Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch
SH32 Kremper Au (Bearbeitungsgebiet 17, Unterlauf Stör, ust5), geplanter Uferrandstreifen würde zum Verlust von 3,6 ha bewirtschafteter Eigentumsfläche führen, das ist nicht hinnehmbar. Durchgängigkeit des Gewässers auf einer Länge von 120 Metern wg. Verrohrung nicht gegeben. Auf eine leistungsfähige Entwässerung kann nicht verzichtet werden, daher Ablehnung der Änderung der Unterhaltung oder Rücknahme des Gewässerausbaus. Am ust_5 ist für den ersten Bewirtschaftungszeitraum kein Uferrandstreifen geplant. Es sind nur konzeptionelle Maßnahmen vorgesehen   Land Schleswig-Holstein
SN0107 Hiermit legen wir gegen den Bewirtschaftungasplan und Maßnahmenplan Widerspruch ein. Wir sehen keine Gefahr, dass durch unsere Anlage das ökologische Gleichgewicht der Treibisch-1 und Triebisch-2 gestört wird und somit keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit durchgeführt werden müssen. Triebisch-1: M61, M70, M71, M79; Triebisch-2: M61, M69, M73, M79 An beiden OWK wurden ökologische Defizite durch die biologischen Qualitätskomponenten nachgewiesen. Es sind daher entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes umzusetzen. Bei der M-Nr. 69 handelt es sich um Querbauwerke für die bereits verbindliche Planungen vorliegen. Nach SächsWG §91b sind die Vorgaben zur Durchgängigkeit an Fließgewässern gesetzlich geregelt. Bei M-Nr. 61 handelt es sich um die Einhaltugn der festgelegten Mindestwasserführung von WKA mit ausleitungsstrecken. Diese muss nach SächsWG § 42a zur Aufrechterhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers gewährleistet sein. An welchen geeigneten Abschnitten die Maßnahmen M-Nr. 70, 71, 73 und 79 durchgeführt werden können, muss durch den Unterhaltungs- und Ausbaulastträger festgestellt werden. Das Einlegen eines pauschalen Widerspruchs zu einer Rahmenplanung zur Maßnahmenumsetzung wird als wenig zielführend erachtet. Wir bitten um konstruktive Mitarbeit. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 59; 4.10 [TBG Sächsische Weiße Elster / Pleiße] 3.Abs.: Hierzu sollen in den schwebstoffbürtigen Sedimen-ten langfristige Reduktionen der Konzentrationen bei … Orga-nozinnverbindungen um 17% erfolgen. Frage: Wie soll das erreicht wer-den bei Stoffen, die in Kläranlagen nicht zurückgehalten werden (betr. auch die anderen TBG) " Anforderung der überregionalen Zielsetzung zur Reduzierung der Schadstoffkon-zentrationen. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 116 M-Nr: 70 M-Nr.70: Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerent-wicklung… --> Ergänzung: Zusätzlich zur Angabe, bei wie viel Prozent der sächsischen OWK diese Maßnahme geplant ist, sollten die betroffenen Flusskilometer als Summe (und sei es als Näherung) angegeben werden " Angabe von Gewässerlängen ist nicht möglich, da nur Zuweisung zum Wasserkörper ohne konkrete Verortung. Die Lokalisierung wird erst im Rahmen der Detailplanung zur Umsetzung der Maßnahme möglich sein. keine Freistaat Sachsen
SN0012 Bei der ganzen Betrachtung der Durchgängigkeit fehlt die Wiederherstellung der Querdurchgängigkeit. Kaum ein Bach mündet noch frei in das größere Gewässer. Rohre und Kanalelemente bestimmen das Bild, so dass die Fische die Laichgewässer nicht erreichen können. Anhand der in Sachsen durchgeführten Strukturkartierung kann die Auffassung, dass der Mündungsbereich von Bächen von Verrohrungen und Kanalelementen dominiert wird, nicht nachvollzogen werden. Im LAWA-Vorort-Verfahren werden als Parameter 2.3 alle Verrohrungen kartiert und spiegeln sich in einer hohen Kennziffer (5-7; je nach Gewässersohle und Länge des Abschnitts) für