Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0018 Die Vorhabensträger haben die Verpflichtung, die entscheidungserheblichen Unterlagen zu den Kulturgütern in Form eines entsprechenden Fachbeitrages (§6 UVPG) vor Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. des jeweiligen Verfahrens vorzulegen, damit dieses zum Gegenstand der Abwägung bzw. Entscheidung werden kann. §6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bezieht sich nicht auf strategische Umweltprüfungen, sondern auf Umweltverträglichkeitsprüfungen von Einzelvorhaben und beinhaltet zudem keine Verpflichtung für den Vorhabensträger einen Fachbeitrag zu den Kulturgütern vorzulegen. Es ist lediglich allgemein formuliert: "Der Träger des Vorhabens hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens der zuständigen Behörde zu Beginn des Verfahrens vorzulegen, in dem die Umweltverträglichkeit geprüft wird." Ob und in welchem Umfang ein eigenständiger Fachbeitrag zu den Kulturgütern erforderlich ist, wird also einzelfallbezogen bei der Festlegung des Untersuchungrahmens gem. §5 UVPG (Scoping) unter den Verfahrensbeteiligten erörtert und von der verfahrensführenden Behörde festgelegt. - FGG Elbe
SH31 Wasserkörper Predigerau ost 01 b und ost 01 c führen in der Regel in den Sommermonaten kein Wasser. Eine Anhebung des Grundwasserspiegels ist aufgrund der landwirtschaftlichen Flächennutzung nicht möglich. Die Einstufung der Gewässer sollte von "natürlich" zu HMWB geändert werden. Die zuständige Arbeitsgruppe hat zugestimmt. Änderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" ist richtig, da Schlüsselmaßnahmen wie "eigendynamische Entwicklung einleiten" und "Aufhebung der Flächenentwässerung" nicht umgesetzt werden können. Die Schlüsselmaßnahmen würden die Nutzungen der landwirtschaftlich genutzten Flächen und der Bebauungen beeinträchtigen. Im wesentlichen ist der Grund des trockenfallens ausschlaggebend für die Veränderung von natürlich in erheblich verändert entscheidend. Die Veränderung dieses Zustandes kann nur aufgehoben werden, wenn der angrenzende WK einer wesentlich anderen Flächenbewirtschaftung (Vernässung der großräumigen Niedermoorflächen) unterzogen wird, so dass eine dauerhafte Wasserführung gegeben wäre. Diese Flächen sind im ursprünglichen Ausweisungsprozess für den angrenzenden WK im Bezug auf ihre Verfügbarkeit bereits überprüft worden. Eine Verfügbarkeit wurde nicht festgestellt. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
SN0007 "HGRD-MP: 1 S. 2 Maßnahmen --> „Die Maßnahmen werden….zusammengefasst…“ (5. Abs.); Papier enthält KEINE Maßnahmen , sondern aggregierte Maßnahmengruppen--> Anmerkung: Es sollte deutlicher dargestellt werden, dass Papiere und Tabellen keine Einzelmaßnahme enthält; diese liegen noch nicht vor " Änderung der Bezeichnung "Maßnahme(n)" in "Maßnahmenkategorie(n)". Ergänzung einer entsprechenden Textpassage auf Seite 3 des MP Ergänzung von entsprechenden Textpassagen Freistaat Sachsen
