Maßnahmenprogramm 2021

Die zweite Aktualisierung des Maßnahmenprogramms nach § 82 WHG bzw. nach Artikel 11, Absatz 8 WRRL erfolgte in einem intensiven Abstimmungsprozess zwischen den Ländern und dem Bund der FGG Elbe. Die entsprechenden Dokumente wurden in der 8. Elbe-Ministerkonferenz verabschiedet.