Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.
| kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch |
|---|---|---|---|---|
| SN0093 | Sicherung Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei Maßnahmen zur Strukturverbesserung | Die weitere Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll auch bei der Realisierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung in und an Fließgewässern grundsätzlich erhalten bleiben, soweit die betreffenden Systeme noch ihren eigentlichen Nutzungszweck erfüllen. In der Regel haben sich die lokalen Wasserhaushaltsverhältnisse und die daran gekoppelten Lebensraum- bedingungen bereits langfristig auf die vorhandenen Be- und Entwässe-rungssysteme eingestellt. | Keine | Freistaat Sachsen |
| SN0015 | Sicherung Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei Maßnahmen zur Strukturverbesserung | Die weitere Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll auch bei der Realisierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung in und an Fließgewässern grundsätzlich erhalten bleiben, soweit die betreffenden Systeme noch ihren eigentlichen Nutzungszweck erfüllen. In der Regel haben sich die lokalen Wasserhaushaltsverhältnisse und die daran gekoppelten Lebensraum- bedingungen bereits langfristig auf die vorhandenen Be- und Entwässe-rungssysteme eingestellt. | Keine | Freistaat Sachsen |
| SN0109 | Sicherung Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei Maßnahmen zur Strukturverbesserung | Die weitere Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll auch bei der Realisierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung in und an Fließgewässern grundsätzlich erhalten bleiben, soweit die betreffenden Systeme noch ihren eigentlichen Nutzungszweck erfüllen. In der Regel haben sich die lokalen Wasserhaushaltsverhältnisse und die daran gekoppelten Lebensraum- bedingungen bereits langfristig auf die vorhandenen Be- und Entwässe-rungssysteme eingestellt. | Keine | Freistaat Sachsen |
| UB-GS0010 | Seite 18, Kapitel 4.2: Anmerkung zu Maßnahmentyp 79 (Maßnahmen zur Anpassung und Optimierung der Gewässerunterhaltung) im Anhang A1-1 in Verbindung mit den Punkten vi "Verhaltenskodizes für die gute Praxis" und xv "Bauvorhaben" (WRRL, Anhang VI, Teil B) macht zumindest für xv deutlich, dass hier eine unzulässige Gleichsetzung von Unterhaltungsarbeiten und Maßnahmen erfolgt - dies geht über die Inhalte der WRRL hinaus und ist nicht hinnehmbar | Die Nummerierung der ergänzenden Maßnahmen wird an den Anhang VI Teil B WRRL angepasst. | Angleichung der Maßnahmenliste an Anhang VI Teil B WRRL | FGG Elbe |
| SN0011 | Seit mehreren Jahren beobachten wir, dass an sächsischen Fließgewässern Wehre von historisch bedeutenden alten wassergetriebenen Mühlen u . ä. rückgebaut werden. Damit wird sächsisches Kulturgut erstört. Wir appellieren an Sie, sich dafür einzusetzen, dass weitere Rückbauten gestoppt werden und gemeinsam mit uns nach Lösungen zu suchen (Beispiel:Skal Mühle am Hoyerswerdaer Schwarzwass) | Jede wasserbauliche Veränderung, also auch der Rückbau eines Wehres muss ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen, um genehmigt werden zu können. Die Planungsunterlagen liegen jeweils in den Genehmigungsbehörden zur Stellungnahme aus. Durch die unterschiedlichen hydrologischen Gegebenheiten handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, in denen alle Belange betrachtet werden sollen. In den Hintergrunddokumenten werden die Aussagen auf Wasserkörper-Ebene getroffen. Es gibt ebenfalls keine pauschalisierenden Angaben zu Wehrrückbauten. Eine flächenscharfe Planung liegt bisher noch nicht vor. Die WRRL fordert die Durchgängigkeit der Gewässer; welche Variante die sinnvollste zur Erlangung der Durchgängigkeit ist, muss dann ebenfalls von Fall zu Fall entschieden werden. | keine | Freistaat Sachsen |
