Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 59; 4.10 [TBG Sächsische Weiße Elster / Pleiße] 3.Abs.: Hierzu sollen in den schwebstoffbürtigen Sedimen-ten langfristige Reduktionen der Konzentrationen bei … Orga-nozinnverbindungen um 17% erfolgen. Frage: Wie soll das erreicht wer-den bei Stoffen, die in Kläranlagen nicht zurückgehalten werden (betr. auch die anderen TBG) " Anforderung der überregionalen Zielsetzung zur Reduzierung der Schadstoffkon-zentrationen. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddokument MP; 4.10; S. 59 … durch Thüringen und Sach-sen-Anhalt kaum und führen somit auch zu einer Belastung der Weißen Elster im sächsi-schen Abschnitt , in den später noch die Pleiße einmündet --> Änderung: … durch Thüringen kaum und füh-ren somit auch zu einer Belastung der Weißen Elster im sächsischen Abschnitt, in die die Pleiße einmün-det. Die Pleiße fließt nicht durch ST " Zustimmung Text geändert wie angegeben Freistaat Sachsen
SN0025 "Im Entwurf des Maßnahmeprogramms der FGG Elbe und des Maßnahmenprogramms der Sächsischen Hintergrundpapiere werden zwei Maßnahmenkomplexe aus dem Anhang VI, Teil A und Teil B der EU-WRRL aufgeführt, die als grundlegende und ergänzende Maßnahmen auf die Zustandsverbesserung der Gewässer abzielen. Aber die im Anhang VI, Teil B der EU-WRRL hinter entsprechenden Buchstabenkombina-tionen aufgeführten Maßnahmen haben im Entwurf des Maßnahmeprogrammes der FGG Elbe und auch in den sächsischen Hintergrundpapieren z. T. andere Buchstabenkombinationen für ein und die selben Maßnahmenbezeichnungen" Zustimmung Fußnote in Kap. 2 HGRD-MP wurde entsprechend Anhang VI Teil B WRRL angepasst Freistaat Sachsen
SN0025 "In Beiträgen zum Maßnahmeprogramm wurden die Maßnahmen 7 und 8 wegen der noch nicht abgeschlossenen Überprüfung der ABK zunächst allen Gemeinden und Wasserkörpern (WK) zugeordnet. Nach erfolgter Prüfung der ABK soll dann beschlossen werden, welche der beiden genannten Maßnahmen an den WK vorgesehen wird. Das ist u. E. der falsche Weg. Nicht das ABK sollte Grundlage sein für die Maßnahmen an OWK sondern aus den Ergebnissen des Monit-ringprogramms sind die abwassertechnischen Maßnahmen festzulegen, mit denen der OWK am effektivsten dem Ziel der WRRL entsprechen kann und den guten ökologischen Zustand erreicht. Die WRRL ist ein behördliches Dokument, die ABK werden durch kommunale Aufgaben-träger erstellt und haben damit einen völlig anderen Ausgangspunkt." Die Erstellung der ABK berücksichtigt die Erfordernisse der jeweiligen Zuständigen für die Abwasserentsorgung. Die Maßnahmenplanung nach WRRL berücksichtigt diese. In die ABK müssen vielmehr die Erkenntnisse aus den Überwachungsprogramme aufgenommen werden, die u.a. anzeigen in wie fern ein Wasserkörper bereits belastet ist und keine weitere Einleitungen erfahren darf. Die ist auch Aufgabe der Unteren Wasserbehörden bei der Überprüfung der ABK. keine Freistaat Sachsen
SN0086 "Insbesondere ist der Gedanke, mit der Aufnahme bereits gültiger gesetzlicher Regelungen (in Form grundlegender Maßnahmen) die Grundlage für eine Verbesserung des aktuellen Zustandes der Gewässer zu erreichen, in der Praxis bereits hinreichend wiederlegt worden. Die zitierten Gesetze und Verordnungen z.B. im Wasser- und Naturschutzrecht sind größtenteils sehr gut, allein es man-gelt seit Jahren an der im Sinne des Gesetzgebers erforderlichen behördlichen Umsetzung und Kontrolle. Auch erscheinen viel zu häufig die behördlichen Handlungsspielräume einseitig auf die Gewässer-nutzung ausgerichtet und subjektiv geprägt. Weiter ist zu bemängeln, dass das weitergehende Maßnahmenkonzept auf unkonkreten, kaum kon-trollierbaren Grundlagen („gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft“) sowie auf