Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0007 "HGRD-MP: 4.6 S. 45 Reduzierung Schadstoffe --> Angabe zu Reduzierungspotential Arsen --> ergänzen" Aus überregionalen Gesichtspunkten ergeben sich weitergehende Reduzierungsanforderungen, die es in den kommenden Jahren umzusetzen gilt. keine Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 4.9 S. 56 Belastungen aus CR --> Aussagen zu Cd, Cu, Hg, Pb, PCB, Organozinn, PAK nicht nachvollziehbar; Keine Überschreitung UQN, überwiegend Einstufung 2+; Widerspruch auch zu BWP SN, Anl.3, Tab 9 --> Überprüfen und korrigieren" Aus überregionalen Gesichtspunkten ergeben sich weitergehende Reduzierungsanforderungen, die es in den kommenden Jahren umzusetzen gilt. keine Freistaat Sachsen
SN0012 Der Klimawandel findet im Maßnamenplan keinerlei Wertung, das sollte in einer Überarbeitung und im endgültigen Bewirtschaftungsplan unhedingt erfolgen. Dazu ist eine Abwägung aIler Energieerzeugungisforrnen vorzunehmen. Auswirkungen des Klimawandel sind zukünftig verstärkt zu erwarten. Wassernutzungen werden sich daher entsprechend anpassen müssen. Maßnahmen sollten unter Berücksichtigung der Beeinflussung der Wirksamkeit durch den Klimawandel bewertet werden. Eine umfassende Bilanzierung hinsichtlich der Energie-Klima-Wirkungskette kann und wird nicht vorgenommen. Erstellung eines eigenständigen Kapitels zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewässer und die Konsequenzen für deren Nutzung (Anpassungsstrategien) Freistaat Sachsen
SN0008 Das überregionale Wassermanagement gehört im Flussgebiet der Elbe angesichts sich ändernder Klimaverhältnisse und dem notwendigen Wasserbedarf zur Sanierung der bergbaubeeinflussten Gebiete zu den wichtigen Bewirtschaftungsfragen. Allerdings muss bei diesem Wassermanagement die Trinkwasserversorgung als wichtiger Nutzer der Wasserressourcen berücksichtigt werden. Eine Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung entlang der Elbe kann vor allem während Perioden mit hoher Nutzungskonkurrenz auftreten. Für solche Trocken- und Niedrigwasserperioden muss beim Wassermengenmanagement eine Vorrangstellung der Trinkwasserversorgung zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Lebensgrundlage berücksichtigt werden. Während im sächsischen Beitrag zum Bewirtschaftungsplanentwurf dieser Belang berücksichtigt wurde, fehlt die Wasserversorgung als zu berücksichtigende Nutzungsart auf der Ebene des deutschen und internationalen Bewirtschaftungsplanes. Beantwortung muss auf Ebene der FGG Elbe erfolgen. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0048 Grundsätzliche Hinweise zu den Maßnahmenarten, die generell Berücksichtigung finden sollten Bei den Hinweisen zu den Maßnahmearten handelt es sich um konkrete Vorschläge zum Vollzug bzw. zur Durchführung verschiedener Maßnahmen, die durch die Länder geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden müssen. Da die rechtlichen Anforderungen in den Ländern hierzu unterschiedlich sind, erfolgt dies nicht im Rahmen des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe. - FGG Elbe
UB-GS0049 Grundsätzliche Hinweise zu den Maßnahmearten, die generell Berücksichtigung finden sollten Bei den Hinweisen zu den Maßnahmearten handelt es sich um konkrete Vorschläge zum Vollzug bzw. zur Durchführung verschiedener Maßnahmen, die durch die Länder geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden müssen. Da die rechtlichen Anforderungen in den Ländern hierzu unterschiedlich sind, erfolgt dies nicht im Rahmen des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe. - FGG Elbe
UB-GS0056 Grundsätzliche Hinweise zu den Maßnahmearten, die generell Berücksichtigung finden sollten Bei den Hinweisen zu den Maßnahmearten handelt es sich um konkrete Vorschläge zum Vollzug bzw. zur Durchführung verschiedener Maßnahmen, die durch die Länder geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden müssen. Da die rechtlichen Anforderungen in den Ländern hierzu unterschiedlich sind, erfolgt dies nicht im Rahmen des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe. - FGG Elbe
