Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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450.3-8886.0   "Die Anmerkungen führten nicht zu einer Änderung an den Thüringer Maßnahmenprogrammen, da für Thüringen ein konkreter Ortsbezug der Maßnahmen des Maßnahmenprogramms aus dem im Feld „Ortsbezug“ hinterlegtem Link zu entnehmen ist. Da sich die Stellungnahme in diesem Punkt aber auf die gesamten Maßnahmenprogramme der Flussgebietsgemeinschaften bezog, wurde die Stellungnahme zusätzlich an die zuständigen Geschäftsstellen weitergeleitet. "   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten zu keiner Änderung an den Maßnahmenprogrammen, da keine direkten Änderungswünsche vorgetragen wurden. Sie werden jedoch im Rahmen der Planungspräzisierung herangezogen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese der zuständigen Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Elbe zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Da die Stellungnahme Anmerkungen zur Strategischen Umweltprüfung gemäß § 14b UVPG zum Maßnahmenprogramm der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe enthält, wurde diese zuständigkeitshalber an die Geschäftsstelle der FGG zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Die auf die Kommunen zukommenden Kosten in Bezug auf die WRRL wurden vom TMLFUN gegenüber dem TIM im Rahmen der Anmeldung des KfA angezeigt.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung an den Maßnahmenprogrammen. Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Verbindungsgewässern ist zur Habitatvernetzung und damit zur Zielerreichung notwendig. Dabei obliegt die konkrete bauliche Ausgestaltung der Planungspräzisierung.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm, da die Maßnahmen zur Zielerreichung notwendig und die wirtschaftlichen Belastungen vertretbar sind. Fördermittel für Abwassermaßnahmen können nur im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Das Bewirtschaftungsziel für Phosphor kann nur in Kombination von Agrar- und Abwassermaßnahmen erreicht werden und ist notwendig als unterste Stufe zur Erreichung des guten Zustandes / guten Potenzials. Eine generelle Fristfestlegung für alle Maßnahmen durch Anpassung des Zeitraumes an den langwierigsten Bewertungsparameter erscheint nicht zielführend, vor allem auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Zustandsentwicklung des Unterlieger-Oberflächenwasserkörpers.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen, führten jedoch nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm. Es wurden weitergehende Maßnahmen gefordert, deren Aufnahme ins Maßnahmenprogramm zur Zielerreichung nicht notwendig ist.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen, sie führten jedoch nicht zur Änderung am Maßnahmenprogramm. Der Oberflächenwasserkörper (OWK) Obere Ilm ist kein Schwerpunktgewässer. Ein Gewässerrahmenplan wurde aus diesem Grund nicht erarbeitet. In den OWK, die keine Schwerpunktgewässer sind, ist ein Gewässerentwicklungskonzept zu erstellen. Für die Obere Ilm wurde dies in der Maßnahmennummer 3.379 mit dem Ziel 2012 in der Maßnahmenplanung vorgesehen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht zur Änderung an den Maßnahmenprogrammen, da keine direkten Änderungswünsche vorgetragen wurden.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen, führten jedoch nicht unmittelbar zur Änderung des Maßnahmenprogramms bezüglich des OWK Erlbach. Die Hinweise zur Durchgängigkeit sind plausibel. Der OWK Erlbach ist Schwerpunktgewässer Struktur. Eine abschließende Betrachtung der Durchgängigkeitsproblematik erfolgt erst im Rahmen eines Konzeptes zur Durchgängigkeit, dessen Aufstellung eine Forderung des Maßnahmenprogramms ist. Die zusätzlich vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensraumqualität / Gewässerstruktur sind plausibel, führen aber zu keiner messbaren Verbesserung der Gewässerstruktur und führten daher auf der Maßstabsebene des Maßnahmenprogramms zu keiner Änderung. Eine Berücksichtigung im Rahmen der Maßnahmenkonkretisierung ist später zu prüfen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen zum Oberflächenwasserkörper (OWK) Wipse-Gessenbach wurden zur Kenntnis genommen. Er wird im Rahmen der Erarbeitung eines Konzeptes zur Erfüllung der Anforderungen der WRRL bzgl. Gewässermorphologie und Durchgängigkeit und zur Identifizierung erforderlicher Maßnahmen eingebracht werden. Die Aufstellung dieses Konzeptes ist im Maßnahmenprogramm gefordert. Insofern wurde keine Änderung am Maßnahmenprogramm erforderlich.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Sie führten jedoch nicht zur Änderung am Maßnahmenprogramm, da sich das Land bei den geplanten Maßnahmen angemessen an den Kosten beteiligen wird.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen wurden teilweise berücksichtigt. Der Forderung nach einer stärkeren Anreizkomponente bei der landwirtschaftlichen Maßnahme W 1 kann nicht nachgekommen werden. Die Förderregelungen des ELER, aus dem diese Maßnahme hauptsächlich finanziert wird, sehen nur einen Nachteilsausgleich vor und verbieten eine zusätzliche finanzielle Anreizkomponente explizit. Die Karten des Maßnahmenprogramms, welche die belasteten Gebiete mit Einträgen von Pflanzenschutzmitteln zeigen, werden in der Kartenlegende um einen erläuternden Text ergänzt." Ergänzung der Legende in der Thüringer Maßnahmenkarte Pflanzenschutzmittel Freistaat Thüringen