Freiwilligkeit basierenden Maßnahmen (ELER-Agrarumweltmaßnahmen) basiert, deren Umsetzung weder ange-ordnet noch gelenkt werden kann. " Grundlage des Maßnahmenprogramms müssen die Gesetze sein, darüberhinaus können Verbesserungen nur durch freiwilliges Handeln im Sinne des kooperativen Ansatzes erreicht werden. Diese Vorgehensweise wird durch Förderrichtlinien unterstützt. Einen "Zwang" auszuüben kann nicht der Weg sein, den Zielen der WRRL zu einer allgemeinen Anerkennung als gesellschaftliche Aufgabe zu verhelfen, die notwendig sein wird, um flächendeckende Verbesserungen zu erreichen. keine Freistaat Sachsen
SN0087 "Insbesondere ist der Gedanke, mit der Aufnahme bereits gültiger gesetzlicher Regelungen (in Form grundlegender Maßnahmen) die Grundlage für eine Verbesserung des aktuellen Zustandes der Gewässer zu erreichen, in der Praxis bereits hinreichend wiederlegt worden. Die zitierten Gesetze und Verordnungen z.B. im Wasser- und Naturschutzrecht sind größtenteils sehr gut, allein es man-gelt seit Jahren an der im Sinne des Gesetzgebers erforderlichen behördlichen Umsetzung und Kontrolle. Auch erscheinen viel zu häufig die behördlichen Handlungsspielräume einseitig auf die Gewässer-nutzung ausgerichtet und subjektiv geprägt. Weiter ist zu bemängeln, dass das weitergehende Maßnahmenkonzept auf unkonkreten, kaum kon-trollierbaren Grundlagen („gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft“) sowie auf Freiwilligkeit basierenden Maßnahmen (ELER-Agrarumweltmaßnahmen) basiert, deren Umsetzung weder ange-ordnet noch gelenkt werden kann. " Grundlage des Maßnahmenprogramms müssen die Gesetze sein, darüberhinaus können Verbesserungen nur durch freiwilliges Handeln im Sinne des kooperativen Ansatzes erreicht werden. Diese Vorgehensweise wird durch Förderrichtlinien unterstützt. Einen "Zwang" auszuüben kann nicht der Weg sein, den Zielen der WRRL zu einer allgemeinen Anerkennung als gesellschaftliche Aufgabe zu verhelfen, die notwendig sein wird, um flächendeckende Verbesserungen zu erreichen. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "M-Nr. 64, Maßnahmen zur Reduzierung von nutzungsbedingten Abflussspitzen (OW) Für die FWK WürschnitzI und Gablenzbach (TBG Zwickauer Mulde) sind im Territorium keine nutzungsbedingten Abflussspitzen bekannt." Die M-Nr. 64 wurde aufgrund des Anteils der Siedlungsflächen am EZG der OWK vergeben, da bei erhöhten Anteil von versiegelten Flächen auch die Gefährdung von Misch- und Niederschlagswassereinleitungen erhöht wird. Insbesondere bei der Berücksichtigung der Klimaprognosen mit einem zu erwartenden Anstieg von Starkregenereignissen müssen die Siedlungsbereiche die Entlastung in die OWK verstärkt berücksichtigen. Dies soll durch die Zuweisung von M-Nr. 64 verdeutlicht werden. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "M-Nr. 74, Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung (OW) Der geringe Anteil Maßnahmen für die Sicherung/Wiederherstellung der Auenstruktur der sich in dieser Karte ausdrückt, wurde bereits weiter vorn bemängelt." Der Anschluss und die Revitalisierung von Auenflächen benötigt sehr große Flächen im direkten Gewässerumfeld. Diese Maßnahmen können daher nur unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und der Eigentumsverhältnisse der benötigten Flächen erfolgen. Eine so detaillierte Planungstiefe kann mit dem Maßnahmenprogramm nicht erreicht werden. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "M-Nr. 75, Anschluss von Seitengewässern, Altarmen (OW) Neiße: Altarm im Bereich Hirschfelde/ Rosenthal anschließen." Vorschlag kann in die Detailplanung zur Umsetzung von Maßnahmen eingespeist werden. