Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0021 Insbesondere für etablierte Industriestandorte darf es keine signifikanten Nutzungs- bzw. Betriebsbeschränkungen geben. Es sollten Spielräume für existenzsichernde lnvestitionen belassen werden. lm Hinblick auf zu planende Vollzugsmaßnahmen muss bei Zielkonflikten eine transparente Abwägung der unterschiedlichen Interessen durch Einzelfallbeurteilung stattfinden. Bei praktischen Maßnahmen werden die Betroffenen einbezogen. Signifikante Beeinträchtigungen werden vermieden, Die Industrie muss ihre Bereitschaft den ökologischen Belangen der Gewässernutzung Rechnung zu tragen weiterhin aufrecht erhalten und bestenfalls noch verstärken. keine Freistaat Sachsen
SN0037 Insbesondere für etablierte Industriestandorte darf es keine signifikanten Nutzungs- bzw. Betriebsbeschränkungen geben. Es sollten Spielräume für existenzsichernde lnvestitionen belassen werden. lm Hinblick auf zu planende Vollzugsmaßnahmen muss bei Zielkonflikten eine transparente Abwägung der unterschiedlichen Interessen durch Einzelfallbeurteilung stattfinden. Bei praktischen Maßnahmen werden die Betroffenen einbezogen. Signifikante Beeinträchtigungen werden vermieden, Die Industrie muss ihre Bereitschaft den ökologischen Belangen der Gewässernutzung Rechnung zu tragen weiterhin aufrecht erhalten und bestenfalls noch verstärken. keine Freistaat Sachsen
UB-BB0026 Länderberichte mit Erläuterungen zum BP und MNP - WK-genaue Maßnahmen - zusätzlicher Anhörungszeit von 8 Wochen - für jeden WK Verbesserungen einzelner Qualitätskomponenten benennen Berichterstattung richtet sich nach den Vorgabender WRRL - Flussgebietsbezogene Arbeitsweise   Land Brandenburg
SN0007 "HGRD-MP: 3.3 S. 26 Darstellung GWK in Abbildung 3.3.3 --> Die GWK, deren Zielerreichung durch Altlasten gefährdet ist, sind nicht beschriftet. Dies beeinträchtigt die Aussagekraft der Abbildung nachteilig. --> Beschriftung der GWK, deren Zielerreichung durch Altlasten gefährdet ist, ergänzen." Beschriftung in Form der Wasserkörper-ID wurde ergänzt. Abbildung Freistaat Sachsen
SN0008 "Viele der weitergehenden Maßnahmen basieren auf einem freiwilligen Ansatz, indem beispielsweise durch Fördermittel Anreize geschaffen werden. Damit diese Maßnahmen Wirkung zeigen, ist eine möglichst flächendeckende Teilnahme erforderlich. Dies bedeutet aber, dass bei der Festlegung der Förderkriterien der potenzielle Nutzerkreis nicht von vorneherein unangemessen eingeschränkt und/oder durch bürokratische Anmeldeverfahren oder Förderbedingungen abgeschreckt wird." Bestimmte Förderkriterien sind notwenidg, um die vorhandenen Mittel auch zielgerichtet einsetzen zu können. In erster Linie sollen die Mittel daher dem Förderzweck zu Gute kommen. Eine Überprüfung der Fördermittelanträge ist unerlässlich und muss durch die ausgebende Stelle durchgeführt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0017 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0034 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0085 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0091 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0086 "Die aktuell laufenden Hochwasserschutzmaßnahmen laufen zudem den Zielen der FFH-Gebiete regelmäßig zuwider. Eine effektive Umsetzung der FFH-Ziele wie „Erhaltung einer natürlichen Auendynamik, Entwick-lung von naturnahen Schotter-, Kies- und Sandbänken bei Fließgewässern sowie Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen“, wie im Hintergrunddokument auf Seite 129 als Ziel der WRRL ausgeführt, ist in der Realität nicht ansatzweise gegeben. " Bzgl. der Gewässerausbaumaßnahmen wurden für viele Fließgewässer in Sachsen mit Planungsrelevanz nach HWRM-RL bereits vor Beginn der Aufstellung der ersten WRRL- Bewirtschaftungspläne/Maßnahmenprogramme und auch vor der Umsetzung der FFH-MaP mit der Erstellung und Verabschiedung von umsetzungsverbindlichen Hochwasserschutzkonzepten einschließlich der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen begonnen. Es wird nun darauf ankommen den speziellen Erfordernissen und Problemen einer nachträglichen Integration dieser Hochwasserschutzkonzepte und der damit verbundenen Maßnahmenplanungen sowie bereits erfolgten Maßnahmenumsetzungen in eine abgestimmte Gesamtstrategie für ein integratives Flussgebietsmanagement in besonderem Maße Rechnung zu tragen, in dem die FFH-Belange ebenfalls ihren Platz haben. Für die Erstellung des Maßnahmenprogramm sind alle bis 07/08 bestätigten und fachlich abgenommenen FFH-MaP ausgewertet worden. keine Freistaat Sachsen
