Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch |
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UB-GS0058 | Umweltbericht, Kapitel 2.1 (konkrete Ergänzungsvorschläge): zur Bekämpfung der Belastungsfaktoren sollten Gegenmaßnahmen in den folgenden Bereichen durchgeführt werden: Feinsedimentakkumulation und Versandungen, Eisen- und Eisenockerbelastungen, Kühlwasserentnahmen, Wasserüberleitungen, Wasserkraftanlagen, Bergbaufolgen) | Der Umweltbericht wurde auf Grundlage der Festlegungen der Ziele des Bewirtschaftungsplans aufgestellt. Somit wurden die zwischen Behörden und Öffentlichkeit abgestimmten Bewirtschaftungsziele aus den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen übernommen. Detailliertere Ausführungen sind aufgrund des zusammenfassenden Charakters von Kapitel 2.1 nicht erforderlich. | - | FGG Elbe |
UB-GS0032 | Umweltbericht, Kapitel 2.1, Seite 4: Ergänzung eines erläuternden Satzes hinter dem 3. Absatz. | Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. | "Textanpassungen gemäß Änderungsvorschlag: Seite 4, Ergänzung des 3. Absatzes: ""Schwerpunkte bilden dabei vor allem Schwermetalle.""" | FGG Elbe |
UB-GS0059 | Umweltbericht, Kapitel 2.1: zur Bekämpfung der Belastungsfaktoren sollten Gegenmaßnahmen in den folgenden Bereichen durchgeführt werden: Feinsedimentakkumulation und Versandungen, Eisen- und Eisenockerbelastungen, Kühlwasserentnahmen, Wasserüberleitungen, Wasserkraftanlagen, Bergbaufolgen) | Der Umweltbericht wurde auf Grundlage der Festlegungen der Ziele des Bewirtschaftungsplans aufgestellt. Somit wurden die zwischen Behörden und Öffentlichkeit abgestimmten Bewirtschaftungsziele aus den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen übernommen. Detailliertere Ausführungen sind aufgrund des zusammenfassenden Charakters von Kapitel 2.1 nicht erforderlich. | - | FGG Elbe |
UB-GS0058 | Umweltbericht, Kapitel 2.3 (Beziehungen zu anderen Plänen oder Programmen): Ablehnung des weiteren Ausbaus von Wasserstraßen; Forderung nach Konkretisierung der Darstellung der aufgeführten Planungen; Abschätzung ob die aufgeführten Maßnahmen den Zielen der WRRL, FFH-RL, EU-Aal-VO, Natura 2000 zuwider laufen | Weitere Ausbauplanungen zur Verbesserung der Schiffbarkeit von Wasserstraßen im Elbesystem ist nicht Bestandteil der strategischen Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm, da der Umweltbericht ausschließlich die Funktion hat, das Maßnahmenprogramm der FGG Elbe zu bewerten. Für die vielfältigen sonstigen Planungen an den Gewässern des Elbesystems werden eigenständige Zulassungsverfahren (in der Regel Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung) durchgeführt, die teilweise zuvor auch einer übergeordneten strategischen Umweltprüfung unterzogen werden (z.B. Planungen an Wasserstraßen im Bundesverkehrswegeplan). | - | FGG Elbe |
UB-GS0053 | Umweltbericht, Kapitel 2.3: Empfehlungen zur mittleren und unteren Saale auf FGG-Ebene: Darstellung der gewässerökologischen Folgen des beabsichtigten Umgangs mit dem Elbe-Saale-Kanal im Zuge der WRRL-Umsetzung. | Das Kapitel 2.3. 'Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen' im Umweltbericht hat die Funktion, nachrichtlich die sonstigen konkurrierenden oder komplementären Planungen aufzuzeigen. Eine Darstellung der gewässerökologischen Folgen dieser nicht zum WRRL-Maßnahmenprogramm gehörenden Pläne und Programme kann der Umweltbericht weder einzeln noch kumulativ in der Gesamtheit leisten. Die zu erwartenden überaus komplexen Auswirkungen des geplanten Elbe-Saale-Kanals können nur im Rahmen der einzelvorhabensbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung zu dem erforderlichen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren in der geboten Detailschärfe bewertet werden. | - | FGG Elbe |
UB-GS0058 | Umweltbericht, Kapitel 3.2: Ergänzungsvorschläge von bestimmten Gesetzen, Verordnungen, Regelungen (EU-Aal-Verordnung, Aal-Managementpläne, Landesfischereigesetze etc.) | Das Programm NATURA 2000 sowie die EU-Aal-Verordnung werden in Kapitel 5.2.1 als Umweltschutzziele erwähnt Die geforderte eindeutige Darstellung der hierarchischen Gewichtung der Ziele des Umweltschutzes kann der Umweltbericht nicht leisten, da solch eine eindeutige Zielhierarchie insbesondere hinsichtlich politischer Programmatik nicht existiert. | - | FGG Elbe |
