Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch
SH32 Kremper Au (Bearbeitungsgebiet 17, Unterlauf Stör, ust5), geplanter Uferrandstreifen würde zum Verlust von 3,6 ha bewirtschafteter Eigentumsfläche führen, das ist nicht hinnehmbar. Durchgängigkeit des Gewässers auf einer Länge von 120 Metern wg. Verrohrung nicht gegeben. Auf eine leistungsfähige Entwässerung kann nicht verzichtet werden, daher Ablehnung der Änderung der Unterhaltung oder Rücknahme des Gewässerausbaus. Am ust_5 ist für den ersten Bewirtschaftungszeitraum kein Uferrandstreifen geplant. Es sind nur konzeptionelle Maßnahmen vorgesehen   Land Schleswig-Holstein
SH33 Betroffen von Maßnahmen an der "Schwarzen Au" und an der "Kammerbek". Antrag, im Rahmen etwaiger Planfeststellungsverfahren als Betroffene beteiligt zu werden. Im Zuge von wasserrechtlichen Verfahren ist die Beteiligung von Betroffenen in der Regel gegeben.   Land Schleswig-Holstein
SN0007 Zu bemängeln sind die Kartendarstellungen. Die Stadt Chemnitz liegt hier im GWK ZM3-3 statt ZM3-2. Die Darstellung der Messstellen in Karte8 (Hintergrunddokument Bewirtschaftungsplan) sollte ebenfalls nochmals geprüft werden. Das Punktsymbol für die Stadt Chemnitz wurde zu weit nördlich eingetragen. Kartenanpassung Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 1 S. 2 Maßnahmen --> „Die Maßnahmen werden….zusammengefasst…“ (5. Abs.); Papier enthält KEINE Maßnahmen , sondern aggregierte Maßnahmengruppen--> Anmerkung: Es sollte deutlicher dargestellt werden, dass Papiere und Tabellen keine Einzelmaßnahme enthält; diese liegen noch nicht vor " Änderung der Bezeichnung "Maßnahme(n)" in "Maßnahmenkategorie(n)". Ergänzung einer entsprechenden Textpassage auf Seite 3 des MP Ergänzung von entsprechenden Textpassagen Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 2.4, S. 8 Belastungsquellen --> Eine der wasserwirtschaftlichen Hauptbewirtschaftungsfragen (Stoffeinträge aus „Erzbergbau“ (Altbergbau, WISMUT- Bergbau)) wird nur bedingt widergespiegelt (Punktquelle, Altlasten) --> Sollte deutlicher hervorgehoben werden, da Hauptbelastungen aus stofflicher Sicht (führen zu erheblicher Überschreitung UQN)" Ergänzung von Altbergbau in Abb. 2.4.2 unter Punktquellen Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 3.1.1 S. 10 Maßnahmen --> Es sind nur die Hauptmaßnahmen aufgelistet --> Sollte aus Text hervorgehen: „Folgende relevante Maßnahmen innerhalb dieses Belastungstyps…“" Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 3.1.1 S. 11 Maßnahme KKA --> Hinweis, dass entsprechend gesetzlicher Regelung die Umsetzung bis 31.12.2015 und somit über den Zeitraum der Maßnahmenplanumsetzung nach WRRL (22.12.2012) läuft --> Die Sanierung bestehender KKA, d.h. die Umrüstung auf den Stand der Technik hat entsprechend gesetzlicher Regelung in Sachsen bis zum 31.12.2015 zu erfolgen. (einfügen S. 11, nach 1. Abs.)" Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 3.1.1 S. 12 Maßnahme Reduzierung punkt. Stoffeinträge Bergbau --> Wenngleich nur an wenigen OWK relevant, so ergeben sich durch diese Einleitungen sachsenweite Auswirkungen bezüglich Schwermetalle (Cd, As) --> Gleichzeitig sind Maßnahmen zur Verringerung der Schwermetallproblematik im Zusammenhang mit dem WISMUT- und Altbergbau (Zwick. Mulde, Freiberger Mulde: Cadmium, Arsen, Uran) vorzubereiten. (einf. in 2. Abs.)" Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 3.1.6 S. 18 Konzeptionelle Maßnahmen im Bereich Oberflächenwasser - Verständnisproblem -> Es wird ausgeführt, dass die Maßnahmenummern 501 – 503 an fast allen OWK Relevanz besitzen, weshalb in den Maßnahmetabellen auch entsprechend Kreuze gesetzt wurden. Dies impliziert, dass hier in jedem OWK eine solche Maßnahme durchgeführt werden muss. Gerade aber die M 501 und 502 werden und können sicher aber nur an ausgewählten OWK umgesetzt werden. --> Unter Kapitel 3.1.6 sollte eine Klar-stellung erfolgen, dass zumindest die Maßnahmen M 501 und M 502 nur an ausgewählten OWK umgesetzt werden und eine Übertragung der Ergebnisse auf die anderen OWK erfolgen soll. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob tatsächlich in allen OWK diese Maßnahmearten auszuweisen sind. Sofern die Übertragung von Ergeb-nissen einer Maßnahme in einem OWK auf andere auch der Umsetzung einer Maßnahme gleichkommt, wäre das Ausweisen dieser Maßnahmen gerechtfertigt. Dann müsste dies aber in der Maßnahmenbeschreibung unter Kap. 3.1.6 explizit ausgeführt werden. " Die Maßnahme 501 beinhaltet auch landesweite Studien wie z. B. die Aktualisierung und Fortschreibung des Nährstoffatlas. Dadurch wird die Maßnahme auch für alle OWK relevant. Gleiches gilt für M_502 da auch hierzu landesweite Forschungsvorhaben wie z .B. KliWES durchgeführt werden deren Ergebnisse ebenfalls für alle OWK relevant sind. Speziell auf bestimmte Belastungsarten ausgerichtete Studien werden sicherlich nur in ausgewählten und entsprechend betroffenen OWK durchgeführt. keine Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 3.3 S. 24 Diffuse Nährstoffeinträge --> Sanierung dezentralen KKA erbringt keine Veränderung zu Nährstoffen; Nährstoffeliminierung erst ab Größenklasse 2 --> Bereits in Dokument „Sachsen, BWP erwähnt; Klarstellung erforderlich " "Sanierung dezentraler Kläranlagen ist nur ein Teil der Kommunalabwasserstrategie, die bis 2015 eine Anpassung aller Abwasseranlagen an den Stand der Technik vorsieht. --> Umformulierung Strategie Nährstoffe Bereiche Siedlungswasserwirtschaft und Landwirtschaft " Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 3.3 S. 26 Darstellung GWK in Abbildung 3.3.3 --> Die GWK, deren Zielerreichung durch Altlasten gefährdet ist, sind nicht beschriftet. Dies beeinträchtigt die Aussagekraft der Abbildung nachteilig. --> Beschriftung der GWK, deren Zielerreichung durch Altlasten gefährdet ist, ergänzen." Beschriftung in Form der Wasserkörper-ID wurde ergänzt. Abbildung Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 4.6 S. 45 Arsenbelastungen --> „..hohe Konzentrationen an Arsen, Kupfer und Zink tragen dazu bei, dass für 41 FWK die Umweltqualitätsnormen für bewertungsrelevante Schadstoffe überschritten werden… UQN Arsen wird in allen gemessenen FWK überschritten, bei Messungen in allen FWK ist Anteil höher --> „…hohe Konzentrationen an Arsen, Kupfer und Zink tragen dazu bei, dass für 41 FWK die Umweltqualitätsnormen für bewertungsrelevante Schadstoffe überschritten werden. Arsen wird dabei in allen überwachten FWK überschritten (2. Abs.) " Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 4.6 S. 45 Reduzierung Schadstoffe --> Angabe zu Reduzierungspotential Arsen --> ergänzen" Aus überregionalen Gesichtspunkten ergeben sich weitergehende Reduzierungsanforderungen, die es in den kommenden Jahren umzusetzen gilt. keine Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-MP: 4.9 S. 56 Belastungen aus CR --> Aussagen zu Cd, Cu, Hg, Pb, PCB, Organozinn, PAK nicht nachvollziehbar; Keine Überschreitung UQN, überwiegend Einstufung 2+; Widerspruch auch zu BWP SN, Anl.3, Tab 9 --> Überprüfen und korrigieren" Aus überregionalen Gesichtspunkten ergeben sich weitergehende Reduzierungsanforderungen, die es in den kommenden Jahren umzusetzen gilt. keine Freistaat Sachsen
SN0007 "Unter dem Gesichtspunkt der Umsetzungsfrist bis 2012 und des erheblichen Anteils von Ausnahmereglungen erscheint die flächenhafte Durchführung in weitestgehend allen Wasserkörpern von Maßnahmen nach LAWA - Maßnahmenkatalog Nr. 8, Nr. 10, 71, 73, 79, 501, 502, 503, 506 nicht plausibel. ? Für die nachfolgende Planung von Einzelmaßnahmen wäre eine diesbezügliche Klarstellung in den sächsischen Hintergrunddokumenten wünschenswert, dass vorerst nur Einzelmaßnahmen für den Durchführungszeitraum bis zum 22.12.2012 auf der Grundlage der Maßnahmenplanung festgeschrieben werden. Die Anlage 4 im sächsischen Hintergrunddokument Maßnahmenplanung ist im Umfang zu über-prüfen und anzupassen (s. auch Anmerkung unter Pkt. 0). " Eine Detaillierung der OWK in denen die aufgelisteten Maßnahmen durchgeführt werden (bis 2012 oder auch bis 2015) ist nicht möglich, da zurzeit kein verbindlicher Planungsstand vorhanden ist. Durch die flächendeckende Zuweisung der Maßnahmen wird der Umsetzungsbedarf kommuniziert. Die Zuständigkeit der Umsetzung bzw. der Prüfung der Umsetzbarkeit der Maßnahmen liegt bei den Unterhaltungslastträgern (M_71, 73, 79) bzw. bei den Abwasserentsorgern (M_8, 10). Ausnahmen werden in Anspruch genommen, da auch die langfristige Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen voraussichtlich nicht bis 2015 in jedem Fall zum guten Zustand führen wird. keine Freistaat Sachsen