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Maß-nahme mit M-Nr. 38: Klärschlämme selber werden auf Grund ihrer Eigenschaften (v. a. verhältnismäßig leichte Elution von Schadstoffen) als nicht geeignet zur Melioration von Kippenböden ange-sehen. In einem Pilotprojekt auf Testflächen der Kippe des ehem. Tagebaufeldes Witznitz II wird u. a. die Eignung von Klärschlamm-Komposten zur Bodenverbesserung hinsichtlich einer Minimierung der Grundwasserneubildung im Zu-sammenhang mit dem Anbau von Energiepflanzen untersucht. Eine noch stärkere Verringerung der Grundwasserneubildung ist bei Um-nutzung der landwirt¬schaftlichen Kippenflächen zu Wald zu erwarten" Zustimmung Klärschlämme durch Klärschlammkom-poste ersetzt, Grasmischung durch Ener-giepflanzen ersetzt Freistaat Sachsen
SN0083 "Mit einer Erstbewertung der Maßnahmenrealisierbarkeit wollen wir dazu beitragen, dass aus den zu-nächst schematisch abgeleiteten Maßnahmearten diejenigen identifiziert werden, die aus unserer Sicht mindestens teilweise umsetzbar sind. Darüber hinaus schlagen wir eine Reihe weiterer Maß-nahmen zur Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen vor, die ebenfalls Ursache von Belastungen sind und der Zielerreichung dienen. . Bewertet werden die Maßnahmearten der Belastungstypen Abflussregulierungen / morphologische Veränderungen M 63 Sonstige Maßnahmen zur Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens, M 65 Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Rückhaltes, M 69 Lineare Durchgängigkeit an sonst. wasserbaulichen Anlagen, M 70 Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung, M 71 Vitalisierung des Gewässers im Profil (Sohle, Substrat, Varianz), M 72 Habitatverbesserung durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung, M 73 Habitatverbesserung im Uferbereich (Gehölzentwicklung), M 74 Habitatverbesserung im Gewässerentwicklungskorridor / Auenentwicklung, M 75 Anschluss Seitengewässer/ Altarme (Quervernetzung), M 77 Geschiebehaushalt und Sedimentmanagement, M 79 Anpassung/Optimierung der Gewässerunterhaltung, M 85 Reduzierung anderer hydromorphologischer Belastungen, und die Maßnahmearten aus den Belastungstypen diffuse Quellen und andere anthropogene Auswir-kungen M 28 Anlegen von Gewässerrandstreifen, M 94 Eindämmung eingeschleppte Spezies. Das Bewertungsergebnis ist in tabellarischer Form in Anlage 2 dargestellt." Die Vorschläge zu den Maßnahmen 70, 71, 72, 73, 74, 75, 79 und 94 wurden übernommen. Nicht übernommen wurden gemäß der Absprache vom 30.06.2009 aufgrund der Spezifik der Maßnahmenzuweisung die Vorschläge zu M_28 und M_69. Übernahme der Vorschläge zu den genannten Maßnahmen in die Maßnahmentabellen der Anlage 4 MP Freistaat Sachsen
SN0086 "Nach Ansicht der Entwurfsverfasser ist eine eigendynamische Gewässerentwicklung nur dort vorgesehen, wo im Umfeld keine restriktiven Nutzungen in größerem Umfang vorliegen. Im Entwurf des Bewirtschaftungsplans wird dazu ausgeführt: „... mehr als 50 % der Fläche in einem 30 m-breiten Streifen beidseitig der Fließgewässer werden von restriktiven Nutzungen eingenom-men“. Mit anderen Worten, 50 % der Uferflächen stehen weder jetzt noch später für revitalisierende Maßnahmen am Fließgewässer zur Verfügung! Wie soll unter dieser Herangehensweise das Ziel „guter ökologischer Zustand“ bei 85 % der Oberflächenwasserkörper jemals erreicht werden? " Die genannten Kriterien wurden für die Ausweisung der erheblich veränderten Fließgewässer-Wasserkörper benutzt. Für diese HMWB gilt das gute ökologische Potenzial als alternatives Umweltziel. In diesen Fließgewässer-Wasserkörpern müssen auch Maßnahmen zur Verbesserung der Hydromorphologie durchgeführt werden, aber nur die, die eine nachhaltige Nutzung des Menschen nicht signifikant beeinträchtigt. Insbesondere in Ortslagen (als eine der restriktiven Nutzungen im direkten Gewässerumfeld) werden Maßnahmen zur eigendynamischen Gewässerentwicklung nicht möglich sein. Hier müssen andere Maßnahmen mit geringerem Gefährdungspotenzial für die Orstlagen umgesetzt werden. Die Entscheidung der Maßnahmenwahl muss unter Berücksichtigung der jeweiligen vor Ort Bedingungen und unter Einbeziehung aller Akteure vor Ort getroffen werden. keine Freistaat Sachsen
