Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0003 Umweltbericht, Kapitel 7.1.3, Seite 96, 2. Absatz: Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG 12), nach dem Satz "…Bodendenkmäler vorkommen." Einfügen des Satzes: "Wenn Wasserstände künftig über längere Zeiträume oder ganzjährig niedriger liegen als bisher, können Kulturdenkmäler visuell, wirtschaftlich oder in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt werden." Eine entsprechende Ergänzung ist nicht erforderlich, da im Umweltbericht auf das nachfolgende Einzelgenehmigungsverfahren (vgl. Kapitel 8) Bezug genommen wird und in der Auswirkungsprognose hinsichtlich der MTG 12 möglich Konflikte mit den Denkmalschutzbelangen eingeräumt werden. So werden in den Auswirkungstabellen im Anhang diesbezüglich stets potenziell negative Beiträge der MTG 12 zur Erreichung des Umweltziels 'Schutz der Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler' berücksichtigt. - FGG Elbe
UB-GS0003 Umweltbericht, Kapitels 7.1.3: Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG12), 3. Absatz, Änderung des 2. Satzes: Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, natürlichen Bodenfunktionen, archäologischen Bodendenkmälern oder Kulturdenkmälern im Uferbereich der Fließgewässer im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Änderung des 2. Satzes wiefolgt: "Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, natürlichen Bodenfunktionen, archäologischen Bodendenkmälern oder Kulturdenkmälern im Uferbereich der Fließgewässer im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können." FGG Elbe
UB-GS0003 Umweltbericht, Ergänzung in Kapitel 7.1.3: Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG14), Seite 97, am Ende des 2. Absatzes Einfügen des Satzes: Negative Auswirkungen ergeben sich für FFH-Lebensraumtypen die in Ihrem Wasserhaushalt vom Gewässer abhängen sowie für Kulturdenkmäler die visuell, wirtschaftlich oder in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt werden können. Der Argumentation kann nicht gefolgt werden, da infolge von Renaturierungsmaßnahmen am Fließgewässer stets auch eine Verbesserung der Erhaltungszustände von FFH-Lebensraumtypen und -arten im und am Gewässer erreicht wird, selbst wenn durch die Baumaßnahme zunächst kleinflächig und kurzzeitig eine geringe Beeinträchtigung erfolgen kann. Dass infolge dieser Maßnahmentypengruppe negative Auswirkungen auf Kulturdenkmäler entstehen können ist theoretisch denkbar, jedoch an dieser Stelle sehr weit ausgeholt. - FGG Elbe
UB-GS0003 Umweltbericht, Seite 98, Maßnahmentypengruppe (MTG) 14, Änderung des 2. Satzes: Zusammenfassend ergeben sich somit ausschließlich positive Beiträge zu den schutzgutbezogenen Umweltqualitätszielen, insbesondere hinsichtlich der Schutzgüter Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Landschaft, negative Beiträge ergeben sich hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Kutlturgüter. Eine Ergänzung der Schlussfolgerung ist sachlich nicht zutreffend und baut im Gesamtsatz hinsichtlich des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt einen unlogischen Widerspruch auf. Streichung des Wortes "ausschließlich" im 2. Satz auf Seite 98 FGG Elbe
UB-GS0003 Anpassung des Anhang 2 zum Umweltbericht, Tabelle A2-12 und Tabelle A2-14: Wirkfaktor: Visuelle Wirkungen; Schutzgutbezogene Umweltziele: Schutz der Kultur-, Bau-, und Bodendenkmäler => der Zusammenhang muss durch ein - dargestellt werden. Bei wasserbezogenen Denkmälern wie Wassermühlen ist der Gesamteindruck des historischen Erscheinungsbildes nur gegeben, wenn der Wasserstand möglichst dem historischen entspricht. Im Maßnahmenprogramm sind keine Maßnahmen vorgesehen, die zu einer derartigen Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes führen könnten. Auch hypothetisch ist z.B. die Wiederherstellung der Durchgängigkeit ohne wesentliche Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes möglich. - FGG Elbe