diesen Strukturparameter wider. In der Gesamtstruktur findet die Verrohrung als Schadparameter Ausdruck. Die Kartierabschnitte, bei denen die Verrohrung mehr als als 50 % ausmacht, werden als "Sonderfall verrohrt" kartiert und erhalten eine Gesamt-Strukturbewertung von 7 (schlechteste Klasse), weil dann von einem vollständigen Wander- und Ausbreitungshindernis für Organismen ausgegangen wird. keine Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537194 Niedersedlitzer Flutgraben: - Die Einstufung als Natürlicher Wasserkörper ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. - Nr. 7+8 entfernen: Die Nrn.7 und 8 sind nicht zutreffend. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 53 hinzufügen: Wasserentnahmen aus der Talsperre Kauscha als Beregnungswasser vorhanden. - Nr. 69 hinzufügen: Durchgängigkeitsmaßnahme an der Talsperre Kauscha erforderlich. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_53719516 Blasewitz-Grunaer Landgraben: - Nr. 7+8 entfernen: Das EZG ist öffentlich erschlossen. Die Nrn. 7 und 8 treffen folglich nicht zu. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 26 entfernen: Die Maßnahme aus Nr. 26 (Reduzierung diffuser Stoffeinträge von befestigten Flächen) kann man nur im Zusammenhang mit Maßnahme Nr. 10 sehen, d. h. der Großteil der Stoffeinträge von befestigten Flächen erfolgt über die öffentliche Kanalisation bzw. Straßenentwässerung. Als „diffuse Einträge“ gelten hier evtl. Einleitungen von privaten Anliegergrundstücken, die im Rahmen des Gemeingebrauchs bzw. des Eigentümer- und Anliegergebrauchs erlaubnisfrei erfolgen. Hier wird einerseits kein wesentliches Potential zur Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit und andererseits wasserrechtlich keine Eingriffsmöglichkeit gesehen, die mit verhältnismäßigem Aufwand umzusetzen wäre. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 69 hinzufügen: Durchgängigkeitsmaßnahme (Umbau eines Absturzes zur Rampe) geplant." Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537196-1 Prießnitz-1: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 53 hinzufügen: Wasserentnahmen als Beregnungswasser für den Golfplatz Ullersdorf sowie für Fischhälteranlagen vorhanden. - Nr. 63 entfernen: Maßnahme + Maßnahmetyp unklar. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD). - Nr. 73 hinzufügen: wie Nr. 72 - Nr. 505 hinzufügen: Warum hier keine Förderprogramme?" Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537196-2 Prießnitz-2: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 25 ist zu hinterfragen: Es sind keine Altlasten mit Wirkung auf das Oberflächengewässer bekannt. - Nr. 72 entfernen: Habitatverbesserung durch Laufveränderung nicht möglich. - Nr. 73 hinzufügen: Gehölzentwicklung im Uferbereich möglich. - Nr. 504 hinzufügen: Warum hier keine Beratungsmaßnahmen?" Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_5373152 Lotzebach: - Nr. 6 entfernen: Maßnahme Nr. 6 bezieht sich wahrscheinlich auf die bereits Ende 2007 erfolgte Außerbetriebnahme der Kläranlage Brabschütz-Rennersdorf. Ist hier eine rückwirkende Berücksichtigung im Maßnahmeplan beabsichtigt? - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 27 entfernen: Fraglich, da kein direkter Nährstoffeintrag bekannt. - Nr. 69 hinzufügen: Umbau Sohlabsturz am Lotzebachknick. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-MP: M-Nr. 72, Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung inkl. begleitender Maßnahmen (OW) Die Mandau ist angesichts ihrer geringen Strukturgüte trotz des dichten Siedlungsraumes in das Programm aufzunehmen; auch Ausbaustrecken des Schwarzen Schöpses (Modellgewässer!) sollten berücksichtigt werden: Sohland a.R., Reichwalde – Kringelsdorf." Aufgrund der vielen Ortslagen wird es kaum möglich sein Laufveränderungen durchzuführen, auch unter dem Aspekt der hohen Investitionskosten für solche Maßnahmen. Im ersten Schritt sollten Möglichkeiten zur Verbesserung der Gewässerunterhaltung und kleinere Maßnahmen mit höhere Kosteneffizienz (z.B. M-Nr. 71 und 73) berücksichtigt werden. keine Freistaat Sachsen
