Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0081 Das Anlasten eines Generalversdachts der Landwirtschaft bzgl. der Einträge von Pflanzenschutzmitteln durch die Landwirtschaft ist nicht hinnehmbar. Die Landwirte sind bzgl. der Anwendung von PSM geschult. Pflanzenschutzmaßnahmen werden erst ab bestimmten Schadschwellen durchgeführt. Der Eintrag aus kommunalen Siedlungsgebieten ist jedoch bei den Betrachtungen nicht zu vernachlässigen. Der Eintrag von PSM aus diffusen Quellen sollte nicht generell der Landwirtschaft angelastet werden. Es werden weitere Quellen, wie die Forstwirtschaft oder die Kommunen benannt. Die Landwirtschaft wird jedoch als Hauptanwender von Pflanzenschutzmitteln gesehen.   Freistaat Sachsen
SN0082 Das Anlasten eines Generalversdachts der Landwirtschaft bzgl. der Einträge von Pflanzenschutzmitteln durch die Landwirtschaft ist nicht hinnehmbar. Die Landwirte sind bzgl. der Anwendung von PSM geschult. Pflanzenschutzmaßnahmen werden erst ab bestimmten Schadschwellen durchgeführt. Der Eintrag aus kommunalen Siedlungsgebieten ist jedoch bei den Betrachtungen nicht zu vernachlässigen. Der Eintrag von PSM aus diffusen Quellen sollte nicht generell der Landwirtschaft angelastet werden. Es werden weitere Quellen, wie die Forstwirtschaft oder die Kommunen benannt. Die Landwirtschaft wird jedoch als Hauptanwender von Pflanzenschutzmitteln gesehen.   Freistaat Sachsen
SN0012 Der Klimawandel findet im Maßnamenplan keinerlei Wertung, das sollte in einer Überarbeitung und im endgültigen Bewirtschaftungsplan unhedingt erfolgen. Dazu ist eine Abwägung aIler Energieerzeugungisforrnen vorzunehmen. Auswirkungen des Klimawandel sind zukünftig verstärkt zu erwarten. Wassernutzungen werden sich daher entsprechend anpassen müssen. Maßnahmen sollten unter Berücksichtigung der Beeinflussung der Wirksamkeit durch den Klimawandel bewertet werden. Eine umfassende Bilanzierung hinsichtlich der Energie-Klima-Wirkungskette kann und wird nicht vorgenommen. Erstellung eines eigenständigen Kapitels zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewässer und die Konsequenzen für deren Nutzung (Anpassungsstrategien) Freistaat Sachsen
SN0012 Bei der ganzen Betrachtung der Durchgängigkeit fehlt die Wiederherstellung der Querdurchgängigkeit. Kaum ein Bach mündet noch frei in das größere Gewässer. Rohre und Kanalelemente bestimmen das Bild, so dass die Fische die Laichgewässer nicht erreichen können. Anhand der in Sachsen durchgeführten Strukturkartierung kann die Auffassung, dass der Mündungsbereich von Bächen von Verrohrungen und Kanalelementen dominiert wird, nicht nachvollzogen werden. Im LAWA-Vorort-Verfahren werden als Parameter 2.3 alle Verrohrungen kartiert und spiegeln sich in einer hohen Kennziffer (5-7; je nach Gewässersohle und Länge des Abschnitts) für diesen Strukturparameter wider. In der Gesamtstruktur findet die Verrohrung als Schadparameter Ausdruck. Die Kartierabschnitte, bei denen die Verrohrung mehr als als 50 % ausmacht, werden als "Sonderfall verrohrt" kartiert und erhalten eine Gesamt-Strukturbewertung von 7 (schlechteste Klasse), weil dann von einem vollständigen Wander- und Ausbreitungshindernis für Organismen ausgegangen wird. keine Freistaat Sachsen
