Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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450.3-8886.0   "Die Anmerkungen beziehen sich auf die Positionen des Thüringer und des Deutschen Bauernverbandes und unterstützen die Ablehnung gegenüber verschärfenden grundlegenden Maßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Ihre Position ist damit allgemeiner Natur und richtet sich nicht gegen einen einzelnen der 3 für Thüringen zutreffenden Maßnahmenpläne (Elbe, Weser oder Rhein), bzw. gegen die dort im Einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen. Insofern wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Sie kann aber in der derzeitigen Phase der Maßnahmenauswahl nur äußerst eingeschränkt für die Abwägung herangezogen werden, mit der geklärt werden soll, inwieweit die für konkrete Gewässer vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen konsensfähig sind. "   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen beziehen sich auf die Positionen des Thüringer und des Deutschen Bauernverbandes und unterstützen die Ablehnung gegenüber verschärfenden grundlegenden Maßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Ihre Position ist damit allgemeiner Natur und richtet sich nicht gegen einen einzelnen der 3 für Thüringen zutreffenden Maßnahmenpläne (Elbe, Weser oder Rhein), bzw. gegen die dort im Einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen. Insofern wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Sie kann aber in der derzeitigen Phase der Maßnahmenauswahl nur äußerst eingeschränkt für die Abwägung herangezogen werden, mit der geklärt werden soll, inwieweit die für konkrete Gewässer vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen konsensfähig sind. "   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen beziehen sich auf die Positionen des Thüringer und des Deutschen Bauernverbandes und unterstützen die Ablehnung gegenüber verschärfenden grundlegenden Maßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Ihre Position ist damit allgemeiner Natur und richtet sich nicht gegen einen einzelnen der 3 für Thüringen zutreffenden Maßnahmenpläne (Elbe, Weser oder Rhein), bzw. gegen die dort im Einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen. Insofern wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Sie kann aber in der derzeitigen Phase der Maßnahmenauswahl nur äußerst eingeschränkt für die Abwägung herangezogen werden, mit der geklärt werden soll, inwieweit die für konkrete Gewässer vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen konsensfähig sind. "   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen beziehen sich auf die Positionen des Thüringer und des Deutschen Bauernverbandes und unterstützen die Ablehnung gegenüber verschärfenden grundlegenden Maßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Ihre Position ist damit allgemeiner Natur und richtet sich nicht gegen einen einzelnen der 3 für Thüringen zutreffenden Maßnahmenpläne (Elbe, Weser oder Rhein), bzw. gegen die dort im Einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen. Insofern wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Sie kann aber in der derzeitigen Phase der Maßnahmenauswahl nur äußerst eingeschränkt für die Abwägung herangezogen werden, mit der geklärt werden soll, inwieweit die für konkrete Gewässer vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen konsensfähig sind. "   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen beziehen sich auf die Positionen des Thüringer und des Deutschen Bauernverbandes und unterstützen die Ablehnung gegenüber verschärfenden grundlegenden Maßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Ihre Position ist damit allgemeiner Natur und richtet sich nicht gegen einen einzelnen der 3 für Thüringen zutreffenden Maßnahmenpläne (Elbe, Weser oder Rhein), bzw. gegen die dort im Einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen. Insofern wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Sie kann aber in der derzeitigen Phase der Maßnahmenauswahl nur äußerst eingeschränkt für die Abwägung herangezogen