Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SH32 Kremper Au (Bearbeitungsgebiet 17, Unterlauf Stör, ust5), geplanter Uferrandstreifen würde zum Verlust von 3,6 ha bewirtschafteter Eigentumsfläche führen, das ist nicht hinnehmbar. Durchgängigkeit des Gewässers auf einer Länge von 120 Metern wg. Verrohrung nicht gegeben. Auf eine leistungsfähige Entwässerung kann nicht verzichtet werden, daher Ablehnung der Änderung der Unterhaltung oder Rücknahme des Gewässerausbaus. Am ust_5 ist für den ersten Bewirtschaftungszeitraum kein Uferrandstreifen geplant. Es sind nur konzeptionelle Maßnahmen vorgesehen   Land Schleswig-Holstein
SH16 Maßnahmenprogramm weist Schwächen hinsichtlich der Benutzbarkeit, selbst für die interessierte Öffentlichkeit, auf. Die Zuordnung des Gewässers "vor der eigenen Haustür" zu den Tabellen ist aufgrund fehlender Übersichtskarten und fehlender einführender Tabellen mit Zuordnung der Wasserkörper-Nummerierung zu einem Gewässernamen schwierig bis unmöglich. Die AG-WRRL fordert zur besseren Lesbarkeit der Entwürfe, die Wasserkörper und ihre Bezeichnungen zumindest Teilgebietsbezogen aufzuführen, die wasserkörperbezogenen Inhalte der Maßnahmenprogramme und die Herleitung der Beurteilung einzelner WK deutlicher darzustellen. Die Unübersichtlichkeit der Informationsvielfalt bei der Berichterstattung ist bekannt. Das Problem entsteht, weil lokal auf Wasserkörperebene geplant aber gegenüber der EU auf Planungseinheiten aggregiert berichtet werden soll Die Maßnahmendatenbank ist entsprechend der Forderung kontinuierlich weiterentwickelt worden. Es werden alle Maßnahmen den Wasserkörpern zugeordnet. Eine kartenmäßige Darstellung ist technisch nicht möglich. Die Tabelle der Maßnahmen wird dahingehend verändert, dass die Maßnahmen Wkscharf angegeben werden. Land Schleswig-Holstein
SH16 Im Maßnahmenprogramm wird die Anlage von Uferrandstreifen als eine Maßnahme gegen die signifikante stoffliche Belastung aufgeführt (Kap. 3.1 b S. 5-6). Dabei ist eine Formulierung gewählt die implizit darlegt, dass die Anlage von Uferrandstreifen - wie auch die weiteren auf S. 6 (oben) aufgelisteten Maßnahmen - im gesamten TEZG umgesetzt oder angewandt werden. Diese Darstellung ist angesichts der kontroversen Diskussionen in verschiedenen Arbeitsgruppen, wo unter Federführung des STUA IZ (Teilprojektleitung) mehrfach die Anlage von Uferrandstreifen als eine nicht Ziel führende Maßnahme zur Verringerung von Stoffeinträgen abgelehnt wurde, beschönigend. Die Anlage eines Uferrandstreifens ist grundsätzlich als eine von mehreren Maßnahme zur Reduzierung von diffusen Nährstoffeinträgen angeführt. Unter Kapitel 5.1.2.2 wird jedoch auch auf die unterschiedlichen Wirkungen und Kosten dieser Maßnahmen hingewiesen. In der Einzelfallbetrachtung kann es von daher durchaus sein, dass die Anlage eines Randstreifens unter Kosten-Wirksamkeitsbetrachtungen nicht generell zu empfehlen oder wegen fehlender Flächenverfügbarkeit technisch nicht möglich ist.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Im TEZG Elbe sind alle WK als hydromorphologisch signifikant verändert dargestellt (Karte 2_1_TEL). Der ökologische Zustand der als "natürlich" eingestuften Gewässer ist von einer Ausnahme als unbefriedigend oder mäßig beurteilt. Bei den als "erheblich verändert" eingestuften Gewässern ist die Situation vergleichbar. Das ökologische Potenzial wird weitgehend als unbefriedigend bis mäßig beurteilt (siehe Karte 4_2_TEL). Gleichwohl wird von einer Zielerreichung der Maßnahmen von 48 % der Wasserkörper im ersten Bewirtschaftungszyklus ausgegangen. Die in den Unterlagen aufgezeigten Ziele sind unrealistisch und nicht nachvollziehbar belegt durch entsprechend umfangreiche Maßnahmenprogramme in den jeweiligen Wasserkörpern. Gemäß Abbildung 5.1.5-1 werden 48 % der Wasserkörper die Bewirtschaftungsziele erreichen. Einen erheblichen Anteil hiervon nehmen AWB und HMWB - Wasserkörper ein. Bei diesen Wasserkörpern ist bis zum Ablauf des 1. Bewirtschaftungszeitraumes vorgesehen, dass