SN0085 Ohne zusätzliche finanzielle Zuwendungen des Freistaates Sachsen sind die erforderlichen Maßnahmen in den Sektoren Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Altlastensanierung und Gewässerausbau und –entwicklung unmöglich alleine von den Gemeinden zu bewältigen. Das Maßnahmeprogramm sollte deshalb um entsprechende Aussagen erweitert werden. Zuständigkeiten sind geregelt. In welchem Ausmaß zusätzliche Planungen zur Umsetzung erfolgen können, muss im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen geklärt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0025 "Im Entwurf des Maßnahmeprogramms der FGG Elbe und des Maßnahmenprogramms der Sächsischen Hintergrundpapiere werden zwei Maßnahmenkomplexe aus dem Anhang VI, Teil A und Teil B der EU-WRRL aufgeführt, die als grundlegende und ergänzende Maßnahmen auf die Zustandsverbesserung der Gewässer abzielen. Aber die im Anhang VI, Teil B der EU-WRRL hinter entsprechenden Buchstabenkombina-tionen aufgeführten Maßnahmen haben im Entwurf des Maßnahmeprogrammes der FGG Elbe und auch in den sächsischen Hintergrundpapieren z. T. andere Buchstabenkombinationen für ein und die selben Maßnahmenbezeichnungen" Zustimmung Fußnote in Kap. 2 HGRD-MP wurde entsprechend Anhang VI Teil B WRRL angepasst Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 3.1.1 S. 10 Maßnahmen --> Es sind nur die Hauptmaßnahmen aufgelistet --> Sollte aus Text hervorgehen: „Folgende relevante Maßnahmen innerhalb dieses Belastungstyps…“" Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 3.1.1 S. 11 Maßnahme KKA --> Hinweis, dass entsprechend gesetzlicher Regelung die Umsetzung bis 31.12.2015 und somit über den Zeitraum der Maßnahmenplanumsetzung nach WRRL (22.12.2012) läuft --> Die Sanierung bestehender KKA, d.h. die Umrüstung auf den Stand der Technik hat entsprechend gesetzlicher Regelung in Sachsen bis zum 31.12.2015 zu erfolgen. (einfügen S. 11, nach 1. Abs.)" Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 3.1.1 S. 12 Maßnahme Reduzierung punkt. Stoffeinträge Bergbau --> Wenngleich nur an wenigen OWK relevant, so ergeben sich durch diese Einleitungen sachsenweite Auswirkungen bezüglich Schwermetalle (Cd, As) --> Gleichzeitig sind Maßnahmen zur Verringerung der Schwermetallproblematik im Zusammenhang mit dem WISMUT- und Altbergbau (Zwick. Mulde, Freiberger Mulde: Cadmium, Arsen, Uran) vorzubereiten. (einf. in 2. Abs.)" Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 4.6 S. 45 Arsenbelastungen --> „..hohe Konzentrationen an Arsen, Kupfer und Zink tragen dazu bei, dass für 41 FWK die Umweltqualitätsnormen für bewertungsrelevante Schadstoffe überschritten werden… UQN Arsen wird in allen gemessenen FWK überschritten, bei Messungen in allen FWK ist Anteil höher --> „…hohe Konzentrationen an Arsen, Kupfer und Zink tragen dazu bei, dass für 41 FWK die Umweltqualitätsnormen für bewertungsrelevante Schadstoffe überschritten werden. Arsen wird dabei in allen überwachten FWK überschritten (2. Abs.) " Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 Es wird eine Ergänzung der Maßnahmenplanung für den OWK Münzbach 2 durch Aufnahme der Maßnahme-Nr. 508 (Vertiefende Untersuchungen) für erforderlich gehalten. Zustimmung Ergänzung in Maßnahmenlisten Freistaat Sachsen
SN0007 Es wird eine Ergänzung der Maßnahmenplanung für den OWK Münzbach 2 durch Aufnahme der Maßnahme-Nr. 508 (Vertiefende Untersuchungen) für erforderlich gehalten. Bestandteil dieser vertiefenden Untersuchungen sollte die Aufnahme der Messstelle „Dammstra-ße Freiberg, Durchflussmesseinrichtung zur Überwachung des Betriebes der Kläranlage Freiberg am Einlaufbauwerk in die Münzbachleitung“ als Gütepegel in das operative WRRL- Monitoring zur Untersuchung der Schwermetallbelastung sein. Wir verweisen hierzu auf die Schreiben des RP Chemnitz vom 10.01.2007, 30.07.2007 und 03.12.2007. Zustimmung Aufnahme Messstelle Freistaat Sachsen