werden, mit der geklärt werden soll, inwieweit die für konkrete Gewässer vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen konsensfähig sind. "   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen führten nicht zu einer Änderung an den Thüringer Maßnahmenprogrammen, da für Thüringen ein konkreter Ortsbezug der Maßnahmen des Maßnahmenprogramms aus dem im Feld „Ortsbezug“ hinterlegtem Link zu entnehmen ist. Da sich die Stellungnahme in diesem Punkt aber auf die gesamten Maßnahmenprogramme der Flussgebietsgemeinschaften bezog, wurde die Stellungnahme zusätzlich an die zuständigen Geschäftsstellen weitergeleitet. "   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen führten zu keiner Änderung der Umweltberichte. Die Umweltberichte nehmen an mehreren Stellen Bezug auf europäisch geschützte Fischarten (Kap. 5.2.1, 6.2.2, 7.1.2). Der Stör ist in Thüringen definitiv ausgestorben. Auf Bundesebene laufen erste Abstimmungen zur Erstellung eines „Nationalen Aktionsplanes zum Schutz und zur Erhaltung des Europäischen Störs“. Die Entwicklungen sollen zunächst abgewartet werden. Über eine Berücksichtigung in späteren Bewirtschaftungszyklen muss zu gegebener Zeit entschieden werden."   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen wurden teilweise berücksichtigt. Der Forderung nach einer stärkeren Anreizkomponente bei der landwirtschaftlichen Maßnahme W 1 kann nicht nachgekommen werden. Die Förderregelungen des ELER, aus dem diese Maßnahme hauptsächlich finanziert wird, sehen nur einen Nachteilsausgleich vor und verbieten eine zusätzliche finanzielle Anreizkomponente explizit. Die Karten des Maßnahmenprogramms, welche die belasteten Gebiete mit Einträgen von Pflanzenschutzmitteln zeigen, werden in der Kartenlegende um einen erläuternden Text ergänzt." Ergänzung der Legende in der Thüringer Maßnahmenkarte Pflanzenschutzmittel Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen wurden teilweise berücksichtigt. Die Karte des Maßnahmenprogramms, welche die belasteten Gebiete mit Einträgen von Pflanzenschutzmitteln zeigt, wird in der Kartenlegende um einen erläuternden Text ergänzt. Die Anmerkungen hinsichtlich Förderkulissen für Agrarumweltmaßnahmen führten zu keiner Änderung am Maßnahmenprogramm. Da es sich um freiwillige Maßnahmen handelt, sind allein durch die Angabe der Förderkulisse im Maßnahmenprogramm keine Bewirtschaftungsbeschränkungen vorhanden. " Ergänzung der Legende in der Thüringer Maßnahmenkarte Pflanzenschutzmittel Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen wurden teilweise berücksichtigt. Die Karte des Maßnahmenprogramms, welche die belasteten Gebiete mit Einträgen von Pflanzenschutzmitteln zeigt, wird in der Kartenlegende um einen erläuternden Text ergänzt. Im Rahmen der KULAP-Förderung soll die Prämienfähigkeit der in Anspruch genommenen Flächen nach Möglichkeit erhalten bleiben." Ergänzung der Legende in der Thüringer Maßnahmenkarte Pflanzenschutzmittel Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen zum Flächenbedarf wurden zur Kenntnis genommen, führten jedoch nicht zu einer Änderung am Maßnahmenprogramm, da der Grunderwerb im Rahmen der weiteren Planungspräzisierung erst genauer spezifiziert werden kann. Die Anmerkungen zu den Förderkulissen führten zu keiner Änderung am Maßnahmenprogramm, da es sich um Maßnahmen aus dem KULAP handelt, die nach wie vor freiwillig sind."   Freistaat Thüringen
UB-GS0045 "Umweltbericht, Anmerkung zum Anhang 2, Tabelle A2-18: Gegen diese Tabelle müssen wir entschieden Einspruch einlegen und auf Richtigstellung drängen bzw. auf Streichung der Reduzierung der fischereilichen Nutzung als wirksame Maßnahme zum Erreichen der Umweltziele der WRRL. [...] Die Behauptung, dass die Einstellung der Fischerei einen besonders positiven Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und zum Erreichen des guten ökologischen Zustands darstellt, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. [...] Alle identifizierten Beeinträchtigungen liegen außerhalb der Verantwortlichkeit der Fischerei, weshalb die im Anhang A2-18 vorgenommene Darstellung zu streichen ist." "Die