UB-GS0058 | Umweltbericht, Kapitel 3.6: Es wird auf die Wichtigkeit der Abstimmung und eventuellen Anpassung des Messnetzes und des Messprogramms hingewiesen. | Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. | Ergänzung von Kapitel 3.6 (am Ende des Kapitels) wie folgt: "Besonders wichtig ist die Abstimmung und eventuelle Anpassung des Messnetzes und der Messtellen für das Monitoring." | FGG Elbe |
UB-GS0059 | Umweltbericht, Kapitel 3.6: Es wird auf die Wichtigkeit der Abstimmung und eventuellen Anpassung des Messnetzes und des Messprogramms hingewiesen. | Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. | Ergänzung von Kapitel 3.6 (am Ende des Kapitels) wie folgt: "Besonders wichtig ist die Abstimmung und eventuelle Anpassung des Messnetzes und der Messtellen für das Monitoring." | FGG Elbe |
UB-GS0059 | Umweltbericht, Kapitel 5.1.1: Unter Bezug auf das Positionspapier des Landesumweltamtes Brandenburg zur Wasserkraftnutzung sei hier darauf verwiesen, dass in Stauräumen von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen aufgrund der dort stattfindenden Akkumulation von Nährstoffen und Feinsedimenten eine nicht unerhebliche Freisetzung von CO2 sowie des klimaschädlichen Methans erfolgt. Dieser Aspekt wird einerseits bei der Ökobilanz von Wasserkraftnutzungen ausgeblendet und kann andererseits durchaus einen Belastungsfaktor für das betrachtete Schutzgut darstellen. Eine entsprechende Würdigung bzw. Bilanzierung dieses Belastungsfaktors wäre im Hinblick auf die Ziele der WRRL dringend zu empfehlen. | Es sind keine seriösen wissenschaftlichen Untersuchungen zur systemischen Bilanzierung der Freisetzung klimaschädlicher Gase (Kohlendioxid und Methan) im Bereich von Stauräumen von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen bekannt. Insofern wird dieser Aspekt zum derzeitigen Zeitpunkt nicht im Umweltbericht thematisiert. | - | FGG Elbe |
UB-GS0058 | Umweltbericht, Kapitel 5.1.1: Unter Bezug auf das Positionspapier [...] zur Wasserkraftnutzung sei hier darauf verwiesen, dass in Stauräumen von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen aufgrund der dort stattfindenden Akkumulation von Nährstoffen und Feinsedimenten eine nicht unerhebliche Freisetzung von CO2 sowie des klimaschädlichen Methans erfolgt. Dieser Aspekt wird einerseits bei der Ökobilanz von Wasserkraftnutzungen ausgeblendet und kann andererseits durchaus einen Belastungsfaktor für das betrachtete Schutzgut darstellen. Eine entsprechende Würdigung bzw. Bilanzierung dieses Belastungsfaktors wäre im Hinblick auf die Ziele der WRRL dringend zu empfehlen. | Derzeit sind keine seriösen wissenschaftlichen Untersuchungen zur systemischen Bilanzierung der Freisetzung klimaschädlicher Gase (Kohlendioxid und Methan) im Bereich von Stauräumen von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen bekannt. Insofern wird dieser Aspekt nicht im Umweltbericht thematisiert. | - | FGG Elbe |
UB-GS0032 | Umweltbericht, Kapitel 5.3, Seite 31: Die für das Maßnahmenprogramm betrachtungsrelevante Zielsetzung beinhaltet den sparsamen Umgang mit Grund und Boden (§ 1a BauGB) und die Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen (§ 1 BBodSchG). Als Kriterien werden Veränderungen der Siedlungs- und Verkehrsfläche und Veränderungen natürlicher Bodenfunktionen benannt. Dies ist zu untersetzen. | Eine weitergehende Konkretisierung der Kriterien Veränderungen der Siedlungs- und Verkehrsfläche sowie Veränderung der natürlichen Bodenfunktionen entspricht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms nicht den Anforderungen an den übergeordneten Abstraktionsgrad und kann erst in den nachgeordneten auf Einzelvorhaben bezogene Zulassungsverfahren geleistet werden. Zusätzliche Erläuterungen zum Zustand und zur Entwicklung des Siedlungs- und Verkehrsflächenanteils beinhaltet Kapitel 6.3 'Boden'. | - | FGG Elbe |
