Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0086 "Sonstige anthropogene Belastungen: Neben den im Kompaktbericht und im Hintergrunddokument genannten Belastungen aus dem Braunkohlenbergbau sowie dem Erz- und Steinkohlenbergbau fehlen in der Auflistung des Plan-dokuments die Belastungen, die sich aus einer Vielzahl von Entwässerungsgräben und Drainagen ergeben, die zum Zwecke der Entwässerung von Mooren und Feuchtgebieten innerhalb der letzten Jahrzehnte angelegt wurden. Neben der lokal und regional fehlenden Wasserzufuhr, die sich neben den genannten Biotopen vor allem auf Fließgewässer 2. Ordnung und auf Standgewässer wie Teiche auswirkt, führt der be-schleunigte Abfluss zum Entstehen von Hochwasserspitzen in der Vorflut, zu deren Aufnahme an und in den Fließgewässern in den vergangenen Jahren großflächige Verbaumaßnahmen erfolgten bzw. noch weiter geplant sind, die eine weitere Verschlechterung der Gewässerstrukturgüte bewirken. " Die WRRL sieht Nutzungen der Wasserrssourcen direkt und indirekt vor, da ansonsten bestimmte nachhaltige Nutzungen wie z.B. Landwirtschaft nicht möglich wären. Speziell die Entwässerung von Flächen ist in den meisten Fällen zur landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen erfolgt. Die Beeinflussung der OWK durch solche flächenhaften Entwässerungen müssen durch geeignete Maßnahmen minimiert werden, ein Rückbau wäre aber mit der signifikanten Einschränkung der nutzung verbunden, die nicht durchsetzbar ist. Begradigung und Verbau keine Freistaat Sachsen
SN0087 "Sonstige anthropogene Belastungen: Neben den im Kompaktbericht und im Hintergrunddokument genannten Belastungen aus dem Braunkohlenbergbau sowie dem Erz- und Steinkohlenbergbau fehlen in der Auflistung des Plan-dokuments die Belastungen, die sich aus einer Vielzahl von Entwässerungsgräben und Drainagen ergeben, die zum Zwecke der Entwässerung von Mooren und Feuchtgebieten innerhalb der letzten Jahrzehnte angelegt wurden. Neben der lokal und regional fehlenden Wasserzufuhr, die sich neben den genannten Biotopen vor allem auf Fließgewässer 2. Ordnung und auf Standgewässer wie Teiche auswirkt, führt der be-schleunigte Abfluss zum Entstehen von Hochwasserspitzen in der Vorflut, zu deren Aufnahme an und in den Fließgewässern in den vergangenen Jahren großflächige Verbaumaßnahmen erfolgten bzw. noch weiter geplant sind, die eine weitere Verschlechterung der Gewässerstrukturgüte bewirken. " Die WRRL sieht Nutzungen der Wasserrssourcen direkt und indirekt vor, da ansonsten bestimmte nachhaltige Nutzungen wie z.B. Landwirtschaft nicht möglich wären. Speziell die Entwässerung von Flächen ist in den meisten Fällen zur landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen erfolgt. Die Beeinflussung der OWK durch solche flächenhaften Entwässerungen müssen durch geeignete Maßnahmen minimiert werden, ein Rückbau wäre aber mit der signifikanten Einschränkung der nutzung verbunden, die nicht durchsetzbar ist. Begradigung und Verbau keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Sämtliche vorgeschlagenen Maß-nahmen bzw. eventuell hinzu kom-mende weitere Vorschläge sind bei Definition einer klaren Zielvorgabe fachlich zu untersetzen und auf das Niveau von standortangepassten Vorplanungen zu bringen. Wichtig ist es von vornherein die technische Machbarkeit und das Kosten-Nutzen-Verhältnis in die Überle-gungen einzubeziehen. Erklärung: Bislang handelt es sich bei den vorge-schlagenen Maßnahmen zum Teil um pau-schale Angaben. Standortspezifische Be-dingungen werden nicht betrachtet. Die in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Maßnahmen sind erforderlich, um die nachteiligen Auswirkungen auf den Zu-stand der Gewässer zu verringern und die dritte in § 25 d Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 WHG genannte Voraussetzung für eine Aus-nahme von den Bewirtschaftungszielen („weniger strenge Umweltziele“ Men-ge/Chemie für den GWK SAL GW 059 gemäß Art. 4 Abs. (5) WRRL) zu erfüllen " Der Bewirtschaftungsplan (BP) ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Eine entsprechen-de Präzisierung des BPs ist aufgrund des programmatischen Charakters für jeden Einzelstandort nicht möglich und im Zu-sammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht er-forderlich. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0045 "Umweltbericht, Anmerkung zum Anhang 2, Tabelle A2-18: Gegen diese Tabelle müssen wir entschieden Einspruch einlegen und auf Richtigstellung drängen bzw. auf Streichung der Reduzierung der fischereilichen Nutzung als wirksame Maßnahme zum Erreichen der Umweltziele der WRRL. [...] Die Behauptung, dass die Einstellung der Fischerei einen besonders positiven Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und zum Erreichen des guten ökologischen Zustands darstellt, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. [...] Alle identifizierten Beeinträchtigungen liegen außerhalb der Verantwortlichkeit der Fischerei, weshalb die im Anhang A2-18 vorgenommene Darstellung zu streichen ist." "Die Beurteilung der Maßnahmentypengruppe (MTG) 18 bezieht sich auf gewerbliche Fischereinutzung, die in der Regel mit Massenfischzucht in Teichen im Nebenschluss von Fließgewässern verbunden ist und aus der Nähr-/ Schadstoff-Einträge in Gewässer sowie Veränderungen der Gewässerstruktur und des Abflusses resultieren. Um dies deutlich zu machen, wurde eine entsprechende Präzisierung der Bezeichnung der MTG Nr. 18 in Kapitel 7.1.1 durchgeführt. " "Anpassung der textl. Erläuterungen zur Maßnahmentypengruppe (MTG) 18 in Kap. 7.1.1 wie folgt : ""In erster Linie zielt diese MTG auf die Reduzierg. der morphologischen und biologisch-chemischen Belastungen (Futtermittel und Medikamente) durch gewerblich intensiv bewirtschaftete Fischzuchtbetriebe an Teichen im Nebenschluss von Fließgew. ab. Zudem beinhaltet sie Maßnahmen (MN) zur Reduzierung der Belastungen infolge fischereilichem Initialbesatz bzw. zur Besatzstützung best. Fischarten sowie zur Überprüfung der Hegepläne. Dabei geht es unter dem Prinzip der nachhaltigen Wirtschaftsweise um die Orientierung der Fischfangmengen an ausreich. Populationsgrößen für einen dauerhaften Bestand der Fischarten. Diesen Zweck verfolgen auch die MN zum Initialbesatz bzw. zur Besatzstützung, wie z.B. zur Wiederauffüllung des Bestands des gefährdeten Europäischen Aals (Umsetzung von Aalbewirtschaftungsplänen). Insges. soll durch die MN eine stärker ökologisch ausgerichtete Fischereiwirtschaft erreicht werden. Es ist davon auszugehen, dass die MTG ausschließl. pos. Beiträge zu den Umweltqualitätszielen der Schutzgüter Tiere (Fisch-/ Muschelfauna) und biologische Vielfalt sowie Wasser leistet. Pos. Effekte sind dem zufolge auch auf die auf Gewässer bezogenen Schutz- und Erhaltungsziele von FFH- und Vogelschutzgebieten zu erwarten. Andere Schutzgüter werden nicht von den MN betroffen, folglich werden andere schutzgutbezogene Umweltziele weder pos. noch neg. tangiert."" " FGG Elbe
UB-GS0032 "Umweltbericht, Kapitel 2.1, Seite 5: Ergänzung eines erläuternden Satzes nach dem 6. Absatz zum Bewirtschaftungsziel." Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Textanpassungen gemäß Änderungsvorschlag: Seite 5, Ergänzung des 6. Absatzes: ""Gleichzeitig sind Möglichkeiten der Behandlung der anfallenden und stark mit Schwermetallen belasteten Stollenwässer zu erkunden.""" FGG Elbe
UB-GS0058 "Umweltbericht, Kapitel 6.4.1.2: Zur Vorbeugung der Entstehung von Hochwasserschäden, sollte man hier auch die wirklichen Ursachen benennen. Aus unserer Sicht stellen der Verlust an Retentionsflächen (Bilanzierung?), der Ausbau und die Begradigung der Fließgewässer sowie die zunehmende Flächenversiegelung im Einzugsgebiet die Hauptursachen für katastrophale Hochwasserereignisse dar. Diese sollten daher zugleich auch die Hauptstellschrauben für einen nachhaltigen Hochwasserschutz bilden." Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Ergänzung von Kapitel 6.4.1.2 hinter dem 1. Absatz: ""Neben den Niederschlagsereignissen gelten als Hauptursachen von Hochwasserschäden die Begradigungen von Flüssen, die Verluste bzw. Bebauung von Retentionsräumen und die Versiegelungen von Böden.""" FGG Elbe