alle wirkungsvollen, zielgerichteten und durchführbaren Maßnahmen umgesetzt werden können und die damit verbundene ökologische Entwicklung abgeschlossen werden kann und damit das GÖP erreicht wird. Hierzu wird auf die Erläuterungen zum Vorgehen in Schleswig-Holstein zur Ermittlung des guten ökologischen Potentials in Schleswig-Holstein verwiesen (Kapitel 4.2.1). Insofern ist die im Kapitel 5.1.5 eingeschätzte Zielerreichung nicht unrealistisch und nachvollziehbar. Das GÖP wird, wie auch die Einstufung als erheblich verändert, nach jedem Bewirtschaftungsplan überprüft. Sollten sich im Zuge der weiteren Umsetzung noch weitere Maßnahmen als umsetzbar herausstellen und eine weitere Verbesserung des Wasserkörpers ermöglichen, können diese im folgenden Bewirtschaftungsplan berücksichtigt werden. Dann könnte das GÖP entsprechend weiter verbessert werden.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Die im Kapitel 5.4. des MP näher aufgelisteten Unsicherheiten stellen bei nüchterner Betrachtung handhabbare Themen dar. Zum einen deuten sie auf die Notwendigkeit mehr zu machen hin. Neun Jahre nach Verabschiedung der WRRL in nationaler Gesetzgebung fehlen Instrumente der Qualitätssicherung. Bis heute haben keine oder nur sehr knappe Untersuchungen bei vorgezogenen Maßnahmen stattgefunden. Das Land könnte dies verbindlich festschreiben. Im operativen Monitoring werden mindestens alle 3 Jahre verschiedene Wasserkörper untersucht. In diese Untersuchungen werden ältere wie auch jüngere Maßnahmen eingebunden. Im Rahmen des fischbiologischen Monitorings wird die Besiedlung an einigen aktuellen und geplanten Maßnahmen sowie an restaurierten und nicht-restaurierten Abschnitten (z.B. im Störsystem) begleitet. Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit werden im Rahmen des Monitorings auch abgedeckt, so weisen beispielsweise die Neufunde des Meerneuauges im Rahmen des Meerneunaugenmonitorings die Durchwanderbarkeit des Schafflunder Mühlenstroms und der Rantzau nach, und somit den Erfolg der Herstellung der Durchgängigkeit als vorgezogene Maßnahmen in diesen Gewässsern. Auch im Rahmen des Makrozoobenthos-Monitorings werden intensive Begleituntersuchungen beispielhaft an geplanten Maßnahmen durchgeführt, die methodisch an die Maßnahmen angepasst werden. Im Bereich der Makrophyten wird die Auswirkung reduzierter Gewässerunterhaltung intensiv begleitet, z.T. unterstützt durch das Makrozoobenthos.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Die AG WRRL vermisst im vorliegenden Maßnahmenprogramm eine Konkretisierung des Begriffes "Optimierung der Gewässerunterhaltung", der der Bedeutung dieses Maßnahmenbündels gerecht wird. Eine Konkretisierung des Begriffs "Optimierung der Gewässerunterhaltung" erfolgt derzeit im Rahmen eines Hintergrundpapiers, das gemeinsam mit den Wasser- und Bodenverbänden und Vertreten der Naturschutzverbände und des MLUR erarbeitet wird. Die Naturschutzverbände sind an der Maßnahmenkonzeption seit mehreren Jahren beteiligt und haben dem Entwurf der Hintergrundpapiers zugestimmt.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Die AG WRRL fordert konkrete Aussagen im Maßnahmenprogramm zur Berücksichtigung des Artenschutzrechtes im Rahmen der Gewässerunterhaltung und verweist auf den noch ausstehenden Erlass zur Gewässerunterhaltung. Der genannte Erlass zur Berücksichtigung des Artenschutzrechts bei der Gewässerunterhaltung war zum Beginn des Anhörungsverfahrens seitens der Naturschutzverwaltung nicht fertiggestellt. Mit diesem Erlass sollen die Unterhaltungspflichtigen über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert und Ansatzpunkte zur Konfliktvermeidung mit dem Artenschutzrecht aufgezeigt werden.   Land Schleswig-Holstein
SH33 Betroffen von Maßnahmen an der "Schwarzen Au" und an der "Kammerbek". Antrag, im Rahmen etwaiger Planfeststellungsverfahren als Betroffene beteiligt zu werden. Im Zuge von wasserrechtlichen Verfahren ist die Beteiligung von Betroffenen in der Regel gegeben.   Land Schleswig-Holstein