SN0087 "Nach Ansicht der Entwurfsverfasser ist eine eigendynamische Gewässerentwicklung nur dort vorgesehen, wo im Umfeld keine restriktiven Nutzungen in größerem Umfang vorliegen. Im Entwurf des Bewirtschaftungsplans wird dazu ausgeführt: „... mehr als 50 % der Fläche in einem 30 m-breiten Streifen beidseitig der Fließgewässer werden von restriktiven Nutzungen eingenom-men“. Mit anderen Worten, 50 % der Uferflächen stehen weder jetzt noch später für revitalisierende Maßnahmen am Fließgewässer zur Verfügung! Wie soll unter dieser Herangehensweise das Ziel „guter ökologischer Zustand“ bei 85 % der Oberflächenwasserkörper jemals erreicht werden? " Die genannten Kriterien wurden für die Ausweisung der erheblich veränderten Fließgewässer-Wasserkörper benutzt. Für diese HMWB gilt das gute ökologische Potenzial als alternatives Umweltziel. In diesen Fließgewässer-Wasserkörpern müssen auch Maßnahmen zur Verbesserung der Hydromorphologie durchgeführt werden, aber nur die, die eine nachhaltige Nutzung des Menschen nicht signifikant beeinträchtigt. Insbesondere in Ortslagen (als eine der restriktiven Nutzungen im direkten Gewässerumfeld) werden Maßnahmen zur eigendynamischen Gewässerentwicklung nicht möglich sein. Hier müssen andere Maßnahmen mit geringerem Gefährdungspotenzial für die Orstlagen umgesetzt werden. Die Entscheidung der Maßnahmenwahl muss unter Berücksichtigung der jeweiligen vor Ort Bedingungen und unter Einbeziehung aller Akteure vor Ort getroffen werden. keine Freistaat Sachsen
SN0024 "rechtliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Maßnahmepläne: Zur Umsetzung halten wir deshalb auch zusätzliche entsprechende Förderprogramme erforderlich. Zwar ist der Umbruch von Grünland in Ackerland nach SächsWG verboten, aber wenn das Land dort seit Jahrzehnten Ackerland ist, dann kann ein Landwirt nach jetziger Rechtslage nur über Fördermittel/ Entschädigungen dazu bewegt werden, Ackerland in Gründland umzuwandeln. Auch die Anpflanzung von Gehölzen zur Beschattung der Gewässer würde für ihn einen Flächenverlust bedeuten, der entsprechend auszugleichen wäre. " Die Förderrichtlinien der Agrarumweltprogramme werden ständig nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst und weiterentwickelt. Für den Förderzeitraum ab dem Jahr 2011 hat der Freistaat Sachsen bereits neue bzw. geänderte Fördermaßnahmen bei der EU- Kommission beantragt, die noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung stehen. Darunter fallen auch die neuen Agrarumweltmaßnahmen G 10 ("Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland"), S 5" Anlage von Grünstreifen auf dem Ackerland") und S 6 ("Anwendung Bodenschonender Produktionsverfahren des Ackerfutterbaus") Texthinweis zur geplanten bzw. bei der EU beantragten Erweiterung der bisherigen WRRL- Förderkulissen, AUW- Maßnahmen und Fördertatbestände Freistaat Sachsen
SN0021 "Schaffung von Rahmenbedingungen zur optimalen Nutzung von europäischen Finanzierungsinstrumenten Umsetzung innovativer Demonstrationsvorhabe als ergänzende Maßnahmen für zum Beispiel effektivere Wasserentnahmen mit wassersparenden Bewässerungstechnike, Förderung der Landwirtschaft, Altlastensanierung, Emissionsbegrenzungen, Steigerung dfer Effizienz und Fortbildung zur Anpassung den Klimawandel " Ist in dem Maßnahmenprogramm vorgesehen. keine Freistaat Sachsen