Zehn Bundesländer

Karte der Bundesländer im Elbeeinzugsgebiet

Die im Einzugsgebiet der Elbe liegenden Bundesländer - Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen - sowie der Bund haben sich darauf verständigt, die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den deutschen Teil der internationalen Flussgebietseinheit Elbe gemeinsam durchzuführen. Zu diesem Zweck haben sie am 4. März 2004 die Flussgebietsgemeinschaft Elbe gegründet. Damit soll eine methodisch und inhaltlich abgestimmte Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe gewährleistet werden. Ergänzend zur Umsetzung der WRRL wird die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) in der FGG Elbe koordiniert und umgesetzt.

Fünf Koordinierungsräume

Karte der Koordinierungsräume im Elbeeinzugsgebiet

Die zehn Bundesländer haben entsprechend den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie fünf deutsche Koordinierungsräume (=Teileinzugsgebiete) der Elbe ausgewiesen. Denn entscheidend sind nicht die Grenzen der Bundesländer, sondern die natürliche Vernetzung der in die Elbe einmündenden Fließgewässer. Die fünf Koordinierungsräume stellen die deutschen Teileinzugsgebiete für eine künftige Bewirtschaftung der Gesamtelbe dar. Diese sind:

  • Mulde-Elbe-Schwarze Elster
  • Saale
  • Mittlere Elbe/Elde
  • Havel
  • Tideelbe

Darüber hinaus haben einige Bundesländer im Grenzgebiet zu der tschechischen Republik auch kleine Einzugsgebiete in den Koordinierungsräumen, für die Tschechien federführend zuständig ist.