Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch |
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UB-GS0022 | Umweltbericht, Kapitel 5: Thematik Flusssedimente fehlt bei relevanten Zielen des Umweltschutzes (Boden, menschliche Gesundheit); als Ziel sollte der Schutz vor Schadstoffanreicherungen durch belastete Gewässersedimente formuliert werden | "Das Ziel 'Schutz vor Schadstoffanreicherungen durch belastete Gewässersedimente' ist implizit in dem auf das Schutzgut Boden bezogenen Oberziel 'Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen (§1 BBodSchG)' enthalten. Da auch bei den anderen Schutzgütern die zumeist aus den Umweltfachgesetzen resultierenden Oberziele und nicht die vilefältigen Unterziele genannt sind, wurde aus systematischen Gründen auf ein eigenständiges Ziel 'Schutz vor Schadstoffanreicherungen durch belastete Gewässersedimente' verzichtet. Etwaige negative Auswirkungen von Maßnahmen zur Verbesserung des Geschiebehaushaltes und zur Reduzierung der Belastungen durch Geschiebeentnahmen sind in Kapitel 7.1.2 des Umweltberichts beschrieben: ""Mögliche kurzfristige Störungen im Zuge von Sedimententnahmen oder Sedimentzuschlägen (z.B. Eintrübung des Gewässers) sind nur von kurzer Dauer und treten im Verhältnis zu den langfristig positiven Effekten in den Hintergrund."" " | - | FGG Elbe |
UB-GS0058 | Umweltbericht, Kapitel 6.1.1: In Verbindung mit den betrachteten diffusen Nähr- und Schadstoffeinleitungen aus der Landwirtschaft sollte hier explizit die flächenhafte Verrieselung von Gülle namentlich benannt werden. Mittlerweile ebenfalls von Bedeutung sind Silagelager und Biogasanlagen. | Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. | "Ergänzung eines Teilsatzes hinter Satz 1 des 3. Absatzes in Kapitel 6.1.1: ""…, die durch flächenhafte Verrieselung von Gülle, durch Silagelager und durch Biogasanlagen verursacht werden.""" | FGG Elbe |
UB-GS0059 | Umweltbericht, Kapitel 6.1.1: In Verbindung mit den betrachteten diffusen Nähr- und Schadstoffeinleitungen aus der Landwirtschaft sollte hier explizit die flächenhafte Verrieselung von Gülle namentlich benannt werden. Mittlerweile ebenfalls von Bedeutung sind Silagelager und Biogasanlagen. | Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. | "Ergänzung nach Satz 1 des 3. Absatzes in Kapitel 6.1.1 des Umweltberichtes: ""…, die durch flächenhafte Verrieselung von Gülle, durch Silagelager und durch Biogasanlagen verursacht werden.""" | FGG Elbe |
UB-GS0058 | Umweltbericht, Kapitel 6.2: Da für die FGE Elbe insbesondere auch strukturelle Degradationen als Hauptbelastungsfaktor dargestellt wurden, sollten hier nicht nur die ökologische Durchgängigkeit sondern auch die Gewässerstruktur betrachtet werden. Diese bildet für viele Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt die eigentliche Grundvoraussetzung (Lebensraum). [...] | Das Problem der unnatürlichen Gewässerstruktur wird sowohl in Kapitel 2.1 als auch in Kapitel 6.4.1.1 thematisiert und wird somit ausreichend im Umweltbericht behandelt. | - | FGG Elbe |
UB-GS0059 | Umweltbericht, Kapitel 6.2: Da für die Flussgebietseinheit Elbe insbesondere auch strukturelle Degradationen als Hauptbelastungsfaktor dargestellt wurden, sollten hier nicht nur die ökologische Durchgängigkeit sondern auch die Gewässerstruktur betrachtet werden. Diese bildet für viele Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt die eigentliche Grundvoraussetzung (Lebensraum). [...] | Das Problem der unnatürlichen Gewässerstruktur wird sowohl in Kapitel 2.1 als auch in Kapitel 6.4.1.1 thematisiert und wird somit ausreichend im Umweltbericht behandelt. | - | FGG Elbe |
UB-GS0032 | Umweltbericht, Kapitel 6.4.1.1: Die Zustandsbeschreibung für den Koordinierungsraum Mulde-Elbe-Schwarze Elster ist unvollständig (Einträge aus Bergbaufolgen (Uranbergbau, Altbergbau) fehlen) | Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. | "In Kapitel 6.4.1.1 wurde auf Seite 60 im letzten Absatz folgende Ergänzung durchgeführt: ""...Hauptverursacher punktueller biologisch-chemischer Gewässerbeeinträchtigungen sind Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen, aus Industrie und Gewerbebetrieben insbesondere der Lebensmittelindustrie und chemischen Industrie sowie Stollenwässer aus dem Altbergbau. Hinzu kommen Beeinträchtigungen der biologisch-chemischen Gewässergüte infolge von diffusen Einträgen vor allem aus der Landwirtschaft und aus industriellen Altlasten sowie Bergbauhalden.""" | FGG Elbe |
