftung (Vernässung der großräumigen Niedermoorflächen) unterzogen wird, so dass eine dauerhafte Wasserführung gegeben wäre. Diese Flächen sind im ursprünglichen Ausweisungsprozess für den angrenzenden WK im Bezug auf ihre Verfügbarkeit bereits überprüft worden. Eine Verfügbarkeit wurde nicht festgestellt. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
UB-GS0009 Anhang A3-2: unterschiedliche Darstellung des Ortsbezuges in Spalte 5; zusätzlicher Informationsgehalt der Spalte ist gering, da im Wesentlichen lediglich die Planungseinheit wiederholt wird (fehlende Erläuterung der Abkürzungen in Anhang A3-2, fehlende Verweise auf weitere Unterlagen, unterschiedliche Handhabung der Darstellung der Verortung im Anhang A3-2) Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. zusätzliche Erläuterung der Abkürzungen (Abkürzungs-Verzeichnis im Maßnahmenprogramm), Ergänzung des Anhangs A3-2 um Angabe des Bundeslandes in neuer Spalte FGG Elbe