Beurteilung der Maßnahmentypengruppe (MTG) 18 bezieht sich auf gewerbliche Fischereinutzung, die in der Regel mit Massenfischzucht in Teichen im Nebenschluss von Fließgewässern verbunden ist und aus der Nähr-/ Schadstoff-Einträge in Gewässer sowie Veränderungen der Gewässerstruktur und des Abflusses resultieren. Um dies deutlich zu machen, wurde eine entsprechende Präzisierung der Bezeichnung der MTG Nr. 18 in Kapitel 7.1.1 durchgeführt. " "Anpassung der textl. Erläuterungen zur Maßnahmentypengruppe (MTG) 18 in Kap. 7.1.1 wie folgt : ""In erster Linie zielt diese MTG auf die Reduzierg. der morphologischen und biologisch-chemischen Belastungen (Futtermittel und Medikamente) durch gewerblich intensiv bewirtschaftete Fischzuchtbetriebe an Teichen im Nebenschluss von Fließgew. ab. Zudem beinhaltet sie Maßnahmen (MN) zur Reduzierung der Belastungen infolge fischereilichem Initialbesatz bzw. zur Besatzstützung best. Fischarten sowie zur Überprüfung der Hegepläne. Dabei geht es unter dem Prinzip der nachhaltigen Wirtschaftsweise um die Orientierung der Fischfangmengen an ausreich. Populationsgrößen für einen dauerhaften Bestand der Fischarten. Diesen Zweck verfolgen auch die MN zum Initialbesatz bzw. zur Besatzstützung, wie z.B. zur Wiederauffüllung des Bestands des gefährdeten Europäischen Aals (Umsetzung von Aalbewirtschaftungsplänen). Insges. soll durch die MN eine stärker ökologisch ausgerichtete Fischereiwirtschaft erreicht werden. Es ist davon auszugehen, dass die MTG ausschließl. pos. Beiträge zu den Umweltqualitätszielen der Schutzgüter Tiere (Fisch-/ Muschelfauna) und biologische Vielfalt sowie Wasser leistet. Pos. Effekte sind dem zufolge auch auf die auf Gewässer bezogenen Schutz- und Erhaltungsziele von FFH- und Vogelschutzgebieten zu erwarten. Andere Schutzgüter werden nicht von den MN betroffen, folglich werden andere schutzgutbezogene Umweltziele weder pos. noch neg. tangiert."" " FGG Elbe
UB-GS0005 Insbesondere für die Baudenkmale im Bereich Mecklenburg-Vorpommerns ist der Verweis auf die jeweiligen Denkmallisten der Landkreise aufzunehmen und abzusichern sowie festzuschreiben, dass negative, also die originale Substanz und Struktur der Denkmale zerstörende und beeinträchtigende Wirkungen des Maßnahmenvorhabens abzulehnen und zu vermeiden sind. Des weiteren, dass für die Erreichung des Umweltzieles gemäß Artikel 11 der Wasserrahmenrichtlinie nach anderen, denkmalverträglichen Lösungen zu suchen ist. Aufbauend auf einer detaillierten Bestandsaufnahme und -analyse bedürfen die Maßnahmevorhaben der Erörterung und konkreten Prüfung der Berührtheit sowie des denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens. "Die Erläuterung zu den Kriterien des Schutzgutes Kulturgüter in Kapitel 5.7.2 beinhaltet den Hinweis auf die in den Denkmallisten eingetragenen Bau- und Bodendenkmäler. In der Regel werden die Denkmallisten sowohl von den Kommunen (Gemeinden, Städte, Landkreise) als auch von den für Denkmalschutz zuständigen Landesämtern der Bundesländer geführt. Eine vollständige Darstellung der Zuständigkeiten für den Denkmalschutz in allen 10 an der FGG Elbe beteiligten Bundesländern würde den Rahmen des Umweltberichtes (UB) sprengen, so dass der allgemeine Hinweis auf die amtlichen Denkmallisten im UB angemessen ist. Die im Rahmen der nachgeordneten, detaillierten Planungsverfahren gem. § 31 Wasserhaushaltsgesetz bestehende Erfordernis zur Durchführung eines umfassenden Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung gewährleistet, dass die Belange des Denkmalschutzes im Detail berücksichtigt werden und die Denkmalschutzbehörden erneut als Träger öffentlicher Belange konkrete Anregungen und Bedenken zur Planung äußern können." - FGG Elbe