UB-GS0059 | Umweltbericht, Kapitel 6.4.1.2: Zur Vorbeugung der Entstehung von Hochwasserschäden, sollte man hier auch die wirklichen Ursachen benennen. Aus unserer Sicht stellen der Verlust an Retentionsflächen (Bilanzierung?), der Ausbau und die Begradigung der Fließgewässer sowie die zunehmende Flächenversiegelung im Einzugsgebiet die Hauptursachen für katastrophale Hochwasserereignisse dar. Diese sollten daher zugleich auch die Hauptstellschrauben für einen nachhaltigen Hochwasserschutz bilden. | Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. | "Ergänzung von Kapitel 6.4.1.2 hinter dem 1. Absatz: ""Neben den Niederschlagsereignissen gelten als Hauptursachen von Hochwasserschäden die Begradigungen von Flüssen, die Verluste bzw. Bebauung von Retentionsräumen und die Versiegelungen von Böden.""" | FGG Elbe |
UB-GS0059 | Umweltbericht, Kapitel 6.4.1: Kritik an den Bewertungen zur Zustandsbeschreibung in den Koordinierungsräumen Mittlere Elbe-Elde und Havel + Forderung von Änderungen im Umweltbericht. | Die Bewertung der Zustandsbeschreibungen stammt aus der Zustandsbeschreibung der Gewässer im Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe und obliegt den Ländern. Der Umweltbericht hat die Funktion zu beurteilen, ob und inwiefern erhebliche Auswirkungen des vorgegebenen Maßnahmenprogramms auf die Ziele des Umweltschutzes zu erwarten sind. | - | FGG Elbe |
UB-GS0058 | Umweltbericht, Kapitel 6.4.1: Unzureichende Bewertungen zur Zustandsbeschreibung in den Koordinierungsräumen Mittlere Elbe-Elde und Havel + Forderung von Änderungen im Umweltbericht. | Die Bewertungen zur Zustandsbeschreibungen wurden dem Entwurf des Bewirtschaftungsplans entnommen. Der Umweltbericht (UB) hat die Funktion zu beurteilen, ob und inwiefern erhebliche Auswirkungen des vorgegebenen Maßnahmenprogramms auf die Ziele des Umweltschutzes zu erwarten sind. | - | FGG Elbe |
UB-GS0058 | Umweltbericht, Kapitel 6.4.3: Als neue Belastungsfaktoren wurden hier der zunehmende Anbau von Energiepflanzen sowie die prognostizierten klimatischen Entwicklungen benannt. Da beide Faktoren im Betrachtungszeitraum der WRRL wirksam werden, sollten im Programm bereits entsprechende Gegenmaßnahmen aufgeführt werden. Dies würde eine gewisse vorausschauende Handlungsweise der Wasserwirtschaft demonstrieren, die Transparenz und somit eventuell auch die Akzeptanz für diese Maßnahmen erhöhen, selbst wenn sie momentan bei anderen Belastungsfaktoren zur Anwendung kommen. | Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. Das Maßnahmenprogramm (MNP) wurde auf Grundlage der in den Ländern vorgesehenen Maßnahmen erstellt. Der Umweltbericht (UB) hat die Funktion zu beurteilen, ob und inwiefern erhebliche Auswirkungen des vorgegebenen MNP auf die Ziele des Umweltschutzes zu erwarten sind. Da die im MNP festgelegten Maßnahmen Grundlage für die Erstellung des UB sind, besteht kein Änderungsbedarf des UBs. | - | FGG Elbe |
UB-GS0059 | Umweltbericht, Kapitel 6.4.3: Als neue Belastungsfaktoren wurden hier der zunehmende Anbau von Energiepflanzen sowie die prognostizierten klimatischen Entwicklungen benannt. Da beide Faktoren im Betrachtungszeitraum der WRRL wirksam werden, sollten im Programm bereits entsprechende Gegenmaßnahmen aufgeführt werden. Dies würde eine gewisse vorausschauende Handlungsweise der Wasserwirtschaft demonstrieren, die Transparenz und somit eventuell auch die Akzeptanz für diese Maßnahmen erhöhen, selbst wenn sie momentan bei anderen Belastungsfaktoren zur Anwendung kommen. | Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. Das Maßnahmenprogramm (MNP) wurde auf Grundlage der in den Ländern vorgesehenen Maßnahmen erstellt. Der Umweltbericht (UB) hat die Funktion zu beurteilen, ob und inwiefern erhebliche Auswirkungen des vorgegebenen MNP auf die Ziele des Umweltschutzes zu erwarten sind. Da die im MNP festgelegten Maßnahmen Grundlage für die Erstellung des UB sind, besteht kein Änderungsbedarf des UB. | - | FGG Elbe |