SN0012 Kap. 5.1, S.74/75, Tab. 5.1: für SN sind 4 Querbauwerke in der Spree durchgängig zu machen. Es ist nicht ersichtlich, um welche Bauwerke es sich handelt, welche andere Belastung und vor allem woher der Ausschlag für die Einstufung des Gewässers gegeben wurde Zur Methodik der Ausweisung der überregionalen Vorranggewässer: s. Hintergrunddokument FGG Elbe "Ermittlung überregionaler Vorranggewässer im Hinblick auf die Herstellung der Durchgägngigkeit für Fische und Rundmäuler im Bereich der FGG Elbe sowie Erarbeitung einer Entscheidungshilfe für die Priorisierung von Maßnahmen". Konkrete Bauwerke können bei der Koordinierungsgruppe Durchgängigkeitsprogramm bzw. der Fischereibehörde LfULG Referat 93 abgefragt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0012 Es sollte mehr Gewicht auf den Zustand des Gewässers und des gewässerumlandes gelegt werden. Auch außerhalb von Schutzgebieten haben sich wertvolle Biotope entwickelt, die bei der Umsetzung von Maßnahmen nicht gefährdet werden sollten. In die Biologischen Bewertung des Gewässers finden auch sogenannte Unterstützende Qualitätskomponenten Eingang. Eine davon ist die Gewässerstruktur, die auch das Gewässerumfeld mit Einzelparametern wie Flächennutzung, Gewässerrandstreifen und Sonstige Umfeldstrukturen betrachtet, so daß nicht nur der Wasserlauf an sich in der WRRL betrachtet wird. Wir teilen die Auffassung, daß wertvolle Biotope nicht unberücksichtigt bleiben sollten. Im Genehmigungsverfahren für Einzelmaßnahmen müssen die Auswirkungen auf die Umwelt aufgeführt werden, so daß von keiner leichtfertigen Zerstörung wertvoller Biotope ausgegangen werden kann. keine Freistaat Sachsen
SN0011 Seit mehreren Jahren beobachten wir, dass an sächsischen Fließgewässern Wehre von historisch bedeutenden alten wassergetriebenen Mühlen u . ä. rückgebaut werden. Damit wird sächsisches Kulturgut erstört. Wir appellieren an Sie, sich dafür einzusetzen, dass weitere Rückbauten gestoppt werden und gemeinsam mit uns nach Lösungen zu suchen (Beispiel:Skal Mühle am Hoyerswerdaer Schwarzwass) Jede wasserbauliche Veränderung, also auch der Rückbau eines Wehres muss ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen, um genehmigt werden zu können. Die Planungsunterlagen liegen jeweils in den Genehmigungsbehörden zur Stellungnahme aus. Durch die unterschiedlichen hydrologischen Gegebenheiten handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, in denen alle Belange betrachtet werden sollen. In den Hintergrunddokumenten werden die Aussagen auf Wasserkörper-Ebene getroffen. Es gibt ebenfalls keine pauschalisierenden Angaben zu Wehrrückbauten. Eine flächenscharfe Planung liegt bisher noch nicht vor. Die WRRL fordert die Durchgängigkeit der Gewässer; welche Variante die sinnvollste zur Erlangung der Durchgängigkeit ist, muss dann ebenfalls von Fall zu Fall entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0028 Wasserkraftnutzung wird als Schädigung an der Natur unterstellt, obwohl diese schon Jahrhunderte betrieben wird. Der Mensch hat seit eh und je die Kulturlandschaft zu seinem Nutzen umgestaltet. Der Wasserkraftnutzung werden nur negative Einflüsse in den Anhörungsdokumenten zugeschrieben. In den Hintergrunddokumenten werden entsprechend den Vorgaben der WRRL die einzelnen Belastungsarten für die Gewässer aufgeführt. Problematisch für die Gewässerökosysteme ist nicht die Wasserkraftnutzung an sich, sondern die fehlende ökologische Durchgängigkeit an den Querverbauungen und in den Ausleitungsstrecken. Die positiven Aspekte der Wasserkraftnutzung werden in entsprechenden Dokumenten z.B. bei erneuerbaren Energien genannt. keine Freistaat Sachsen