UB-GS0040 "Umweltbericht, Kapitel 6.4.3, Seite 66: Der Bezug ""siehe hierzu im Detail auch Kapitel 3.5"" ist unzutreffend. Der Bezug sollte gestrichen werden." Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. "Richtigstellung des zutreffenden Bezugs zu den Erläuterungen über die Klimaprognosen: (siehe hierzu im Detail auch Kapitel 6.5)" FGG Elbe
UB-GS0057 "Umweltbericht: In Kapitel 7.1.2, Seite 85 ff. wird angeregt, die Erläuterungen zum Wirkfaktor 'Flächenbeanspruchung' mit besonderem Blick auf die Landwirtschaft zu problematisieren. Ähnliche Anregung zu Kapitel 7.1.3, Seite 96f. Maßnahmentypengruppe (MTG) 13 Renaturierung von Fließgewässern mit Flächenbedarf." Die möglichen negativen Auswirkungen der Flächenbeanspruchung infolge wasserwirtschaftlicher Maßnahmen werden im Umweltbericht ausreichend erläutert. Ein besonderer Fokus auf die Belange der Landwirtschaft ist nicht erforderlich, zumal gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Auswirkungen des WRRL-Maßnahmenprogramms auf ökonomische Belange zu prüfen sind. - FGG Elbe
SN0007 "Unter dem Gesichtspunkt der Umsetzungsfrist bis 2012 und des erheblichen Anteils von Ausnahmereglungen erscheint die flächenhafte Durchführung in weitestgehend allen Wasserkörpern von Maßnahmen nach LAWA - Maßnahmenkatalog Nr. 8, Nr. 10, 71, 73, 79, 501, 502, 503, 506 nicht plausibel. ? Für die nachfolgende Planung von Einzelmaßnahmen wäre eine diesbezügliche Klarstellung in den sächsischen Hintergrunddokumenten wünschenswert, dass vorerst nur Einzelmaßnahmen für den Durchführungszeitraum bis zum 22.12.2012 auf der Grundlage der Maßnahmenplanung festgeschrieben werden. Die Anlage 4 im sächsischen Hintergrunddokument Maßnahmenplanung ist im Umfang zu über-prüfen und anzupassen (s. auch Anmerkung unter Pkt. 0). " Eine Detaillierung der OWK in denen die aufgelisteten Maßnahmen durchgeführt werden (bis 2012 oder auch bis 2015) ist nicht möglich, da zurzeit kein verbindlicher Planungsstand vorhanden ist. Durch die flächendeckende Zuweisung der Maßnahmen wird der Umsetzungsbedarf kommuniziert. Die Zuständigkeit der Umsetzung bzw. der Prüfung der Umsetzbarkeit der Maßnahmen liegt bei den Unterhaltungslastträgern (M_71, 73, 79) bzw. bei den Abwasserentsorgern (M_8, 10). Ausnahmen werden in Anspruch genommen, da auch die langfristige Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen voraussichtlich nicht bis 2015 in jedem Fall zum guten Zustand führen wird. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Unter Punkt IV - Hinweise zum Sächsischen Hintergrundpapier - werden in dieser Stellungnahme durch die Landesdirektion Leipzig zur Untersetzung des Hintergrundpapiers konkrete Maßnahmen zur Realisierung im Bewirtschaftungszeitraum 2009 – 2012 bzw. zur Vorbereitung der nachfolgenden Bewirtschaftungszyklen aufgelistet. Diese Maßnahmenliste ist nicht vollständig. Sie gibt entsprechend der geltenden Zuständigkeiten den Wissensstand vom Juli 2008 wieder. Für wasserwirtschaftliche Schwerpunkte sind Maßnahmenvorschläge durch entsprechende Studien/ Gutachten (s. Anlage 5 und 8) fachlich untersetzt und grundsätzlich geeignet, den ökologischen und chemischen Zustand in den Wasserkörpern zu befördern. Dies betrifft Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper gleichermaßen. Exemplarisch seien genannt: Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands im Einzugsgebiet des Lobers und der Weißen Elster einschließlich des integrierten Gewässerkonzepts am Gewässerknoten Leipzig (siehe Anlage 8) " Einer Umsetzung von bereits konkret geplanten Maßnahmen steht generell nichts im Wege. Da der Planungsstand nicht immer eindeutig zu erkennen ist, wurden bestimmte Maßnahmen (z. B. zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit) nicht in das Maßnahmenprogramm übernommen, da hierzu andere verbindliche Planungsstände (KDGP Durchgängigkeit) vorliegen. Übernahme der Vorschläge, nach Prüfung, zu den genannten Maßnahmen in die Maßnahmentabellen der Anlage 4 MP Freistaat Sachsen