SN0010 "HGRD-MP: Wesentliche Verbesserungen sind punktuell allenfalls durch die Maßnahmen M-Nr. 28, M-Nr. 29 und M-Nr. 30 zu erreichen. Um die Maßnahmen „Gewässerrandstrei-fen“ und „konservierende Bodenbearbeitung“ umzusetzen, müssen die Förderricht-linien überarbeitet und flexibler gestaltet werden, damit sie angenommen werden. Freiwillig angelegte Gewässerrandstreifen müssen Ackerland bleiben und dürfen nicht zu Dauergrünland werden. Das Förderprogramm zur erosionsschonenden Bodenbearbeitung wird kaum angenommen, da die „Feldblockgarantie“ aufgrund der Eigentums-/Pachtverhältnisse nicht für die Laufzeit der Förderung sichergestellt werden kann. Sanktionen dürfen nicht für den gesamten Feldblock und die gesamte Laufzeit sondern nur für die betroffenen Teilflächen und den betroffenen Zeitraum gelten. Betriebe, die aufgrund von Qualitätsanforderungen und Anbauverfahren/Saatgut, z. B. Gemüsebau, nicht in vollem Umfange erosionsschonend bearbeiten können, dürfen keine Nachteile erleiden." "Die Förderrichtlinien der Agrarumweltprogramme werden ständig nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst und weiterentwickelt. Da es sich bei den Maßnahmen ""Gewässerrandstreifen"" und ""dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung"" gerade um Maßnahmen handelt, die ihre gewünschte Wirkung nur dadurch entfalten, dass sie über einen längeren Zeitraum umgesetzt werden, sind ihrer zeitlichen und räumlich Flexibilität sehr enge Grenzen gesetzt. Die ""dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung"" hat darüber hinaus bereits einen sehr hohe Akzeptanzgrad erreicht. Zudem wird angestrebt, dass auch für Betriebe mit Spezialkulturen erosionsmindernde Anbauverfahren weiterentwickelt werden. Der Hinweis zur Änderung der Regelung nach EU-Verordnung 796/2004 und 239/2005 soll in den Ausführungsbestimmungen zu geplanten AuW-Maßnahmen, die im Zuge der Modulation ab 2010 neu angeboten werden, entsprechend berücksichtigt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass z.B. begrünte Gewässerrandstreifen entsprechend der o.g. Verordnung nach fünf Jahren umgebrochen werden. Die Regelungen sehen vor, dass dieses Ziel durch genau definierte Ansaatmischungen oder andere geeignete Maßnahmen erreicht wird. Die entsprechenden Vorschläge des Freistaates Sachsen stehen allerdings noch unter Vorbehalt der Zustimmung der EU-Kommission." Texthinweis zur geplanten bzw. bei der EU beantragten Erweiterung der bisherigen WRRL- Förderkulissen, AUW- Maßnahmen und Fördertatbestände Freistaat Sachsen
SN0099 Die genannten Wasser schützenden Bewirtschaftungsmaßnahmen Zwischenfruchtanbau und Untersaat sind nur in einigen landwirtschaftlichen Betriebssystemen und bei Untersaaten in der Regel nur in klimatisch ausreichend feuchten Gebieten anwendbar. Typische winterkulturbetonte Fruchtfolgen würden dadurch nicht erfasst, können durch Steuerung der Düngetermine und Dünge- intensität, der Termine und Intensität der Bodenbearbeitung und nicht zuletzt durch angepasste Fruchtfolgegestaltung mit ausgeglichener Humus- und Stickstoffbilanz dennoch einen erheblichen Einfluss auf die Nährstoffausträge aus den Landwirt-schaftsflächen leisten. Die Steuerung der Landnutzung in diese nährstoffoptimierte Form kann über die qualifizierte Erfassung der Humus- und Stickstoffbilanz und die Honorierung der Begrenzung der N-Bilanz-überschüsse erfolgen. "Die geförderten Agrarumweltmaßnahmen würden deshalb ausgewählt, weil sie nachweislich zu einer Verminderung von Stoffausträgen in Gewässer und andere geschützte Lebensräume beitragen und landesweit auf allen förderfähigen Flächen umgesetzt werden können. Ihr Wirkungsgrad kann dabei je nach Standort und Jahreswitterung variieren. Es liegen aber gesicherte wissenschaftlichen Untersuchungen darüber vor, dass einzelne Maßnahmen (z.B. Zwischenfruchtanbau) auch unter ungünstigen Standortbedingungen zu einer Reduzierung von Stoffausträgen beiträgen. Darüber hinaus werden durch die vollständige Umsetzung der ""Guten fachlichen Praxis"" und der Vorgaben der gesetzlichen Bestimmungen auch die grundlegenden Maßnahmen erfasst, die das Düngemanagement (darunter auch die Höhe der zulässigen N-Salden), die Fruchtfolgegestaltung und die Bodenbearbeitung betreffen. Alle darüber hinaus gehenden Anforderungen sind im Sinne einer standortangepassten Bewirtschaftung wünschenswert. Ihre fächenhafte Umseztung steht jedoch auch unter dem Vorbehalt des vertretbaren Aufwands und der Kontrollfähigkeit der entsprechenden Maßnahmen." keine Freistaat Sachsen