450.3-8886.0   Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese der zuständigen Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Elbe zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen
UB-GS0029 In der Strategischen Umweltprüfung (SUP) wurden der Eingriff und die Einschränkungen, die durch die Umsetzung der Umweltmaßnahmen zwangsläufig für Flurstückseigentümer an Gewässern entstehen, unzureichend berücksichtigt. Insbesondere die Verbesserung der Gewässermorphologie geht mit wesentlichen Beschränkungen für die Nutzung dieser Flurstücke einher. Mit Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie werden insbesondere in den dicht besiedelten Kerbtälern des Erzgebirges wesentliche Einschränkungen für die Bevölkerung zu erwarten sein. Dies sollte in der SUP berücksichtigt werden. Aufgrund des überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung für das gesamte deutsche Einzugsgebiet der Elbe, können aus Gründen der Verhältnismäßigkeit des Zeit- und Kostenaufwands der Bearbeitung keine detaillierten Erhebungen durchgeführt werden. Rechtlich ist dies nach Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auch nicht vorgesehen. - FGG Elbe
UB-GS0030 […] Auf die im Regionalen Entwicklungsplan für den Großraum Magdeburg (REP MD) enthaltenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung […] wird explizit nicht eingegangen. Es erscheint daher überlegenswert, ob und inwieweit sich mit den im REP MD enthaltenen Festlegungen auseinandergestzt werden sollte […] Die festgelegten Grundsätze der Raumordnung […] sind nach Maßgabe des §4 des Raumordnungsgesetzes bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen könnte im Kapitel 2.3 des Umweltberichtes ergänzt werden. Aufgrund des überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung für das gesamte deutsche Einzugsgebiet der Elbe, können aus Gründen der Verhältnismäßigkeit des Zeit- und Kostenaufwands der Bearbeitung keine detaillierten Erhebungen durchgeführt werden. Rechtlich ist dies nach Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auch nicht vorgesehen. - FGG Elbe
450.3-8886.0   Aufgrund umfangreicher Datenerhebungen und Bewertungen wurde eingeschätzt, dass die Oberflächengewässer die Ziele der WRRL überwiegend nicht erreichen. Durch Bewertung der unterschiedlichsten Belastungsbereiche haben sich als Ursachen, jeweils auch abgestimmt in den FGG, u. a. die hydromorphologischen Veränderungen, Defizite bei der Durchgängigkeit, Nährstoff- und weitere stoffliche Belastungen ableiten lassen. Für diese Ursachen sind in der Gesamtschau des Wasserkörpers aus fachlicher Sicht geeignete Maßnahmen abgeleitet worden, die aber hinsichtlich der Art der Umsetzung noch zu präzisieren sind, wie z. B. die Klärung eigentumsrechtlicher Fragen. Dies erfolgt bei der konkreten Maßnahmenumsetzung. Das spezifische Vorgehen in Thüringen wurde im Landesbericht beschrieben und auf breiter Basis öffentlich kommuniziert. Dort sind auch Aussagen zu den Kosten und zur Finanzierung der Maßnahmen enthalten. Bezüglich der Regelungen zur Durchgängigkeit und Wasserkraftnutzung der Gewässer wird auf die §§ 34-35 des „neuen“ WHG, welches am 1. März 2010 in Kraft tritt, hingewiesen.   Freistaat Thüringen