SN0008 "Viele der weitergehenden Maßnahmen basieren auf einem freiwilligen Ansatz, indem beispielsweise durch Fördermittel Anreize geschaffen werden. Damit diese Maßnahmen Wirkung zeigen, ist eine möglichst flächendeckende Teilnahme erforderlich. Dies bedeutet aber, dass bei der Festlegung der Förderkriterien der potenzielle Nutzerkreis nicht von vorneherein unangemessen eingeschränkt und/oder durch bürokratische Anmeldeverfahren oder Förderbedingungen abgeschreckt wird." Bestimmte Förderkriterien sind notwenidg, um die vorhandenen Mittel auch zielgerichtet einsetzen zu können. In erster Linie sollen die Mittel daher dem Förderzweck zu Gute kommen. Eine Überprüfung der Fördermittelanträge ist unerlässlich und muss durch die ausgebende Stelle durchgeführt werden. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0040 "Weitere Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichts (Anlage zur Stellungnahme)" Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. "Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen" FGG Elbe
SN0086 "Weitergehende, EU-geförderte ELER-Agrarumweltmaßnahmen (bodenschonende Bewirtschaftung, Wiederbewaldung, Renaturierungen), die tatsächlich ökologische Verbesserungen erbringen, basieren auf Freiwilligkeit und werden in der Regel nur in landwirtschaftlich wenig ertragreichen Regionen als „Zubrot“ eingesetzt, greifen jedoch kaum in Intensivgebieten der Landwirtschaft, von denen die höchsten Belastungen für die Gewässer ausgehen. " "Ergänzende EU- geförderte ELER- Agrarumweltmaßnahmen auf Basis der sächsischen Förderrichtlinie ""AUW"" basieren entsprechend dem auch in anderen Bundesländern verfolgten ""kooperativen Ansatz"" im Rahmen des ersten Bewirtschaftungsplanes auf dem Freiwilligkeitsprinzip. Die Förder- angebote für die betreffenden AUM sollen jedoch behördlicherseits so ausgerichtet und qualifiziert werden, dass z.B. auch in Intensivgebieten der landwirtschaftlichen Nutzung eine möglichst hohe Inanspruchnahmen der betreffenden AUM- Förderangebote durch die Landwirte erreicht wird. In besonderen Schwerpunktgebieten der Gewässerbelastung sollen dabei auch konzeptionelle Maßnahmen ausgeweitet werden (z.B. Arbeitskreise, gezielter Informations- und Wissenstransfer, Konsultationsbetriebe mit Demonstrationsvorhaben sowie vertiefende Untersuchungen und Kontrollen durchgeführt werden. " keine Freistaat Sachsen
SN0087 "Weitergehende, EU-geförderte ELER-Agrarumweltmaßnahmen (bodenschonende Bewirtschaftung, Wiederbewaldung, Renaturierungen), die tatsächlich ökologische Verbesserungen erbringen, basieren auf Freiwilligkeit und werden in der Regel nur in landwirtschaftlich wenig ertragreichen Regionen als „Zubrot“ eingesetzt, greifen jedoch kaum in Intensivgebieten der Landwirtschaft, von denen die höchsten Belastungen für die Gewässer ausgehen. " "Ergänzende EU- geförderte ELER- Agrarumweltmaßnahmen auf Basis der sächsischen Förderrichtlinie ""AUW"" basieren entsprechend dem auch in anderen Bundesländern verfolgten ""kooperativen Ansatz"" im Rahmen des ersten Bewirtschaftungsplanes auf dem Freiwilligkeitsprinzip. Die Förder- angebote für die betreffenden AUM sollen jedoch behördlicherseits so ausgerichtet und qualifiziert werden, dass z.B. auch in Intensivgebieten der landwirtschaftlichen Nutzung eine möglichst hohe Inanspruchnahmen der betreffenden AUM- Förderangebote durch die Landwirte erreicht wird. In besonderen Schwerpunktgebieten der Gewässerbelastung sollen dabei auch konzeptionelle Maßnahmen ausgeweitet werden (z.B. Arbeitskreise, gezielter Informations- und Wissenstransfer, Konsultationsbetriebe mit Demonstrationsvorhaben sowie vertiefende Untersuchungen und Kontrollen durchgeführt werden. " keine Freistaat Sachsen
SN0007 "Wir gehen davon aus, dass die Maßnahmen-Nr. 501 (Erstellung von Konzeptio-nen/Studien/Gutachten) auch die Erstellung von Planungen bis zum Stadium einer Vorplanung mit umfasst. Solche Planungen werden aus Sicht der Landesdirektion Chemnitz insbesondere für erforderlich gehalten, damit die Voraussetzungen geschaffen werden, für den nächsten Bewirt-schaftungszeitraum die erforderlichen Maßnahmen einleiten (insb. für die aus den Programmen zur Umsetzung der SächsGewVVO bekannten Haupteintragspfade von Arsen (Freiberger Mulde 3, Münzbach 1 und 2, Willisch, Geyerbach, Greifenbach 1, Schwarzwasser 1, Zwickauer Mulde 4) und CD (Freiberger Mulde 3) und Dioxineintrag (Freiberger Mulde 3)" Die Annahme ist korrekt keine Freistaat Sachsen