Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch
UB-BB0001 Stausysteme sollen erhalten und ausgebaut werden einseitige, nutzerorientierte Forderung, die dem Ziel der Durchgängigkeit widerspricht   Land Brandenburg
UB-BB0001 Meliorationsgräben sollen einseitig mit standorttypischen Gewächsen bepflanzt werden ist beim Umsetzen des Maßnahmenprogrammes im Einzelfall zu prüfen   Land Brandenburg
UB-BB0001 Stellenwert der Gewässerunterhaltung erhöhen. Gewässer 1. Ordnung sollen größere Niederschlagsmengen abführen können Unterhaltung muss sich an Bewirtschaftungszielen ausrichten. Einzelfallprüfungen   Land Brandenburg
UB-BB0001 keinerlei Beauflagungen der Landwirtschaft werden akzeptiert. Verbesserung von Wasserqualität und -menge wird begrüßt, solange keine Einschränkungen für Landwirtschaft Soweit Beschränkungen für die Landwirtschaft zu Einbußen führen, werden Kompensationen angestrebt, die mit den Landwirten auszuhandeln sind   Land Brandenburg
UB-BB0002 Hinweise auf gesetzliche Bestimmungen zum Denkmalschutz. Frühzeitige Beteiligung bei Planungen Gesetzliche Bsetimmungen werden eingehalten   Land Brandenburg
UB-BB0003 Einbeziehung betroffener Landwirte in konkrete Planung und bei Erarbeitung von Gewässerentwicklungskonzepten Keine schutzgutbezogene Forderung   Land Brandenburg
UB-BB0004 Untere Bodenschutzbehörden sollen bei Abstimmung und Umsetzung von Maßnahmen beteiligt werden Keine schutzgutbezogene Forderung. Beteiligungen erfolgen gemäß den gültigen rechtlichen Regelungen   Land Brandenburg
UB-BB0005 Gewährleistung verzögerter Wasserabfuhr im Fredersdorfer Mühlenfließ/Zehntbuschgraben wird im Rahmen der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes für das Einzugsgebiet des Fredersdorfer Mühlenfließes konkretisiert   Land Brandenburg
BP-BB0005 Vorschläge zur Festlegung von Biotopen für Wasserstau und Erhaltung Artenvielfalt wird im Rahmen der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes für das Einzugsgebiet des Fredersdorfer Mühlenfließes konkretisiert   Land Brandenburg
UB-BB0005 Überprüfung von Staugenehmigungen wird im Rahmen der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes für das Einzugsgebiet des Fredersdorfer Mühlenfließes konkretisiert   Land Brandenburg
UB-BB0005 Renaturierung örtlicher Fließgewässer und Feuchtgebiete, Öffnung Altarme, Beseitigung Uferbefestigungen, Anlegung von Mäandern wird im Rahmen der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes für das Einzugsgebiet des Fredersdorfer Mühlenfließes konkretisiert   Land Brandenburg
UB-BB0006 Verweis auf frühere Stellungnahmen. Minimierung von negativen Auswirkungen auf Bau- und Bodendenkmale sowie auf historische Kulturlandschaften. Kompensation bei unvermeidbaren Zerstörungen Gesetzliche Bestimmungen werden eingehalten   Land Brandenburg
UB-BB0007 Hinweise zum Arbeitsstand an 5 Querbauwerken Wird zur Kenntnis genommen   Land Brandenburg
UB-BB0007 MP Karte mit PE beifügen - Anhang A 3.2 vereinheitlichen - Ortsbezug und Bundesland verdeutlichen Ortsbezug wird im MNP konkretisiert   Land Brandenburg
UB-BB0007 Gewässerschutzstreifen nicht in jedem Fall - Mindestabfluss nicht höher als natürlicher Abfluss -Betriebswasserstände an BWS nicht unterschreiten - eigendynamische Gewässerentwicklung und Habitatverbesserungen dürfen WSV-Belange nicht beeinträchtigen - Altarmanschlüsse dürfen Schifffahrt nicht beeinträchtigen Wird über Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren geklärt   Land Brandenburg