| UB-BB0021 | Sanierungsprogramm bis 2020 für Mischwasserentlastungen liege vor - keine weiteren Maßnahmen erforderlich | nutzerbezogene Aussage - Maßnahmen orientieren sich an der Zielerreichung | Land Brandenburg | |
| UB-BB0005 | Renaturierung örtlicher Fließgewässer und Feuchtgebiete, Öffnung Altarme, Beseitigung Uferbefestigungen, Anlegung von Mäandern | wird im Rahmen der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes für das Einzugsgebiet des Fredersdorfer Mühlenfließes konkretisiert | Land Brandenburg | |
| SN0024 | rechtliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Maßnahmepläne: Zur Umsetzung halten wir deshalb auch zusätzliche entsprechende Förderprogramme erforderlich. Auch aus altlastenrelevanter Sicht sind zur Klärung der diffusen Eintragsquellen finanzielle Förderprogramme notwendig, um langfristig den Schadstoffeintrag zu reduzieren und somit eine Verbesserung der Oberflächen -und Grundwasserkörper zu erzielen. | Kein Bestandteil der sächsischen Hintergrunddokumente. Wird im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen geprüft.geprüft. | keine | Freistaat Sachsen |
| UB-BB0009 | rechtl. Bestimmungen für Düngung, Pflanzenschutz reichen für Zielerreichung aus - Abstände gem. DüngeVO reichen aus - Für Entnahme durch LW reichen rechtl. Regelungen aus | Mitgliedsstaaten sind zum Erreichen der Umweltziele gem. WRRL verpflichtet | Land Brandenburg | |
| UB-BB0014 | Prüfen, ob Maßnahmen an Nuthe ausreichen, um DOC-Gehalt deutlich zu senken | Die Prüfung wird durch das LUA erfolgen. | Land Brandenburg | |
| UB-GS0052 | Ortsgenaue Informationen fehlen. Es ist nicht nachprüfbar, welche konkreten Maßnahmen vor Ort zur Anwendung kommen. | Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. | - | FGG Elbe |
| UB-BB0014 | Optimierung der Betriebsweise Misch- und Niederschlagswasseranlage am Krampnitzsee prüfen - 2 dortige Anlagen entsprechen den Regeln der Technik - dasselbe gilt für Hirtengraben - | Die Prüfung, ob und in welchem Umfang Maßnahmen notwendig sind, erfolgt durch das LUA. | Land Brandenburg | |
| UB-BB0019 | Optimierung der Betriebsweise kommunaler Kläranlagen zur Nährstoffreduzierung nicht mit bestehender Anlage zu erreichen -reale Nährstoffeinträge liegen unter Überwachungswerten - Investitionen würden zu Gebührensteigerungen führen - Ablehnung genereller Verschärfung von Einleitungen aus Kläranlagen | nutzerbezogene Aussage - Maßnahmen orientieren sich an der Zielerreichung | Land Brandenburg | |
| SN0085 | Ohne zusätzliche finanzielle Zuwendungen des Freistaates Sachsen sind die erforderlichen Maßnahmen in den Sektoren Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Altlastensanierung und Gewässerausbau und –entwicklung unmöglich alleine von den Gemeinden zu bewältigen. Das Maßnahmeprogramm sollte deshalb um entsprechende Aussagen erweitert werden. | Zuständigkeiten sind geregelt. In welchem Ausmaß zusätzliche Planungen zur Umsetzung erfolgen können, muss im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen geklärt werden. | keine | Freistaat Sachsen |
| UB-BB0016 | Obergrenzen für Sulfat, Kosten für Verursacher, falls Folgen für TW-Versorgung - Auswirkungen auch auf Fauna zu berücksichtigen | Sulfatproblematik wird bei der weiteren Maßnahmenplanung behandelt | Land Brandenburg |