SN0087 "Die aktuell laufenden Hochwasserschutzmaßnahmen laufen zudem den Zielen der FFH-Gebiete regelmäßig zuwider. Eine effektive Umsetzung der FFH-Ziele wie „Erhaltung einer natürlichen Auendynamik, Entwick-lung von naturnahen Schotter-, Kies- und Sandbänken bei Fließgewässern sowie Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen“, wie im Hintergrunddokument auf Seite 129 als Ziel der WRRL ausgeführt, ist in der Realität nicht ansatzweise gegeben. " Bzgl. der Gewässerausbaumaßnahmen wurden für viele Fließgewässer in Sachsen mit Planungsrelevanz nach HWRM-RL bereits vor Beginn der Aufstellung der ersten WRRL- Bewirtschaftungspläne/Maßnahmenprogramme und auch vor der Umsetzung der FFH-MaP mit der Erstellung und Verabschiedung von umsetzungsverbindlichen Hochwasserschutzkonzepten einschließlich der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen begonnen. Es wird nun darauf ankommen den speziellen Erfordernissen und Problemen einer nachträglichen Integration dieser Hochwasserschutzkonzepte und der damit verbundenen Maßnahmenplanungen sowie bereits erfolgten Maßnahmenumsetzungen in eine abgestimmte Gesamtstrategie für ein integratives Flussgebietsmanagement in besonderem Maße Rechnung zu tragen, in dem die FFH-Belange ebenfalls ihren Platz haben. Für die Erstellung des Maßnahmenprogramm sind alle bis 07/08 bestätigten und fachlich abgenommenen FFH-MaP ausgewertet worden. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0005 Umweltbericht: Aufführen des direkten Bezuges zu den Paragraphen des Denkmalschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern Da an der FGG Elbe 10 Bundesländer beteiligt sind, müssten folglich die entsprechenden Paragraphen aller Bundesländer aufgeführt werden. Dies würde den Umweltbericht überfrachten, zumal dann die Frage zu stellen wäre, warum nicht auch bei den anderen Umweltfachgesetzen jeweils die einzelnen Landesbestimmungen benannt werden. - FGG Elbe
SN0025 Gleiches trifft für die Maßnahme 11 (Optimierung der Betriebsweise von Anlagen zur Ableitung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser) zu, die u. E. eine sehr wichtige ist. Da die Daten zu den Misch- und Niederschlagswassereinleitungen nicht flächendeckend verfügbar sind, wurden die Maßnahmen 10 und 12 vergeben. In der Maßnahme 12 kann auch die Optimierung der Betriebsweisen von bestehenden Anlagen enthalten sein. Ergänzung der Maßnahmenzuweisung von M-Nr. 12 analog zu M-Nr. 10 Freistaat Sachsen
SN0089 Hiermit wird festgestellt, dass insbesondere solche Maßnahmen wie LAWA-Maßnahme-Nr. 28 / Anlage von Gewässerschutzstreifen nicht zu den sogenannten ergänzenden freiwilligen Maßnahmen gehören können, da nach § 50 (2) SächsWG Gewässerrandstreifen, die u.a. der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion der Gewässer dienen, vom Eigentümer / Besitzer im Hinblick auf ihre Funktion bewirtschaftet und gepflegt werden sollen. Da die konkrete Ausgestaltung standort- und funktionsgerechter Nutzungen auf Gewässerrandstreifen oft mit Umsetzungsproblemen in der landwirt-schaftlichen Praxis verbunden ist, sollen künftig auch ergänzende Agrar- umweltmaßnahmen zur gezielten Lenkung bzw. Förderung bestimmter Extensivnutzungen (z.B. Dauergrünland, Gehölze) auf den bestehenden Gewässerrandstreifen im Rahmen der ELER-/ EPLR- AUM- Förderung mit angeboten werden. Hierzu wurde vom Freistaat Sachsen im Rahmen der Verwendung von Modulationsmitteln aus dem EU- Health- Check der Landwirtschaft eine Erweiterung der bisherigen ELER- AUM- Fördertat- bestände bei der EU- Kommission beantragt. keine Freistaat Sachsen
450.3-8886.0   Da die Stellungnahme Anmerkungen zur Strategischen Umweltprüfung gemäß § 14b UVPG zum Maßnahmenprogramm der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe enthält, wurde diese zuständigkeitshalber an die Geschäftsstelle der FGG zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen