Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0009 Anmerkung zu Maßnahmentyp 75 (Anschluss von Seitengewässern): Die Anbindung von Altarmen bzw. Seitengewässern führt zu einer Erhöhung der hydraulischen Fließfläche (Verteilung einer definierten Wassermenge auf einen breiteren Fließquerschnitt, z.B. zwei Flussarme) und kann in Gebieten mit niedrigen Fließgeschwindigkeiten (u.A. typisch für Havel) ein weiteres Absinken der Fließgeschwindigkeit, eventuell in Bereiche, die kritisch für die Wasserqualität sind, verursachen. Im Falle von Hochwasserabflüssen führt eine Vergrößerung der Fließfläche zum Absinken der Wasserstände gegenüber dem Urzustand. Darüber hinaus kann es zu vermehrtem Sedimenteintrag kommen. Es muss daher unter Berücksichtigung des bestehenden Wasserdargebotes geprüft werden, inwieweit die Anbindung das Fließ- und Abflussverhalten des Gewässers verändert. Maßnahmen, die mit nachteiligen Auswirkungen auf die Unterhaltung der Wasserstraße und die Schifffahrt verbunden sind, sind auszuschließen. - Es sind negative Auswirkungen auf die Belange der WSV auszuschließen. Das bestehende Wasserdargebot ist zu berücksichtigen. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0009 Anmerkung zu Maßnahmentyp 76 (Beseitigung von / Verbesserungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen): Um welche Maßnahmen es sich dabei handelt, ist nicht definiert. Wasserbauliche Anlagen (Wehre, Schleusen etc.) in der Bundeswasserstraße können nicht entfernt werden. Die wasserbaulichen Anlagen müssen ihre Funktion, soweit sie für die Schifffahrt erforderlich sind, behalten. Eine grundsätzlich nicht ausgeschlossene Verbesserung der baulichen Anlagen muss im Einzelfall geprüft werden. Die Unterhaltung der Bauwerke darf dabei nicht erschwert werden. - Keine Beseitigung von Anlagen, soweit diese für die Aufrechterhaltung der Schifffahrt und den Betrieb der Bundeswasserstraße erforderlich sind. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0009 Anmerkung zu Maßnahmentyp 79 (Maßnahmen zur Anpassung / Optimierung der Gewässerunterhaltung): Unterhaltungsmaßnahmen, die für die Aufrechterhaltung der Bundeswasserstraße als Verkehrsweg erforderlich sind, liegen in der Zuständigkeit der WSV. Inwieweit hier eine Optimierung möglich ist, ist Entscheidung der WSV. - Die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt sowie die Bauwerkssicherheit dürfen nicht beeinträchtigt werden. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0009 Anmerkung zu Maßnahmentyp 86 (Maßnahmen zur Reduzierung anderer hydromorphologischer Belastungen bei stehenden Gewässern): Es kann nicht eingeschätzt werden, welche Einzelmaßnahmen mit dieser Maßnahme verbunden sind. Eine Beeinträchtigung von Belangen der WSV kann nicht ausgeschlossen werden. - Die Belange der WSV dürfen durch die Maßnahmen nicht nachteilig beeinflusst werden. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0009 Anmerkung zu Maßnahmentyp 66 (MN zur Verbesserung des Wasserhaushaltes an stehenden Gewässern): Bei Maßnahmen deren Ziel eine Anhebung von Speicherlamellen im Bereich von stehenden Gewässern ist, sind das Durchflussvermögen der zufließenden Gewässer und die Bemessungsgrundlagen der Wehre zu berücksichtigen. - Bei Anhebung von Speicherlamellen Berücksichtigung des Durchflussvermögens der zufließenden Gewässer und der Bemessungsgrundlage der Wehre. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0009 Anmerkung zu Maßnahmentyp 71 (MN zur Vitalisierung des Gewässers (u.a. Sohle, Varianz, Substrat) innerhalb des vorhandenen Profils): Es kann nicht eingeschätzt werden, welche Einzelmaßnahmen mit dieser Maßnahme verbunden sind. Eine Beeinträchtigung von Belangen der WSV kann nicht ausgeschlossen werden. - Die Belange der WSV dürfen durch Maßnahmen nicht nachteilig beeinflusst werden. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0009 Anmerkung zu Maßnahmentyp 77 (MN zur Verbesserung des Geschiebehaushaltes bzw. Sedimentmanagement): An Bundeswasserstraßen wird die bestehende Fahrrinnentiefe u.a. mittels Unterhaltungsbaggerungen gewährleistet. Umlagerungen innerhalb des Gewässers sind nur mit geeignetem nichtkontaminiertem Sediment möglich. Belastetes Baggergut aus der Unterhaltungsbaggerung wird dem Gewässer entnommen und der Verwertung zugeführt. - Negative Auswirkungen auf die Belange der WSV sind auszuschließen. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0010 Seite 18, Kapitel 4.2: Anmerkung zu Maßnahmentyp 79 (Maßnahmen zur Anpassung und Optimierung der Gewässerunterhaltung) im Anhang A1-1 in Verbindung mit den Punkten vi "Verhaltenskodizes für die gute Praxis" und xv "Bauvorhaben" (WRRL, Anhang VI, Teil B) macht zumindest für xv deutlich, dass hier eine unzulässige Gleichsetzung von Unterhaltungsarbeiten und Maßnahmen erfolgt - dies geht über die Inhalte der WRRL hinaus und ist nicht hinnehmbar Die Nummerierung der ergänzenden Maßnahmen wird an den Anhang VI Teil B WRRL angepasst. Angleichung der Maßnahmenliste an Anhang VI Teil B WRRL FGG Elbe
UB-GS0010 Eine nach WRRL durchzuführende Maßnahme kann nicht mit der Unterhaltung gleichgesetzt werden (Unterhaltung kann nur ergänzend oder unterstützend wirken); Gewässerunterhaltung ist kein Selbstzweck, sondern dient den unterschiedlichen Nutzungen der Gewässer und ihres Umfeldes Die Gewässerunterhaltung dient in erster Linie der Gewährleistung der schadlosen Wasserableitung bzw. an Bundeswasserstraßen der Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt. Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. - FGG Elbe
UB-GS0010 Maßnahmenprogramm Seite 22, Kapitel 4.3.2; Anhang A3-1, Seite 5 und Anhang A3-2, Seite 248: Darstellung der Durchführung von Maßnahmen zur Anpassung/Optimierung der Gewässerunterhaltung in allen niedersächsischen Planungseinheiten im Koordinierungsraum Tideelbe; Maßnahmen zur Veränderung der Gewässerunterhaltung im Sinne der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Maßnahmenliste wurde in Bearbeitungsgebieten und Kooperationen Niedersachsens nicht konkret festgelegt bzw. gab es diesbzgl. keine Absichtserklärungen (nach niedersächsischen Leitfaden "Maßnahmenplanung Oberflächengewässer" ist Gewässerunterhaltung ausdrücklich keine Maßnahme) Der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalog, der die "Anpassung und Optimierung der Gewässerunterhaltung" als Maßnahme beinhaltet, wurde in der LAWA mit allen Bundesländern Deutschlands abgestimmt und stellt eine Auswahl von Maßnahmen dar, die zur Erreichung der Ziele der WRRL von den Ländern umgesetzt werden können. Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern.   FGG Elbe
UB-GS0010 Maßnahmenprogramm, Anhang A3-1 und Anh. A3-2: Anmerkung zu Maßnahmentyp 78 (Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge von Geschiebeentnahmen): dieser Maßnahmentyp wird in 5 von 8 Planungseinheiten der Tideelbe angewandt, Geschiebeentnahmen aus den Fließgewässern Niedersachsens stellen eindeutig keine Belastung dar, sondern dienen dazu, vorhandene/weitere Belastungen über Geschiebeverlagerungen mit der fließenden Welle möglichst zu minimieren Maßnahmentyp Nr. 78 beschreibt Maßnahmen (Geschiebeentnahmen) die durchgeführt werden um Belastungen zu reduzieren - insofern besteht kein Widerspruch zu den Inhalten der Stellungnahme. - FGG Elbe
