Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0018 "HGRD-MP: S. 52; 4.8 [TBG Vereinigte Mulde] 3. Abs: Das Teilbearbeitungs-gebiet umfasst 39 FWK, zwei SWK … --> Ergänzung: derzeit [zwei SWK] Erklärung: Im TBG Vereinigte Mulde liegen mit Werbeliner, Grabschützer, Schladitzer und Seelhausener See vier weitere Gewässer, die – abhängig von der dann erreichten Stabilität ihres jeweiligen Ökosystems - bei künftigen Berichten als SWK gemäß WRRL einzubeziehen sind. " Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-MP: S. 53; 4.8 [TBG Vereinigte Mulde] 1.Abs.: …, die sich negativ auf den ökologischen Zustand / Potential der ohnehin abfluss-schwachen FWK auswirken --> Ergänzung: weshalb z.B. zur Sicherung des öko-logischen Mindestabflusses im Lo-ber eine Wasserüberleitung aus der Neuen Luppe (TBG Sächsische Weiße Elster / Pleiße) durchgeführt wird." Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-MP: S. 58; 4.10 [TBG Sächsische Weiße Elster / Pleiße] 3.Abs. …die Pleiße, die thürin-gisches Gebiet durchfließt. --> Ergänzung: und kurz vor dem Wiedereintritt nach Sachsen die TS Windischleu-ba…[durchfließt]. Erklärung: Aktueller Einfluss der TS Windischleuba auf den Unterlauf der Pleiße mittels Chlo-rophyll- und Phaeophytin-Untersuchungen am Gütepegel Regis zu prüfen (Empfeh-lung: Abstimmung mit LTV, Ablauf TS Windischleuba wird ab 2010 aller 2 Jahre 6x/Jahr fluorometrisch auf Chlorophyll a untersucht), Umbau Absperrbauwerk ab-geschlossen, kaum Unterschiede zwischen Zu- u. Ablaufqualität, Verweilzeit nur reichlich ein Tag " Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0083 "HGRD-MP: K. 3.1.2, S. 14 ""In Sachsen werden 17 Talsperren und vier Fließgewässer zur Gewin-nung von Trinkwasser genutzt"" --> In Sachsen werden 22 Talsperren und vier Fließgewässer zur Gewinnung von TrinkWasser genutzt " Zustimmung Änderung im Text Maßnahme 33 Freistaat Sachsen
SN0085 Ohne zusätzliche finanzielle Zuwendungen des Freistaates Sachsen sind die erforderlichen Maßnahmen in den Sektoren Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Altlastensanierung und Gewässerausbau und –entwicklung unmöglich alleine von den Gemeinden zu bewältigen. Das Maßnahmeprogramm sollte deshalb um entsprechende Aussagen erweitert werden. Zuständigkeiten sind geregelt. In welchem Ausmaß zusätzliche Planungen zur Umsetzung erfolgen können, muss im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen geklärt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 1 S. 2 Maßnahmen --> „Die Maßnahmen werden….zusammengefasst…“ (5. Abs.); Papier enthält KEINE Maßnahmen , sondern aggregierte Maßnahmengruppen--> Anmerkung: Es sollte deutlicher dargestellt werden, dass Papiere und Tabellen keine Einzelmaßnahme enthält; diese liegen noch nicht vor " Änderung der Bezeichnung "Maßnahme(n)" in "Maßnahmenkategorie(n)". Ergänzung einer entsprechenden Textpassage auf Seite 3 des MP Ergänzung von entsprechenden Textpassagen Freistaat Sachsen
SH31 Wasserkörper Predigerau ost 01 b und ost 01 c führen in der Regel in den Sommermonaten kein Wasser. Eine Anhebung des Grundwasserspiegels ist aufgrund der landwirtschaftlichen Flächennutzung nicht möglich. Die Einstufung der Gewässer sollte von "natürlich" zu HMWB geändert werden. Die zuständige Arbeitsgruppe hat zugestimmt. Änderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" ist richtig, da Schlüsselmaßnahmen wie "eigendynamische Entwicklung einleiten" und "Aufhebung der Flächenentwässerung" nicht umgesetzt werden können. Die Schlüsselmaßnahmen würden die Nutzungen der landwirtschaftlich genutzten Flächen und der Bebauungen beeinträchtigen. Im wesentlichen ist der Grund des trockenfallens ausschlaggebend für die Veränderung von natürlich in erheblich verändert entscheidend. Die Veränderung dieses Zustandes kann nur aufgehoben werden, wenn der angrenzende WK einer wesentlich anderen Flächenbewirtschaftung (Vernässung der großräumigen Niedermoorflächen) unterzogen wird, so dass eine dauerhafte Wasserführung gegeben wäre. Diese Flächen sind im ursprünglichen Ausweisungsprozess für den angrenzenden WK im Bezug auf ihre Verfügbarkeit bereits überprüft worden. Eine Verfügbarkeit wurde nicht festgestellt. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
UB-GS0018 Die Vorhabensträger haben die Verpflichtung, die entscheidungserheblichen Unterlagen zu den Kulturgütern in Form eines entsprechenden Fachbeitrages (§6 UVPG) vor Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. des jeweiligen Verfahrens vorzulegen, damit dieses zum Gegenstand der Abwägung bzw. Entscheidung werden kann. §6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bezieht sich nicht auf strategische Umweltprüfungen, sondern auf Umweltverträglichkeitsprüfungen von Einzelvorhaben und beinhaltet zudem keine Verpflichtung für den Vorhabensträger einen Fachbeitrag zu den Kulturgütern vorzulegen. Es ist lediglich allgemein formuliert: "Der Träger des Vorhabens hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens der zuständigen Behörde zu Beginn des Verfahrens vorzulegen, in dem die Umweltverträglichkeit geprüft wird." Ob und in welchem Umfang ein eigenständiger Fachbeitrag zu den Kulturgütern erforderlich ist, wird also einzelfallbezogen bei der Festlegung des Untersuchungrahmens gem. §5 UVPG (Scoping) unter den Verfahrensbeteiligten erörtert und von der verfahrensführenden Behörde festgelegt. - FGG Elbe