UB-GS0059 | Umweltbericht, Kapitel 6.4.3: [...] wird bereits heute eine Erhöhung der Häufigkeit von Niedrigwasserereignissen prognostiziert. Dennoch werden, wie aktuell an Mulde, Saale oder Spree, durch die Wasserwirtschaft neue Wasserkraftanlagen zugelassen, was u. E. widersinnig ist. In Verbindung mit den klimatischen Entwicklungsprognosen sehen wir einen enormen Forschungsbedarf bezüglich ihrer Wirkungen auf kaltstenotherme Fischarten und Gewässerorganismen. | Gegenstand der strategischen Umweltprüfung sind die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der WRRL. Planung und Bau von Wasserkraftanlagen sind nicht Gegenstand des WRRL-Maßnahmenprogramms und können somit im Umweltbericht nicht hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit beurteilt werden. | - | FGG Elbe |
UB-GS0058 | Umweltbericht, Kapitel 6.4.3: [...] wird bereits heute eine Erhöhung der Häufigkeit von Niedrigwasserereignissen prognostiziert. Dennoch werden, wie aktuell an Mulde, Saale oder Spree, durch die Wasserwirtschaft neue Wasserkraftanlagen zugelassen, was unseres Erachtens widersinnig ist. In Verbindung mit den klimatischen Entwicklungsprognosen sehen wir einen enormen Forschungsbedarf bezüglich ihrer Wirkungen auf kaltstenotherme Fischarten und Gewässerorganismen. | Gegenstand der strategischen Umweltprüfung sind die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der WRRL. Planung und Bau von Wasserkraftanlagen sind nicht Gegenstand des WRRL-Maßnahmenprogramms und können somit im Umweltbericht nicht hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit beurteilt werden. | - | FGG Elbe |
UB-GS0006 | Umweltbericht, Kapitel 6: Im Umweltbericht wird die intensive Landwirtschaft als Hauptproblem für den guten ökologischen Gewässerzustand angesehen, sowie andere Problembereich aufgeführt. Hinweise zur positiven Bedeutung von Waldflächen für den Gewässerzustand fehlen. | Es ist es zutreffend, dass zumindest natürliche Wälder mit standortgerechter Baumartenbestockung und Bewitschaftung ohne Pestizideinsatz eine positive Funktion für den Landschaftswasserhaushalt insbesondere in qualitativer Hinsicht besitzen, jedoch ist es in erster Linie Aufgabe des Maßnahmenprogramms und des Umweltberichtes, die Hauptprobleme des Gewässerschutzes zu verringern. Auch wenn der Maßnahmenkatalog keine gesonderte Position Waldmehrung enthält, sind solche Maßnahmen dennoch vorgesehen (z.B. Gewässerrandbepflanzungen, Aufforstungen). | - | FGG Elbe |
UB-GS0021 | Umweltbericht, Kapitel 7, Seite 84, Tabelle 7-1, Maßnahmentypengruppe (MTG) 15 (Maßnahmen zur Verbesserung des Geschiebehaushaltes bzw. Sedimentmanagement, zur Reduzierung der Belastungen infolge von Geschiebeentnahmen, zur Anpassung / Optimierung der Gewässerunterhaltung, z.B. Vermeidung von Ausbaggerungsmaßnahmen in FFH-Gebieten): Die Formulierung „Vermeidung von Ausbaggerungsmaßnahmen in FFH-Gebieten“ ist nicht hinnehmbar. Ausbau und Unterhaltung der Bundeswasserstraßen sowie die Nutzung aquatischer Umlagerungsstellen müssen unter angemessener Berücksichtigung aller ökologischen Belange gewährleistet bleiben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich nahezu die gesamte Unter- und Außenelbe innerhalb von FFH- und Vogelschutzgebieten befindet. Es wird deshalb angeregt, auf diese Formulierung zu verzichten bzw. sie wie folgt abzuändern: „Vermeidung von Ausbaggerung in FFH-Gebieten, soweit keine für die Schifffahrt relevanten Bereiche betroffen sind“. | Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. | Streichung des Klammerausdrucks in Tabelle 7-1, Seite 84 zu Maßnahmentypengruppe 15, da dieser nicht explizit im Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalog verwendet wird und Tabelle 7-1 eine Zusammenfassung der Maßnahmen aus dem LAWA-Maßnahmenkatalog darstellt. | FGG Elbe |