SN0092 Bzgl. der Bewirtschaftungsziele erheben wir Einspruch zu eventuellen Maßnahmen, die der historisch gewachsenen naturnahen Nutzung der Wassermühlen widersprechen, weil der Mindestwasserabfluss und die Gewässerdurchgängigkeit gewährleistet sind. Durch die historischen Wasserkraftanlagen haben sich die Wasserverhältnisse seit mehr als 500 Jahren vollkommen ökologisch an die Natur angepasst und so einen eigenen Naturraum mit eingestelltem ökologischen Gleichgewicht darstellen. Der Dem Erhalt der Funktion historischer Wassermühlen gefährdende eventuelle zukünftige Bewirtschaftungsziele werden vollinhaltlich abgelehnt. Im Zusammenhang mit den Querverbauungen geht es überwiegend um die nicht gewährleistete Durchgängigkeit. Deshalb wurden in den Bewirtschaftungsplänen und zu den Hintergrunddokumenten diejenigen Oberflächenwasserkörper mit einem Kreuz versehen, bei denen Maßnahmen zur Schaffung der ökologischen Durchgängigkeit als für die Zielerreichung nötig erachtet wurden. Die Gewässer wurden dabei teilweise priorisiert. Der OWK Gimmlitz-2 ist mit einem Kreuz bei Maßnahme 61 - Maßnahmen zur Gewährleistung des erforderlichen Mindestabflusses versehen. Die Maßnahme 69 - Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen ist nicht vergeben worden, d.h. für die erste Umsetzungsphase bis 2012 steht der OWK Gimmlitz-2 nicht im Fokus. Derzeit liegt noch keine flächenschafte Maßnahmenplanung vor. keine Freistaat Sachsen
SN0098 "Bzgl. der überregionalen Vorranggewässer in der FGG Elbe werden in den sächsischen Hintergrunddokumenten 54 Querbauwerke genannt, für die im Laufzeitraum des ersten Bewirtschaftungsplanes bis zum Jahr 2015 die Durchgängigkeit wieder hergestellt werden soll. In wie weit von den beabsichtigten Veränderungen der ausgelegten Planungsunterlagen auch die Wehranlage und das Umfeld der gegebenheiten meines Objektes betroffen sind, lässt sich in den augelegten Unterlagen nicht zweifelsfrei herleiten. Die beabsichtigen Planungen müssen sämtlich im Einklang mit der beabsichtigten berantragten Wiederinbetriebnahmevorhabens meines Objektes stehen. Dazu soll bekannt gemacht werden, dass mein Objekt als technisches denkmal in der Liste der Denkmale des Freistaates Sachsen erfasst ist und dass zu dieser Denkmalausweisung auch die gesamte wassertechnische Austattung einschließlich Wehr und Mülgraben ... dazu gehört. Vorsorglich widerspreche ich allen Planungsabsichten, die der beabsichtigen Wiederinbetriebnahme meines Objektes ... zukünftig entgegenstehen." Im Zusammenhang mit der Wasserkraftnutzung geht es überwiegend um die durch Querverbauungen nicht gewährleistete Durchgängigkeit. Deshalb wurden in den Bewirtschaftungsplänen und in den Hintergrunddokumenten diejenigen Oberflächenwasserkörper mit einem Kreuz versehen, bei denen Maßnahmen zur Schaffung der ökologischen Durchgängigkeit als für die Zielerreichung nötig erachtet wurden. Die Gewässer wurden dabei teilweise priorisiert. Der OWK Lungwitzbach-2 ist nicht mit einem Kreuz für die Maßnahme 69 - Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen gekennzeichnet, d.h. für die erste Umsetzungsphase bis 2012 steht es nicht im Fokus. Es sind jedoch Maßnahmen zur Gewährleistung des erforderlichen Mindestabflusses (Maßnahme 61) notwendig. Derzeit liegt aber noch keine flächenschafte Maßnahmenplanung vor. Da es sich um eine genehmigungspflichtige Wiederaufnahme handelt, wird die Genehmigungsbehörde auch die Einhaltung des Sächsischen Wassergesetztes (u.a. § 42a Mindestwasserführung und § 91b Durchgängigkeit) prüfen. Die Forderungen der WRRL gehen nicht über die Einhaltung der Gesetzlichen Vorgaben hinaus. keine Freistaat Sachsen