SN0016 Beim Ausbau von kommunalen Kläranlagen sowie dem Neubau und Sanierung von KKA muss die Kostenbelastung der betroffenen Grundstückseigentümer berücksichtigt werden Bei der Aufstellung und Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte durch die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung werden hinsichtlich erforderlicher Variantenentscheidungen bezüglich Ausbau von kommunalen Kläranlagen, Erhöhung von Abwasseranschlussgraden an vorhandene Kläranlagen sowie Neubau und Sanierung von Kleinkläranlagen auch die Kostenbelastungen betroffener Grundstückseigentümer mit berücksichtigt. So ermöglicht z.B. die sächsische "Förderrichtlinie Siedlungswasserwirt-schaft 2009" eine gleichberechtigte Förderung sowohl zentraler als auch dezentraler Abwasserentsorgungslösungen im ländlichen Raum mit dem Ziel einer Realisierung der wirtschaftlichsten Varianten für alle Beteiligten. Keine Freistaat Sachsen
SN0015 Beim Ausbau von kommunalen Kläranlagen sowie dem Neubau und Sanierung von KKA muss die Kostenbelastung der betroffenen Grundstückseigentümer berücksichtigt werden Bei der Aufstellung und Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte durch die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung werden hinsichtlich erforderlicher Variantenentscheidungen bezüglich Ausbau von kommunalen Kläranlagen, Erhöhung von Abwasseranschlussgraden an vorhandene Kläranlagen sowie Neubau und Sanierung von Kleinkläranlagen auch die Kostenbelastungen betroffener Grundstückseigentümer mit berücksichtigt. So ermöglicht z.B. die sächsische "Förderrichtlinie Siedlungswasserwirt-schaft 2009" eine gleichberechtigte Förderung sowohl zentraler als auch dezentraler Abwasserentsorgungslösungen im ländlichen Raum mit dem Ziel einer Realisierung der wirtschaftlichsten Varianten für alle Beteiligten. Keine Freistaat Sachsen
SN0010 HGRD-MP: M-Nr. 1 bis 10.: Die demographische Entwicklung in den ländlichen Räumen spricht eher für eine Sanierung oder den Neubau von Kleinkläranlagen als den Anschluss an öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen. Der Anschluss an bestehende Anlagen wie auch die Sanierung oder Neubau von Kleinanlagen müssen zu tragbaren Kosten angeboten werden. Bei der Aufstellung und Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte durch die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung werden hinsichtlich erforderlicher Variantenentscheidungen bezüglich Ausbau von kommunalen Kläranlagen, Erhöhung von Abwasseranschlussgraden an vorhandene Kläranlagen sowie Neubau und Sanierung von Kleinkläranlagen auch die Kostenbelastungen betroffener Grundstückseigentümer mit berücksichtigt. So ermöglicht z.B. die sächsische "Förderrichtlinie Siedlungswasserwirt-schaft 2009" eine gleichberechtigte Förderung sowohl zentraler als auch dezentraler Abwasserentsorgungslösungen im ländlichen Raum mit dem Ziel einer Realisierung der wirtschaftlichsten Varianten für alle Beteiligten. keine Freistaat Sachsen
SN0091 Es stellt sich die Frage, inwieweit die ABK bezüglich konkreter Maßnahmen zur Reduktion der Nährstoffeinträge nochmals überarbeitet werden müssten. Bei der Erstellung und Anpassung von ABK sollten die Ergebnisse der Überwachungsprogramme und der daraus resultierenden Zustandsbewertung berücksichtigt werden OWK die bereits eine deutliche Belastung durch Nährstoffe aufweisen soltlen möglichst keine weitere Belastung erfahren, sondern entlastet werden. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0062 Die Maßnahmetabelle offenbart eine mangelnde Koordinierung der Maßnahmenplanung auf Flussgebietsebene. Dies betrifft nicht nur die unterschiedliche (räumliche) Detailschärfe, sondern auch deutliche inhaltliche Unterschiede in den Planungen der einzelnen Bundesländer. [...] Auch die Auswahl der Maßnahmentypen erscheint zwischen den verschiedenen Bundesländern nicht ausreichend abgestimmt zu sein: Maßnahmenschwerpunkte scheinen teilweise nicht vorrangig von den Zustandsdefiziten und dem daraus resultierenden Handlungsbedarf bestimmt, sondern von den unterschiedlichen Präferenzen der planenden Behörden in den jeweiligen Bundesländern. Bei der Maßnahmenplanung ist soweit erforderlich eine länderübergreifende Abstimmung erfolgt. - FGG Elbe