UB-GS0011 Maßnahmenprogramm, Seite 18, Kapitel 4.2: Anmerkung zu Maßnahmentyp 79 (Maßnahmen zur Anpassung und Optimierung der Gewässerunterhaltung) im Anhang A1-1 in Verbindung mit den Punkten vi "Verhaltenskodizes für die gute Praxis" und xv "Bauvorhaben" (WRRL, Anhang VI, Teil B) macht zumindest für xv deutlich, dass hier eine unzulässige Gleichsetzung von Unterhaltungsarbeiten und Maßnahmen erfolgt - dies geht über die Inhalte der WRRL hinaus und ist nicht hinnehmbar Die Nummerierung der ergänzenden Maßnahmen wird an den Anhang VI Teil B WRRL angepasst. Angleichung der Maßnahmenliste an Anhang VI Teil B WRRL FGG Elbe
UB-GS0011 Eine nach WRRL durchzuführende Maßnahme kann nicht mit der Unterhaltung gleichgesetzt werden (Unterhaltung kann nur ergänzend oder unterstützend wirken); Gewässerunterhaltung ist kein Selbstzweck, sondern dient den unterschiedlichen Nutzungen der Gewässer und ihres Umfeldes Die Gewässerunterhaltung dient in erster Linie der Gewährleistung der schadlosen Wasserableitung bzw. an Bundeswasserstraßen der Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt. Unterhaltungsarbeiten und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. - FGG Elbe
UB-GS0011 Maßnahmenprogramm, Seite 21, Kapitel 4.3.2; Anhang A3-1, Seite 5, Anhang A3-2, Seite 248: Darstellung der Durchführung von Maßnahmen zur Anpassung/Optimierung der Gewässerunterhaltung in allen acht Planungseinheiten im Koordinierungsraum Tideelbe; Maßnahmen zur Veränderung der Gewässerunterhaltung im Sinne der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Maßnahmenliste wurde in Bearbeitungsgebieten und Kooperationen Niedersachsens nicht konkret festgelegt bzw. gab es diesbzgl. keine Absichtserklärungen (nach niedersächsischen Leitfaden "Maßnahmenplanung Oberflächengewässer" ist Gewässerunterhaltung ausdrücklich keine Maßnahme; Maßnahmen zur Anpassung/Optimierung d. Gewässerunterhaltung dürften deshalb nur in max. 7 der 8 niedersächsischen Bearbeitungsgebiete in die Maßnahmenplanung der Gebietskooperationen eingegangen sein. Der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalog, der die "Anpassung und Optimierung der Gewässerunterhaltung" als Maßnahme beinhaltet, wurde in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) mit allen Bundesländern Deutschlands abgestimmt und stellt eine Auswahl von Maßnahmen dar, die zur Erreichung der Ziele der WRRL von den Ländern umgesetzt werden können. Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. - FGG Elbe
UB-GS0011 Maßnahmenprogramm, Anhang A3-1 und Anhang A3-2: Anmerkung zu Maßnahmentyp 78 (Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge von Geschiebeentnahmen): dieser Maßnahmentyp wird in 5 von 8 Planungseinheiten der Tideelbe angewandt, Geschiebeentnahmen aus den Fließgewässern Niedersachsens stellen eindeutig keine Belastung dar, sondern dienen dazu, vorhandene/weitere Belastungen über Geschiebeverlagerungen mit der fließenden Welle möglichst zu minimieren Maßnahmentyp Nr. 78 beschreibt Maßnahmen (Geschiebeentnahmen) die durchgeführt werden um Belastungen zu reduzieren - insofern besteht kein Widerspruch zu den Inhalten der Stellungnahme. - FGG Elbe