UB-GS0058 | Umweltbericht, Kapitel 5.4.1.1: Aus fisch- und gewässerökologischer Sicht sollte insbesondere der natürliche Hochwasserschutz in den Vordergrund gerückt werden. Natürliche, großräumige und extensiv bewirtschaftete Retentionsräume (Auen) und ein natürlicher Verlauf der Gewässer bieten den besten Hochwasserschutz und sorgen für einen möglichst schadlosen Wasserabfluss. Daher sollten auch die Schutz- und Unterhaltungsmaßnahmen insbesondere auf die Förderung solcher Gewässerentwicklungen gelenkt werden. | Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. | Ergänzung von Kapitel 5.4.1.1 (Seite 33, Ende des 2. Absatzes): "Aus fisch- und gewässerökologischer Sicht sollte insbesondere der natürliche Hochwasserschutz in den Vordergrund gerückt werden. Natürliche, großräumige und extensiv bewirtschaftete Rentionsräume (Auen) und ein natürlicher Verlauf der Gewässer bieten den besten Hochwasserschutz und sorgen für einen möglichst schadlosen Wasserabfluss." | FGG Elbe |
UB-GS0059 | Umweltbericht, Kapitel 5.4.1.1: Aus fisch- und gewässerökologischer Sicht sollte insbesondere der natürliche Hochwasserschutz in den Vordergrund gerückt werden. Natürliche, großräumige und extensiv bewirtschaftete Retentionsräume (Auen) und ein natürlicher Verlauf der Gewässer bieten den besten Hochwasserschutz und sorgen für einen möglichst schadlosen Wasserabfluss. Daher sollten auch die Schutz- und Unterhaltungsmaßnahmen insbesondere auf die Förderung solcher Gewässerentwicklungen gelenkt werden. | Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. | Ergänzung von Kapitel 5.4.1.1: "Aus fisch- und gewässerökologischer Sicht sollte insbesondere der natürliche Hochwasserschutz in den Vordergrund gerückt werden. Natürliche, großräumige und extensiv bewirtschaftete Rentionsräume (Auen) und ein natürlicher Verlauf der Gewässer bieten den besten Hochwasserschutz und sorgen für einen möglichst schadlosen Wasserabfluss." | FGG Elbe |
UB-GS0059 | Umweltbericht, Kapitel 5.7.2: Da durch die aktuelle Förder- und Steuerabschreibungspolitik der Trend besteht, selbst lange außer Betrieb befindliche oder gänzlich verfallene Wassermühlen als Denkmale zu rekonstruieren, sollte auch hier eine hierarchische Einordnung derartiger Vorhaben gegenüber den Zielen von WRRL, FFH-RL, EU-Aal-VO und Natura 2000 gefordert werden. Viele dieser Anlagen wirken fisch- und gewässerökologisch äußerst schädlich und sind im Hinblick auf Klimaschutz und Energiewirtschaft sinnlos. | Im Umweltbericht können die Ziele des Denkmalschutzes und der Gewinnung regenerativer Energie bezogen auf Wassermühlen nicht grundsätzlich den Zielen des des Gewässerschutzes und Naturschutzes untergeordnet werden, sondern dies bedarf der Einzelfall-Abwägung entsprechend der Bedeutung einer konkret betroffenen Wassermühle sowie eines konkret betroffenen Gewässers in den der strategischen Umweltprüfung nachfolgenden wasserrechtlichen Zulassungsverfahren. | - | FGG Elbe |
UB-GS0058 | Umweltbericht, Kapitel 5.7.2: Da durch die aktuelle Förder- und Steuerabschreibungspolitik der Trend besteht, selbst lange außer Betrieb befindliche oder gänzlich verfallene Wassermühlen als Denkmale zu rekonstruieren, sollte auch hier eine hierarchische Einordnung derartiger Vorhaben gegenüber den Zielen von WRRL, Flora-Fauna-Habitat Richtlinie, EU-Aal-Verordnung und Natura 2000 gefordert werden. Viele dieser Anlagen wirken fisch- und gewässerökologisch äußerst schädlich und sind im Hinblick auf Klimaschutz und Energiewirtschaft sinnlos. | Im Umweltbericht können die Ziele des Denkmalschutzes und der Gewinnung regenerativer Energie bezogen auf Wassermühlen nicht grundsätzlich den Zielen des des Gewässerschutzes und Naturschutzes untergeordnet werden, sondern dies bedarf der Einzelfall-Abwägung entsprechend der Bedeutung einer konkret betroffenen Wassermühle sowie eines konkret betroffenen Gewässers in den der Strategischen Umweltprüfung nachfolgenden wasserrechtlichen Zulassungsverfahren. | - | FGG Elbe |