UB-GS0015 Maßnahmenprogramm, Anhang A3-2: Bei der Planungseinheit "Elde-Müritz" des Koordinierungsraumes "Mittelelbe-Elde" ist in Anhang A3-2 ein Link zur Landesregierung Brandenburg als Ortsbezug aufgeführt; da die Planungseinheit Elde-Müritz in Mecklenburg-Vorpommern liegt ist der Verweis auf die Förderrichtlinie Brandenburgs falsch. Bei der Planungseinheit Elde-Müritz handelt es sich um eine länderübergreifende Planungseinheit, welche neben Mecklenburg-Vorpommern auch am Land Brandenburg Anteil hat. Aus diesem Grund können im Anhang A3-2 a auch Hinweise aus dem Land Brandenburg abgebildet sein. Ergänzung einer Spalte in Anhang A3-2 die die Zugehörigkeit einer Planungseinheit zu einem Land/den Ländern abbildet, in welchem Land die Maßnahme durchgeführt wird (zur besseren Darstellung der Verortung für den Bereich Oberflächengewässer) FGG Elbe
SN0084 Aus meiner Sicht ist dem Hochwasserschutz angemessene Berücksichtigung bei der Bewirtschaftung der OWK und der Umsetzung der Maßnahmeplän nach WRRL beizumessen. Querbauwerke unterstützen die Regulierbarkeit des Wasserabflusses im Hochwasserfall und mindern die Abflussgeschwindigkeit. Die sachliche Prüfung zum Erhalt der Querbauwerke ist auch aus diesen Gründen wichtig und darf nicht einseitig betrachtet werden. Der Rückbau von solchen Querbauwerken, welche heute bereits Wasserkraftnutzung ermöglichen und solchen, die zukünftig unter ökologischen Gesichtspunkten eine Nutzung der Wasserkraft nicht ausschließen sollte insbesondere auch unter dem Aspekt des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Sachsen eingestellt werden. Bei der Überarbeitung der Hintergrunddokumente wurde ein Kapitel zu möglichen Synthesen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ergänzt. Dass Querbauwerke die zur Wasserkraftnutzung angelegt wurden, einen wirksamen Effekt im Sinne des Hochwasserschutzes ausüben, erscheint mehr als fraglich. Das Restpotenzial der Wasserkraftnutzung in Sachsen zur Minderung der CO2-Emissionen ist sehr gering, es muss eine Abwägung des Nutzens der Einzelanlage mit den Beeinträchtigungen für das Fließgewässer-Ökosystem erfolgen. Dies bedarf Einzelfallentscheidungen durch die zuständigen Fachbehörden. keine Freistaat Sachsen
SN0084 Aus meiner Sicht ist dem Hochwasserschutz angemessene Berücksichtigung bei der Bewirtschaftung der OWK und der Umsetzung der Maßnahmeplän nach WRRL beizumessen. Querbauwerke unterstützen die Regulierbarkeit des Wasserabflusses im Hochwasserfall und mindern die Abflussgeschwindigkeit. Die sachliche Prüfung zum Erhalt der Querbauwerke ist auch aus diesen Gründen wichtig und darf nicht einseitig betrachtet werden. Der Rückbau von solchen Querbauwerken, welche heute bereits Wasserkraftnutzung ermöglichen und solchen, die zukünftig unter ökologischen Gesichtspunkten eine Nutzung der Wasserkraft nicht ausschließen sollte insbesondere auch unter dem Aspekt des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Sachsen eingestellt werden. Bei der Überarbeitung der Hintergrunddokumente wurde ein Kapitel zu möglichen Synthesen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ergänzt. Dass Querbauwerke die zur Wasserkraftnutzung angelegt wurden, einen wirksamen Effekt im Sinne des Hochwasserschutzes ausüben, erscheint mehr als fraglich. Das Restpotenzial der Wasserkraftnutzung in Sachsen zur Minderung der CO2-Emissionen ist sehr gering, es muss eine Abwägung des Nutzens der Einzelanlage mit den Beeinträchtigungen für das Fließgewässer-Ökosystem erfolgen. Dies bedarf Einzelfallentscheidungen durch die zuständigen Fachbehörden. keine Freistaat Sachsen