UB-GS0003 Anpassung des Anhang 2 zum Umweltbericht, Tabelle A2-12 und Tabelle A2-14: Wirkfaktor: Veränderung Abflussregime / Gewässermorphologie; Schutzgutbezogene Umweltziele: Klima und Luft - Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas => Der Zusammenhang muss durch ein - dargestellt werden. Wasserstandsabsenkungen und hohe Mindestabflüsse reduzieren die Möglichkeit zur Nutzung der Wasserkraft. Im Maßnahmenprogramm sind keine Maßnahmen vorgesehen, die zu einer für den Klimaschutz relevanten Beeinträchtigung der Wasserkraftnutzung führen könnten. Auch hypothetisch ist bei Maßnahmen, die die Nutzung von Wasserkraft einschränken könnten, eine relevante Auswirkung auf den Klimaschutz nicht vorstellbar. - FGG Elbe
UB-GS0003 Anpassung des Anhang 2 zum Umweltbericht, Tabelle A2-12 und Tabelle A2-14: Wirkfaktor: Veränderung Abflussregime / Gewässermorphologie; Schutzgutbezogene Umweltziele: Kultur- und Sachgüter - Schutz der Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler => hier muss der Zusammenhang durch ein - dargestellt werden. Wasserstandsabsenkungen und hohe Mindestabflüsse reduzieren die Möglichkeit zur Nutzung der Wasserkraft. Die Nutzung der Wasserkraft an historischen Standorten führt zur Belebung und Erhaltung von Kulturdenkmälern, namentlich von Wassermühlen. Im Maßnahmenprogramm sind keine Maßnahmen vorgesehen, die zu einer Beeinträchtigung der Nutzung von Kulturdenkmälern führen könnten. Auch hypothetisch ist eine Verbesserung des Abflussregimes oder der Gewässermorphologie ohne wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung möglich. - FGG Elbe
UB-GS0003 Anpassung des Anhang 4 zum Umweltbericht, Tabelle A4-10 (Planungseinheit Sude): Schutzgutbezogene Umweltziele: Klima und Luft - Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas; für MTG 12 und MTG 14 bisher: 0 => Vorschlag-neu: - Begründung: Wasserstandsabsenkungen und hohe Mindestabflüsse reduzieren die Möglichkeit zur Nutzung der Wasserkraft. Wegen der in diesem Koordinierungsraum meinst geringen Gefälle wirken sich hier oft bereits geringe Veränderungen von Wasserständen erheblich auf die Möglichkeit zur Nutzung der Wasserkraft aus. Im Maßnahmenprogramm sind keine Maßnahmen vorgesehen, die zu einer für den Klimaschutz relevanten Beeinträchtigung der Wasserkraftnutzung führen könnten. Auch hypothetisch ist bei Maßnahmen, die die Nutzung von Wasserkraft einschränken könnten, eine relevante Auswirkung auf den Klimaschutz nicht vorstellbar. - FGG Elbe
UB-GS0003 Anpassung des Anhang 4 zum Umweltbericht, Tabelle A4-10 (Planungseinheit Sude): Schutzgutbezogene Umweltziele: Schutz der Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler; für MTG 14 bisher: 0 => Vorschlag-neu: - Begründung: Wasserstandsabsenkungen und hohe Mindestabflüsse reduzieren die Möglichkeit zur Nutzung der Wasserkraft. Die Nutzung der Wasserkraft hilft oft historische Mühlen zu nutzen, zu beleben und die Kosten der Unterhaltung zu finanzieren, leistet also einen Beitrag zu ihrer Erhaltung. Wegen der in diesem Koordinierungsraum meist geringen Gefälle wirken sich hier oft bereits geringe Veränderungen von Wasserständen erheblich auf die Möglichkeit zur Nutzung der Wasserkraft aus. Im Maßnahmenprogramm sind keine Maßnahmen vorgesehen, die zu einer relevanten Beeinträchtigung der Nutzung Wasserkraft führen könnten. Auch hypothetisch ist eine Verbesserung des Abflussregimes oder der Gewässermorphologie ohne wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung möglich. - FGG Elbe
UB-GS0004 Wenn Maßnahmen geplant werden die Wasserstände verändern, insbesondere absenken, so müssen die neuen Wasserstände in geordneten Verfahren neu festgelegt werden. Das Fehlen von Mindeststauhöhen bei alten Stauzielen darf nicht als Staulamelle von 0 bis Stauziel interpretiert werden und nicht zum Verzicht auf geordnete Verfahren zur Festlegung der neuen Wasserstände führen. Nach geltendem Recht (§ 31 Abs.2 Wasserhaushaltsgesetz) stellt die Planung eines Umgehungsgerinnes bzw. einer Fischaufstiegshilfe eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers dar und muss somit in einem Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung detailliert geregelt werden. - FGG Elbe