SN0007 Für die weitere Verfahrensweise zur Ableitung von Einzelmaßnahmen wären methodische Aus-sagen zur Ableitung dieser in den sächsischen Hintergrunddokumenten wünschenswert. Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 58; 4.10 [TBG Sächsische Weiße Elster / Pleiße] letzter bzw. 1.Abs. Bei den SWK verfehlen… --> Prüfung und ggf. Korrektur bzw. Ergänzung: Speicherbecken Borna, Speicherbe-cken Witznitz; jeweils Ökologischer Zustand / Potential, Komponente Phytoplankton Erklärung: Speicherbecken Borna: Trophieziel oli-gotroph, Ist-Zustand eutroph 1 [LTV, Si-cherheitsbericht 2007]; seit 2007 Massen-entwicklungen von Blaualgen (Plank-tothrix rubescens) aufgrund häufigen Ein-staus auch kleinerer Hochwässer der Plei-ße, bedingt durch Baustellen Speicherbecken Witznitz: Wassergüteziel mesotroph, Ist-Zustand eutroph 1, Algen-massenentwicklungen [LTV, Sicherheits-bericht 2007] " Zustimmung Text sinngemäß geändert wie angegeben Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 59; 4.10 [TBG Sächsische Weiße Elster / Pleiße] 1.Abs. Die Kiesgrube Naunhof befindet sich zurzeit nicht im guten chemischen Zustand, da dort eine Überschreitung der Umweltqualitätsnorm für Cad-mium festgestellt wurde. --> Korrektur /Ergänzung: Die Ursache für die Einstufung des Kiessees Naunhof, der erhöhte Ge-halt an Cadmium, ist geogen be-dingt. Erklärung: In den hier abgebauten Flusskiesen (Mul-deschotter!) ist aufgrund des Einzugsge-bietes geogen bedingt mit erhöhten Schwermetall- (Cd-, Pb) und As-Gehalten zu rechnen. Durch den sauren pH-Wert im Kiessee Naunhof gehen diese in Lösung. Wie bereits am benachbarten Ammelshai-ner See zu beobachten war, wird auch der Kiessee Naunhof nach dem (bereits erfolg-ten) Abschluss des Kiesabbaus innerhalb weniger Jahrzehnte von allein neutrale Verhältnisse erreichen und damit auch der Cadmium-Gehalt zurückgehen. Die jetzige Einstufung als „nicht gut“ hat eine hohe Öffentlichkeitswirkung; da der im überre-gional bekannten NEG Naunhof-Brandiser Forst gelegene See intensiv für Erholungs-zwecke genutzt wird. " Zustimmung Text sinngemäß geändert wie angegeben Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 59; 4.10 [TBG Sächsische Weiße Elster / Pleiße] 2.Abs.: Die Pleiße weist bereits vor dem Übertritt in thüringi-sches Gebiet hohe Konzentrati-onen an Ammonium und Phos-phor auf. Diese verringern sich im weiteren Verlauf in Thürin-gen und Sachsen-Anhalt kaum und führen somit auch zu einer Belastung der Weißen Elster im sächsischen Abschnitt, in den später noch die Pleiße einmün-det. --> Streichung: führen somit auch zu einer Belas-tung der Weißen Elster Ergänzung: Dabei nimmt, bedingt durch den Zutritt eisenhaltiger Grundwässer, im Unterlauf der Pleiße vor allem der Gehalt an gelöstem (Or-thophosphat-)Phosphor bis unter die Bestimmungsgrenze ab. Ergänzung: Einträge von Sulfat und Eisen durch Aktiv- und Sanierungsbergbau Erklärung: Von einer „Belastung“ der Weißen Elster durch die Pleiße zu sprechen, ist wesent-lich mehr bzgl. des Sulfats und des Eisens gerechtfertigt als bzgl. der zwar über den RAKON-Werten liegenden, aber im Ver-gleich zu vielen anderen OWK relativ geringen P- und NH4-N-Gehalten – zumal Orthophosphat [Daten 2008, OBF 53700 Markkleeberg] meist <0,01 mg/l beträgt und zwischen Regis [OBF 53300] und Markkleeberg eine deutliche Abnahme auch beim Gesamt-P auftritt." Zustimmung Text sinngemäß geändert wie angegeben Freistaat Sachsen