Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-BB0017 ufernahe Bereiche sollen Anlanden von Booten ermöglichen, Steinverbau nur bei Ausnahmen keine schutzgutbezogene Aussage   Land Brandenburg
UB-BB0011 UB und MNP wegen fehlender Ortskonkretheit für Bürger nicht nachvollziehbar - Zeitreihen mit Pegelständen (GW und OW) fehlen Ortsbezug wird im MNP konkretisiert ergänzende Karten mit Koordinierungsräumen und Planungseinheiten - Ergänzung A 3-0 im Anhang Land Brandenburg
UB-MV0084 Stellungnahme analog UB-GS0005 siehe UB-GS0005   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-BB0001 Stellenwert der Gewässerunterhaltung erhöhen. Gewässer 1. Ordnung sollen größere Niederschlagsmengen abführen können Unterhaltung muss sich an Bewirtschaftungszielen ausrichten. Einzelfallprüfungen   Land Brandenburg
UB-BB0001 Stausysteme sollen erhalten und ausgebaut werden einseitige, nutzerorientierte Forderung, die dem Ziel der Durchgängigkeit widerspricht   Land Brandenburg
UB-BB0026 Stauregime für Havel und Spree, das natürliche Wasserstandsdynamik nachahmt spezielle Forderung, die bei der Erarbeitung der Gewässerentwicklungskonzepte geprüft wird   Land Brandenburg
SN0096 Sollten im Detail der Wasserrahmenrichtlinie Veränderungen am derzeitigen Zustand meiner Wasserkraftnutzung für den Betrieb am Mülsengrundbach geplant sein, so lege ich dagegen entschieden Einspruch ein. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass nach dem Wasserdurchfluss durch mein Mühlenobjekt eine detalierte Ableitung des Mülsdengrundbaches zum Glauchauer Stausee erfolgt. die dafür bestehenden Verträge habe ich bei Ihnen bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingereicht. Im Zusammenhang mit der Wasserkraftnutzung könnte es sich nur um Maßnahmen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit handeln. Im Maßnahmenprogramm des Hintergrunddokuments zum ersten Bewirtschaftungsplan wurde für den OWK Mülsenbach kein Kreuz bei Maßnahme 69 - Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen vergeben, d.h. für die erste Umsetzungsphase bis 2012 steht der Mülsenbach nicht im Fokus. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0003 Sollen an Mühlenstandorten Maßnahmen durchgeführt werden, die die Wasserstände verändern, so müssen die neuen Wasserstände in einem geordneten Verfahren neu festgelegt werden. "Nach geltendem Recht (§ 31 Abs.2 WHG) stellt die Planung eines Umgehungsgerinnes bzw. einer Fischaufstiegshilfe eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers dar und muss somit in einem Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung detailliert geregelt werden. Damit ist gewährleistet, dass stets auch die Belange des Denkmalschutzes in der konkreten Planung im Zusammenhang mit bedeutenden historischen Wassermühlen angemessen Berücksichtigung finden. " - FGG Elbe
UB-GS0021 Sofern als Maßnahme auch die Wiederherstellung von Retentionsflächen verfolgt wird, ist dabei die Standsicherheit von Kanaldämmen, hier insbesondere am Nord-Ostsee-Kanal, zu beachten. Eine Gefährdung der Standsicherheit der Kanaldämme ist nicht vereinbar mit den Belangen der WSV. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren unter Beachtung der bestehenden Einvernehmenspflicht gemäß § 1 b Abs. 2 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz beteiligt. - FGG Elbe
SN0023 Sicherung Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei Maßnahmen zur Strukturverbesserung Die weitere Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll auch bei der Realisierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung in und an Fließgewässern grundsätzlich erhalten bleiben, soweit die betreffenden Systeme noch ihren eigentlichen Nutzungszweck erfüllen. In der Regel haben sich die lokalen Wasserhaushaltsverhältnisse und die daran gekoppelten Lebensraum- bedingungen bereits langfristig auf die vorhandenen Be- und Entwässe-rungssysteme eingestellt. Keine Freistaat Sachsen
SN0016 Sicherung Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei Maßnahmen zur Strukturverbesserung Die weitere Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll auch bei der Realisierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung in und an Fließgewässern grundsätzlich erhalten bleiben, soweit die betreffenden Systeme noch ihren eigentlichen Nutzungszweck erfüllen. In der Regel haben sich die lokalen Wasserhaushaltsverhältnisse und die daran gekoppelten Lebensraum- bedingungen bereits langfristig auf die vorhandenen Be- und Entwässe-rungssysteme eingestellt. Keine Freistaat Sachsen
SN0022 Sicherung Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei Maßnahmen zur Strukturverbesserung Die weitere Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll auch bei der Realisierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung in und an Fließgewässern grundsätzlich erhalten bleiben, soweit die betreffenden Systeme noch ihren eigentlichen Nutzungszweck erfüllen. In der Regel haben sich die lokalen Wasserhaushaltsverhältnisse und die daran gekoppelten Lebensraum- bedingungen bereits langfristig auf die vorhandenen Be- und Entwässe-rungssysteme eingestellt. Keine Freistaat Sachsen
SN0033 Sicherung Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei Maßnahmen zur Strukturverbesserung Die weitere Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll auch bei der Realisierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung in und an Fließgewässern grundsätzlich erhalten bleiben, soweit die betreffenden Systeme noch ihren eigentlichen Nutzungszweck erfüllen. In der Regel haben sich die lokalen Wasserhaushaltsverhältnisse und die daran gekoppelten Lebensraum- bedingungen bereits langfristig auf die vorhandenen Be- und Entwässe-rungssysteme eingestellt. Keine Freistaat Sachsen
SN0010 Sicherung Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei Maßnahmen zur Strukturverbesserung Die weitere Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll auch bei der Realisierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung in und an Fließgewässern grundsätzlich erhalten bleiben, soweit die betreffenden Systeme noch ihren eigentlichen Nutzungszweck erfüllen. In der Regel haben sich die lokalen Wasserhaushaltsverhältnisse und die daran gekoppelten Lebensraum- bedingungen bereits langfristig auf die vorhandenen Be- und Entwässe-rungssysteme eingestellt. Keine Freistaat Sachsen
SN0082 Sicherung Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei Maßnahmen zur Strukturverbesserung Die weitere Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll auch bei der Realisierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung in und an Fließgewässern grundsätzlich erhalten bleiben, soweit die betreffenden Systeme noch ihren eigentlichen Nutzungszweck erfüllen. In der Regel haben sich die lokalen Wasserhaushaltsverhältnisse und die daran gekoppelten Lebensraum- bedingungen bereits langfristig auf die vorhandenen Be- und Entwässe-rungssysteme eingestellt. Keine Freistaat Sachsen