Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0019 Maßnahmenprogramm Kapitel 4.1, Seite 17, Anhang A2-1: Es sollte geprüft werden, ob weitere Gesetze und Verordnungen, die Regelungen mit Gewässerbezug (WaStrG, BInSchStrO, VO über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern) enthalten, im Anhang A2-1 aufzunehmen sind. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Anhang A2-1 wurde überprüft und angepasst. FGG Elbe
UB-GS0021 Umweltbericht, Kapitel 7, Seite 84, Tabelle 7-1, Maßnahmentypengruppe (MTG) 15 (Maßnahmen zur Verbesserung des Geschiebehaushaltes bzw. Sedimentmanagement, zur Reduzierung der Belastungen infolge von Geschiebeentnahmen, zur Anpassung / Optimierung der Gewässerunterhaltung, z.B. Vermeidung von Ausbaggerungsmaßnahmen in FFH-Gebieten): Die Formulierung „Vermeidung von Ausbaggerungsmaßnahmen in FFH-Gebieten“ ist nicht hinnehmbar. Ausbau und Unterhaltung der Bundeswasserstraßen sowie die Nutzung aquatischer Umlagerungsstellen müssen unter angemessener Berücksichtigung aller ökologischen Belange gewährleistet bleiben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich nahezu die gesamte Unter- und Außenelbe innerhalb von FFH- und Vogelschutzgebieten befindet. Es wird deshalb angeregt, auf diese Formulierung zu verzichten bzw. sie wie folgt abzuändern: „Vermeidung von Ausbaggerung in FFH-Gebieten, soweit keine für die Schifffahrt relevanten Bereiche betroffen sind“. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Streichung des Klammerausdrucks in Tabelle 7-1, Seite 84 zu Maßnahmentypengruppe 15, da dieser nicht explizit im Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalog verwendet wird und Tabelle 7-1 eine Zusammenfassung der Maßnahmen aus dem LAWA-Maßnahmenkatalog darstellt. FGG Elbe
UB-GS0022 Umweltbericht, Kapitel 7.1.3: Negative Auswirkungen von Flusssedimenten in Maßnahmentypengruppe (MTG) 10 nicht beschrieben, Ergänzung sollte erfolgen Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung in Kap. 7.1.3: "Maßnahmen zur Abflussregulierung können kurzfristig zu Sedimentverlagerungen und zur Rücklösung darin gebundener Schadstofffe in die flüssige Phase eines Fließgewässers führen, so dass dadurch temporär und räumlich begrenzt die chemische Wasserqualität verschlechter werden kann. Allerdings werden durch diese Maßnahmen nicht per Saldo zusätzliche Schadstoffe in die Fließgewässer und ihre Sedimente eingetragen, sondern es ist eher positiv zu werten, dass diese Maßnahmen tendenziell zu einem natürlichen, fließgewässertypischen Sedimenthaushalt beitragen." FGG Elbe
UB-GS0019a Hinweis auf Priorisierung von konkreten Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit nach erfolgter Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes 2009, auf welcher Grundlage die Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Fließgewässern durch die WSV im 1. Bewirtschaftungszyklus vorgenommen bzw. noch nicht vorgenommen wird (konkrete Maßnahmenbeschreibung in Stellungnahme) Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Anpassung der Abbildung in Kapitel 3.1a) (Seite 6) des Maßnahmenprogramms. FGG Elbe
UB-GS0031 Umweltbericht: Im Kapitel 2.1 muss bei den "Bergbaufolgen" nochmals auf die Notwendigkeit des Ausgleiches von Verdunstungsverlusten aus den Wasserflächen der neu entstehenden großen Tagebaurestseen durch Wasserüberleitungen hingewiesen werden […] Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung des Absatzes zur Problematik des Braunkohletagebaus in Kapitel 2.1: "Zudem entsteht die Notwendigkeit des Ausgleiches von Verdunstungsverlusten aus den Wasserflächen der neu entstehenden großen Tagebaurestseen durch Wasserüberleitungen." FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 2.1, Seite 4: Ergänzung eines erläuternden Satzes hinter dem 3. Absatz. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Textanpassungen gemäß Änderungsvorschlag: Seite 4, Ergänzung des 3. Absatzes: ""Schwerpunkte bilden dabei vor allem Schwermetalle.""" FGG Elbe
UB-GS0032 "Umweltbericht, Kapitel 2.1, Seite 5: Ergänzung eines erläuternden Satzes nach dem 6. Absatz zum Bewirtschaftungsziel." Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Textanpassungen gemäß Änderungsvorschlag: Seite 5, Ergänzung des 6. Absatzes: ""Gleichzeitig sind Möglichkeiten der Behandlung der anfallenden und stark mit Schwermetallen belasteten Stollenwässer zu erkunden.""" FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht: Ergänzung der Trinkwassernutzung aus Oberflächengewässern in Tabelle 5.5 wird angeregt. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Tabelle 5-5 wurde unter der Spalte 'Kriterien' zum Ziel 'Schutz der Gewässer vor Schadstoff- und Nährstoffeintrag' Folgendes ergänzt: Auswirkungen auf Gewässer und nährstoffsensible Gebiete, Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung entsprechend ist auch die zusammenfassende Tabelle in Kapitel 5.8 zu ergänzen: - Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung" FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 6.4.1.1: Die Zustandsbeschreibung für den Koordinierungsraum Mulde-Elbe-Schwarze Elster ist unvollständig (Einträge aus Bergbaufolgen (Uranbergbau, Altbergbau) fehlen) Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 6.4.1.1 wurde auf Seite 60 im letzten Absatz folgende Ergänzung durchgeführt: ""...Hauptverursacher punktueller biologisch-chemischer Gewässerbeeinträchtigungen sind Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen, aus Industrie und Gewerbebetrieben insbesondere der Lebensmittelindustrie und chemischen Industrie sowie Stollenwässer aus dem Altbergbau. Hinzu kommen Beeinträchtigungen der biologisch-chemischen Gewässergüte infolge von diffusen Einträgen vor allem aus der Landwirtschaft und aus industriellen Altlasten sowie Bergbauhalden.""" FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht: Es wird in Kapitel 6.6.1 angeregt, in der Tabelle 6-3 in Zeile 62 Naturpark Erzgebirge / Vogtland unter der Spalte Beschreibung den Begriff Moore zu ergänzen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. In Kapitel 6.6.1 wurde in der Tabelle 6-3 in Zeile 62 Naturpark Erzgebirge / Vogtland unter der Spalte Beschreibung der Begriff Moore ergänzt. FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 11, Seite174, 4. Punktauflistung: […] soll der Begriff 'Uranerz-Gewinnung' ersetzt werden durch den Begriff 'verschiedene bergbauliche Aktivitäten'. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. " Änderung der 4. Punktauflistung in Kapitel 11, Seite 174: • Bergbaufolgen (insbesondere Braunkohlegewinnung und verschiedene bergbauliche Aktivitäten) mit Auswirkungen auf Gewässer" FGG Elbe
UB-GS0046 Umweltbericht Kapitel 2.1, Seite 4, 6. Absatz soll die Formulierung des Bewirtschaftungsziels an die Formulierung im Bewirtschftungsplan angepasst werden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. " Änderung der Formulierung zum Bewirtschatungsziel in Kapitel 2.1, Seite 4, 6. Absatz: ""Um dem Problem der Reduzierung des natürlichen Abflusses durch Entnahme von Wasser zu begegenen, wird ein übergreifendes Management für den Elbestrom und die Nebengewässer unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsziele für den Hochwasserschutz, für die Schifffahrt sowie für die Energiewirtschaft eingerichtet werden.""" FGG Elbe
UB-GS0051 Umweltbericht, Kapitel 7.1.3, Seite 97, Maßnahmentypengruppe (MTG) 14: Die Maßnahmentypengruppe "Renaturierungsmaßnahmen ohne Flächenbedarf" beinhaltet den Rückbau bzw. die Entfernung von wasserbaulichen Sohlbefestigungen. Positive Effekte sind somit vor allem für die Schutzgüter Wasser, Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt zu erwarten. (Ergänzung der Beschreibung der MTG). Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 7.1.3, Seite 97, Maßnahmentypengruppe (MTG) 14 wurde der letzte Absatz wie folgt ergänzt: ""Die beschriebenen Effekte wirken sich durchweg positiv auf die Gewässerökologie aus. Überwiegend positive Effekte sind somit vor allem für die Schutzgüter Wasser, Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt zu erwarten. Positive Auswirkungen ergeben sich dem zufolge auch für die Schutz- und Erhaltungsziele von FFH- und Vogelschutzgebieten im Bereich von Gewässerauen, hier insbesondere in Bezug auf die submerse Vegetation, Fische und Mollusken. In Bezug auf das Schutzgut Wasser kann das Einzelziel 'Vorbeugen der Entstehung von Hochwasserschäden' unter Umständen nachteilig beeinflusst werden.""" FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 5.4 'Wasser' Seite 32ff. sollte bei der Bewirtschaftung von Oberflächengewässern ergänzt werden, dass der Ablfuss so zu regulieren ist, dass auch in Trockenzeiten ein Mindestabfluss gewährleistet ist. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 5.4 'Wasser' Seite 33 wurde folgender erläuternder Absatz vor dem 4. Absatz eingefügt: ""Zudem soll die Bewirtschaftung von Oberflächengewässern den Abfluss so regulieren, dass in Trockenzeiten ein Mindestabfluss zur Erhaltung des Lebens der Gewässerorganismen gewährleistet bleibt.""" FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 6.3.1 'Sparsamer Umgang mit Grund und Boden', S. 54 sollte darauf hingewiesen werden, dass bereits versiegelte, ungenutzte Flächen verstärkt einzuplanen und vorrangig zu bebauen sind. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Im ersten Absatz in Kapitel 6.3.2 wurde folgender Teilsatz ergänzt: ""Obwohl grundsätzlich im Planungs- und Umweltrecht gefordert wird, bereits versiegelte, aber ungenutzte Flächen verstärkt einzuplanen und vorrangig zu bebauen, wird insgesamt voraussichtlich keine wesentliche Veränderung bei der anhaltenden Bodenversiegelung eintreten, da die Freiflächeninanspruchnahme zu Siedlungs- und Verkehrszwecken auf einem – wenn auch etwas niedrigeren – Niveau mittelfristig beibehalten wird und somit der Anteil versiegelter Flächen an der Gesamtfläche der FGG Elbe weiter zunehmen wird.""" FGG Elbe