UB-GS0004 Umweltbericht, Seite 86, Änderung "Veränderung der Grundwasserstände" in "Veränderung der Wasserstände" und Einfügen eines Satzes "Bei Absenkungen von Wasserständen treten gegensätzliche Veränderungen auf, die entsprechend überwiegend negativ zu werten sind." Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Anpassung der Überschrift des Umweltberichtes in Kapitel 7.1.2 wiefolgt: "Veränderung der Wasserstände/Grundwasserstände"; Die Anregung, eine Ergänzung der Erläuterung des Wirkfaktors 'Veränderung der Grundwasserstände' im Kapitel 7.1.2 Umweltbericht vorzunehmen wird folgendermaßen aufgegriffen: "Im Falle des Baus von Fischaufstiegshilfen zur Umgehung von Stauwehren kann es kleinräumig auch zur Absenkung des Grundwasserspiegels mit entsprechend negativen Auswirkungen kommen. Insgesamt werden wieder auentypische Grundwasserverhältnisse hergestellt." FGG Elbe
UB-GS0004 Umweltbericht, Seite 86: Da bei der Zersetzung von entwässerten Mooren erhebliche anthropogen verursachte CO2-Emissionen auftreten sollte der folgende Satz ergänzt werden: "Die Wiedervernässung von Feuchtgebieten verringert den Austrag von Stickstoff und die Emission von CO2 aus der Fläche... Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Anpassung des Umweltberichtes auf Grundlage der Stellungnahme wiefolgt: "Die Wiedervernässung von Feuchtgebieten verringert den Austrag von Stickstoff aus der Fläche in das Grundwasser, die Freisetzung von im humosen Oberboden gebundenen CO2 in die Atmosphäre..." FGG Elbe
UB-GS0004 Umweltbericht, Kapitel 7.1.3, Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG) 12, Seite 96, 2. Absatz, nach dem Satz "…Bodendenkmäler vorkommen." Einfügen des Satzes: "Wenn Wasserstände künftig über längere Zeiträume oder ganzjährig niedriger liegen als bisher, können Kulturdenkmäler visuell, wirtschaftlich oder in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt werden." Eine entsprechende Ergänzung nicht erforderlich, da im Umweltbericht auf das nachfolgende Einzelgenehmigungsverfahren Bezug genommen wird und in der Auswirkungsprognose hinsichtlich der MTG 12 möglich Konflikte mit den Denkmalschutzbelangen eingeräumt werden. So werden in den Auswirkungstabellen im Anhang diesbezüglich stets potenziell negative Beiträge der MTG 12 zur Erreichung des Umweltziels 'Schutz der Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler' berücksichtigt. - FGG Elbe
UB-GS0004 Umweltbericht, Änderung des Kapitels 7.1.3: Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG) 12, 3. Absatz, Änderung des 2. Satzes: Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, natürlichen Bodenfunktionen, archäologischen Bodendenkmälern oder Kulturdenkmälern im Uferbereich der Fließgewässer im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Kapitel 7.1.3, MTG 12, 3. Absatz, Änderung des 2. Satzes: Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, natürlichen Bodenfunktionen, archäologischen Bodendenkmälern oder Kulturdenkmälern im Uferbereich der Fließgewässer im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können. FGG Elbe
UB-GS0004 Umweltbericht, Kapitel 7.1.3, Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG) 14, Seite 97, am Ende des 2. Absatzes Einfügen des Satzes: Negative Auswirkungen ergeben sich für FFH-Lebensraumtypen die in Ihrem Wasserhaushalt vom Gewässer abhängen sowie für Kulturdenkmäler die visuell, wirtschaftlich oder in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt werden können. Der Argumentation kann nicht gefolgt werden, da Maßnahmen an Gewässern in FFH-Gebieten stets auf die FFH-Erhaltungsziele abgestimmt sein müssen, selbst wenn durch die Baumaßnahme zunächst kleinflächig und kurzzeitig eine geringe Beeinträchtigung erfolgen kann. Dass infolge dieser MTG negative Auswirkungen auf Kulturdenkmäler entstehen können ist theoretisch denkbar, jedoch an dieser Stelle sehr weit hergeholt. - FGG Elbe