SN0084 Aus meiner Sicht ist dem Hochwasserschutz angemessene Berücksichtigung bei der Bewirtschaftung der OWK und der Umsetzung der Maßnahmeplän nach WRRL beizumessen. Querbauwerke unterstützen die Regulierbarkeit des Wasserabflusses im Hochwasserfall und mindern die Abflussgeschwindigkeit. Die sachliche Prüfung zum Erhalt der Querbauwerke ist auch aus diesen Gründen wichtig und darf nicht einseitig betrachtet werden. Der Rückbau von solchen Querbauwerken, welche heute bereits Wasserkraftnutzung ermöglichen und solchen, die zukünftig unter ökologischen Gesichtspunkten eine Nutzung der Wasserkraft nicht ausschließen sollte insbesondere auch unter dem Aspekt des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Sachsen eingestellt werden. Bei der Überarbeitung der Hintergrunddokumente wurde ein Kapitel zu möglichen Synthesen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ergänzt. Dass Querbauwerke die zur Wasserkraftnutzung angelegt wurden, einen wirksamen Effekt im Sinne des Hochwasserschutzes ausüben, erscheint mehr als fraglich. Das Restpotenzial der Wasserkraftnutzung in Sachsen zur Minderung der CO2-Emissionen ist sehr gering, es muss eine Abwägung des Nutzens der Einzelanlage mit den Beeinträchtigungen für das Fließgewässer-Ökosystem erfolgen. Dies bedarf Einzelfallentscheidungen durch die zuständigen Fachbehörden. keine Freistaat Sachsen
SN0084 Aus meiner Sicht ist dem Hochwasserschutz angemessene Berücksichtigung bei der Bewirtschaftung der OWK und der Umsetzung der Maßnahmeplän nach WRRL beizumessen. Querbauwerke unterstützen die Regulierbarkeit des Wasserabflusses im Hochwasserfall und mindern die Abflussgeschwindigkeit. Die sachliche Prüfung zum Erhalt der Querbauwerke ist auch aus diesen Gründen wichtig und darf nicht einseitig betrachtet werden. Der Rückbau von solchen Querbauwerken, welche heute bereits Wasserkraftnutzung ermöglichen und solchen, die zukünftig unter ökologischen Gesichtspunkten eine Nutzung der Wasserkraft nicht ausschließen sollte insbesondere auch unter dem Aspekt des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Sachsen eingestellt werden. Bei der Überarbeitung der Hintergrunddokumente wurde ein Kapitel zu möglichen Synthesen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ergänzt. Dass Querbauwerke die zur Wasserkraftnutzung angelegt wurden, einen wirksamen Effekt im Sinne des Hochwasserschutzes ausüben, erscheint mehr als fraglich. Das Restpotenzial der Wasserkraftnutzung in Sachsen zur Minderung der CO2-Emissionen ist sehr gering, es muss eine Abwägung des Nutzens der Einzelanlage mit den Beeinträchtigungen für das Fließgewässer-Ökosystem erfolgen. Dies bedarf Einzelfallentscheidungen durch die zuständigen Fachbehörden. keine Freistaat Sachsen
SN0014 Für die Maßnahmen an den gewässern sind die Gemeinden zuständig. Diesen wird angesichts der Fülle der übrigen Aufgaben die Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen im Hinblick auf das Personal und die Finanzaustattung sehr schwer fallen. Sinnvoll wäre deshalb die Einrichtung von Unterhaltungsverbänden für die Gewässer, die durch konkrete Aufgaben- und Finanzmittelzuweisung handlungsfähiger wären. Dazu käme noch die Einführung eines regelmäßigen Fördersatzes von 100% für gemeinden bzw. Gewässerunterhaltungsverbände für die ökologische Entwicklung von gewässern sowie für die verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit Die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur an Gewässern II. Ordnung muss selbstverständlich die finanzielle Situation der betroffenen Kommune berücksichtigen. Kostengünstige Maßnahmen mit nachhaltigem Effekt sind daher zu bevorzugen, auch wenn deren Wirksamkeit bzgl. der biologischen Qualitätskomponenten erst mittel- oder langfristig zu erwarten ist. keine Freistaat Sachsen
SN0017 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0034 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen